rotes Spielzeugauto mit Münzgeldrotes Spielzeugauto mit Münzgeld
Förderung

Förderung für Wallboxen und Ladestationen.

Welche Förderungen gibt es? Was genau wird bezuschusst? Welche Voraussetzungen müssen Unternehmen und Kommunen dafür erfüllen? Wie hoch kann der Zuschuss für Ladeinfrastrukturen ausfallen? All das wird im Folgenden beantwortet.

Jetzt beraten lassen
Schild auf dem Ladestationen abgebildet sindSchild auf dem Ladestationen abgebildet sind

Förderrichtlinie Elektromobilität des BMDV.

Derzeit gibt es zwei Aufrufe vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), in denen der Umstieg auf Elektromobilität gefördert wird: Den Förderaufruf für Fahrzeuge und Ladeinfrastrukturen für Unternehmen, Verbände und Vereine und den Förderaufruf für Fahrzeuge und Ladeinfrastrukturen für Gebietskörperschaften und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft.¹ Das LichtBlick-Team berät gern bei den Möglichkeiten zur Förderung.

¹ Angaben zur Aktualität von Fördermöglichkeiten sind ohne Gewähr.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Förderaufruf für Fahrzeuge und Ladeinfrastrukturen für Unternehmen, Verbände und Vereine.

Über Förderung informieren
  • Die Beantragungsfrist endete am 20.04.2023. Die Förderrichtlinie ist noch bis zum 31.12.2025 gültig.

  • Unternehmen, Verbände, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützige Insititutionen.

  • Der Kauf von E-Fahrzeugen (Pkws und Leichtfahrzeuge) und die dafür nötige Ladeinfrastruktur. Gefördert werden Vorhaben ab 15.000 und bis zu 1 Million €.

  • Die Förderquote beträgt 40 %. Zusätzlich kann für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) ein Bonus von 10 % gewährt werden.

Förderaufruf für Fahrzeuge und Ladeinfrastrukturen für Gebietskörperschaften und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft.

Über Förderung informieren
  • Der Förderaufruf fand zwischen dem 21.04.2023 und dem 08.06.2023 statt.

  • Nachgelagerte Landesbehörden und Kommunen sowie Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft.

  • Der Kauf von E-Fahrzeugen (Pkws und Leichtfahrzeuge) und die dafür nötige Ladeinfrastruktur.

  • Die Förderquote beträgt 90 %, wenn die geförderten Fahrzeuge im nicht-gewerblichen Bereich oder zur Bereitstellung von öffentlichen Dienstleistungen (zum Beispiel öffentliches Verkehrs- und Beförderungswesen) eingesetzt werden. Werden die Fahrzeuge im wirtschaftlichen Bereich eingesetzt, beträgt die Förderung 40 % der Investionsausgaben.

E-Auto lädt an LadestationE-Auto lädt an Ladestation

Regionale und kommunale Förderung für Ladestationen.

Neben den bundesweiten Förderungen der BMDV bieten auch einige Bundesländer und Kommunen regionale Förderungen für Ladestationen und Ladeinfrastruktur. Nachfolgend sind weiterführende Links zu den wichtigsten, regionalen Förderungen für Ladeinfrastruktur¹ zusammengefasst.

¹ Angaben zur Aktualität von Fördermöglichkeiten sind ohne Gewähr.

Förderfähige Wallboxen und Ladestationen.

Die gibt es unter anderem vom Hersteller Alfen. Sie erfüllen die gesetzlichen Vorgaben für transparente und exakte Mess- und Abrechnungssysteme.

Kontaktformular LichtBlick

Jetzt Kontakt aufnehmen:

Das Kontaktformular steht für Fragen und Anfragen bereit. Das LichtBlick-Team meldet sich schnellstmöglich.

Jetzt Kontakt aufnehmen