Photovoltaik Förderung: Zuschüsse für Solaranlagen 2026
Vor der Installation einer Solaranlage solltet ihr euch unbedingt über mögliche Förderungen bei Photovoltaik in 2026 informieren. Hier erhaltet ihr einen Überblick über Bundesförderprogramme, kommunale Förderungen sowie die Bedingungen, Voraussetzungen und Möglichkeiten, um die Kosten für eure PV-Anlage zu senken.


- Sonnige Zukunft: warum ihr auf Photovoltaik setzen solltet
- Bundesweite Förderungen
- Die Einspeisevergütung
- Förderungen für Photovoltaik in den einzelnen Bundesländern
- Kommunen mit Photovoltaik-Förderung
- Indirekte Förderung bei Photovoltaik dank Steuerersparnis
- Kosten vs. Photovoltaik-Förderung: Lohnt sich das?
Photovoltaik aktuell und in der Zukunft
In Deutschland wächst die Stromerzeugung durch Photovoltaik zunehmend – unter anderem, weil Solaranlagen durch verschiedene Photovoltaik Förderprogramme und steuerliche Vorteile finanziell zugänglicher gemacht werden können. Aus gutem Grund: Laut Photovoltaik-Strategie des BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) soll der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch Deutschlands bis zum Jahr 2030 verdoppelt werden – von knapp 40 auf 80 Prozent!¹ Dabei wird vor allem auf Solar als einer der günstigsten erneuerbaren Energieträger und auf Wind gesetzt. Das bedeutet, dass ihr dieses Jahr von sinkenden Preisen und attraktiven Förderungen für Photovoltaik profitieren könnt.
Sonnige Zukunft: warum ihr auf Photovoltaik setzen solltet
Es gibt viele gute Gründe für die Nutzung von Solar. Erstens ist Solarenergie unerschöpflich und somit eine Alternative zu fossilen Energieträgern auf Basis erneuerbarer Energie. Zweitens verursacht sie während der Stromerzeugung keine direkten CO₂-Emissionen. Drittens ermöglicht euch PV, unabhängiger vom Strommarkt zu werden und senkt langfristig eure Stromkosten. Außerdem könnt ihr aktuell von einer Photovoltaik-Förderung und steuerlichen Vorteilen profitieren, sodass sie die Anschaffung besonders lohnt.

Die Sonne in Aktion: Wie PV-Anlagen funktionieren
Photovoltaik- bzw. Solaranlagen verwandeln Sonnenlicht in elektrische Energie. Die Voraussetzung dafür bilden Solarzellen, meist aus Silizium, die in den Solarmodulen verbaut sind. Treffen Sonnenstrahlen auf die Solarzellen, lösen sie Elektronen aus dem Material, wobei elektrischer Strom erzeugt wird. Dann kommt der Wechselrichter ins Spiel: Er wandelt den entstandenen Gleichstrom in den nutzbaren Wechselstrom um, der dann im Haushalt genutzt oder in das Stromnetz eingespeist werden kann. Die erzeuge Energie kann jedoch auch für einen gewissen Zeitraum in Speicherbatterien aufbewahrt werden – für sonnenarme Zeiten wie zum Beispiel die Nacht. Die Nutzung von Solar ermöglicht euch also eine Stromerzeugung aus Sonnenenergie, kann die mit dem Strombezug verbundenen Emissionen reduzieren und bringt die Sonnenenergie direkt in euer Zuhause!

Kostenvorteile von Solar: eure Power-Bilanz
Photovoltaik kann euch dabei helfen, erneuerbaren Strom selbst zu erzeugen und langfristig Stromkosten zu sparen. Zunächst sind die Kosten für PV-Module in den vergangenen Jahren deutlich gesunken, während Strompreise Schwankungen unterliegen und langfristig ein wichtiger Kostenfaktor bleiben. Dadurch amortisiert sich die Anfangsinvestition schneller, sodass ihr auf lange Sicht erhebliche Einsparungen bei den Energiekosten erzielt. Hinzu kommen attraktive Förderungen für Photovoltaik und steuerliche Anreize, die den finanziellen Aufwand weiter reduzieren können. Mit der Möglichkeit, überschüssige Energie ins Netz einzuspeisen, könnt ihr eine Einspeisevergütung erhalten. Die langfristigen Kostenvorteile machen Solar also nicht nur zu einer wirtschaftlich sinnvollen, sondern auch zu einer zukunftsfähigen Entscheidung.

