Tipps für die Wohnungsbesichtigung
Wohnungsbesichtigungen sind ein unumgänglicher Bestandteil bei der Suche nach einem neuen Zuhause. Vor Ort macht ihr euch ein realistisches Bild der Wohnung und findet heraus, ob euch Größe, Raumaufteilung, Zustand, Lage etc. gefallen und ob die Wohnung euren Anforderungen entspricht. Worauf ihr im Detail achten und welche Fragen ihr bei der Wohnungsbesichtigung auf jeden Fall stellen solltet, erfahrt ihr im Ratgeber.
Der erste Schritt zu eurer Traumwohnung
Auf dem Weg zu eurer Traumwohnung müsst ihr in der Regel ein paar Herausforderungen bewältigen – die Wohnungsbesichtigung ist eine davon. Lange Schlangen mit Interessent*innen vor den Häusern lassen die Hoffnung oft von vornherein sinken. Das Hinterlassen eines guten Eindrucks bei Eigentümer*innen oder Makler*innen strapaziert die Nerven, und trotz aller Aufregung ist genaues Hinschauen bei Mängeln gefragt. Doch lasst euch davon nicht entmutigen, denn LichtBlick hat ein paar hilfreiche Tipps für eine erfolgreiche Besichtigung für euch. Was ihr vor, während und nach der Wohnungsbesichtigung beachten solltet, erfahrt ihr im folgenden Ratgeber.
Checkliste: Worauf ihr bei der Wohnungsbesichtigung achten solltet
Um einen schnellen Überblick über die wichtigsten To-dos zu erhalten, hilft euch die folgende Checkliste:
Wann? | Was? |
---|---|
Vor der Wohnungsbesichtigung | • Unterlagen für die Wohnungsbesichtigung vorbereiten • Fragen notieren, um bei der Besichtigung nichts zu vergessen • ggf. Begleitperson mitnehmen |
Während der Wohnungsbesichtigung | • Lage des Hauses checken, z. B. Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel • Zustand der Wohnung und des Hauses begutachten • Interesse zeigen und Fragen stellen • Energieausweis checken • Klären, was in den Nebenkosten enthalten ist, welches Heizsystem genutzt und wie Warmwasser bereitet wird, wer das Gas anmeldet |
Nach der Wohnungsbesichtigung | • Umzug organisieren • Übergabeprotokoll prüfen • Strom an-/ummelden |
Beim Einzug | • Mängel vor Ort prüfen und Wohnungsübergabeprotokoll erstellen |
Vor, während und nach der Besichtigung: das Vorgehen im Detail
Ihr wisst noch gar nicht, wie ihr bei einer Wohnungsbesichtigung vorgeht? Kein Problem – für diese Situation gibt es hier noch einmal alle Informationen im Detail für euch:
Kontakt mit der Vermietung aufnehmen
Habt ihr eure Traumwohnung im Internet, in der Zeitung oder über einen Aushang gefunden, kontaktiert ihr zunächst die Vermietenden. Meistens steht in der Anzeige, auf welchem Weg das passieren soll: zum Beispiel per E-Mail, Kontaktformular oder über einen Anruf. Meldet ihr euch schriftlich, beachtet Folgendes:
Erwähnt, um welche Wohnung es genau geht. Vermieter*innen haben oft mehrere Wohnungen im Angebot. So können sie eure Anfrage schneller zuordnen.
Zeigt Interesse an der Wohnung und schreibt auch ein paar persönliche Dinge über euch selbst, etwa zu eurem Job oder wieso ihr den Stadtteil so mögt.
Seid freundlich: Sprecht Vermieter*innen immer persönlich mit ihrem Namen an, sofern bekannt, und bittet freundlich um einen Termin zur Besichtigung.
Zeit für die Besichtigung nehmen
Habt ihr den*die Vermieter*in im ersten Schritt von euch überzeugt, steht die Besichtigung an. Wenn ihr den Termin beeinflussen könnt, haltet euch folgende Punkte vor Augen:
Vereinbart den Termin am besten tagsüber, damit ihr seht, wie der Lichteinfall in der Wohnung ist. Außerdem sind Mängel in der Wohnung besser bei Tageslicht zu erkennen.
Ist es dann noch nicht zu dunkel, wählt wochentags am besten eine Uhrzeit am frühen Abend: In dieser Zeit ist der Verkehr auf umliegenden Straßen oft am dichtesten und die meisten sind dann (wieder) zu Hause. So erhaltet ihr ein realistisches Bild.
Vermeidet Anschlusstermine. So könnt ihr euch viel Zeit für die Wohnungsbesichtigung und mögliche Fragen – ob von eurer Seite oder von der Vermietung aus – nehmen.
Falls ihr die Möglichkeit habt, wählt lieber einen Einzel- als einen Gruppentermin aus. So bleibt ihr dem*der Vermieter*in im Gedächtnis und könnt ganz in Ruhe Fragen stellen. Natürlich habt ihr hierbei nicht immer die Wahl.
Beim Umzug Strom anmelden nicht vergessen!
