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Wissen E-Mobilität
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    Förderung für Wallboxen und Ladestationen.

    Welche Förderungen gibt es? Was genau wird bezuschusst? Welche Voraussetzungen müssen Unternehmen und Kommunen dafür erfüllen? Wie hoch kann der Zuschuss für Ladeinfrastrukturen ausfallen? All das wird im Folgenden beantwortet.

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    e-lkw-laden-im-depot
    Bundesweite Förderung

    Neue Förderung zum Ausbau von Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge.

    Für die Errichtung öffentlicher und nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur können Fördermittel von bis zu 5 Mio. € beantragt werden.

    Sie sind Privatkund*in und denken über die Anschaffung eines E-Autos nach?

    Seit Januar 2026 ist ein neues Förderprogramm für Elektroautos gestartet, das besonders Familien und Haushalten mit mittlerem Einkommen spürbare Vorteile bringt.Jetzt mehr erfahren
    Verkehrsschild ladestation

    Bundesweite Förderung für Ladeinfrastruktur.

    Bundesweit werden verschiedene Förderungen für Ladestationen und Ladeinfrastruktur angeboten. Nachfolgend sind weiterführende Informationen und Links zu den wichtigsten, bundesweiten Förderungen für Ladeinfrastruktur¹ zusammengefasst. ¹Angaben zur Aktualität von Fördermöglichkeiten sind ohne Gewähr.

    Förderungen für E-Dienstwagen

    Unternehmen können vom 01. Juli 2025 bis 31.12.2027 neu angeschaffte, rein elektrische Fahrzeuge steuerlich begünstigt abschreiben – mit erhöhter Preisgrenze bis 100.000 €. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von der neuen Sonderabschreibung durch mehr Liquidität im Investitionsjahr. Die Förderung gilt für E-Pkw, Nutzfahrzeuge, Lkw und Busse – nicht für Privatpersonen.

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    Förderung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge und Infrastruktur

    Das Förderprogramm unterstützt Kommunen, Unternehmen und Verbände bei der Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge, der Umrüstung von Diesel-Fahrzeugen auf Elektroantrieb, dem Ausbau der Ladeinfrastruktur sowie bei Studien zur nachhaltigen Logistik. Die Förderung beträgt bis zu 80 % der Kosten für Fahrzeuge und Infrastruktur und bis zu 50 % für Studien.¹

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    Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Individualvariante

    Das Programm fördert öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Verbände bei klimafreundlichen Fahrzeugen, nachhaltiger Verkehrsinfrastruktur und IKT für Mobilität. Unterstützt werden Personen- und Güterverkehr sowie Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr an Land, zu Wasser und in der Luft. Die Förderung erfolgt über individuell angepasste Darlehen ab 25 Mio. € mit beihilfefreien Zinssätzen der KfW.¹

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    Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Standardvariante

    Das Programm unterstützt öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Verbände mit Darlehen für Investitionen in klimafreundliche Fahrzeuge, nachhaltige Verkehrsinfrastruktur und IKT für Mobilität. Gefördert werden Personen- und Güterverkehr sowie Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr an Land, zu Wasser und in der Luft. Die Darlehen decken bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, maximal 50 Mio. € pro Vorhaben.¹

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    IKK – Nachhaltige Mobilität

    Das Programm fördert Kommunen bei Investitionen in klimafreundliche Verkehrsinfrastruktur, Fahrzeuge und nachhaltige IKT für Mobilität. Die Darlehen decken bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, maximal 150 Mio. € pro Jahr. Ziel ist die Förderung nachhaltiger Mobilität und Infrastruktur.¹

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    Mann haelt Ladekarte an Ladestation

    Regionale und kommunale Förderung für Ladestationen.

    Neben den bundesweiten Förderungen bieten auch einige Bundesländer und Kommunen regionale Förderungen für Ladestationen und Ladeinfrastruktur. Nachfolgend sind weiterführende Links zu den wichtigsten, regionalen Förderungen für Ladeinfrastruktur¹ zusammengefasst.¹Angaben zur Aktualität von Fördermöglichkeiten sind ohne Gewähr.

    Baden-Württemberg

    Baden-WürttembergBW E-LKWFördergrundsätze Ladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge (TruckCharge@BW)
    Zur Förderung
    Baden-WürttembergBW E-LKW Fördergrundsätze BW-e-Truck
    Zur Förderung
    Baden-WürttembergLandesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BWE-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing
    Zur Förderung
    Baden-WürttembergFörderung für Ihre BW-e-PflegefahrzeugeFörderung für E-Pflegefahrzeuge mit bis zu 7.000 Euro.
    Zur Förderung
    Baden-WürttembergBASE BW: Basisladenetz für öffentliches Laden von E-Lkw im regionalen StraßennetzFörderung zum Bau eines öffentlichen Ladenetzes für E-Lkw in Baden-Württemberg.
    Zur Förderung