Photovoltaik und der Ausbau erneuerbarer Energien
Die erneuerbaren Energien legen in Deutschland beeindruckend zu: Im ersten Halbjahr 2026 deckten sie nach vorläufigen Berechnungen bereits etwa 62 Prozent des deutschen Stromverbrauchs und die Tendenz steigt. Ambitionierte Ziele treiben Deutschland an, bis 2030 rund 80 Prozent der Energie aus erneuerbaren Energiequellen zu erzeugen und bis 2045 besteht das Ziel, dass Deutschland insgesamt klimaneutral sein soll. Diese ist mittlerweile ausgeschöpft und kann nicht mehr beantragt werden. Förderprogramme und steuerliche Vorteile können den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien unterstützen.
Deshalb informiert euch LichtBlick in diesem Ratgeber weiterhin über verschiedene Förderungen für Photovoltaik und Fördermöglichkeiten in Kombination mit Solar – abhängig von Verfügbarkeit, Standort und den jeweiligen Voraussetzungen.
Bundesweite Förderungen für Solaranlagen
In Deutschland gibt es vielfältige Förderprogramme für Photovoltaikanlagen, von bundesweiten Instrumenten wie KfW-Förderkrediten, EEG-Einspeisevergütung und steuerlichen Vorteilen bis hin zu Programmen einzelner Bundesländer und Kommunen. Sie können den Ausbau erneuerbarer Energien unterstützen und Solarstrom für private Haushalte und Unternehmen finanziell attraktiver machen.
Die Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung ist die wahrscheinlich bekannteste staatliche Förderung für Photovoltaik, insbesondere für Solaranlagen. Diese Vergütung könnt ihr erhalten, wenn ihr den mit eurer PV-Anlage erzeugten Strom ins öffentliche Stromnetz einspeist. Aktuell liegt sie bei 7,70 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Das gilt für PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10 Kilowatt Peak (kWp). Für größere Solaranlagen mit einer Leistung von 10 bis 40 kWp erhaltet ihr dann 6,66 Cent pro Kilowattstunde. Bei noch größeren Anlagen mit einer Leistung von 40 bis 100 kWp beträgt die Vergütung 5,44 Cent pro Kilowattstunde. Wie hoch die aktuelle Einspeisevergütung ist, könnt ihr jederzeit bei der Bundesnetzagentur nachlesen.
Es wird zwischen Volleinspeise- und Eigenversorgungsanlagen (Teileinspeisung) unterschieden. Bei Anlagen mit Volleinspeisung liegt der Vergütungssatz höher: PV-Anlagen bis 10 kWp erhalten 12,22 Cent pro kWh, für größere Anlagen gelten 10,24 Cent pro Kilowattstunde (10 bis 100 Kilowatt-Peak).
Eigenverbrauch bringt mehr als Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung mag auf den ersten Blick als verlockende gesetzlich geregelte Förderung für Photovoltaik erscheinen. Doch es gibt einen weitaus effizienteren Weg, von einer PV-Anlage zu profitieren: den Eigenverbrauch. Je mehr selbst erzeugten Strom ihr im Haus, zum Beispiel durch die Nutzung eines Speichers, verbrauchen könnt, desto rentabler wird die Anlage. Ein einfaches Rechenbeispiel verdeutlicht dies.
Dem folgenden Rechenbeispiel ist ein Strompreis von 30 ct/pro kWh zugrunde gelegt. Für Solarstrom fallen je nach Größe und Ausstattung der Solaranlage hingegen nur etwa 4 bis 14 ct an.³ Dabei handelt es sich um die sogenannten Stromgestehungskosten: Um diese zu berechnen, setzt man die Gesamtkosten für die Anlage ins Verhältnis zu ihrer Lebensdauer und der Strommenge, die insgesamt mit der Anlage produziert werden kann.
