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Strom kündigen: So geht’s bei Umzug, Sonderkündigungsrecht und Grundversorgung

Es gibt viele Gründe, euren bestehenden Stromvertrag zu kündigen – zum Beispiel einen Umzug oder einen Wechsel zu einem Ökostromanbieter. Erfahrt hier, wann ihr eurem Stromanbieter kündigen könnt, welche Fristen gelten und welche Unterlagen und Daten ihr für die Kündigung braucht.


Paar beim Umzug

Wann solltet ihr euren Stromvertrag kündigen?

Ihr wollt umziehen und dabei gleich den Stromanbieter wechseln? Oder ihr wollt zu einem günstigeren Anbieter wechseln? Hier seht ihr auf einen Blick, wann und wie ihr euren Strom kündigen könnt, ohne dass euch Nachteile entstehen.

Paar beim Umzug

Stromvertrag bei einem Umzug kündigen

Ihr wollt beim Umzug euren Stromanbieter wechseln? Dafür gelten Kündigungsfristen. Aber: Kann der Anbieter eure neue Wohnung nicht beliefern, habt ihr ein Sonderkündigungsrecht.¹
Sonderkündigung

Sonderkündigung für Strom bei Umzug und Preiserhöhung

Die Strompreise steigen oder an eurer neuen Adresse kann euer Stromvertrag nicht weitergeführt werden? Dann gilt ein Sonderkündigungsrecht, das euch die Kündigung leicht macht.
Frau am Briefkasten

Kündigung an den Stromanbieter der Grundversorgung

Ihr bezieht euren Strom vom Grundversorger? Dann ist es für euch besonders einfach, dem Stromanbieter zu kündigen: Eure Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall nur zwei Wochen.
Frauen beim Umzug

Strom beim Umzug kündigen: So macht ihr es richtig

Wenn ihr beim Umzug euren Stromanbieter wechseln wollt, schaut rechtzeitig in euren Stromvertrag – die Kündigungsfristen können recht lang sein. Teilweise gilt auch eine Mindestvertragsdauer. Spätestens sechs Wochen vor dem Umzug solltet ihr das Kündigungsschreiben für den Strom abschicken. Achtung: Kann euer Anbieter euch in der neuen Wohnung nicht oder nur zu höheren Preisen mit Strom versorgen, könnt ihr außerordentlich kündigen – und direkt zu ÖkoStrom von LichtBlick wechseln. Wann ihr ein Sonderkündigungsrecht habt, erfahrt ihr im nächsten Abschnitt. Alle Infos zum Thema Umzug
Mann am Handy

Sonderkündigungsrecht: Wann ihr sofort kündigen könnt

Wenn das Sonderkündigungsrecht für Strom greift, könnt ihr unbefristet kündigen. Es gilt:
  • Bei Preiserhöhungen oder inhaltlichen Änderungen: Der Anbieter muss euch vier Wochen vor der Erhöhung oder Änderung informieren. Ihr habt bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anpassungen die Möglichkeit, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen.

  • Beim Umzug: In der neuen Wohnung kann der Anbieter euch nicht beliefern? Dann dürft ihr unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen außerordentlich kündigen. Dasselbe gilt, wenn durch den Umzug die Preise steigen würden – denn dann greift der oben genannte Punkt zur Preiserhöhung.

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Frau mit Kalender

Grundversorgung: 14 Tage Frist, um den Strom zu kündigen

Die Grundversorgung greift automatisch, wenn ihr keinen Stromanbieter gewählt habt - zum Beispiel, weil ihr nach einem Umzug die Anmeldung vergessen habt. Glücklicherweise gelten aber die längeren Kündigungsfristen der Stromanbieter für die Grundversorgung nicht: Ihr könnt beim Grundversorger mit einer Frist von 14 Tagen den Strom kündigen und seid nicht an lange Verträge gebunden. Das bedeutet: Ihr könnt unkompliziert zu einem neuen Anbieter wechseln – zum Beispiel zu einem Ökostromanbieter wie LichtBlick.Alle Infos zum Stromanbieterwechsel
Checkliste Strom kündigen

Diese Daten braucht ihr, um euren Stromvertrag zu kündigen

Wichtig für die Kündigung eures Stromvertrags ist vor allem: Denkt an die Kündigungsfrist des Anbieters und schickt die Kündigung rechtzeitig ab – gern mit der Bitte um eine Empfangsbestätigung, damit ihr den Eingang nachweisen könnt. Die Kündigung müsst ihr in Textform (z. B. E-Mail) abgeben. Ein Kündigungsschreiben für den Strom ist schnell verfasst. Dazu braucht ihr folgende Daten:
  • euren Namen und eure Adresse

  • eure Kunden- und Vertragsnummer

  • eure Zählernummer

  • bei einem Umzug: eure neue Adresse und das Umzugsdatum

  • ggf. den Kündigungsgrund, wenn ihr dadurch ein Sonderkündigungsrecht habt (Umzug, Preiserhöhung)

  • Datum und Unterschrift

Tipp:

Ihr müsst euch die Daten nicht merken. Wenn ihr beim Umzug ganz unkompliziert euren Strom kündigen wollt, nutzt einfach das fertige Strom-Kündigungsschreiben von LichtBlick.Zum Download

So findet ihr einen guten Ökostromanbieter

Nicht jeder Ökostromanbieter liefert wirklich 100% Ökostrom – oft sind Kohle- und Atomstrom ebenfalls Teil des Angebots. Einen reinen Ökostromanbieter erkennt ihr daran, dass er nur Strom liefert, der aus Wasser, Wind oder Sonne gewonnen wird. Und das weist er per transparenter Stromkennzeichnung nach.  

LichtBlick geht noch einen Schritt weiter und setzt sich darüber hinaus für Klimaschutzprojekte ein. Außerdem nutzt LichtBlick Emissionszertifikate, um CO₂-Emissionen zu kompensieren. Neugierig geworden? Erfahrt mehr darüber, wie ihr gute Ökostromanbieter erkennt.

Drei gute Gründe, nach der Kündigung des Stromvertrags zu LichtBlick zu wechseln

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LichtBlick ist Ökostrompionier – und liefert seit über 25 Jahren.

Nur drei Schritte: So einfach ist der Wechsel zu LichtBlick

Ihr wollt zu ÖkoStrom wechseln? LichtBlick macht’s euch leicht.

Zum Tarifrechner
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Daten angeben

LichtBlick braucht nur wenige Angaben, damit der Tarifwechsel gelingt – unter anderem eure Adresse und Zählernummer.
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Welcher Tarif passt am besten zu euch? Der Tarifrechner hilft euch, den besten ÖkoStrom-Tarif zu finden.
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Warten und freuen

LichtBlick kümmert sich für euch um die Kündigung des Stromvertrags und teilt euch mit, wenn alles erledigt ist.

Noch Fragen offen? Hier gibt’s Antworten!

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Teilt euch der Stromanbieter bei Meldung eures Umzugs mit, dass er den Vertrag zu bestehenden Konditionen nicht weiterführen oder am neuen Standort nicht liefern kann, habt ihr ein Sonderkündigungsrecht von sechs Wochen. Ihr könnt zum Umzugstag oder zu einem späteren Zeitpunkt kündigen.

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Die Energiepreisgarantie sichert dir feste Preise für Beschaffungs- und Vertriebskosten während der gesamten Erstvertragslaufzeit. Ausgenommen davon sind Abgaben, Umlagen, Steuern, Netznutzungs- und Messstellenentgelte sowie Konzessionsabgaben. Auf diese Preisbestandteile hat LichtBlick leider keinen Einfluss.