    Bayern

    BayernLadeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in BayernGefördert werden der Neubau, die Modernisierung und die Ersatzbeschaffung von öffentlich oder nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkten für elektrisch betriebene Fahrzeuge.
    Zur Förderung
    BayernNicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in BayernGefördert wird die Beschaffung und Errichtung / Modernisierung von stationären, nicht öffentlich zugänglichen konduktiven DC-Schnell-Ladepunkten mit CCS-Steckern.
    Zur Förderung
    BayernFörderung des öffentlichen Personennahverkehrs (RZÖPNV)Der Freistaat Bayern fördert Maßnahmen der Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
    Zur Förderung

    Berlin

    BerlinWirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) – Förderung der gewerblichen E-Mobilität in BerlinGefördert wird die Errichtung von stationärer Ladeinfrastruktur sowohl auf öffentlich zugänglichen als auch nicht öffentlich zugänglichen privaten betrieblichen Flächen.
    Zur Förderung

    Hessen

    HessenFörderung von Logistik- und MobilitätsinnovationenFörderung für Innovationsprojekte, die allein oder in Kooperation durchgeführt werden.
    Zur Förderung
    HessenFörderung von Maßnahmen nach dem MobilitätsfördergesetzGefördert wird Kommunaler Straßenbau, Öffentlicher Personennahverkehr und Nahmobilität.
    Zur Förderung
    HessenFörderung klimafreundlicher Taxis mit Batterie- und Brennstoffzellenantrieb.Die Förderung steht allen Taxiunternehmen mit vorhandener Lizenz sowie Sitz oder Betriebsstätte in Hessen offen.
    Zur Förderung
    HessenLadeinfrastruktur für schwere NutzfahrzeugeGefördert wird die Beschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur für rein elektrische Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklassen N3 und M3 sowie für schwere, elektrische Sonderfahrzeuge.
    Zur Förderung

    Nordrhein-Westfalen

    Nordrhein-WestfalenVernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement (Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement)Förderung für die Erhöhung der Verkehrssicherheit oder die Verbesserung des Mobilitätssystems.
    Zur Förderung
    Nordrhein-WestfalenFörderung von öffentlich zugänglicher SchnellladeinfrastrukturFörderung für den Erwerb, die Errichtung und der Netzanschluss von stationärer, steuerbarer, fabrikneuer öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten.
    Zur Förderung
    Nordrhein-WestfalenAachen fährt elektrisch – Förderprogramm für LadeinfrastrukturFörderung für den Aufbau von öffentlich nutzbarer Ladeinfrastruktur auf privaten Flächen und Ladeinfrastruktur für Flotten.
    Zur Förderung

    Saarland

    SaarlandNachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Alternative AntriebeFörderung für die Nutzung von Alternativen Antrieben im Verkehrssektor im Bereich des ÖPNV.
    Zur Förderung

    Sachsen-Anhalt

    Sachsen-AnhaltFörderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Sachsen-Anhalt (Richtlinie Ladeinfrastruktur)Förderung für die Beschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten.
    Zur Förderung
    Sachsen-AnhaltFörderung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum im Rahmen des EFRE/JTF-Programms 2021–2027 (EFRE-RL Mobilität)Förderung einer klima- und umweltfreundlichen Mobilität.
    Zur Förderung
    Sachsen-AnhaltFörderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (AGVO) – Sachsen-Anhalt ENERGIEFörderung von Investitionen in Unternehmen zur Verringerung von Kohlendioxid-Emissionen.
    Zur Förderung

    Thüringen

    ThüringenFörderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen NahverkehrsFörderrungen von Maßnahmen zur Einführung der CO₂-armen Mobilität im ÖPNV im städtischen sowie im Stadt-Umland-Bereich.
    Zur Förderung

    Förderfähige Schnellladestationen:

    Diese gibt es unter anderem vom Hersteller Alpitronic. Der Hypercharger von Alpitronic erfüllt die gesetzlichen Vorgaben für transparente und exakte Mess- und Abrechnungssysteme. Somit ist er bestens geeignet für den Förderaufruf zur Errichtung von Schnellladeinfrastruktur.

    Alpitronic Hypercharger HYC50

    Alpitronic Hypercharger HYC50

    • Zwei gleichzeitig nutzbare DC-Ladepunkte

    • Kurze Ladedauer bis zu 50 kW

    • Wand- oder Bodenmontage

    • Zwei CCS-Combo 2 Ladekabel mit Kabelmanagementsystem

    • Ideal bei geringer Netzanschlussleistung

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    Alpitronic Hypercharger HYC200

    Alpitronic Hypercharger HYC200

    • Zwei gleichzeitig nutzbare DC-Ladepunkte

    • Kurze Ladedauer bis zu 200 kW

    • Individuelle Konfiguration (CCS, CHAdeMO und AC)

    • Förderfähig und eichrechtskonform

    • Ideal für Mischflotten aus E-Autos und E-Lkw

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    Alpitronic Hypercharger HYC400

    Alpitronic Hypercharger HYC400

    • Zwei gleichzeitig nutzbare DC-Ladepunkte

    • Kurze Ladedauer bis zu 400 kW

    • Individuelle Konfiguration (CCS, CHAdeMO und AC)