Rechnung ohne Eigenbedarf und Einspeisevergütung:
Gesamter Strombedarf wird durch Strom aus dem Netz bezogen: 6870 kWh x 0,30 Cent / kWh = 2061€ (Referenzwert)
Rechnung Ersparnis durch Einspeisevergütung:
Gesamter Strombedarf (6870 kWh) wird ins Netz eingespeist: 6870 kWh x 12,22 Cent = 839,51 € Ersparnis
Rechnung Ersparnis durch 2/3 Eigenbedarf und 1/3 Strom ins Netz einspeisen:
2/3 Strombedarf (4.580 kWh) durch eigenen Solarstrom decken: 4.580 kWh × 0,11 €/kWh = 504 €
1/3 Strom (2.290 kWh) aus dem Netz beziehen: 2.290 kWh × 0,30 €/kWh = 687 €
Zwischensumme Stromkosten: 504 € + 687 € = 1.191 €
Zusätzlich Einspeisevergütung: 2.290 kWh × 0,0770 €/kWh = 176 €
Endkosten nach Vergütung: 1.191 € – 176 € = 1.015 €
Insgesamt zeigt dieses Beispiel, dass die Einspeisevergütung allein nicht die ideale Lösung als Förderung für Photovoltaik oder Solaranlagen ist. Durch den gezielten Eigenverbrauch könnt ihr nicht nur mehr sparen, sondern auch einen höheren Gewinn erzielen. In Kombination mit einer Wärmepumpe oder einer Wallbox könnt ihr eure Solarenergie fürs Heizen oder Autofahren nutzen. Schöpft daher das Potenzial der Eigenversorgung

KfW-Kredit für die Förderung von Solaranlagen
Die KfW – die Kreditanstalt für Wiederaufbau – ist eine Förderbank in Deutschland, die unter anderem günstige Kredite für bestimmte Förderprogramme ermöglicht. Dazu gehören auch die KfW-Förderungen für Solar- und Speicheranlagen.
Über sie könnt ihr bestimmte Vorhaben im Bereich erneuerbare Energien mit einem zinsgünstigen Förderkredit finanzieren, zum Beispiel Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher. Für Solaranlagen kommt insbesondere das KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Standard (270)“ in Betracht. Förderfähig können neben den Anschaffungskosten auch weitere Investitionskosten sein, etwa für Planung und Installation. Ob und in welchem Umfang eine Finanzierung möglich ist, hängt von den jeweiligen Programmbedingungen und der Prüfung durch eure Hausbank ab.
Wichtiges zur KfW-Solar-Förderung auf einen Blick:

Wirkleistungsbegrenzung
Für Photovoltaikanlagen gelten je nach Anlagengröße, Inbetriebnahme und Art der Einspeisung unterschiedliche technische Vorgaben für die Einspeiseleistung. Die früher geltende 70-%-Regelung wurde durch die gesetzlichen Neuregelungen des EEG angepasst.
Wichtig: Die Finanzierung einer PV-Anlage über das aktuelle KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Standard (270)“ führt nicht zu einer zusätzlichen Begrenzung der Einspeiseleistung auf 50 %. Eine solche pauschale 50-%-Vorgabe gilt für über KfW 270 finanzierte PV-Anlagen nicht.

Gibt es eine KfW-Förderung für Solarspeicher?
Vor einigen Jahren gab es eine spezielle Förderung für Solarspeicher: das KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Speicher (275)“. Dieses ist zum 31.12.2018 ausgelaufen. Für euch ist das aber nicht weiter schlimm. Ihr könnt eure Photovoltaik-Förderung nämlich wie oben beschrieben über das KfW-Programm 270 erhalten – und das gilt auch für den entsprechenden Speicher. Wichtig: Für eine Förderung der KfW müsst ihr unbedingt zuerst den Antrag stellen. Erst danach dürft ihr die Anlage tatsächlich kaufen. Sonst kann es euch passieren, dass der Antrag nicht bewilligt wird.
