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  • Einspeisevergütung: So viel Geld bekommt ihr 2024 für euren Solarstrom

    Mit der Einspeisevergütung erhaltet ihr Geld vom Staat, wenn ihr euren selbst erzeugten Solarstrom in das öffentliche Stromnetz einspeist. Wie viel ihr 2024 vergütet bekommt und ob sich das Einspeisen lohnt, lest ihr im folgenden Beitrag.


    8 MinutenLesezeit
    Sonnenkollektoren auf dem Dach des modernen Hauses mit blauem Himmel im Hintergrund

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    Was ist die Einspeisevergütung?

    Erneuerbare Energie ‒ darunter auch Solar­energie ‒ ist eine der wichtigsten Säulen der Energie­wende. Um ihren Ausbau zu fördern, hat die deutsche Bundes­regierung das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschiedet. In diesem ist unter anderem fest­gelegt, dass Besitzer*innen einer PV-Anlage Solar­strom ins öffent­liche Strom­netz einspeisen können und dafür pro Kilo­watt­stunde Strom eine so­genannte Ein­speise­vergütung ‒ auch Solarvergütung genannt ‒ erhalten.

    Wie lange wird die Einspeisevergütung für Solarstrom gezahlt?

    Die Einspeisevergütung für eure PV-Anlage wird auf einen Zeitraum von 20 Jahren festgelegt ‒ hinzu kommt das Jahr der Inbetriebnahme, also insgesamt maximal 21 Jahre. Der Anspruch endet am 31. Dezember, 20 Jahre nachdem ihr die PV-Anlage in Betrieb genommen habt.

    Neben der Einspeisevergütung ist auch die im April 2012 eingeführte Marktprämie für 20 Jahre gedeckelt. Sie gleicht den Unterschied zwischen den Produktionskosten und dem durchschnittlichen Marktpreis der erneuerbaren Energien aus. Den Strom, der von einer Solaranlage ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird, nimmt ein Direktvermarkter ab, der ihn für euch an der Börse verkauft und euch im Gegenzug die Erlöse auszahlt.

    So hat sich die Einspeisevergütung in den letzten Jahren entwickelt

    So hat sich die Ein­speise­vergütung entwickelt

    Mit der aktuellen Neufassung des EEG, mehr als 20 Jahre nach dessen Einführung, steigt die Ein­speise­vergütung nun wieder: Seit dem 30. Juli 2022 erhalten Anlagen mit Eigen­versorgung bis 10 Kilo­watt-Peak 8,2 Cent pro Kilo­watt­stunde, ab 10 Kilo­watt-Peak 7,1 Cent pro Kilo­watt­stunde bei Teil­ein­speisung. Wird der gesamte Strom aus der PV-Anlage ins Netz ein­ge­speist (so­ge­nannte Voll­ein­speisung), erhalten Besitzer*innen sogar 13 bzw. 10,9 Cent pro Kilowattstunde.¹ Bis 2022 war die Strom­ein­speise­vergütung immer weiter gesunken. Gleich­zeitig wurde und wird zuge­kaufter Strom immer teurer. Die aktuelle Erhöhung der Ein­speise­ver­gütung macht es demnach wieder attraktiver, Strom aus der eigenen Photo­voltaik­anlage in das öffent­liche Stromnetz einzuspeisen.

    Die Einspeisevergütung gilt nicht mehr ‒ was nun?

    Sind die 20 Jahre abgelaufen, wird euch die Einspeisevergütung nicht mehr ausgezahlt. Ihr könnt den selbst produzierten Strom jedoch weiterhin einspeisen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass ihr euren Strom selbst nutzt oder direkt an der Strombörse verkauft. Beachtet, dass ihr die Einnahmen, die ihr mit dem Verkauf des Stroms erzielt, bei eurer Steuererklärung angeben müsst. Dies gilt, sofern ihr umsatzsteuerpflichtig seid. Einkommensteuer fällt auf eure Einkünfte aus dem Betrieb der PV-Anlage seit dem 1. Januar 2023 und rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr an. Alles zum Thema Solaranlage und Steuern lest ihr im separaten Beitrag.²

    Was hat die EEG-Umlage mit der Einspeisevergütung zu tun?

