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Förderungen von Photovoltaik in Hamburg 2026

Förderungen unterstützen euch bei der Investition in eine Photovoltaikanlage, damit ihr kostengünstig Solarstrom erzeugen könnt. Welche Möglichkeiten es zur Photovoltaik-Förderung in Hamburg gibt, erfahrt ihr im Folgenden. 


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Lohnt sich eine PV-Anlage in Hamburg?

Mit 1.865 Sonnenstunden im Jahr 2025 bietet Hamburg ausreichend Sonnenschein, um mit einer Photovoltaikanlage genug Solarstrom für euer Zuhause zu erzeugen.¹ Es lohnt sich also in jedem Fall auch in Hamburg, in eine PV-Anlage zu investieren. Mit Förderungen erleichtert ihr euch die Investition. Entsprechende Fördermaßnahmen gibt es sowohl auf Bundes- als auch in vielen Ländern auf Landesebene.

Förderung von Photovoltaik in Hamburg derzeit nicht möglich

Derzeit (Stand: Januar 2026) gibt es nur eine spezielle Förderung, die die Kosten für eure Photovoltaikanlage in Hamburg senken kann. Diese Förderung betrifft allerdings nur Projekte, die den Bau von Gründächern vorsehen. Genauere Infos dazu findet ihr bei der Hamburger Gründachförderung. Zudem gibt es die Solaroffensive Hamburg, die euch bei der Beratung und Realisierung eures Solarstromprojekts zur Seite stehen. Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss aus verschiedenen Hamburger Energieunternehmen, Verbraucher- und Klimaschutzorganisationen.  

Gut zu wissen

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Bundesweite Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

In Hamburg habt ihr jedoch auch andere Möglichkeiten, um eure PV-Anlage zu finanzieren. Eine dieser Optionen ist ein zinsgünstiger Kredit der KfW. Mit dem Förderprogramm „Erneuerbare Energien – Standard 270“ erhaltet ihr bei der KfW einen Kredit für eure Investition, unter anderem für die Errichtung einer Solaranlage und alle zugehörigen Kosten für Planung und Installation. Beachtet , dass bei der KfW-Förderung jede Kreditanfrage in Risikoklassen eingeteilt wird. Welcher Risikoklasse eure Anfrage zugeordnet wird, bestimmt über den Zinssatz des Kredits. Er ist deshalb nicht in allen Fällen besonders zinsgünstig, kann sich aber dennoch lohnen. 

Welche Zinssätze gelten für die KfW-Förderung?

Je nach Risikoklasse gelten unterschiedliche Zinssätze. Je höher eure Risikoklasse, desto höher wird auch der Zins. Welcher Klasse ihr zugeordnet werdet, hängt von eurer Bonität ab. Folgende Zinssätze sind möglich (Stand: Januar 2026):²

RisikoklasseZinssatz
A B C D E F G H I 3,63 % 4,03 % 4,33 % 4,83 % 5,43 % 6,13 % 6,63 % 7,73 % 10,03 %

* Effektivzinsen für die günstigste Kreditoption mit einer Laufzeit von 5 Jahren, 1 Jahr tilgungsfreier Anlauf, 5 Jahre Zinsbindung (Stand: Januar 2026).

So beantragt ihr die KfW-Förderung

Die KfW vergibt nicht selbst Kredite, sondern arbeitet mit unterschiedlichen Finanzierungspartnern zusammen. So beantragt ihr den KfW-Kredit in nur drei Schritten.

Mehr über die Förderung von PV-Anlagen
Checkt die Bedingungen
Für eine KfW-Förderung muss eure PV-Anlage den Richtlinien des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) entsprechen. Bei Privatanlagen ist das in der Regel kein Problem.
Legt Laufzeit und Kreditsumme fest
Die Kreditsumme ergibt sich aus den Kosten für eure PV-Anlage. Die Laufzeit liegt zwischen 5 und 30 Jahren.
Stellt den Antrag
Nicht die KfW ist euer Kreditpartner, sondern eure Hausbank. Stellt deshalb dort euren Antrag. An sie zahlt ihr auch eure monatlichen Raten zurück.

Förderungen von Stromspeichern in Hamburg

Für Batteriespeicher gibt es in Hamburg ‒ ähnlich wie für Photovoltaikanlagen ‒ auf Landesebene bisher keine Förderung. Auch hier profitiert ihr jedoch vom Angebot der KfW, da sie nicht nur PV-Anlagen, sondern auch Batteriespeicher fördert. Falls ihr bereits eine Solaranlage besitzt, aber nachträglich einen Stromspeicher integrieren wollt, könnt ihr die KfW-Förderung auch separat beantragen. 