Die KfW-Effizienzhaus-Förderung für Solaranlagen
Auch eine Sanierung zum Effizienzhaus kann eine Fördermöglichkeit sein. Das KfW-Programm 261 unterstützt umfassende energetische Sanierungen mit einem Förderkredit und Tilgungszuschuss. Eine PV-Anlage kann dabei helfen, einen besseren Effizienzhaus-Standard zu erreichen. Wichtig: Wenn die PV-Anlage selbst über die Effizienzhaus-Förderung finanziert wird, kann dies die EEG-Einspeisevergütung ausschließen. Lasst deshalb vorab prüfen, ob ihr die PV-Anlage besser separat finanziert.
Diese Förderungen für Solaranlagen erhaltet ihr in den einzelnen Bundesländern
Die Bundesländer bieten unterschiedliche Zuschüsse für Solaranlagen an. Hier lohnt es sich, genau hinzuschauen, denn die Förderungen fallen ganz verschieden aus: Bestimmte Zuschüsse gelten nur für Solaranlagen, andere bieten Förderungen für Solaranlagen mit Speicher, wieder andere beziehen sich ausschließlich auf Batteriespeicher. Einige Zuschüsse gelten für die kompletten Investitionskosten, während weitere auf bestimmte Beträge begrenzt sind.
Hier ein Überblick über die Förderungen der KfW und verschiedener Bundesländer (Stand: Oktober 2025):
| Wer fördert? | Förderprogramm | Förderfähige Maßnahmen | Art und Höhe der Förderung |
|---|---|---|---|
| KfW | Erneuerbare Energien ‒ Standard (Programm 270) | • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von PV-Anlagen und Stromspeichern | • zinsgünstiger Kredit, mit dem bis zu 100 % der Investitionskosten gedeckt werden können |
| Bayern | PV-Speicher-Programm | • Erst- oder Ergänzungsinstallation eines neuen Stromspeichers (mindestens 5 kWh Speicherkapazität) in Verbindung mit einer neuen PV-Anlage | • ausgelaufen |
| Berlin | SolarPLUS⁶ | • Solarenergiespeicher (Ein-/Zweifamilienhaus bis 15.000 €, Mehrfamilienhaus/Gewerbe bis 30.000 € • Steckersolargeräte/Balkonkraftwerke (250 € pauschal) • Dach- & Machbarkeitsgutachten, Zähler-/Messkonzepte, steuerliche Erstberatung, Gründach-/Fassaden-PV-Mehrkosten | • Zuschussprogramm (nicht rückzahlbar) • Antragstellung seit 21.03.2025 wieder möglich • Förderquote anteilig je Kostenposition, kumulierbar bis o. g. Höchstbetrag |
| Niedersachsen | Photovoltaik (PV) ‒ Batteriespeicher | • Investition in einen Stromspeicher in Verbindung mit dem Neubau oder der Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage | • ausgelaufen |
| Schleswig-Holstein | Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger | • Photovoltaik-Balkonanlage mit Mindestleistung von 250-600 Watt • Batteriespeicher aus Basis von Ökostrom* | • ausgelaufen |
| Nordrhein-Westfalen | progres.nrw Klimaschutztechnik | • Installation eines neuen Stromspeichers in Verbindung mit einer neu zu errichtenden PV-Anlage | • ausgelaufen |
| Thüringen | Solar Invest | • Investition in PV-Anlagen zusammen mit einem Stromspeicher (die Förderung erfolgt ausschließlich für den Eigenverbrauch) • Investitionen in Stromspeichersysteme | • ausgelaufen |
| Sachsen | SAB Sachsenkredit Energie und Speicher⁷ | • Darlehen für große PV-Anlagen 30 kWp – 1 MWp, gekoppelte Strom-/Wärme-/Kältespeicher, Geothermie-WP • Zuschuss für steckerfertige Mini-PV-Anlagen (Balkonkraftwerke), ausschließlich für Mieter | • Kredit 35.000–5.000.000 €, Laufzeit 5–20 Jahre, bis zu 2 tilgungsfreie Jahre • Tilgungszuschuss: bis zu 20 % für Speicher, 10 % für sonstige Kosten (mind. 2.500 €, max. 50.000 € pro Jahr) • Separater Einmalzuschuss von 300 € pro Balkonkraftwerk und Wohneinheit |
Kommunen mit Photovoltaik-Förderung
Neben den Bundesförderprogrammen bieten manche Städte ebenfalls Förderungen für Solarspeicher und/oder Solaranlagen an. Im Folgenden findet ihr eine Liste mit den Photovoltaik-Förderungen einzelner Städte. Um vollständige Informationen zu erhalten, lohnt es sich jedoch, direkt vor Ort bei den örtlichen Behörden oder Energieagenturen nachzufragen, da spezifische Fördermöglichkeiten je nach Stadt variieren können.
