Einspeisevergütung 2025: So funktioniert das Modell
Mit der Einspeisevergütung erhaltet ihr Geld vom Staat, wenn ihr euren selbst erzeugten Solarstrom in das öffentliche Stromnetz einspeist. Wie viel ihr 2025 vergütet bekommt und ob sich das Einspeisen lohnt, lest ihr im folgenden Beitrag.


- Was ist die Einspeisevergütung?
- Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2025?
- Wie lange wird die Einspeisevergütung für Solarstrom gezahlt?
- So hat sich die Einspeisevergütung in den letzten Jahren entwickelt
- Die Einspeisevergütung gilt nicht mehr ‒ was nun?
- Was hat die EEG-Umlage mit der Einspeisevergütung zu tun?
- Einspeisevergütung und EEG-Förderung ab 2025
- Drei Möglichkeiten, eure PV-Anlage nach 20 Jahren zu nutzen
Was ist die Einspeisevergütung?
Erneuerbare Energie ‒ darunter auch Solarenergie ‒ ist eine der wichtigsten Säulen der Energiewende. Um ihren Ausbau zu fördern, hat die deutsche Bundesregierung das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschiedet. In diesem ist unter anderem festgelegt, dass Besitzer*innen einer PV-Anlage Solarstrom ins öffentliche Stromnetz einspeisen können und dafür pro Kilowattstunde Strom eine sogenannte Einspeisevergütung ‒ auch Solarvergütung genannt ‒ erhalten.
Das Wichtigste in Kürze zur Einspeisevergütung 2025:
Die Einspeisevergütung für Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kWp mit Teileinspeisung beträgt aktuell 7,94 Cent pro Kilowattstunde (Stand: April 2025) bei Volleinspeisung.
Dieser Vergütungssatz wird alle sechs Monate um 1 % gesenkt.
Die genaue Vergütungshöhe hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme, der Leistung der Anlage,der Art der Einspeisung ab und ob die Solaranlage zur Volleinspeisung oder zur Überschusseinspeisung angemeldet wurde.
Ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme ist die Vergütung für 20 Jahre fest garantiert.
Der Eigenverbrauch von Solarstrom ist aktuell attraktiver als die Einspeisung ins öffentliche Netz, da die Einspeisevergütung vergleichsweise niedrig ist.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2025?
Die Einspeisevergütung bleibt für euch 20 Jahre lang gleich hoch. Ihre Höhe wird für eure neue Photovoltaikanlage einmalig festgelegt und ist abhängig von
Dem Zeitpunkt, zu dem die PV-Anlage erstmals in Betrieb genommen wurde.
Der Leistung der PV-Anlage in Kilowatt-Peak (kWp).
Der Nutzung der PV-Anlage. Entweder eine Teileinspeisung (ohne Eigenverbrauch) oder Volleinspeisung (mit Eigenverbrauch).
Leistung der PV Anlage | Teileinspeisung (mit Eigenverbrauch) | Volleinspeisung (ohne Eigenverbrauch) |
---|---|---|
bis 10 kWp | 7,94 Cent/kWh | 12,60 Cent/kWh |
ab 10 bis 40 kWp | 6,88 Cent/kWh | 10,56Cent/kWh |
ab 40 bis 100 kWp | 5,62 Cent/kWh | 10,52 Cent/kWh |
Ihr wollt euren eigenen Solarstrom produzieren?
Eine Solaranlage mit Speicher macht euch unabhängiger und spart Kosten. Mit dem SolarPaket von LichtBlick erzeugt ihr euren eigenen Strom.
Wie lange wird die Einspeisevergütung für Solarstrom gezahlt?
Die Einspeisevergütung für eure PV-Anlage wird auf einen Zeitraum von 20 Jahren festgelegt ‒ hinzu kommt das Jahr der Inbetriebnahme, also insgesamt maximal 21 Jahre. Der Anspruch endet am 31. Dezember, 20 Jahre nachdem ihr die PV-Anlage in Betrieb genommen habt.