    • Förderfähig und eichrechtskonform

    • Ideal für Ladeparks und Logistikzentren mit E-Lkws

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    hyc400s2

    Alpitronic Hypercharger HYC400 Series 2

    • Zwei gleichzeitig nutzbare DC-Ladepunkt, bis zu 400 kW Gesamtleistung 

    • Neue Anordnung aller Bedienelemente auf einer Seite 

    • Optimierte Benutzeroberfläche mit integriertem, vergrößertem Touchdisplay 

    • Förderfähig und eichrechtskonform 

    • Ideal für Ladeparks und Logistikzentren mit E-Lkws

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    Förderfähige Wallboxen und Ladestationen:

    Diese gibt es unter anderem von den Herstellern Alfen und KEBA. Sie erfüllen die gesetzlichen Vorgaben für transparente und exakte Mess- und Abrechnungssysteme.

    Ihre AC-Ladestation von Alfen:

    Alfen Eve Single Pro-line

    Alfen Eve Single Pro-line

    • Bis zu 22 kW Ladeleistung

    • Mit Steckdose oder Festkabel (5 oder 7,5 m)

    • Optional mit Standsäule und Sockel

    • Eichrechtskonform und förderfähig

    Jetzt anfragen
    Alfen Eve Double Pro-line

    Alfen Eve Double Pro-line

    • Pro Ladepunkt bis zu 11 kW Ladeleistung

    • Mit Steckdose oder Festkabel (5 oder 7,5 m)

    • Wandmontage oder optional mit Standfuß

    • Eichrechtskonform und förderfähig

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    Alfen Eve PG-line

    Alfen Eve Double PG-line

    • Bis zu 11 kW Ladeleistung pro Ladepunkt

    • Robustes Gehäuse

    • Optional inkl. Hausanschlusskasten (HAK)

    • Eichrechtskonform und förderfähig

    Jetzt anfragen
    Alfen Eve Single Pro-line

    Alfen Eve Single Plus

    • Einfaches Laden mit 11kW oder 22 kW Ladeleistung

    • Problemlose Wartung durch OCPP 

    • Bidirektionales Laden sowie Plug & Charge möglich 

    • Verbessertes Display mit stärkerem Kontrast 

    • Lokales, statisches und dynamisches Lastmanagement möglich 

    • 3 Jahre Onsite-Garantie 

    • Optional: Dynamischer QR-Code für Ad-hoc-Laden im Display

    Jetzt anfragen
    Alfen Eve Double Pro-line

    Alfen Eve Double Plus

    • Einfaches Laden mit 11 kW oder 22 kW pro Ladepunkt 

    • Problemlose Wartung durch OCPP 

    • Bidirektionales Laden sowie Plug & Charge möglich 

    • Lokales, statisches und dynamisches Lastmanagement möglich 

    • 3 Jahre Onsite-Garantie 

    • Optional: Dynamischer QR-Code für Ad-hoc-Laden im Display 

    • Optional: Stele mit integriertem Hausanschlusskasten (HAK) 

    • Optional: mit Spiralkabel 

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    Ihre AC-Ladestation von KEBA:

    KeContract P30

    KeContact P30

    • Bis zu 22 kW Ladeleistung

    • Mit Steckdose oder Festkabel (6 m)

    • Wandmontage oder optional mit Standsäule single oder double

    • Einfache Wartung

    • Eichrechtskonform und förderfähig

    Jetzt anfragen
    KeContract P40 und P40 Pro

    KeContact P40 und P40 Pro

    • Bis zu 22 kW Ladeleistung

    • Mit Festkabel (6 m)

    • Wandmontage oder optional mit Standsäule single oder double

    • Phasenumschaltung für PV-Überschuss-Laden

    • Eichrechtskonform und förderfähig

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    Häufig gestellte Fragen zu Förderungen:

    1

    Angaben zur Aktualität von Fördermöglichkeiten sind ohne Gewähr.

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    „Ökostrom“ bedeutet: In Höhe eures Verbrauchs wird Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Der Nachweis erfolgt bilanziell zu 100 % über Herkunftsnachweise gemäß § 42 EnWG, die im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet werden. Die tatsächliche Stromlieferung an eure Steckdose erfolgt physikalisch über das allgemeine Stromnetz, in dem sich Strom aus verschiedenen Quellen mischt (Strommix). Es kann dabei nicht sichergestellt werden, dass der konkrete Strom, den ihr verbraucht, tatsächlich aus erneuerbaren Energien stammt. Trotzdem wird durch den Einkauf und die Entwertung sogenannter Herkunftsnachweise sichergestellt, dass eine einmal aus erneuerbaren Energien erzeugte und in das Netz eingespeiste Strommenge auch nur einmal unter Kennzeichnung dieser Eigenschaft wieder entnommen werden kann. Die Zuordnung von Verbrauch und Herkunftsnachweisen sowie die Aufstellung der Herkunftsländer erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Stromkennzeichnung. Diese findet ihr hier: Zusammensetzung unseres Strommix