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  • Stromvertrag abschließen: Darauf solltet ihr achten

    Ob Umzug oder freiwilliger Wechsel: Einen neuen Stromvertrag, etwa mit umweltfreundlichem Ökostrom, schließt ihr in nur wenigen Minuten ab. Aber was solltet ihr dabei genau beachten? Ist ein Stromvertrag mit einer Laufzeit von 12 oder von 24 Monaten sinnvoller? Und wie kündigt ihr euren aktuellen Vertrag? Mehr zum Thema erfahrt ihr im Ratgeber.


    9 MinutenLesezeit
    Frau macht sich Notizen

    Euer Beitrag zum Klimaschutz: ÖkoStrom von LichtBlick

    Macht LichtBlick zu eurem Energieanbieter und wählt euren Stromvertrag mit passendem Wunschtarif. So bezieht ihr ganz einfach ÖkoStrom – und schützt damit das Klima.

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    Wann schließt man einen Stromvertrag ab?

    Zieht ihr um, habt ihr die Möglichkeit, euren Stromvertrag beim Umzug mitzunehmen – oder einen neuen Stromvertrag mit 12 oder 24 Monaten Vertragslaufzeit oder Strom ohne Vertragslaufzeit abzuschließen. Das erledigt ihr online in nur wenigen Minuten – vorausgesetzt, ihr wisst genau, welchen Tarif ihr wollt. Seid ihr noch unsicher oder wisst nicht, wie ihr dabei genau vorgehen sollt? Im Folgenden erfahrt ihr alles Wichtige zum Abschluss eines Stromvertrags.

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    Checkliste Stromvertrag abschließen

    Schritt für Schritt online einen Stromvertrag abschließen

    Bei den meisten Anbietern lässt sich ein Stromvertrag in ein paar Schritten einfach online abschließen. Habt ihr euch für euren Wunschtarif – egal, ob für eine Vertragslaufzeit für Strom oder für Strom ohne Mindestlaufzeit – entschieden, benötigt ihr zusätzlich folgende Angaben:
    • eure aktuelle Adresse (und bei einem Umzug auch die Adresse der neuen Wohnung bzw. des neuen Hauses)

    • eine E-Mail-Adresse

    • Angaben zu eurem aktuellen Stromverbrauch und eurem bisherigen Versorger

    • eure Zählernummer und den Zählerstand

    • eure Bankverbindung für das Einzugsverfahren

    • das Datum der Schlüsselübergabe beim Wechsel wegen eines Umzugs

    Wie wählt ihr den richtigen Stromvertrag aus?

    Stromanbieter und -verträge gibt es viele – wie wählt ihr da das richtige Angebot aus? Keine Sorge, LichtBlick hilft euch dabei, den passenden Vertrag für euren Bedarf zu finden. Orientiert euch dazu an folgenden Kriterien:¹

    Preisgarantie beim Stromvertrag abschließen

    Preisgarantie

    Preisgarantien schützen euch zum Beispiel vor steigenden Beschaffungskosten. Welche Bestandteile des Vertrags aber genau vor Erhöhungen geschützt sind, ist sehr individuell. Sind die Garantien vielversprechend und das Preis-Leistungsverhältnis stimmt, wählt am besten einen Tarif mit Preisgarantie. Bei den LichtBlick-Verträgen findet ihr diese in Form von Energiepreisgarantien⁵. Werft aber immer einen genauen Blick auf die Details!
    Laufzeit Stromvertrag

    Vertragslaufzeit

    Bei der Wahl für euren Stromvertrag könnt ihr in der Regel zwischen einem Stromvertrag von 12 oder 24 Monaten wählen. Einige Energieversorger bieten auch Strom ohne Vertragslaufzeit an. Die Kündigungsfristen liegen in der Regel zwischen vier Wochen und drei Monaten. Lediglich in der Grundversorgung kündigt ihr innerhalb von zwei Wochen. Für seit dem 1. März 2022 geschlossene Verträge gilt außerdem eine maximale Kündigungsfrist von vier Wochen.
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    Ökostrom – kein Graustrom

    Achtet darauf, dass euer favorisierter Anbieter tatsächlich nur Ökostrom im Portfolio hat und keinen sogenannten Graustrom anbietet. Dafür gibt es unterschiedliche Siegel, etwa vom TÜV. Graustrom, also Strom aus unbekannter Quelle, kann in einigen Fällen als Grünstrom umetikettiert und verkauft werden. Vertrauenswürdige Anbieter setzen jedoch ausschließlich auf echten Ökostrom.
    Stromvertrag Wechselservice