Neben der Einspeisevergütung ist auch die im April 2012 eingeführte Marktprämie für 20 Jahre gedeckelt. Sie gleicht den Unterschied zwischen den Produktionskosten und dem durchschnittlichen Marktpreis der erneuerbaren Energien aus. Den Strom, der von einer Solaranlage ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird, nimmt ein Direktvermarkter ab, der ihn für euch an der Börse verkauft und euch im Gegenzug die Erlöse auszahlt.
So hat sich die Einspeisevergütung in den letzten Jahren entwickelt
Mit der aktuellen Neufassung des EEG, mehr als 20 Jahre nach dessen Einführung, stieg die Einspeisevergütung wieder: Seit dem 30. Juli 2022 mit der EEG-Novelle erhielten Anlagen mit Eigenversorgung bis 10 Kilowatt-Peak 8,2 Cent pro Kilowattstunde und ab 10 Kilowatt-Peak 7,1 Cent pro Kilowattstunde bei Teileinspeisung. Wurde der gesamte Strom aus der PV-Anlage ins Netz eingespeist (sogenannte Volleinspeisung), erhielten Besitzer*innen sogar 13 bzw. 10,9 Cent pro Kilowattstunde. Seit dem 01.02.2024 sehen wir jedoch wieder eine rückläufige Entwicklung und eine sinkende Stromeinspeisevergütung und liegen aktuell bei 7,94 Cent/kWh:¹Die Einspeisevergütung gilt nicht mehr ‒ was nun?
Sind die 20 Jahre abgelaufen, wird euch die Einspeisevergütung nicht mehr ausgezahlt. Ihr könnt den selbst produzierten Strom jedoch weiterhin einspeisen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass ihr euren Strom selbst nutzt oder direkt an der Strombörse verkauft. Beachtet, dass ihr die Einnahmen, die ihr mit dem Verkauf des Stroms erzielt, bei eurer Steuererklärung angeben müsst. Dies gilt, sofern ihr umsatzsteuerpflichtig seid. Einkommensteuer fällt auf eure Einkünfte aus dem Betrieb der PV-Anlage seit dem 1. Januar 2023 und rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr an. Alles zum Thema Solaranlage und Steuern lest ihr im separaten Beitrag.²
Was hat die EEG-Umlage mit der Einspeisevergütung zu tun?
Die EEG-Umlage und die Einspeisevergütung hängen eng zusammen. Denn die Einspeisevergütung ist das Geld, das ihr bekommt, wenn ihr Strom aus eurer Solaranlage ins öffentliche Netz einspeist. Diese Vergütung wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt.
Bis Mitte 2022 wurde die Einspeisevergütung über die EEG-Umlage finanziert. Die EEG-Umlage war ein Aufschlag auf euren Strompreis, den alle Stromverbraucher in Deutschland zahlen mussten. Dieses Geld wurde dann verwendet, um die Betreiber von Anlagen für erneuerbare Energien, wie zum Beispiel Solaranlagen, zu bezahlen. So konnten die Solarvergütung und die Vergütungen für andere erneuerbare Energiequellen finanziert werden.
Seit der Abschaffung der EEG-Umlage im Jahr 2022 wird die Einspeisevergütung weiterhin ausgezahlt, aber die Finanzierung kommt jetzt aus dem Bundeshaushalt. Für euch bedeutet das, dass die Einspeisevergütung 2025 nicht mehr über den Strompreis finanziert wird, sondern durch Steuergelder. Ihr könnt also weiterhin von der PV Einspeisevergütung profitieren, auch wenn die EEG-Umlage nicht mehr existiert.
Einspeisevergütung und EEG-Förderung ab 2025
Seit Februar 2025 gibt es das Solarspitzengesetz. Das Gesetz ist eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und soll die Integration von Solarstrom in das Netz verbessern. Mit der EnWG Novelle wurden auch Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) geändert. Das wird nötig, weil Photovoltaikanlagen in der Vergangenheit den Strom in der Regel ungesteuert in das Netz eingespeist haben.
