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  • Eure Heizkostenabrechnung einfach erklärt

    Die Heizkostenabrechnung liegt im Briefkasten und ihr fragt euch, wie sich diese überhaupt zusammensetzt? Hier erfahrt ihr, was die Zahlen bedeuten, und wie ihr anhand einer Musterabrechnung alle Posten Schritt für Schritt nachvollzieht.


    6 MinutenLesezeit
    Ein Paar am Laptop kümmert sich um die Haushaltsfinanzen

    Augen auf bei der Heizkostenabrechnung

    Die Heizkostenverordnung gibt vor, dass eine Heizkostenabrechnung für Verbraucher*innen verständlich und nachvollziehbar sein muss. Leider ist das nicht immer der Fall. Zum einen sind die Abrechnungen für Wärme und Warmwasser nicht immer übersichtlich, zum anderen enthalten sie häufig sogar Fehler.¹ Hier könnt ihr euch informieren, damit ihr gegebenenfalls gegen zu hohe Kosten vorgehen könnt.

    Das Wichtigste zur Heizkostenabrechnung auf einen Blick

    Verschafft euch hier einen schnellen Überblick – oder informiert euch weiter unten im Detail zu den einzelnen Punkten:

    • Betriebskosten sind nicht dasselbe wie Heizkosten. Hier müssen Vermieter*innen unterscheiden und genau auflisten.

    • Vermietende müssen eure Heizkosten so abrechnen, dass sich mindestens die Hälfte der Kosten nach eurem tatsächlichen Verbrauch richtet.

    • Viele Heizkostenabrechnungen für Wärme und Warmwasser enthalten Fehler. Mitunter könnt ihr Widerspruch einlegen und Kosten sparen.

    • Mietervereine und Verbraucherzentralen helfen Mieter*innen, die Abrechnung für Wärme und Warmwasser zu prüfen.

    Was ist die Heizkostenabrechnung?

    Ein Teil eurer Warmmiete entfällt auf Kosten für das Heizen und die Warmwasserbereitung. Einmal im Jahr müssen Vermieter*innen diese Heiz­kosten abrechnen. Dafür erstellen sie euch eine Heiz­kosten­abrechnung. In der Regel habt ihr für die Heiz­kosten bereits das ganze Jahr über Vor­aus­zahlungen geleistet. In der Mietabrechnung – ob für Fernwärme oder Heizungsanlage direkt im Haus – wird dann aufgelistet, welchen Kostenanteil ihr bereits gedeckt habt, und ob ihr Geld zurückerhaltet oder nachzahlen müsst.

    Wie unterscheiden sich Nebenkosten, Betriebskosten und Heizkosten?

    Mieter*innen erhalten entweder eine jährliche Betriebskostenabrechnung, die auch die Heizkosten enthält, oder eine jeweils separate Betriebs- und Heizkostenabrechnung. Beides ist zulässig, solange die Heizkosten klar nachvollziehbar sind. Ganz gleich, ob sich eure Mietabrechnung auf Fernwärme, eine Gas- oder Ölheizung bezieht. Aber worin besteht eigentlich der Unterschied?

    Was ist das? Was gehört dazu?
    Nebenkosten• Nebenkosten sind alle Kosten, die Gebäude­eigen­tümer*innen für die Instand­haltung des Gebäudes und Grund­stücks entstehen. • Es gibt laufende und ein­malige Neben­kosten.• Kosten für Instand­haltungs­arbeiten • Leer­stands­kosten • Renovierungs­kosten, z. B. für einen neuen Anstrich im Treppen­haus • Verwaltungs­kosten
    Betriebskosten• Die laufenden Neben­kosten dürfen als Betriebs­kosten auf die Mieter*innen um­gelegt werden – nicht aber die einmaligen. • So sind beispiels­weise Kosten für ein­malige Reparaturen oder Ungeziefer­bekämpfung aus­geschlossen.• Kosten für Müll­ent­sorgung und Straßen­reinigung • Abwasser­kosten • Grund­steuer • Kosten für die Reinigung des Gebäudes • Kosten für einen Aufzug • Kosten für Garten­pflege, Haus­meister*innen­service, Beleuchtung etc. • Beiträge zur Sach- und Haft­pflicht­versicherung • Kosten für Schorn­stein­reinigung • Kosten für Antenne oder Kabel­anschluss
    Heizkosten• Heiz­kosten gehören zu den Betriebs­kosten, müssen aber separat aus­gewiesen werden. • Sie enthalten die Kosten, die für Heizung und Warm­wasser­bereitung entstanden sind. • Auch die laufenden Betriebs­kosten für die Heizungs­anlagen gehören dazu – einmalige Reparaturen wiederum nicht.• Kosten für Brenn­stoff inklusive Liefer­kosten • Kosten für Reinigung, Wartung und Pflege der Heizungs­anlagen • Strom für die Anlagen • Kosten für die Ver­brauchs­erfassung (Ablese-Service)

