Einspeisevergütung: So viel Geld bekommt ihr 2023 für euren Solarstrom
Mit der Einspeisevergütung erhaltet ihr Geld vom Staat, wenn ihr euren selbst erzeugten Solarstrom in das öffentliche Stromnetz einspeist. Wie viel ihr 2023 vergütet bekommt und ob sich das Einspeisen lohnt, lest ihr im folgenden Beitrag.
8 Minuten Lesezeit

Ihr wollt euren eigenen Solarstrom produzieren?
Eine Solaranlage mit Speicher macht euch unabhängiger und spart Kosten. Mit dem SolarPaket von LichtBlick erzeugt ihr euren eigenen Strom.
Jetzt Anlage berechnenWas ist die Einspeisevergütung?
Erneuerbare Energie ‒ darunter auch Solarenergie ‒ ist eine der wichtigsten Säulen der Energiewende. Um ihren Ausbau zu fördern, hat die deutsche Bundesregierung das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschiedet. In diesem ist unter anderem festgelegt, dass Besitzer*innen einer PV-Anlage Solarstrom ins öffentliche Stromnetz einspeisen können und dafür pro Kilowattstunde Strom eine sogenannte Einspeisevergütung ‒ auch Solarvergütung genannt ‒ erhalten.
Wie lange wird die Einspeisevergütung für Solarstrom gezahlt?
Die Einspeisevergütung für eure PV-Anlage wird auf einen Zeitraum von 20 Jahren festgelegt ‒ hinzu kommt das Jahr der Inbetriebnahme, also insgesamt maximal 21 Jahre. Der Anspruch endet am 31. Dezember, 20 Jahre nachdem ihr die PV-Anlage in Betrieb genommen habt.
Neben der Einspeisevergütung ist auch die im April 2012 eingeführte Marktprämie für 20 Jahre gedeckelt. Sie gleicht den Unterschied zwischen den Produktionskosten und dem durchschnittlichen Marktpreis der erneuerbaren Energien aus. Den Strom, der von einer Solaranlage ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird, nimmt ein Direktvermarkter ab, der ihn für euch an der Börse verkauft und euch im Gegenzug die Erlöse auszahlt.
So hat sich die Einspeisevergütung entwickelt
Mit der aktuellen Neufassung des EEG, mehr als 20 Jahre nach dessen Einführung, steigt die Einspeisevergütung nun wieder: Seit dem 30. Juli 2022 erhalten Anlagen mit Eigenversorgung bis 10 Kilowatt-Peak 8,2 Cent pro Kilowattstunde, ab 10 Kilowatt-Peak 7,1 Cent pro Kilowattstunde bei Teileinspeisung. Wird der gesamte Strom aus der PV-Anlage ins Netz eingespeist (sogenannte Volleinspeisung), erhalten Besitzer*innen sogar 13 bzw. 10,9 Cent pro Kilowattstunde.¹
Bis 2022 war die Stromeinspeisevergütung immer weiter gesunken. Gleichzeitig wurde und wird zugekaufter Strom immer teurer. Die aktuelle Erhöhung der Einspeisevergütung macht es demnach wieder attraktiver, Strom aus der eigenen Photovoltaikanlage in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen.
Die Einspeisevergütung gilt nicht mehr ‒ was nun?
Sind die 20 Jahre abgelaufen, wird euch die Einspeisevergütung nicht mehr ausgezahlt. Ihr könnt den selbst produzierten Strom jedoch weiterhin einspeisen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass ihr euren Strom selbst nutzt oder direkt an der Strombörse verkauft. Beachtet, dass ihr die Einnahmen, die ihr mit dem Verkauf des Stroms erzielt, bei eurer Steuererklärung angeben müsst. Dies gilt, sofern ihr umsatzsteuerpflichtig seid. Einkommensteuer fällt auf eure Einkünfte aus dem Betrieb der PV-Anlage seit dem 1. Januar 2023 und rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr an. Alles zum Thema Solaranlage und Steuern lest ihr im separaten Beitrag.²
Was hat die EEG-Umlage mit der Einspeisevergütung zu tun?
