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Photovoltaik-Förderung Bayern 2026: KfW-Kredit, kommunale Zuschüsse & Einspeisevergütung

Ihr plant eine Solaranlage in Bayern und fragt euch, welche Förderungen ihr 2026 nutzen könnt? Gute Nachricht: Auch ohne landesweites Förderprogramm gibt es attraktive Finanzierungsmöglichkeiten. In diesem Ratgeber erfahrt ihr, wie ihr KfW-Kredite beantragt, welche Städte Zuschüsse zahlen und wann sich die Einspeisevergütung lohnt.


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Das Wichtigste in Kürze zur Photovoltaik-Förderung in Bayern 2026

KfW-Kredit 270 für Photovoltaik in Bayern: Zinsen, Konditionen & Antrag 2026

Der Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist 2026 eine wichtige Finanzierungsoption für PV-Anlagen in Bayern. Der effektive Jahreszins liegt aktuell zwischen 4,01 und 11,33 Prozent (Stand: August 2026) Quelle: Konditionenanzeiger der KfW). 

Förderfähige Kosten

  • Photovoltaikanlagen (Kauf, Erweiterung, Erwerb) 

  • Batteriespeicher (auch nachträgliche Installation) 

  • Planung und Montage 

Konditionen im Überblick

  • Kreditsumme: bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben 

  • Laufzeit: 5 bis 30 Jahre 

  • Zinsbindung: bis zu 30 Jahre 

  • Tilgungsfreie Anlaufzeit: bis zu 5 Jahre 

KfW 270 beantragen: So geht's in 3 Schritten

Bedingungen prüfen:Stellt sicher, dass eure Anlage die EEG-Anforderungen erfüllt – bei privaten Dachanlagen meist kein Problem.
Laufzeit wählen:Entscheidet euch für eine Kreditlaufzeit zwischen 5 und 30 Jahren.
Antrag bei Hausbank stellen:Den KfW-Kredit beantragt ihr nicht direkt bei der KfW, sondern über eure Hausbank oder Sparkasse – vor dem Vertragsabschluss mit dem Installationsbetrieb.

Kommunale PV-Förderung Bayern 2026: Zuschüsse in Regensburg, München und weiteren Gemeinden

Es lohnt sich, in der eigenen Region nach Fördermöglichkeiten zu fragen. Diese Städte und Gemeinden bieten derzeit Zuschüsse zu PV-Anlagen an: 

Region/Stadt 

Förderung PV 

Regensburg: 
„Regensburg effizient“ 

100 €/kWp, max. 1.500 € 

+200 € bei Fassaden-PV/Gründach und denkmalgeschützten Gebäuden 

Gemeinde Grünwald: 
Förderprogramm Umweltschutz 

400 €/kWp, bis 30 kWp 

Markt Lappersdorf: 
Kommunales Förderpaket 

  • Balkonkraftwerke: pauschal 60 € ab 400 W (nur für Mieter*innen) 

  • PV-Anlagen: 80 €/kWp, max. 400 € 

  • Speicher: 20 €/kWh, max. 200 € 

  • Kombination von Maßnahmen: max. 1.000–1.500 € je nach Hausgröße 

Würzburg:
Förderprogramm Begrünung & Klimaanpassung 

  • Solarstrom vom Dach, an der Fassade oder als Hybrid-kollektor, bis zu 5.000 € 

  • Wärmepumpe: Lärmschutzgutachten und Standortplanung für den konfliktfreien Heizungstausch in der Nachbarschaft, bis zu 5000 € 

München: 
Förderung Klimaneutrale Gebäude (FKG) 

  • Photovoltaikberatung: 60 % des Honorars, max. 3.000 € bis 15.000 € je nach Gebäude 

  • Balkonkraftwerke: 0,40 €/Wp bis 800 Wp, max. 50 % der förderfähigen Kosten 

Tabelle: Kommunale PV-Förderungen in Bayern – Übersicht über PV-Förderungen in bayrischen Städten und Gemeinden (Stand: August 2026)

 

Meist sind die Fördertöpfe schnell leer, deshalb ist es sinnvoll, sich in regelmäßigen Abständen neu zu erkundigen. Beispielsweise wird das Würzburger Programm Klimaneutrales Wohnen aller Voraussicht nach im April 2026 neu aufgesetzt.