    Eure Heizkostenabrechnung erklärt: die wichtigsten Infos

    Eure Heizkostenabrechnung ist da und sieht auf den ersten Blick sehr verwirrend aus? Hier lest ihr nach, wo die wichtigsten Infos stehen, wie Vermietende die Heizkosten abrechnen und was sie für euch bedeuten.²

    Nummerierte Muster-Heizkostenabrechnung
    1. Eure Kosten: Ganz oben auf der Abrechnung findet ihr in der Regel eure Vorauszahlung und die tatsächlichen Kosten für euren Verbrauch. Daraus ergibt sich, ob ihr nachzahlen müsst oder eine Rückzahlung erhaltet.

    2. Gesamtkosten: Hier werden die Gesamtkosten, also die Kosten für alle Parteien zusammen, aufgeführt und zwar sowohl für Warmwasser als auch für das Heizen. Die Nebenkosten gehören ebenfalls dazu.

    3. Warmwasser: Die Warmwasserkosten werden ebenfalls für das gesamte Haus angegeben. Das ist wichtig, da sie nach rechtlichen Vorgaben deutlich getrennt von den Heizkosten ausgewiesen werden müssen.

    4. Heizkosten: Hier stehen die Heizkosten, die für das gesamte Haus angefallen sind. Eventuell muss die Angabe noch in Kilowattstunden umgerechnet werden – sonst könnt ihr die Kosten nicht transparent vergleichen.

    5. Anteil Warmwasser: Welcher Anteil des Verbrauchs auf Warmwasser entfällt, erfahrt ihr im nächsten Abschnitt. Auch das ist rechtlich wichtig, damit ihr Warmwasser- und Heizkosten getrennt betrachten könnt.

    6. Anteilige Kosten: Hier werden die Gesamtkosten für das Haus noch einmal beziffert. Es wird aufgeschlüsselt, welche Kosten für die Warmwasserbereitung und welche für die Heizung angefallen sind.

    7. Kostenverteilung: Es folgt die Aufteilung in die Grundkosten und den tatsächlichen Verbrauchsanteil. Mindestens 50 % der Kosten müssen sich nach dem Verbrauch richten, es können aber auch bis zu 70 % sein.

    8. Kosten pro Einheit: Nun wird berechnet, welche Kosten pro Verbrauchseinheit entstanden sind – sowohl für Warmwasser als auch für die Heizung. Anhand der Einheiten werden eure Kosten ermittelt.

    9. Eure Einheiten: Zum Schluss seht ihr die Auflistung eurer verbrauchten Einheiten und damit auch der entstandenen Kosten für die Abrechnungsperiode. Das ist jedoch nicht der Rechnungsbetrag, denn ihr habt ja eine Vorauszahlung geleistet.

    Muster-Heizkostenabrechnung zum Download

    Ihr möchtet eure Heizkostenabrechnung bis ins Detail verstehen? Holt euch hier kostenlos eine Musterabrechnung zum Download.

    Wie werden die Heizkosten aufgeteilt?

    Vermietende müssen Heizkosten so abrechnen, dass zumindest teilweise der tatsächliche Ver­brauch berücksichtigt wird. Dieser Teil darf zwischen 50 und 70 % liegen. Die restlichen 30–50 % werden nach Wohnfläche der jeweiligen Mietwohnung berechnet – es sind die sogenannten Grundkosten. Die Grundkosten sollen dazu beitragen, dass Heizkosten gerechter aufgeteilt werden, denn je nach Lage im Haus muss in manchen Wohnungen gegebenenfalls mehr geheizt werden als in anderen. Welche Aufteilung vorgenommen wurde, muss in der Abrechnung für Wärme ausgewiesen sein.

    Die häufigsten Fehler bei der Heizkostenabrechnung – und was ihr dagegen tun könnt

    In einer Studie wurde festgestellt, dass rund vier von fünf Heizkostenabrechnungen fehlerhaft¹ waren. Es lohnt sich also, genauer hinzuschauen, damit ihr nicht zu viel bezahlt. