rotes Spielzeugauto mit Münzgeldrotes Spielzeugauto mit Münzgeld
Förderung

Förderung für Wallboxen und Ladestationen.

Welche Förderungen gibt es? Was genau wird bezuschusst? Welche Voraussetzungen müssen Unternehmen und Kommunen dafür erfüllen? Wie hoch kann der Zuschuss für Ladeinfrastrukturen ausfallen? All das wird im Folgenden beantwortet.

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Schild auf dem Ladestationen abgebildet sindSchild auf dem Ladestationen abgebildet sind

Förderrichtlinie Elektromobilität des BMDV.

Die Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert seit Juli 2023 die Anschaffung von Elektrofahrzeugen sowie die Errichtung der dafür notwendigen Ladeinfrastruktur. Ein aktueller Förderaufruf unterstützt nun Unternehmen insbesondere bei der Errichtung von Schnellladeinfrastruktur. Die Förderung hilt Unternehmen maßgeblich bei der Elektrifizierung ihrer Flotte .¹ Das LichtBlick-Team berät gern über die Möglichkeiten zur Förderung.

¹ Angaben zur Aktualität von Fördermöglichkeiten sind ohne Gewähr.

Über Förderung informieren

Förderung von nicht-öffentlicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen des BMDV

Über Förderung informieren
  • Die Antragsstellung ist seit dem 18.09.2023 möglich. Die Förderung ist auf 5 Mio. € pro Unternehmen begrenzt. Die Gesamtsumme der Förderung beträgt 400 Mio. €. Die Förderrichtlinie ist zwar noch bis zum 31.12.2025 gültig, erfahrungsgemäß sind die Förderbudgets aber bereits nach wenigen Monaten ausgeschöpft. Schnell sein lohnt sich also.

  • Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Großunternehmen (GU).

  • Die Anschaffung und Installation von nicht-öffentlich zugänglichen Schnelladepunkten und des dafür benötigten Netzanschlusses sowie die dafür technisch notwendige Ausrüstung (wie z.B. elektrische Stromspeicher) und Installationsarbeiten innerhalb Deutschlands. Folgende Voraussetzungen müssen darüber hinaus erfüllt sein:

    • Die Schnellladepunkte müssen mindestens 50 kW Ladeleistung aufweisen.

    • Die Ladepunkte müssen mit Gleichstrom (DC) laden.

    • Die Schnellladepunkte dürfen nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sein.

    • Die Stromversorgung für die Schnellladeinfrastruktur muss durchgehend aus erneuerbaren Energien erfolgen.

  • Die Förderquote beträgt 40 % für kleine und mittlere Unternehmen, für Großunternehmen ist die Förderquote bei 20 %. Zusätzlich gibt es einen Höchstbetrag pro Ladepunkt. Der maximal mögliche Förderbetrag pro Ladepunkt beträgt - abhängig von der Ladeleistung - für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) 30.000 € und für Großunternehmen (GU) 15.000 €.

Förderfähige Schnellladestationen

Die gibt es unter anderem vom Hersteller Alpitronic. Der Hypercharger von Alpitronic erfüllt die gesetzlichen Vorgaben für transparente und exakte Mess- und Abrechnungssysteme. Somit ist er bestens geeignet für den Förderaufruf zur Errichtung von Schnellladeinfrastruktur.

Hypercharger von Alpitronic 300 kW Ladeleistung mit 2 CCS2 Stecker

Alpitronic Hypercharger

Die Ladezeiten sind besonders kurz und durch den modularen Aufbau leicht an Bedürfnisse anpassbar.

  • Zwei gleichzeitig nutzbare DC-Ladepunkte

  • Kurze Ladedauer bei bis zu 300 kW Ladeleistung

  • Individuelle Ausstattungsvarianten und Steckerkonfigurationen

  • Optional individuelles Design und Kabelmanagement

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E-Auto lädt an LadestationE-Auto lädt an Ladestation

Regionale und kommunale Förderung für Ladestationen.

Neben den bundesweiten Förderungen der BMDV bieten auch einige Bundesländer und Kommunen regionale Förderungen für Ladestationen und Ladeinfrastruktur. Nachfolgend sind weiterführende Links zu den wichtigsten, regionalen Förderungen für Ladeinfrastruktur¹ zusammengefasst.

¹ Angaben zur Aktualität von Fördermöglichkeiten sind ohne Gewähr.

Förderfähige Wallboxen und Ladestationen.

Die gibt es unter anderem vom Hersteller Alfen. Sie erfüllen die gesetzlichen Vorgaben für transparente und exakte Mess- und Abrechnungssysteme.

Wallbox Vestel EVC04

Alfen Eve Single Pro-Line

Die eichrechtskonforme Wallbox von Alfen erfüllt gesetzliche Vorgaben für Mess- und Abrechnungssysteme, ist förderfähig und daher gut zur gewerblichen Nutzung geeignet.

  • Einfaches, sicheres und schnelles Laden bis 22 kW
  • Ansteuerbar durch Home Energy Management Systeme
  • Robustes Gehäuse und Kabel
  • Freigabe von Ladevorgängen via RFID möglich (nicht im Lieferumfang enthalten)
  • Integrierte DC-Fehlerstromerkennung
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Wallbox Alfen Eve Double

Alfen Eve Double Pro-Line

Die eichrechtskonforme Ladesäule ist ideal für eichrechtskonformes Laden in Unternehmen.

  • Bis zu 22 kW Ladeleistung pro Ladepunkt
  • In dynamisches Lastmanagement integrierbar
  • Wandmontage oder optional mit Standfuß
  • Förderfähig und eichrechtskonform
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Wallbox Alfen PG-line

Alfen Eve Double PG-Line

Die Alfen Double PG-Line eignet sich perfekt für das gleichzeitige Laden zweier E-Fahrzeuge.

  • Bis zu 22 kW Ladeleistung pro Ladepunkt
  • In dynamisches Lastmanagement integrierbar
  • Wandmontage oder optional mit Standfuß
  • Förderfähig und eichrechtskonform
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