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Stromvertrag abschließen: Darauf solltet ihr achten

Einen neuen Stromvertrag abzuschließen ist in wenigen Minuten online erledigt. Ob Umzug, Tarifwechsel oder Anbieterwechsel: In diesem Ratgeber erfahrt ihr, welche Unterlagen ihr benötigt, welche Vertragslaufzeit zu euch passt und wie ihr euren alten Vertrag kündigt.


Frau macht sich Notizen

Das Wichtigste in Kürze

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Wann ist der richtige Zeitpunkt, einen neuen Stromvertrag abzuschließen?

Idealerweise solltet ihr euren Stromvertrag 2 bis 4 Wochen vor dem gewünschten Lieferbeginn abschließen – bei einem Umzug also vor der Schlüsselübergabe. Wichtig seit Juni 2025: Rückwirkende An- und Abmeldungen sind nicht mehr möglich. Das Datum der Übergabe bzw. für den Beginn der Lieferung muss in der Zukunft liegen.  

Bei einem Umzug habt ihr drei Optionen: 

Mehr zum Thema Strom ummelden beim Umzug

Tipp:Wer vergisst, Strom anzumelden, landet automatisch in der Ersatz- oder Grundversorgung (40,39 Cent pro Kilowattstunde, Stand: Juni 2026²), die oft deutlich teurer ist. Ein Wechsel zu Neukund*innentarifen (rund 31 Cent pro Kilowattstunde, Stand: Juni 2026³). kann sich daher lohnen. Jetzt ÖkoStrom von LichtBlick entdecken
Checkliste

Stromvertrag online abschließen: Checkliste mit allen benötigten Unterlagen

Bei den meisten Anbietern lässt sich ein Stromvertrag in ein paar Schritten einfach online abschließen. Habt ihr euch für euren Wunschtarif – egal, ob für eine Vertragslaufzeit für Strom oder für Strom ohne Mindestlaufzeit – entschieden, benötigt ihr zusätzlich folgende Angaben:  

  • eure aktuelle Adresse (und bei einem Umzug auch die Adresse der neuen Wohnung bzw. des neuen Hauses) 

  • eine E-Mail-Adresse 

  • Angaben zu eurem aktuellen Stromverbrauch und eurem bisherigen Versorger 

  • eure Zählernummer, den Zählerstand und möglichst eure Marktlokations-ID 

  • eure Bankverbindung für das Einzugsverfahren 

  • das Datum der Schlüsselübergabe beim Wechsel wegen eines Umzugs

Stromvertrag auswählen: 6 Kriterien für den richtigen Tarif

In Deutschland könnt ihr 2026 zwischen rund 1.500 Stromanbietern² wählen – dazu zählen lokale und überregionale. Um den passenden Stromvertrag abschließen zu können, orientiert euch an diesen 6 Kriterien:

Preisgarantie beim Stromvertrag abschließen
Preisgarantie: Schutz vor steigenden Strompreisen
Preisgarantien schützen euch zum Beispiel vor steigenden Beschaffungskosten. Welche Bestandteile des Stromvertrags aber genau vor Erhöhungen geschützt sind, ist sehr individuell. Sind die Garantien vielversprechend und das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt, wählt am besten einen Tarif mit Preisgarantie⁴. Da es verschiedene Formen von Preisgarantien gibt, lohnt sich aber immer ein genauer Blick in die Details bei Tarifabschluss!
Laufzeit Stromvertrag
Vertragslaufzeit: 12 Monate, 24 Monate oder flexibel?
Bei der Wahl für euren Stromvertrag könnt ihr in der Regel zwischen einem Stromvertrag von 12 oder 24 Monaten wählen. Einige Energieversorger bieten auch Strom ohne Vertragslaufzeit an. Die Kündigungsfristen liegen in der Regel zwischen vier Wochen und drei Monaten. Lediglich in der Grundversorgung kündigt ihr innerhalb von zwei Wochen. Für seit dem 1. März 2022 geschlossene Verträge gilt außerdem eine maximale Kündigungsfrist von vier Wochen.
Stromvertrag 100% ÖkoStrom
Ökostrom vs. Graustrom: Worauf ihr achten solltet
Achtet darauf, dass euer favorisierter Anbieter tatsächlich nur Ökostrom im Portfolio hat und keinen sogenannten Graustrom anbietet. Dafür gibt es unterschiedliche Siegel, etwa vom TÜV. Graustrom, also Strom aus unbekannter Quelle, kann in einigen Fällen als Grünstrom umetikettiert und verkauft werden. Vertrauenswürdige Anbieter setzen jedoch ausschließlich auf echten Ökostrom.
Stromvertrag Wechselservice
Wechselservice: Der neue Anbieter kündigt für euch
Schließt ihr einen neuen Stromvertrag ab, übernimmt in der Regel der neue Anbieter die Kündigung beim alten Versorger – ihr müsst euch also um nichts kümmern. Seit dem 6. Juni 2025 kann der technische Wechsel werktags sogar innerhalb von 24 Stunden. Die Laufzeiten eures Altvertrags müsst ihr trotzdem einhalten. Nur bei einer Sonderkündigung, etwa wegen einer Preiserhöhung, solltet ihr selbst kündigen, um die Frist sicher einzuhalten.
Transparente Stromabrechnung
Transparente Abrechnung
Bei einem transparenten Versorger erfolgt eure Abrechnung monatlich. Darüber hinaus habt ihr die Möglichkeit, euren Abschlag ganz easy selbst anzupassen. Vorauszahlungen, Mindestabnahmen und ähnliche Voraussetzungen weisen auf Intransparenz hin – achtet darauf unbedingt beim Vertragsabschluss.
Erfahrung
Erfahrener Anbieter: Sicherheit und guter Kundenservice
Erfahrung zahlt sich aus: Anbieter, die schon lange im Stromgeschäft tätig sind, wissen, was sie tun, und stehen euch bei Fragen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. LichtBlick versorgt euch bereits seit über 25 Jahren mit Strom – und geht regelmäßig neue Wege, um immer wieder neue Standards für eine klimafreundliche Lebensweise zu setzen.

Stromvertrag-Vergleich: 12 Monate vs. 24 Monate vs. flexibel

Welche Vertragslaufzeit passt zu euch? Hier der Vergleich: 

Kriterium 

24 Monate Laufzeit 

12 Monate Laufzeit 

ohne Laufzeit (flexibel) 

Preis 

oft am günstigsten  

mittelpreisig 

variabel 

Preisgarantie 

bis zu 24 Monate möglich 

meist 12 Monate 

keine oder sehr kurz 

Flexibilität 

gering – lange Bindung 

mittel 

hoch – monatlich kündbar 

Kündigungsfrist 

max. 1 Monat nach Erstlaufzeit 

max. 1 Monat nach Erstlaufzeit 

meist 4 Wochen 

Geeignet, wenn 

ihr Planungssicherheit wollt 

ihr flexibel bleiben möchtet 

ihr kurzfristig reagieren können wollt 

Risiko 

Ihr verpasst möglicherweise Preissenkungen. 

mittleres Risiko 

Preissteigerungen treffen euch direkt, genauso wie Preissenkungen 

Tipp:Mit dem Tarif ÖkoStrom Relax von LichtBlick profitiert ihr von einer Preisgarantie über 24 Monate! Jetzt ÖkoStrom von LichtBlick entdecken
Frau genießt die Sonne

Grundversorgung: Strom ohne eigenen Vertrag – Kosten und Alternativen

Habt ihr keinen eigenen Stromvertrag abschließen können oder es vergessen, übernimmt automatisch der Grundversorger (meist das örtliche Stadtwerk) eure Belieferung. Das ist zwar praktisch, aber teuer: Die Grundversorgung kostet im Juni 2026 durchschnittlich 40,68 Cent pro Kilowattstunde². Zum Vergleich: Neukundentarife bekommt ihr 2026 bereits ab rund 31 Cent pro Kilowattstunde (Stand: Juni 2026).³ Bei einem Jahresstromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden könntet ihr mit dem günstigsten Preis also ca. 330 Euro pro Jahr sparen!

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Frau sitzt im Sessel am Tablet

Alten Stromvertrag kündigen: Fristen und Ablauf

Bevor ihr einen neuen Stromvertrag abschließen könnt, müsst ihr den alten kündigen. Die gute Nachricht: Für Verträge, die seit dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, gelten verbraucherfreundliche Regeln: 

  • Sondervertrag (ab dem 01.03.2022): max. 1 Monat Kündigungsfrist nach Erstlaufzeit, automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit 

  • Sondervertrag (vor dem 01.03.2022): Kündigungsfrist laut Vertrag (oft 3 Monate), automatische Verlängerung häufig um erneut 12 oder 24 Monate 

  • Grundversorgung: 2 Wochen Kündigungsfrist, keine automatische Verlängerung 

Tipp: Bei vielen Anbietern könnt ihr eure Kündigung auch einfach online einreichen.