Ein Umzug ist eine gute Gelegenheit, euren Stromanbieter zu hinterfragen: Seid ihr zufrieden oder nutzt ihr die Gelegenheit, um zu wechseln – zum Beispiel zu Ökostrom?So meldet ihr beim Umzug Strom an oder umVor dem Termin: Unterlagen zusammenstellen
Die richtigen Unterlagen sind das A und O bei der Wohnungsbesichtigung. Da Begehungstermine oft sehr zeitnah vergeben werden, stellt sicher, dass ihr bereits vor der Anfrage alle Unterlagen parat habt. Dazu zählen:
die SCHUFA-Auskunft,
eine Mieterselbstauskunft,
eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung eures*eurer bisherigen Vermieter*in,
eure Einkommensnachweise und
ggf. ein Anschreiben*
Ergänzend zu diesen grundlegenden Dokumenten fordern Vermieter*innen manchmal auch andere Unterlagen ein, etwa euren Arbeitsvertrag oder die Bürgschaft eurer Erziehungsberechtigten, falls ihr als Student*in oder Auszubildende*r noch kein eigenes Einkommen habt. Zusätzlich ist auch euer Personalausweis oder Reisepass wichtig.
Tipp: Werft einen genauen Blick auf die Ausschreibung. Oft wollen Vermieter*innen die Unterlagen ausschließlich per E-Mail geschickt bekommen, manchmal müsst ihr sie aber auch schon zum Besichtigungstermin mitbringen.
Seid ihr unsicher oder wollt die Entscheidung nicht allein treffen, könnt ihr auch eine Begleitperson mitbringen, die gemeinsam mit euch die Wohnung besichtigt. Sie hält mit euch die Augen nach eventuellen Mängeln offen und kann euch im Nachgang beraten.
Am Tag der Besichtigung: Auge fürs Detail
Lage des Hauses
Ist der Tag der Wohnungsbesichtigung gekommen, erscheint am besten etwas früher und schaut euch schon mal die Umgebung an: Gibt es Supermärkte, Cafés und Drogerien in der Nähe? Existiert eine viel befahrene Straße in der Umgebung oder liegt die Wohnung in der Einflugschneise des Flughafens? Habt ihr Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr oder – falls ihr ein Auto habt – sind ausreichend Parkplätze vorhanden? Wie weit sind Kita, Schule oder Arbeit von der Wohnung entfernt? Gibt es Grünflächen und Spielplätze in der Nähe? Bei dieser Einschätzung spielt natürlich vor allem eure individuelle Lebenssituation eine große Rolle.Erster Eindruck vom Haus
Schaut euch auch einmal das Haus an sich an: Sieht alles gepflegt aus, gibt es Risse in der Fassade oder wurde lange nichts mehr am Haus gemacht? Das könnte ein Zeichen für eine mangelnde Isolation sein, die besonders bei Altbauten einen erheblichen Einfluss auf die Energiebilanz des Hauses bzw. der Wohnung haben kann. Achtet beim Hineingehen auf den Zustand und die Sauberkeit des Treppenhauses, Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, Kinderwagen, Rollatoren etc. sowie auf die Müllsituation im Hinterhof oder Keller.Zustand der Wohnung
Stellen euch die Lage und der Hauszustand zufrieden, geht es nun um die Wohnung: Achtet neben der Raumaufteilung auf den Zustand von Wänden, Böden, Fenstern und Türen, schaut euch die Heizkörper genau an und betretet – wenn vorhanden – auch unbedingt den Balkon. Natürlich sind auch die Sanitärobjekte und die Küche wichtig: Funktioniert alles oder gibt es Mängel, die vor dem Einzug behoben werden sollten? Haben Bad oder Küche einen Waschmaschinenanschluss und hat die Wohnung einen separaten Stauraum oder einen Keller? Fragt die Vermietung auch unbedingt danach, ob es mal einen Wasserschaden in der Wohnung gab und achtet auf Schimmel.Interesse am Objekt
Seid ihr an der Wohnung interessiert, zeigt dieses Interesse auch. Stellt dem*der Vermieter*in oder Makler*in Fragen zur Immobilie, zur Nachbarschaft und Umgebung, erkundigt euch nach dem Energieausweis, der Heizungsart und den Nebenkosten, einem Kellerabteil, dem Fernsehanschluss und den Pflichten der Mieter*innen wie etwa das Putzen des Treppenhauses. Fragt in diesem Zusammenhang auch direkt danach, ob es eine*n Hausmeister*in gibt und welche Aufgaben er*sie übernimmt. Fragen nach der Hausgemeinschaft sind meist ebenfalls gern gesehen, denn vielen Vermieter*innen ist ein angenehmes Hausklima wichtig. Tipp: Wenn erlaubt, macht Fotos von der Wohnung, die ihr euch nach der Wohnungsbesichtigung noch einmal anschauen könnt. Das macht es euch später leichter, alles genau zu reflektieren.Weitere wichtige Fragen beim Vertragsabschluss