Einspeisevergütung Bayern 2026: Aktuelle Vergütungssätze nach EEG

Die Einspeisevergütung gilt bundesweit – auch in Bayern. Das sind die aktuellen Vergütungssätze (Stand: August 2026): 

Anlagengröße 

Teileinspeisung 

Volleinspeisung 

bis 10 kWp 

7,70 ct/kWh 

12,22 ct/kWh 

10–40 kWp 

6,66 ct/kWh 

10,25 ct/kWh 

40–100 kWp 

5,45 ct/kWh 

10,25 ct/kWh 

Tabelle: Einspeisevergütung 2026 – Gültige Vergütungssätze von August 2026 bis Januar 2027, Quelle: Bundesnetzagentur

Bei der Einspeisevergütung erhaltet ihr für jede Kilowattstunde Solarstrom, die ihr selbst erzeugt und ins öffentliche Stromnetz einspeist, einen festen Betrag. Die Vergütung wird bei Inbetriebnahme für 20 Jahre festgeschrieben. 

Gut zu wissen: Seit Einführung des Solarspitzengesetzes wird eingespeister Strom in Zeiten von negativen Strompreisen nicht mehr vergütet. 

Tipp: Den selbst produzierten Strom auch selbst zu verbrauchen, ist meist wirtschaftlicher als die Volleinspeisung: Pro selbst genutzte Kilowattstunde spart ihr mehr Geld als die Einspeisevergütung bringt. Mehr dazu in unserem Ratgeber Eigenverbrauch. 

Kostenverteilung

Zusätzliche Kostenvorteile: Energieversorger-Zuschüsse & StromWallet

Manche Energieversorger bieten in Bayern auf eigene Faust einen Zuschuss zur Photovoltaik an – meist verknüpft damit, dass ihr beim Anbieter einen Versorgungsvertrag abschließt. Bei manchen Anbietern ist es außerdem möglich, eine Photovoltaikanlage zu mieten.  

Vergesst dabei nicht die Vorteile von StromWallet Dynamic Pro: Ihr seid direkt mit dem Strommarkt verbunden und nutzt die Preisschwankungen zu eurem Vorteil. So optimiert ihr eure Stromkosten und ladet euren Speicher kosteneffizient.¹ 

FAQ: Häufige Fragen zur Photovoltaik-Förderung in Bayern 2026

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Bitte beachtet, dass die finanziellen Vorteile, die mit dynamischen Tarifen einhergehen, auch mit Risiken verbunden sind. Der Energiemarkt unterliegt Preisschwankungen, von denen ihr durch Optimierungsmaßnahmen von LichtBlick finanziell profitieren könnt. Bei Abschluss eines dynamischen Tarifes ergeben sich für Kund*innen im Vergleich zu einem Strombezugsvertrag mit einem festen Preis sowohl Chancen als auch Risiken. LichtBlick weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass die Preise für jede Viertelstunde im Jahresverlauf nicht im Voraus feststehen, sondern sich abhängig von den Spotmarktpreisen viertelstündlich ändern. Für die Optimierungsmaßnahmen werden die Viertelstundenpreise am Vortag veröffentlicht, sodass LichtBlick diese verwenden kann. So können die Spotmarktpreise unter die Preise am Markt angebotener Festpreisangebote fallen, wodurch Einsparungen bei den Strombezugskosten entstehen können. Die Spotmarktpreise können aber die am Markt angebotenen Festpreise für Stromlieferungen auch übersteigen.

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*Der Strommarktpreis verändert sich fortlaufend – darauf haben Energielieferanten keinen Einfluss. Gründe hierfür können unter anderem Wetterereignisse oder politische Entwicklungen sein. Steigt der Börsenpreis, können auch die Stromkosten entsprechend zunehmen; eine Preisabsicherung besteht nicht. Liegt der Börsenpreis dagegen unter dem eines Festpreistarifs, sind je nach individuellem Verbrauch und Verbrauchszeitpunkt (ggf. erhebliche) Einsparungen möglich.

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„Ökostrom“ bedeutet: In Höhe eures Verbrauchs wird Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Der Nachweis erfolgt bilanziell zu 100 % über Herkunftsnachweise gemäß § 42 EnWG, die im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet werden. Die tatsächliche Stromlieferung an eure Steckdose erfolgt physikalisch über das allgemeine Stromnetz, in dem sich Strom aus verschiedenen Quellen mischt (Strommix). Es kann dabei nicht sichergestellt werden, dass der konkrete Strom, den ihr verbraucht, tatsächlich aus erneuerbaren Energien stammt. Trotzdem wird durch den Einkauf und die Entwertung sogenannter Herkunftsnachweise sichergestellt, dass eine einmal aus erneuerbaren Energien erzeugte und in das Netz eingespeiste Strommenge auch nur einmal unter Kennzeichnung dieser Eigenschaft wieder entnommen werden kann. Die Zuordnung von Verbrauch und Herkunftsnachweisen sowie die Aufstellung der Herkunftsländer erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Stromkennzeichnung. Diese findet ihr hier: Zusammensetzung unseres Strommix