Mann liegt auf dem Boden und genießt die Sonne

Sonderkündigungsrecht beim Stromvertrag: Wann ihr sofort wechseln könnt

Unabhängig von der Vertragslaufzeit könnt ihr euren Stromvertrag sofort kündigen, wenn eine der folgenden Situationen eintritt: 

  • Preiserhöhung: Der Anbieter erhöht den Strompreis (muss 4 bis 6 Wochen vorher angekündigt werden). 

  • AGB-Änderung: Die Vertragsbedingungen ändern sich zu eurem Nachteil. 

  • Umzug: Euer alter Anbieter kann am neuen Standort nicht mehr oder nur zu anderen Konditionen beliefern.

Fristen beim Sonderkündigungsrecht: 

  • Ankündigung durch Anbieter: 4 bis 6 Wochen vor der Änderung 

  • eure Kündigungsfrist: 6 Wochen, um die Kündigung einzureichen 

Mehr Infos dazu, wie ihr euren Stromvertrag beim Umzug kündigt und wechselt sowie zum Sonderkündigungsrecht erhaltet ihr in unserem separaten Beitrag zum Wechsel des Stromvertrags beim Umzug.

Stromvertrag abschließen in 3 Schritten: So funktioniert der Wechsel zu LichtBlick

Euren neuen Stromvertrag abzuschließen ist einfacher als gedacht. So geht’s in nur 3 Schritten:

Zum Tarifrechner
Daten eingebenLichtBlick benötigt nur wenige Angaben, damit der Tarifwechsel gelingt – unter anderem eure Adresse, eure Zählernummer und möglichst die Marktlokations-ID der ggf. neuen Adresse. Das dauert etwa 2 bis 3 Minuten.
Tarif auswählenWählt zwischen verschiedenen Laufzeiten (12/24 Monate oder flexibel) und Preisgarantie-Optionen. Unser Tarifrechner zeigt euch die Kosten.
ZurücklehnenLichtBlick kündigt euren alten Stromvertrag für euch und teilt euch mit, wenn alles erledigt ist. Einfacher geht’s nicht! Ihr werdet informiert, sobald alles erledigt ist.

FAQ zum Abschließen eures Stromvertrags: Hier gibt’s Antworten!

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Quelle: Verivox

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LichtBlick bietet unterschiedliche Arten von Preisgarantien an. Die Energiepreisgarantie sichert feste Preise für Beschaffungs- und Vertriebskosten während der gesamten Erstvertragslaufzeit. Ausgenommen davon sind Abgaben, Umlagen, Steuern, Netznutzungs- und Messstellenentgelte sowie die Konzessionsabgabe oder neue staatlich veranlasste Preisbestandteile. Die Eingeschränkte Preisgarantie sichert feste Preise für Beschaffungs- und Vertriebskosten sowie für die Netznutzungs- und Messentgelte während der gesamten Erstvertragslaufzeit. Ausgenommen davon sind Abgaben, Umlagen, Steuern sowie die Konzessionsabgabe und neue staatlich veranlasste Preisbestandteile. Weitere Informationen zur Preisgarantie sind in den Tarifdetails zu finden.

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LichtBlick bietet unterschiedliche Arten von Preisgarantien an. Die Energiepreisgarantie sichert feste Preise für Beschaffungs- und Vertriebskosten während der gesamten Erstvertragslaufzeit. Ausgenommen davon sind Abgaben, Umlagen, Steuern, Netznutzungs- und Messstellenentgelte sowie die Konzessionsabgabe oder neue staatlich veranlasste Preisbestandteile. Die Eingeschränkte Preisgarantie sichert feste Preise für Beschaffungs- und Vertriebskosten sowie für die Netznutzungs- und Messentgelte während der gesamten Erstvertragslaufzeit. Ausgenommen davon sind Abgaben, Umlagen, Steuern sowie die Konzessionsabgabe und neue staatlich veranlasste Preisbestandteile. Weitere Informationen zur Preisgarantie sind in den Tarifdetails zu finden.