Welche Fragen ihr der Vermietung bzw. dem*der Hauseigentümer*in stellt, hängt auch davon ab, ob ihr die Wohnung kaufen oder mieten wollt. Was solltet ihr beachten? Bevor ihr den Kauf- bzw. Mietvertrag unterzeichnet, stellt ergänzend zu den oben genannten Aspekten auch folgende Fragen:
Fragen bei einem Mietobjekt | Fragen bei einem Kaufobjekt |
---|---|
• Sind Haustiere erlaubt? • Ist Grillen erlaubt? • Gibt es eine Renovierungspflicht bzw. dürft ihr die Wohnung selbst renovieren? • Was ist beim Lüften zu beachten? • Darf ein gemeinsamer Garten genutzt werden? • Wie hoch ist die Mietkaution und kann sie in Raten gezahlt werden? • Gibt es in der Wohnung einen eigenen Gas- bzw. Stromzähler und seid ihr selbst dafür verantwortlich, Gas und Strom anzumelden? | • Wie viele Eigentümer*innen hatte die Wohnung bereits? • Aus welchem Grund wird die Wohnung verkauft? • Wie lange ist die letzte Renovierung her? • Wie hoch sind Hausgeld und Instandhaltungsrücklage der Hausgemeinschaft? • Könnt ihr einen Blick auf den Grundbuchauszug werfen? |
Tipp
Kümmert euch früh genug um die Um- bzw. Anmeldung von Gas und Strom. Fragt Vermieter*in oder Hauseigentümer*in, ob es in der Wohnung einen eigenen Gas- bzw. Stromzähler gibt und ob ihr selbst dafür verantwortlich seid, Gas und Strom anzumelden.Mehr zum Thema Strom anmeldenNach der Besichtigung: So geht’s jetzt weiter
Nicht nur die Vermietung, sondern auch ihr solltet euch gut überlegen, ob ihr die Wohnung wirklich haben wollt. Teilt dem*der Vermieter*in eure Entscheidung so bald wie möglich mit.
Ihr habt die Wohnung bekommen?
Herzlichen Glückwunsch! Habt ihr die Zusage für eure Wohnung erhalten, geht es jetzt daran, den Umzug vorzubereiten. Nutzt dafür einfach die Umzugscheckliste von LichtBlick, so damit habt ihr alle Aufgaben im Blick.
Denkt daran, eure aktuelle Wohnung rechtzeitig zu kündigen. Am Tag des Einzugs solltet ihr unbedingt auf ein Übergabeprotokoll bestehen, in dem der Zustand der neuen Wohnung, vorhandene Mängel, Zählernummern und -stände sowie die Schlüsselausgabe genau protokolliert werden. Kontaktiert zudem früh genug euren Stromanbieter, um den Strom umzumelden bzw. zu kündigen, wenn ihr zu einem neuen Anbieter wechseln wollt.
Welche Rechte haben Mieter*innen und Vermieter*innen?
Habt ihr schließlich den Mietvertrag unterschrieben und seid eingezogen, fragt ihr euch vielleicht, was die Vermietung nun eigentlich noch mit eurer Wohnung machen darf. Normalerweise gilt, dass Vermieter*innen kein Besichtigungsrecht haben, sie eure Wohnung also nicht einfach so betreten dürfen. Sie bräuchten dafür einen guten Grund, etwa anstehende Renovierungsarbeiten, eine neue Vermietung oder ein Verkauf, drohende Schäden oder die Ablesung eines Zählers. Zudem dürfen solche Termine nur werktags zwischen 10 und 13 bzw. 15 und 18 Uhr erfolgen. Steht eine dringende Reparatur an, muss euch euer*eure Vermieter*in mindestens 24 Stunden vorher Bescheid geben, beim Ablesen der Zählerstände mindestens 14 Tage vorher.
Beim Umzug: Strom anmelden nicht vergessen!
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Jetzt zu ÖkoStrom wechselnDie häufigsten Fragen zur Wohnungsbesichtigung
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Rechtlich seid ihr nicht verpflichtet, bereits zur Wohnungsbesichtigung Unterlagen mitzubringen. Hier sollten zunächst die Kontaktdaten ausreichen. Wird von beiden Seiten Interesse bekundet, kann die Vermietung von euch eine Mieterselbstauskunft, die Gehaltsabrechnung sowie eine Bonitätsauskunft der SCHUFA verlangen. Bei der Selbstauskunft müsst ihr nur angeben, was für die Vermietung relevant ist, also etwa das Nettoeinkommen oder die Anzahl der Personen, die einziehen wollen. Persönliches wie Familienplanung, Religion oder Herkunft ist irrelevant und muss von euch nicht ausgefüllt werden. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Wohnungen kann es natürlich trotzdem sein, dass ihr mit zusätzlichen Unterlagen bzw. Angaben bessere Chancen habt, die Wohnung zu bekommen. Beachtet, dass LichtBlick keine Rechtsberatung leisten kann. Wendet euch im Zweifelsfall an ein Mitglied der Rechtsanwaltschaft.