Stromvertrag abschließen: Darauf solltet ihr achten
Ob Umzug oder freiwilliger Wechsel: Einen neuen Stromvertrag, etwa mit umweltfreundlichem Ökostrom, schließt ihr in nur wenigen Minuten ab. Aber was solltet ihr dabei genau beachten? Ist ein Stromvertrag über eine Laufzeit von 12 oder von 24 Monaten sinnvoller? Und wie kündigt ihr euren aktuellen Vertrag? Mehr zum Thema erfahrt ihr im Ratgeber.
9 Minuten Lesezeit

Euer Beitrag zum Klimaschutz: ÖkoStrom von LichtBlick
Macht LichtBlick zu eurem Energieanbieter und wählt euren Stromvertrag mit passendem Wunschtarif. So bezieht ihr ganz einfach ÖkoStrom – und schützt damit das Klima.
Wann schließt man einen Stromvertrag ab?
Zieht ihr um, habt ihr die Möglichkeit, euren Stromvertrag beim Umzug mitzunehmen – oder einen neuen Stromvertrag abzuschließen. Letzteres erledigt ihr online in nur wenigen Minuten – vorausgesetzt, ihr wisst genau, welchen Tarif ihr wollt. Seid ihr noch unsicher oder wisst nicht, wie ihr dabei genau vorgehen sollt? Im Folgenden erfahrt ihr alles Wichtige zum Abschluss eines Stromvertrags.
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Schritt für Schritt online einen Stromvertrag abschließen
Bei den meisten Anbietern lässt sich ein Stromvertrag in ein paar Schritten einfach online abschließen. Habt ihr euch für euren Wunschtarif entschieden, benötigt ihr zusätzlich folgende Angaben:
eure aktuelle Adresse (und bei einem Umzug auch die Adresse der neuen Wohnung bzw. des neuen Hauses)
eine E-Mail-Adresse
Angaben zu eurem aktuellen Stromverbrauch und eurem bisherigen Versorger
eure Zählernummer und den Zählerstand
eure Bankverbindung für das Einzugsverfahren
das Datum der Schlüsselübergabe beim Wechsel wegen eines Umzugs
Wie wählt ihr den richtigen Stromvertrag aus?
Stromanbieter und -verträge gibt es viele – wie wählt ihr da das richtige Angebot aus? Keine Sorge, LichtBlick hilft euch dabei, den passenden Vertrag für euren Bedarf zu finden. Orientiert euch dazu an folgenden Kriterien:¹
Preisgarantie
Preisgarantien schützen euch zum Beispiel vor steigenden Beschaffungskosten. Welche Bestandteile des Vertrags aber genau vor Erhöhungen geschützt sind, ist sehr individuell. Sind die Garantien auf einem akzeptablen Niveau, wählt am besten einen Tarif mit Preisgarantie. Werft aber immer einen genauen Blick auf die Details!
Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit für Energieverträge beträgt meist zwischen 12 und 24 Monate. Die Kündigungsfristen liegen in der Regel zwischen vier Wochen und drei Monaten. Lediglich in der Grundversorgung kündigt ihr innerhalb von zwei Wochen. Für seit dem 1. März 2022 geschlossene Verträge gilt außerdem eine maximale Kündigungsfrist von vier Wochen.
Ökostrom – kein Graustrom
Achtet darauf, dass euer favorisierter Anbieter tatsächlich nur Ökostrom im Portfolio hat und keinen sogenannten Graustrom anbietet. Dafür gibt es unterschiedliche Siegel, etwa vom TÜV. Graustrom, also Strom aus unbekannter Quelle, kann in einigen Fällen als Grünstrom umetikettiert und verkauft werden. Vertrauenswürdige Anbieter setzen jedoch ausschließlich auf echten Ökostrom.
Ausgezeichneter Wechselservice
Ihr wollt euren Energieanbieter wechseln und vielleicht sogar Ökostrom beziehen? Lehnt euch entspannt zurück. In den meisten Fällen übernimmt euer neuer Anbieter die Kündigung für euch und ihr müsst euch um nichts kümmern. So auch bei LichtBlick!
Transparente und faire Abrechnung
Bei einem transparenten Versorger erfolgt eure Abrechnung monatlich. Darüber hinaus habt ihr die Möglichkeit, euren Abschlag ganz easy selbst anzupassen. Vorauszahlungen, Mindestabnahmen und ähnliche Voraussetzungen weisen auf Intransparenz hin ‒ achtet darauf unbedingt beim Vertragsabschluss.