Da Solarstrom aber nicht stetig produziert wird, sondern nur dann, wenn auch die Sonne scheint, könnte es zu Überlastungen des öffentlichen Stromnetzes kommen – eben dann, wenn viel Strom auf einmal eingespeist wird und ein Überangebot entsteht.
Das Solarspitzengesetz hat deshalb unter anderem zum Ziel, das öffentliche Stromnetz vor Überlastungen zu schützen und sie mit einem Energiemanagementsystem “netzdienlich” zu machen. Das heißt, das Gesetz sorgt dafür, dass die PV-Anlagen das Netz nicht überlasten, sondern zur Stabilisierung beitragen. Für euch als Betreiber*innen einer PV-Anlage wird aber auch noch einmal klarer, wie sinnvoll es ist, die eigene Anlage um einen Solarspeicher zu ergänzen, um so den Eigenverbrauch zu maximieren.
Drei Möglichkeiten, eure PV-Anlage nach 20 Jahren zu nutzen
Die Einspeisevergütung für eure Photovoltaikanlage gilt nicht mehr? Dann habt ihr drei Möglichkeiten, euren Solarstrom zu nutzen.
Direktvermarktung: Solarstrom an der Strombörse verkaufen
Als Anlagenbetreibende könnt ihr euren Solarstrom direkt an der Strombörse verkaufen. Bei Anlagen über 100 Kilowatt-Peak ist diese Direktvermarktung bei Photovoltaik sogar Pflicht. Dabei wird der grüne Strom wie konventioneller Strom gehandelt und verkauft. Ihr habt unterschiedliche Optionen: Entweder beauftragt ihr einen Dritten – etwa einen Energieanbieter –, euren Strom an der Strombörse zu verkaufen oder ihr verkauft selbst euren Solarstrom, beispielsweise als Vermieter*in an Mietende eures Hauses (Mieterstrom).⁴Anschlussförderung nach 20 Jahren
Wechselt ihr nach 20 Jahren, in denen ihr die Einspeisevergütung bekommen habt, nicht zur Direktvermarktung oder zum Eigenverbrauch, speist ihr euren Solarstrom weiterhin ein und erhaltet vom Netzbetreiber eine Vergütung, die sich am Jahresmarktwert für Solarstrom orientiert. Im Jahr 2022 waren das ca. 7,5 Cent pro Kilowattstunde Strom, wobei hier noch ein Vermarktungsentgelt abgezogen werden muss. Diese Möglichkeit der Stromeinspeisung lohnt sich aufgrund der geringen Vergütung selten und ist nur noch bis zum 31. Dezember 2027 möglich.Solarstrom selbst nutzen
Die beste und günstigste Möglichkeit ist, euren Solarstrom selbst zu nutzen und die bestehende PV-Anlage auf Eigenverbrauch umzustellen. Das gilt für ausgeförderte und neue Anlagen gleichermaßen. Sobald sich die Kosten für eure Photovoltaikanlage amortisiert haben, bezieht ihr Solarstrom nahezu kostenlos – und spart pro Kilowattstunde etwa 30 Cent gegenüber zugekauftem Strom.⁴ Wie viel ihr sparen könnt, erfahrt ihr auch in unserem Rechenbeispiel für den Solarertrag mit Stromspeicher.Zum RechenbeispielEinspeisevergütung gilt nicht mehr? LichtBlick SolarPaket her
Nutzt euren Solarstrom einfach selbst und spart dabei richtig Geld. Mit dem SolarPaket von LichtBlick macht euch unabhängig von steigenden Strompreisen und der auslaufenden Einspeisevergütung 2025. LichtBlick versorgt euch mit allem, was ihr braucht, um euren Eigenverbrauch zu optimieren: SolarAnlage, StromSpeicher und StromWallet aus einer Hand.
Zum Solar-Komplettpaket von LichtBlickQuelle: Bundesnetzagentur
Quelle: Verbraucherzentrale
Quelle: Bundesfinanzministerium
Quelle: BMWK
Quellen: Finanztip