Strom und Gas anmelden: So klappt alles reibungslos
Ein Umzug steht an oder ihr wollt euren Anbieter wechseln? Hier erfahrt ihr, wie ihr ganz einfach Strom und Gas anmeldet, was passiert, wenn ihr in die Grundversorgung rutscht, und welche Fristen wichtig sind.
7 Minuten Lesezeit

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Wann müsst ihr Strom anmelden? Ein Überblick
Welche Frist gilt, um beim Umzug den Strom anzumelden? Wann müsst ihr einen Stromanbieterwechsel ankündigen? Und was passiert, wenn ihr in die Grundversorgung gerutscht seid? Hier gibt’s die Antworten:

Strom und Gas in der neuen Wohnung anmelden
Informiert sechs Wochen vor dem Umzug den Stromanbieter, der die neue Wohnung beliefern soll. Denkt auch daran, dem bisherigen Anbieter zu kündigen.

Stromanbieter wechseln und klimaneutral werden
Ihr wollt zu ÖkoStrom wechseln und euren ökologischen Fußabdruck verkleinern? Easy: Ihr könnt unkompliziert zu einem Ökostromanbieter wechseln – unabhängig von einem Umzug.

Grundversorgung: Strom nachträglich anmelden
Ihr habt es versäumt, Gas und Strom anzumelden, und seid beim – meist teureren – Grundversorger gelandet? Kein Problem: Ihr könnt mit zweiwöchiger Kündigungsfrist den Vertrag kündigen und wechseln.
Ihr wollt zu ÖkoStrom wechseln?
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Strom anmelden – wie geht das? Diese Daten braucht ihr
Gas und Strom für eure neue Wohnung zu bekommen, ist ganz einfach und dauert nur wenige Minuten. Bei vielen Anbietern könnt ihr inzwischen Gas und Strom online anmelden. Diese Daten braucht ihr dafür:
eure aktuelle Adresse (und bei einem Umzug auch die Adresse der neuen Wohnung)
eine E-Mail-Adresse
Angaben zu eurem aktuellen Gas- und Stromverbrauch und eurem bisherigen Versorger
eure Zählernummer und den Zählerstand
eure Bankverbindung für das Einzugsverfahren
das Datum der Schlüsselübergabe, wenn ihr wegen eines Umzugs Strom anmeldet

Fristen und Kündigung: Wann ihr den Strom anmelden solltet
Anbieterwechsel beim Umzug? Spätestens sechs Wochen vorher solltet ihr den neuen Anbieter informieren. Ihr könnt die Anmeldung aber auch noch bis zu sechs Wochen nach dem Umzug nachholen.
Habt ihr die Anmeldung versäumt, übernimmt der Grundversorger eure Stromlieferung. Der ist meist teurer, aber keine Sorge: Ihr habt nur eine 14-tägige Kündigungsfrist, sodass ihr problemlos wechseln könnt – zum Beispiel zu LichtBlick.
Wollt ihr unabhängig von einem Umzug von einem anderen Anbieter zu LichtBlick wechseln, müsst ihr mehr Zeit einplanen. Denn hier gelten die Kündigungsfristen des alten Stromanbieters. Das Gute ist: LichtBlick kümmert sich für euch um die Kündigung.¹
Mehr Fragen? Mehr Antworten!
Ihr wollt noch mehr darüber wissen, wie das mit dem Strom beim Einzug funktioniert oder wie ein Anbieterwechsel genau abläuft? LichtBlick hat Antworten auf eure Fragen.
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Plant ungefähr vier bis sechs Wochen ein, wenn ihr für eine neue Wohnung Gas und Strom anmelden wollt. Bedenkt aber, dass es bei einem Umzug besondere Regelungen gibt. Wenn euer Stromanbieter euch in der neuen Wohnung nicht oder nur zu höheren Preisen mit Strom versorgen kann, habt ihr ein Sonderkündigungsrecht und müsst keine langen Fristen einhalten. Ihr könnt den Vertrag dann außerordentlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen kündigen. Die Kündigung kann dabei mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden.
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Ihr habt die Zählernummer gerade nicht zur Hand oder wisst nicht, wie ihr den Stromzähler ablest? Kein Problem. Ihr könnt trotzdem schon Gas und Strom anmelden, und die Zählerstände einfach nachreichen.
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Eine Fremdanmeldung ist nicht möglich. Sollte aber eine Person, die ihr kennt, Hilfe benötigen, dann könnt ihr sie natürlich bei der Anmeldung unterstützen.
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Das Wichtigste zuerst: Ihr werdet trotzdem mit Gas und Strom versorgt. Wenn ihr es versäumt habt, Gas und Strom in der neuen Wohnung anzumelden, springt automatisch der Grund- bzw. der Ersatzversorger ein. Allerdings ist dieser meist teurer. Habt ihr das Versehen bemerkt, solltet ihr also kündigen und Gas und Strom neu anmelden – beim Anbieter eurer Wahl.
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Bei den meisten Anbietern könnt ihr Gas oder Strom online anmelden. Das funktioniert unkompliziert über die Website. Häufig ist aber auch eine Anmeldung per Post möglich.
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In Deutschland gelten strenge Datenschutzgesetze. Aus diesem Grund dürfen und müssen Vermieter*innen beim Einzug Gas und Strom nicht für euch anmelden – ihr müsst euch selbst darum kümmern. Versäumt ihr das, nimmt irgendwann der Grundversorger Kontakt zu euch auf. Dies kann einige Zeit dauern. Daher können schon erhebliche Kosten für eure Strom- und/oder Gaslieferung entstanden sein. Reibungsloser läuft es, wenn ihr selbst direkt beim Umzug Gas und Strom anmeldet.
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Ihr habt ein Haus gekauft? Herzlichen Glückwunsch! Wie beim Umzug in eine neue Wohnung gilt: Sechs Wochen vorher solltet ihr bei eurem gewünschten Anbieter Strom anmelden. Wenn ihr selbst baut, braucht ihr Strom auf der Baustelle, lange bevor das Haus fertig ist. Dafür gibt es den sogenannten Baustrom, den ihr am besten gleich zu Baubeginn unter Angabe der Zählernummer beim Netzbetreiber beantragt. Dieser informiert dann den Grundversorger, wenn ihr nicht selbst einen anderen Energieversorger benennt. Wichtig: Ist das Haus fertig, wechselt ihr zu Haushaltsstrom. Um zu vermeiden, dass der vom Grundversorger geliefert wird, meldet euch am besten direkt bei LichtBlick, sobald ihr eure Zählernummer habt – oder entscheidet euch von Anfang an für eine Solaranlage auf dem Dach.
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Nicht überall, wo Ökostrom oder Ökogas draufsteht, ist auch 100 % öko drin. Erfahrt mehr darüber, woran ihr einen guten Ökostromanbieter erkennt – zum Beispiel am vollständig grünen Strommix, an der transparenten Stromkennzeichnung und am Engagement für Klimaschutzprojekte.
Wenn euer Stromanbieter euch in der neuen Wohnung nicht oder nur zu höheren Preisen mit Strom versorgen kann, habt ihr ein Sonderkündigungsrecht und müsst keine langen Fristen einhalten.