Anbieter mit viel Erfahrung
Erfahrung zahlt sich aus: Anbieter, die schon lange im Stromgeschäft tätig sind, wissen, was sie tun, und stehen euch bei Fragen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. LichtBlick versorgt euch bereits seit 1998 mit Strom ‒ und geht regelmäßig neue Wege, um immer wieder neue Standards für Klimaneutralität zu setzen.
Welche Vor- und Nachteile haben Stromverträge mit 24 Monaten Mindestlaufzeit?
Der größte Vorteil von Stromverträgen mit 24-monatiger Laufzeit ist die Vergünstigung der Vertragskonditionen. In der Regel erhalten Kund*innen, die einen Stromvertrag mit einer längeren Laufzeit abschließen, beispielsweise Rabatte auf die monatlichen Abschlagszahlungen. Das ist jedoch nicht immer so. Zudem sind Kund*innen weniger flexibel und können nicht innerhalb kürzester Zeit auf Preisschwankungen auf dem Strommarkt reagieren. Hilfreich ist der Abschluss eines Vertrags mit Preisgarantie.
Welche Vor- und Nachteile haben Stromverträge mit 12 Monaten Mindestlaufzeit?
Verträge, die für 12 Monate abgeschlossen werden, sind oft etwas teurer als Verträge mit längerer Laufzeit. Dafür bleibt ihr flexibel genug, um bei Veränderungen auf dem Strommarkt schneller zu einem Anbieter mit günstigeren Konditionen wechseln zu können. Auch Verträge mit 12 Monaten Laufzeit können eine Preisgarantie beinhalten – die gilt dann im Regelfall über die gesamte Vertragslaufzeit. Wer es ganz flexibel mag, kann sich den Tarif ÖkoStrom Vario von LichtBlick anschauen. Hier passt sich euer Preis monatlich an den Preis auf dem Strommarkt an.
Beachtet, dass ihr ein Sonderkündigungsrecht habt, wenn euer Anbieter die Preise erhöht. Das gilt unabhängig von der Vertragslaufzeit.
Flexible Stromverträge ohne feste Laufzeit
Ihr habt keine Lust, euch langfristig an Verträge zu binden? Dann habt ihr die Möglichkeit, einen Stromvertrag abzuschließen, der sich monatlich kündigen lässt. Damit könnt ihr jederzeit reagieren, wenn euch bei einem anderen Anbieter ein günstigerer Preis begegnet. Aber Achtung: Monatlich kündbare Verträge sind in der Regel auch teurer, da sowohl der Grund- als auch der Arbeitspreis höher sind. Im Gegenzug habt ihr mit Strom ohne Vertragslaufzeit mehr Flexibilität.
LichtBlick ÖkoStrom Vario
Mit dem Tarif ÖkoStrom Vario von LichtBlick bleibt ihr flexibel und profitiert von Preisen, die zu jeder Zeit an den Markt angepasst sind.
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Mit der Grundversorgung Strom ohne Vertrag beziehen
Habt ihr euch für eure Wohnung oder euer Haus noch keinen Anbieter für die Stromversorgung ausgesucht, sitzt ihr trotzdem nicht im Dunkeln. In diesen Fällen übernimmt zunächst der Grundversorger. In der Regel ist das das örtliche Stadtwerk oder der Flächennetzbetreiber.
Solltet ihr dann lieber in der Grundversorgung bleiben oder selbst einen Vertrag über Strom abschließen? Da die Grundversorgung meist teurer ist als andere Anbieter, ist ein neuer Stromvertrag oft die bessere Lösung. Kündigen könnt ihr mit einer Frist von 14 Tagen. Schließt dann einfach einen neuen Vertrag mit einem Anbieter eurer Wahl ab. Wie wäre es da mit einem ÖkoStrom-Tarif von LichtBlick?

Wie kündigt ihr euren Stromvertrag?
Der Stromvertrag verlängert sich in der Regel automatisch. Für seit dem 1. März 2022 geschlossene Verträge gilt allerdings nach Ablauf der Erstlaufzeit eine Kündigungsfrist von nur vier Wochen. Außerdem kann die Vertragslaufzeit bei diesen Verträgen nur noch um eine unbestimmte Zeit verlängert werden. Ihr seid also nicht an eine erneute Vertragslaufzeit gebunden und könnt innerhalb von vier Wochen aus eurem Vertrag aussteigen.