    Ausgezeichneter Wechselservice

    Ihr wollt euren Energieanbieter wechseln und vielleicht sogar Ökostrom beziehen? Lehnt euch entspannt zurück. In den meisten Fällen übernimmt euer neuer Anbieter die Kündigung für euch und ihr müsst euch um nichts kümmern. So auch bei LichtBlick!
    Transparente Stromabrechnung

    Transparente und faire Abrechnung

    Bei einem transparenten Versorger erfolgt eure Abrechnung monatlich. Darüber hinaus habt ihr die Möglichkeit, euren Abschlag ganz easy selbst anzupassen. Vorauszahlungen, Mindestabnahmen und ähnliche Voraussetzungen weisen auf Intransparenz hin ‒ achtet darauf unbedingt beim Vertragsabschluss.
    Erfahrung

    Anbieter mit viel Erfahrung

    Erfahrung zahlt sich aus: Anbieter, die schon lange im Stromgeschäft tätig sind, wissen, was sie tun, und stehen euch bei Fragen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. LichtBlick versorgt euch bereits seit seit 25 Jahren mit Strom ‒ und geht regelmäßig neue Wege, um immer wieder neue Standards für Klimaneutralität zu setzen.

    Welche Vor- und Nachteile haben Stromverträge mit 24 Monaten Mindestlaufzeit?

    Der größte Vorteil von Stromverträgen mit 24-monatiger Laufzeit ist die Vergünstigung der Vertragskonditionen. In der Regel erhalten Kund*innen, die einen Stromvertrag mit einer längeren Laufzeit abschließen, beispielsweise Rabatte auf die monatlichen Abschlagszahlungen. Das ist jedoch nicht immer so. Zudem sind Kund*innen weniger flexibel und können nicht innerhalb kürzester Zeit auf Preisschwankungen auf dem Strommarkt reagieren. Hilfreich ist der Abschluss eines Vertrags mit Preisgarantie.

    Welche Vor- und Nachteile haben Stromverträge mit 12 Monaten Mindestlaufzeit?

    Verträge, die für 12 Monate abgeschlossen werden, sind oft etwas teurer als Verträge mit längerer Laufzeit. Dafür bleibt ihr flexibel genug, um bei Veränderungen auf dem Strommarkt schneller zu einem Anbieter mit günstigeren Konditionen wechseln zu können. Auch eine Vertragslaufzeit für Strom von 12 Monaten kann eine Preisgarantie beinhalten – die gilt dann im Regelfall über die gesamte Vertragslaufzeit. Wer es ganz flexibel mag, kann sich den Tarif ÖkoStrom Vario von LichtBlick anschauen. Hier passt sich euer Preis monatlich an den aktuellen Preis auf dem Strommarkt an.  

    Beachtet, dass ihr ein Sonderkündigungsrecht habt, wenn euer Anbieter die Preise erhöht. Das gilt unabhängig von der Vertragslaufzeit. 

    Tipp:

    Mit dem Tarif ÖkoStrom Relax von LichtBlick profitiert ihr von einer Energiepreisgarantie⁵ über 24 Monate!Jetzt zu Ökostrom wechseln und das Klima schützen

    Flexible Stromverträge ohne Vertragslaufzeit

    Ihr habt keine Lust, euch langfristig an Verträge zu binden? Dann habt ihr die Möglichkeit, einen Stromvertrag abzuschließen, der sich monatlich kündigen lässt. Damit könnt ihr jederzeit reagieren, wenn euch bei einem anderen Anbieter ein günstigerer Preis begegnet. Aber Achtung: Monatlich kündbare Verträge sind in der Regel auch teurer, da sowohl der Grund- als auch der Arbeitspreis höher sind. Im Gegenzug habt ihr mit Strom ohne Vertragslaufzeit mehr Flexibilität. 

    LichtBlick ÖkoStrom Vario

    Mit dem Tarif ÖkoStrom Vario von LichtBlick bleibt ihr flexibel und profitiert von Preisen, die zu jeder Zeit an den Markt angepasst sind.

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    Frau genießt die Sonne

    Mit der Grundversorgung Strom ohne Vertrag beziehen

    Habt ihr euch für eure Wohnung oder euer Haus noch keinen Anbieter für die Stromversorgung ausgesucht, sitzt ihr trotzdem nicht im Dunkeln. In diesen Fällen übernimmt zunächst der Grundversorger. In der Regel ist das das örtliche Stadtwerk oder der Flächennetzbetreiber. Solltet ihr dann lieber in der Grundversorgung bleiben oder selbst einen Vertrag über Strom abschließen? Da die Grundversorgung meist teurer ist als andere Anbieter, ist ein neuer Stromvertrag oft die bessere Lösung. Kündigen könnt ihr mit einer Frist von 14 Tagen. Schließt dann einfach einen neuen Vertrag mit einem Anbieter eurer Wahl ab. Wie wäre es da mit einem ÖkoStrom-Tarif von LichtBlick?Zum Wunschtarif
    Frau sitzt im Sessel am Tablet

    Wie kündigt ihr euren Stromvertrag?