Gut zu wissen

Bevor ihr einen Antrag auf eine Förderung stellt, solltet ihr immer zuerst checken, ob ihr mit eurer PV-Anlage alle Konditionen erfüllt. Wendet euch dafür im Zweifelsfall direkt an eure Bank oder eine*n erfahrene*n Solarteur*in.

Solardachpflicht in Hamburg: Was bedeutet das?

Für einige Gebäude gilt die sogenannte Solardachpflicht: und zwar seit dem 1. Januar 2023 für alle Neubauten (Wohn- und Nichtwohngebäude) oder Bestandsgebäude, die nach dem 1. Januar 2025 eine neue Dachhaut bekommen. Das bedeutet, dass Eigentümer*innen auf dem Hausdach eine PV-Anlage errichten müssen. Die Größe der Anlage ist nicht vorgeschrieben. Es gibt jedoch auch einige Ausnahmen für diese Pflicht, etwa bei Gebäuden mit einer Bruttodachfläche unter 50 Quadratmeter oder bei Gebäuden mit voraussichtlicher (Rest-)Nutzungsdauer unter 20 Jahren. Außerdem entfällt die Solardachpflicht auch, wenn die PV-Anlage wirtschaftlich oder technisch nicht vertretbar ist, beispielsweise aufgrund einer starken Verschattung des Dachs oder einer ungeeigneten Ausrichtung. 

Seid ihr von der Solardachpflicht in Hamburg betroffen, können euch KfW-Förderungen für Photovoltaik bei der Realisierung des Projekts helfen.³

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Weitere Fördermöglichkeit: die Einspeisevergütung

Auf Bundesebene könnt ihr von weiteren Förderungen profitieren, zum Beispiel von der Einspeisevergütung für selbst produzierten Strom, der ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Produziert ihr mehr Strom als ihr im Haushalt verbraucht, könnt ihr diesen ins öffentliche Stromnetz einspeisen und erhaltet dafür eine festgelegte Einspeisevergütung. 

Derzeit (Stand: Februar 2026) erhalten Anlagen mit Eigenversorgung bis 10 Kilowatt-Peak 7,78 Cent pro Kilowattstunde und ab 10 Kilowatt-Peak 6,73 Cent pro Kilowattstunde bei Teileinspeisung.

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Quelle: DWD

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Quelle: KfW, KfW- Programm Erneuerbare Energien Standard, 5/ 1/ 5

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Quelle: hamburg.de

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Angaben jeweils im Vergleich zu kein Solar, Energiekosten berechnet mit 41,47 ct/kWh Arbeitspreis und 204,50 €  jährlichem Grundpreis (ohne StromWallet) und dynamischen Preisen gemäß EPEX Intraday Auktion (mit StromWallet). Einspeisevergütung mit aktuellen EEG Einspeisevergütungssätzen. Alle Preise inkl. MwSt.

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Bitte beachtet, dass die finanziellen Vorteile, die mit dynamischen Tarifen einhergehen, auch mit Risiken verbunden sind. Der Energiemarkt unterliegt Preisschwankungen, von denen ihr durch Optimierungsmaßnahmen von LichtBlick finanziell profitieren könnt. Bei Abschluss eines dynamischen Tarifes ergeben sich für Kund*innen im Vergleich zu einem Strombezugsvertrag mit einem festen Preis sowohl Chancen als auch Risiken. LichtBlick weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass die Preise für jede Viertelstunde im Jahresverlauf nicht im Voraus feststehen, sondern sich abhängig von den Spotmarktpreisen viertelstündlich ändern. Für die Optimierungsmaßnahmen werden die Viertelstundenpreise am Vortag veröffentlicht, sodass LichtBlick diese verwenden kann. So können die Spotmarktpreise unter die Preise am Markt angebotener Festpreisangebote fallen, wodurch Einsparungen bei den Strombezugskosten entstehen können. Die Spotmarktpreise können aber die am Markt angebotenen Festpreise für Stromlieferungen auch übersteigen.

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*Der Strommarktpreis verändert sich fortlaufend – darauf haben Energielieferanten keinen Einfluss. Gründe hierfür können unter anderem Wetterereignisse oder politische Entwicklungen sein. Steigt der Börsenpreis, können auch die Stromkosten entsprechend zunehmen; eine Preisabsicherung besteht nicht. Liegt der Börsenpreis dagegen unter dem eines Festpreistarifs, sind je nach individuellem Verbrauch und Verbrauchszeitpunkt (ggf. erhebliche) Einsparungen möglich.