Habt ihr euren Vertrag vor dem 1. März 2022 abgeschlossen, schaut auf jeden Fall noch mal in eure Unterlagen. Wenn ihr einen neuen Stromvertrag abschließen möchtet, müsst ihr zuerst wissen, wann ihr den alten kündigen könnt. Seid ihr in der Grundversorgung, gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Kleiner Tipp: Bei vielen Anbietern könnt ihr eure Kündigung auch einfach online einreichen.

Wann gilt das Sonderkündigungsrecht?
n einigen Fällen habt ihr ein Sonderkündigungsrecht – etwa, wenn ihr umzieht und euch euer alter Anbieter am neuen Standort nicht mehr oder nur zu anderen Konditionen beliefern kann. Auch wenn die Preise erhöht werden oder sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eures Anbieters ändern, könnt ihr vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Entsprechende Änderungen muss euch der Stromanbieter mindestens vier bis sechs Wochen vor Umsetzung mitteilen. Im Zuge des Sonderkündigungsrechts habt ihr sechs Wochen Zeit, die Kündigung einzureichen.
Mehr Infos dazu, wie ihr euren Stromvertrag beim Umzug kündigt und wechselt sowie zum Sonderkündigungsrecht erhaltet ihr in unserem separaten Beitrag zum Wechsel des Stromvertrags beim Umzug.
Nur drei Schritte: So einfach wechselt ihr zu LichtBlick
Ihr wollt ÖkoStrom beziehen? LichtBlick macht euch den Wechsel leicht.
Zum TarifrechnerDaten angeben
LichtBlick benötigt nur wenige Angaben, damit der Tarifwechsel gelingt – unter anderem eure Adresse und Zählernummer.
Tarif auswählen
Welcher Tarif passt am besten zu euch? Der Tarifrechner hilft euch, den ÖkoStrom-Ttarif zu finden, der am besten zu euch und eurem Verbrauch passt.
Warten und freuen
LichtBlick kündigt euren alten Stromvertrag für euch und teilt euch mit, wenn alles erledigt ist. Einfacher geht’s nicht!
Häufige Fragen zum Stromvertrag: Hier gibt’s Antworten!
Habt ihr noch Fragen zu eurem Stromvertrag? Im Folgenden findet ihr ein paar wichtige Antworten:
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Wollt ihr euren Stromvertrag wechseln, benötigt ihr dazu eure aktuelle (und ggf. neue) Adresse, eine E-Mail-Adresse, den Namen eures bisherigen Lieferanten, eure Zählernummer und den Zählerstand, eure Bankverbindung, die Angabe eures Jahresverbrauchs sowie das Datum der Schlüsselübergabe, wenn ihr umzieht.
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Zunächst solltet ihr einen Vergleich verschiedener Stromverträge vornehmen. So sortiert ihr überteuerte Tarife direkt aus und entdeckt die für euch besten Konditionen. Achtet neben den Preisen auf Vertragslaufzeiten, Preisgarantien und Bedingungen für eventuelle Bonuszahlungen. Hinweis: Aktuell ist es Stromanbietern aufgrund der Strompreisbremse nicht erlaubt, Bonuszahlungen zu leisten.
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Nach maximal drei Wochen muss euer Vertragswechsel abgeschlossen sein. Beachtet, dass sich diese Angabe nur auf den Wechsel bezieht, nicht auf euren alten Stromvertrag – bei diesem gelten gegebenenfalls noch bestimmte Fristen und Restlaufzeiten.³
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Der Stromvertrag hält die wichtigsten Aspekte eurer Stromversorgung fest. Überprüft deshalb beim Abschluss nicht nur die personenbezogenen Angaben, sondern auch die Informationen zu Tarif und Anbieter. Euer Stromvertrag sollte folgende Daten enthalten:
persönliche Angaben beider Vertragspartner (Name, Adresse, Kundennummer)
Verbrauchsangaben (Zählernummer, Zählerstand zu Beginn der Belieferung, Jahresverbrauch)
Vertragslaufzeit und Verlängerung
Kündigungsfrist
Beginn der Lieferung
ggf. Preisgarantie
Leistungen/Preise
Zahlungsweise
rechtliche Rahmenbedingungen (Widerrufsrecht, Streitbeilegungsverfahren, Regelung für den Fall des Vertragsbruchs (z. B. ausbleibende Lieferung oder Zahlung, AGB etc.)
Quellen: verbraucherzentrale, Bundesnetzagentur
Quelle: Bundesnetzagentur
Quelle: Verbraucherzentrale