    Der Stromvertrag verlängert sich in der Regel automatisch. Für seit dem 1. März 2022 geschlossene Verträge gilt allerdings nach Ablauf der Erstlaufzeit eine Kündigungsfrist von nur vier Wochen. Außerdem kann die Vertragslaufzeit bei diesen Verträgen nur noch um eine unbestimmte Zeit verlängert werden. Ihr seid also nicht an eine erneute Vertragslaufzeit gebunden und könnt innerhalb von vier Wochen aus eurem Vertrag aussteigen. Habt ihr euren Vertrag vor dem 1. März 2022 abgeschlossen, schaut auf jeden Fall noch mal in eure Unterlagen. Wenn ihr einen neuen Stromvertrag abschließen möchtet, müsst ihr zuerst wissen, wann ihr den alten kündigen könnt. Seid ihr in der Grundversorgung, gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Kleiner Tipp: Bei vielen Anbietern könnt ihr eure Kündigung auch einfach online einreichen.
    Mann liegt auf dem Boden und genießt die Sonne

    Wann gilt das Sonderkündigungsrecht?

    n einigen Fällen habt ihr ein Sonderkündigungsrecht – etwa, wenn ihr umzieht und euch euer alter Anbieter am neuen Standort nicht mehr oder nur zu anderen Konditionen beliefern kann. Auch wenn die Preise erhöht werden oder sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eures Anbieters ändern, könnt ihr vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Entsprechende Änderungen muss euch der Stromanbieter mindestens vier bis sechs Wochen vor Umsetzung mitteilen. Im Zuge des Sonderkündigungsrechts habt ihr sechs Wochen Zeit, die Kündigung einzureichen. Mehr Infos dazu, wie ihr euren Stromvertrag beim Umzug kündigt und wechselt sowie zum Sonderkündigungsrecht erhaltet ihr in unserem separaten Beitrag zum Wechsel des Stromvertrags beim Umzug.Mehr zum Stromwechsel bei Umzug

    Nur drei Schritte: So einfach wechselt ihr zu LichtBlick

    Ihr wollt ÖkoStrom beziehen? LichtBlick macht euch den Wechsel leicht.

    Zum Tarifrechner
    eins

    Daten angeben

    LichtBlick benötigt nur wenige Angaben, damit der Tarifwechsel gelingt – unter anderem eure Adresse und Zählernummer.
    zwei

    Tarif auswählen

    Welcher Tarif passt am besten zu euch? Der Tarifrechner hilft euch, den ÖkoStrom-Ttarif zu finden, der am besten zu euch und eurem Verbrauch passt.
    drei

    Warten und freuen

    LichtBlick kündigt euren alten Stromvertrag für euch und teilt euch mit, wenn alles erledigt ist. Einfacher geht’s nicht!

    Häufige Fragen zum Stromvertrag: Hier gibt’s Antworten!

    Habt ihr noch Fragen zu eurem Stromvertrag? Im Folgenden findet ihr ein paar wichtige Antworten:

    4

    Das Sonderkündigungsrecht beim Umzug gilt dann, wenn der Energieanbieter den aktuellen Vertrag am neuen Wohnort nicht zu den bisherigen Konditionen anbieten kann. Ihr habt dann sechs Wochen Zeit, um die Kündigung (zum Auszugsdatum oder auch zu einem späteren Datum) einzureichen.  

    Außerdem gibt es noch die Sonderkündigung bei Preiserhöhung oder anderen inhaltlichen Änderungen deines Vertrages: Diese ist möglich, wenn sich euer aktueller Strompreis oder zum Beispiel die allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern. Der Anbieter muss diese Änderungen vier bis sechs Wochen vorher mitteilen. Ab diesem Zeitpunkt bis zum Zeitpunkt der Änderung könnt ihr unbefristet kündigen.

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    Die Energiepreisgarantie sichert dir feste Preise für Beschaffungs- und Vertriebskosten während der gesamten Erstvertragslaufzeit. Ausgenommen davon sind Abgaben, Umlagen, Steuern, Netznutzungs- und Messstellenentgelte sowie Konzessionsabgaben. Auf diese Preisbestandteile hat LichtBlick leider keinen Einfluss.