    Die Einspeisevergütung wird vom Netzbetreiber für eingespeisten Strom ins öffentliche Stromnetz aus erneuerbaren Energien bezahlt. Dieser Betrag ist oft höher als der, den der Netzbetreiber an der Strombörse für diesen Strom verlangen kann. Um den Einkauf von Ökostrom jedoch weiterhin attraktiv zu halten, wurde im Jahr 2000 die EEG-Umlage für erneuerbare Energien aus Photovoltaik, Wind- oder Wasserkraft eingeführt, die die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis ausgleichen sollte. Die EEG-Umlage wurde direkt von den Stromkund*innen gezahlt und lag im Jahr 2022 bei rund 3,72 Cent pro Kilowattstunde Strom.³

    Zum 1. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage auf 0 Cent herabgesetzt, um Endverbraucher*innen zu entlasten. 2023 entfiel die EEG-Umlage für Stromkund*innen dauerhaft und wird nun über den Bundeshaushalt finanziert.

    Drei Möglichkeiten, eure PV-Anlage nach 20 Jahren zu nutzen

    Die Einspeisevergütung für eure Photovoltaikanlage gilt nicht mehr? Dann habt ihr drei Möglichkeiten, euren Solarstrom zu nutzen.

    Illustration: Solarstrom an der Strombörse verkaufen

    Direktvermarktung: Solarstrom an der Strombörse verkaufen

    Als Anlagenbetreibende könnt ihr euren Solarstrom direkt an der Strombörse verkaufen. Bei Anlagen über 100 Kilowatt-Peak ist diese Direktvermarktung bei Photovoltaik sogar Pflicht. Dabei wird der grüne Strom wie konventioneller Strom gehandelt und verkauft. Ihr habt unterschiedliche Optionen: Entweder beauftragt ihr einen Dritten – etwa einen Energieanbieter –, euren Strom an der Strombörse zu verkaufen oder ihr verkauft selbst euren Solarstrom, beispielsweise als Vermieter*in an Mietende eures Hauses (Mieterstrom).⁴
    Illusatration: Anschlussförderung nach 20 Jahren

    Anschlussförderung nach 20 Jahren

    Wechselt ihr nach 20 Jahren, in denen ihr die Einspeisevergütung bekommen habt, nicht zur Direktvermarktung oder zum Eigenverbrauch, speist ihr euren Solarstrom weiterhin ein und erhaltet vom Netzbetreiber eine Vergütung, die sich am Jahresmarktwert für Solarstrom orientiert. Im Jahr 2022 waren das ca. 7,5 Cent pro Kilowattstunde Strom, wobei hier noch ein Vermarktungsentgelt abgezogen werden muss. Diese Möglichkeit der Stromeinspeisung lohnt sich aufgrund der geringen Vergütung selten und ist nur noch bis zum 31. Dezember 2027 möglich.
    Illustration: Solarstrom selbst nutzen

    Solarstrom selbst nutzen

    Die beste und günstigste Möglichkeit ist, euren Solarstrom selbst zu nutzen und die bestehende PV-Anlage auf Eigenverbrauch umzustellen. Das gilt für ausgeförderte und neue Anlagen gleichermaßen. Sobald sich die Kosten für eure Photovoltaikanlage amortisiert haben, bezieht ihr Solarstrom nahezu kostenlos – und spart pro Kilowattstunde etwa 30 Cent gegenüber zugekauftem Strom.⁵ Wie viel ihr sparen könnt, erfahrt ihr auch in unserem Rechenbeispiel für den Solarertrag mit Stromspeicher.Zum Rechenbeispiel

    Solarstrom selbst nutzen und sparen

    Mit dem LichtBlick StromWallet habt ihr noch mehr vom selbst produzierten Strom. LichtBlick wandelt eure eingespeisten kWh 1:1 in ein Stromguthaben um und hinterlegt es in eurem StromWallet. Das Guthaben löst ihr gegen 100 % ÖkoStrom von LichtBlick ein – ganz nach eurem Bedarf und ohne Zusatzkosten.

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