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  • Strom und Gas anmelden: So klappt alles reibungslos

    Ein Umzug steht an oder ihr wollt euren Anbieter wechseln? Hier erfahrt ihr, wie ihr ganz einfach Strom und Gas anmeldet, was passiert, wenn ihr in die Grundversorgung rutscht, und welche Fristen wichtig sind.


    7 MinutenLesezeit
    Strom anmelden am Laptop

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    Strom anmelden mit dem passenden Wunschtarif – und dabei einen Beitrag zur Klimaneutralität leisten? Das macht ihr ganz einfach hier:

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    LichtBlick ist Ökostrompionier – und liefert seit über 25 Jahren.

    Wann müsst ihr Strom anmelden? Ein Überblick

    Welche Frist gilt, um beim Umzug den Strom anzumelden? Wann müsst ihr einen Stromanbieterwechsel ankündigen? Und was passiert, wenn ihr in die Grundversorgung gerutscht seid? Hier gibt’s die Antworten:

    Bei Umzug Strom anmelden

    Strom und Gas in der neuen Wohnung anmelden

    Informiert sechs Wochen vor dem Umzug den Stromanbieter, der die neue Wohnung beliefern soll. Denkt auch daran, dem bisherigen Anbieter zu kündigen.
    ÖkoStrom

    Stromanbieter wechseln und klimaneutral werden

    Ihr wollt zu ÖkoStrom wechseln und euren ökologischen Fußabdruck verkleinern? Easy: Ihr könnt unkompliziert zu einem Ökostromanbieter wechseln – unabhängig von einem Umzug.
    Strom anmelden

    Grundversorgung: Strom nachträglich anmelden

    Ihr habt es versäumt, Gas und Strom anzumelden, und seid beim – meist teureren – Grundversorger gelandet? Kein Problem: Ihr könnt mit zweiwöchiger Kündigungsfrist den Vertrag kündigen und wechseln.

    Ihr wollt zu ÖkoStrom wechseln?

    Grünstrom ohne Graustrom: Bei LichtBlick erhaltet ihr 100 % ÖkoStrom aus erneuerbaren Energiequellen in Deutschland.

    Mehr über ÖkoStrom von LichtBlick
    Checkliste Strom anmelden

    Strom anmelden – wie geht das? Diese Daten braucht ihr

    Gas und Strom für eure neue Wohnung zu bekommen, ist ganz einfach und dauert nur wenige Minuten. Bei vielen Anbietern könnt ihr inzwischen Gas und Strom online anmelden. Diese Daten braucht ihr dafür:
    • eure aktuelle Adresse (und bei einem Umzug auch die Adresse der neuen Wohnung)

    • eine E-Mail-Adresse

    • Angaben zu eurem aktuellen Gas- und Stromverbrauch und eurem bisherigen Versorger

    • eure Zählernummer und den Zählerstand

    • eure Bankverbindung für das Einzugsverfahren

    • das Datum der Schlüsselübergabe, wenn ihr wegen eines Umzugs Strom anmeldet

    Jetzt Tarif berechnen

    Tipp:

    Zählernummer und Zählerstand sind gerade nicht griffbereit? Macht nichts – könnt ihr einfach nachreichen. Lest hier, wo ihr beides findet:Stromzähler richtig ablesen
    Frau mit Kaffee in der Hand am Laptop

    Fristen und Kündigung: Wann ihr den Strom anmelden solltet

    Anbieterwechsel beim Umzug? Spätestens sechs Wochen vorher solltet ihr den neuen Anbieter informieren. Ihr könnt die Anmeldung aber auch noch bis zu sechs Wochen nach dem Umzug nachholen. Habt ihr die Anmeldung versäumt, übernimmt der Grundversorger eure Stromlieferung. Der ist meist teurer, aber keine Sorge: Ihr habt nur eine 14-tägige Kündigungsfrist, sodass ihr problemlos wechseln könnt – zum Beispiel zu LichtBlick. Wollt ihr unabhängig von einem Umzug von einem anderen Anbieter zu LichtBlick wechseln, müsst ihr mehr Zeit einplanen. Denn hier gelten die Kündigungsfristen des alten Stromanbieters. Das Gute ist: LichtBlick kümmert sich für euch um die Kündigung.²Alles zum Thema Strom kündigen

    Ist LichtBlick es wert?

    Ja, wenn ihr Wert auf 100 % ÖkoStrom bzw. ÖkoGas legt. Schaut selbst:

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    Mehr Fragen? Mehr Antworten!

    Ihr wollt noch mehr darüber wissen, wie das mit dem Strom beim Einzug funktioniert oder wie ein Anbieterwechsel genau abläuft? LichtBlick hat Antworten auf eure Fragen.

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    Die Energiepreisgarantie sichert dir feste Preise für Beschaffungs- und Vertriebskosten während der gesamten Erstvertragslaufzeit. Ausgenommen davon sind Abgaben, Umlagen, Steuern, Netznutzungs- und Messstellenentgelte sowie Konzessionsabgaben. Auf diese Preisbestandteile hat LichtBlick leider keinen Einfluss.

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    Wenn euer Stromanbieter euch in der neuen Wohnung nicht oder nur zu höheren Preisen mit Strom versorgen kann, habt ihr ein Sonderkündigungsrecht und müsst keine langen Fristen einhalten.