Die Einspeisevergütung wird vom Netzbetreiber für eingespeisten Strom ins öffentliche Stromnetz aus erneuerbaren Energien bezahlt. Dieser Betrag ist oft höher als der, den der Netzbetreiber an der Strombörse für diesen Strom verlangen kann. Um den Einkauf von Ökostrom jedoch weiterhin attraktiv zu halten, wurde im Jahr 2000 die EEG-Umlage für erneuerbare Energien aus Photovoltaik, Wind- oder Wasserkraft eingeführt, die die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis ausgleichen sollte. Die EEG-Umlage wurde direkt von den Stromkund*innen gezahlt und lag im Jahr 2022 bei rund 3,72 Cent pro Kilowattstunde Strom.³
Zum 1. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage auf 0 Cent herabgesetzt, um Endverbraucher*innen zu entlasten. 2023 entfiel die EEG-Umlage für Stromkund*innen dauerhaft und wird nun über den Bundeshaushalt finanziert.
Drei Möglichkeiten, eure PV-Anlage nach 20 Jahren zu nutzen
Die Einspeisevergütung für eure Photovoltaikanlage gilt nicht mehr? Dann habt ihr drei Möglichkeiten, euren Solarstrom zu nutzen.
Direktvermarktung: Solarstrom an der Strombörse verkaufen
Als Anlagenbetreibende könnt ihr euren Solarstrom direkt an der Strombörse verkaufen. Bei Anlagen über 100 Kilowatt-Peak ist diese Direktvermarktung bei Photovoltaik sogar Pflicht. Dabei wird der grüne Strom wie konventioneller Strom gehandelt und verkauft. Ihr habt unterschiedliche Optionen: Entweder beauftragt ihr einen Dritten – etwa einen Energieanbieter –, euren Strom an der Strombörse zu verkaufen oder ihr verkauft selbst euren Solarstrom, beispielsweise als Vermieter*in an Mietende eures Hauses (Mieterstrom).⁴
Anschlussförderung nach 20 Jahren
Wechselt ihr nach 20 Jahren, in denen ihr die Einspeisevergütung bekommen habt, nicht zur Direktvermarktung oder zum Eigenverbrauch, speist ihr euren Solarstrom weiterhin ein und erhaltet vom Netzbetreiber eine Vergütung, die sich am Jahresmarktwert für Solarstrom orientiert. Im Jahr 2022 waren das ca. 7,5 Cent pro Kilowattstunde Strom, wobei hier noch ein Vermarktungsentgelt abgezogen werden muss. Diese Möglichkeit der Stromeinspeisung lohnt sich aufgrund der geringen Vergütung selten und ist nur noch bis zum 31. Dezember 2027 möglich.
Solarstrom selbst nutzen
Die beste und günstigste Möglichkeit ist, euren Solarstrom selbst zu nutzen und die bestehende PV-Anlage auf Eigenverbrauch umzustellen. Das gilt für ausgeförderte und neue Anlagen gleichermaßen. Sobald sich die Kosten für eure Photovoltaikanlage amortisiert haben, bezieht ihr Solarstrom nahezu kostenlos – und spart pro Kilowattstunde etwa 30 Cent gegenüber zugekauftem Strom.⁵ Wie viel ihr sparen könnt, erfahrt ihr auch in unserem Rechenbeispiel für den Solarertrag mit Stromspeicher.
Zum RechenbeispielSolarstrom selbst nutzen und sparen
Mit dem LichtBlick StromWallet habt ihr noch mehr vom selbst produzierten Strom. LichtBlick wandelt eure eingespeisten kWh 1:1 in ein Stromguthaben um und hinterlegt es in eurem StromWallet. Das Guthaben löst ihr gegen 100 % ÖkoStrom von LichtBlick ein – ganz nach eurem Bedarf und ohne Zusatzkosten.
Zum LichtBlick StromWalletQuellen: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/ZahlenDatenInformationen/EEG_Registerdaten/ArchivDatenMeldgn/start.html
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/ZahlenDatenInformationen/EEG_Registerdaten/start.html