| Name der Kommune | Wie heißt das Programm? | Was wird gefördert? |
|---|---|---|
| Bonn | Solares Bonn (Richtlinie ab 01. August 2025)⁸ | • Solarthermie mit einem Zuschuss bis zu 300 €/kWp (PV) bzw. 150 €/m² • Balkonkraftwerke mit bis zu 800 €/kWp) • Dachbegrünung mit einem Bonus von 100 €/kWp oder 10 €/kWp je Einheit bei Mieterstrom • Maximalförderung bis zu 27.500 € je Objekt |
| Darmstadt | Förderprogramm Photovoltaik | • 200 € pro kWp installierter Leistung, max. 6000 € |
| Düsseldorf | Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten | • PV-Anlagen bis 30 kWp • auch steckfertige Solaranlagen • bis zu 20 % der Investitionskosten für Batteriespeicher |
| Freiburg | Förderprogramm Klimafreundlich wohnen | • Photovoltaik-Förderung für Solarspeicher in Kombination mit PV-Anlagen • steckfertige Solaranlagen • PV-Anlagen, wenn mindestens 15 % des eigenen Strombedarfs darüber gedeckt werden |
| Köln | Gebäudesanierung und erneuerbare Energien – klimafreundliches Wohnen | • seit Oktober 2023 eingestellt |
| Mannheim | Solarbonus | • Basisförderung beträgt 100 € pro kWp installierter Leistung und beträgt maximal 1.000 € • Gebäude, die nicht unter Solardachpflicht fallen • Premiumförderung: 160 €uro pro kWp, maximal 2.400 €. • Anlage muss mindestens 15 kWp besitzen oder die geeignete Dachfläche voll belegt werden. |
| München | Förderprogramm Energieeinsparung | • Förderprogramm eingestellt seit 18. Dezember 2024, förderfähig sind aber: • Photovoltaik-Beratung mit 60 % Zuschuss, max. 3.000 €/WEG-Objekt bzw. 15.000 € bei ≥ 3 WE/NWG • Mieterstrom-Umsetzung mit 200 €/kWp für das Mieterstrom-Mess-/Steuersystem (inkl. zugehöriger Neu-PV)⁹ |
| Münster | Förderprogramm Klimafreundliche Wohngebäude | • Installation von Photovoltaikanlagen an Hausfassaden, auf Mehrfamilienhäusern und begrünten Dächern. • Pro kWp installierter Leistung 300 € |
| Stuttgart | Stuttgarter Solaroffensive | • PV-Anlagen • steckfertige Solaranlagen • Wallboxen für Elektrofahrzeuge • Batteriespeicher |
Wenn ihr Näheres über euer Bundesland erfahren wollt, dann schaut auch bei unseren anderen Ratgebern vorbei:
Mehr über Förderungen in NRW
Mehr über Förderungen in Baden-Württemberg
Mehr über Förderungen in Hamburg
Mehr über Förderungen in Bayern
Indirekte Förderung bei Photovoltaik dank Steuerersparnis
Seit 2023 gibt es gute Neuigkeiten für Betreibende von Solaranlagen.¹⁰ Denn der Bundestag hat Neuerungen im Jahressteuergesetz beschlossen, die erhebliche Steuerersparnisse bedeuten:
Bei der Umsatzsteuer ist ein neuer Steuersatz mit null Prozent eingeführt worden, der vielen Käufer*innen unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Anschaffung von Photovoltaikanlagen ohne Umsatzsteuer ermöglicht.
Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb bestimmter kleinerer Photovoltaikanlagen sind einkommensteuerfrei – zum Beispiel bei Anlagen bis 30 kW peak auf Einfamilienhäusern; je nach Gebäudeart gelten weitere Grenzen. Die Steuerbefreiung gilt grundsätzlich auch für bestehende Anlagen.
Lohnsteuerhilfevereine dürfen künftig bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung für die Betreibenden von Solaranlagen erstellen. Das war vor 2023 nicht möglich.
Kosten vs. Förderung der Solaranlage: Lohnt es sich?
Auch wenn die Investitionskosten für eine Solaranlage erst einmal hoch sind: Gerade mithilfe der verschiedenen Photovoltaik-Förderungen lohnt es sich, in Zukunft auf Solarstrom zu setzen - ganz besonders auch vor dem Hintergrund der volatilen Strompreise. Viele Förderprogramme bieten direkte finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung - in Form von Investitionszuschüssen oder günstigen Krediten.
Die hohe Anfangsinvestition lässt sich dabei über verschiedene Wege amortisieren: Steuervorteile, Abschreibungsmöglichkeiten, die Einspeisevergütung und die Maximierung des Eigenverbrauchs sind entscheidende Faktoren, die dazu beitragen, die Gesamtkosten der PV-Anlage im Laufe der Zeit zu kompensieren.
Quelle: bmwk
Bitte beachtet, dass die finanziellen Vorteile, die mit dynamischen Tarifen einhergehen, auch mit Risiken verbunden sind. Der Energiemarkt unterliegt Preisschwankungen, von denen ihr durch Optimierungsmaßnahmen von LichtBlick finanziell profitieren könnt. Bei Abschluss eines dynamischen Tarifes ergeben sich für Kund*innen im Vergleich zu einem Strombezugsvertrag mit einem festen Preis sowohl Chancen als auch Risiken. LichtBlick weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass die Preise für jede Viertelstunde im Jahresverlauf nicht im Voraus feststehen, sondern sich abhängig von den Spotmarktpreisen viertelstündlich ändern. Für die Optimierungsmaßnahmen werden die Viertelstundenpreise am Vortag veröffentlicht, sodass LichtBlick diese verwenden kann. So können die Spotmarktpreise unter die Preise am Markt angebotener Festpreisangebote fallen, wodurch Einsparungen bei den Strombezugskosten entstehen können. Die Spotmarktpreise können aber die am Markt angebotenen Festpreise für Stromlieferungen auch übersteigen.
Quelle: pv magazine
Quelle: KFW, Zinsbeispiel für ein Darlehen in Höhe von 50.000 Euro: 3,63 % p. a. Sollzins und 3,68 % p. a. Effektivzins bei 5 Jahren Laufzeit, 1 tilgungsfreien Anlaufjahr und 5 Jahren Zinsbindung, bei Einstufung in Preisklasse A.
Quelle: ibb.de
Quelle: sab.sachsen.de
Quelle: bonn.de
Quelle: stadt.muenchen.de
Quelle: pv magazine
„Ökostrom“ bedeutet: In Höhe eures Verbrauchs wird Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Der Nachweis erfolgt bilanziell zu 100 % über Herkunftsnachweise gemäß § 42 EnWG, die im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet werden. Die tatsächliche Stromlieferung an eure Steckdose erfolgt physikalisch über das allgemeine Stromnetz, in dem sich Strom aus verschiedenen Quellen mischt (Strommix). Es kann dabei nicht sichergestellt werden, dass der konkrete Strom, den ihr verbraucht, tatsächlich aus erneuerbaren Energien stammt. Trotzdem wird durch den Einkauf und die Entwertung sogenannter Herkunftsnachweise sichergestellt, dass eine einmal aus erneuerbaren Energien erzeugte und in das Netz eingespeiste Strommenge auch nur einmal unter Kennzeichnung dieser Eigenschaft wieder entnommen werden kann. Die Zuordnung von Verbrauch und Herkunftsnachweisen sowie die Aufstellung der Herkunftsländer erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Stromkennzeichnung. Diese findet ihr hier: Zusammensetzung unseres Strommix


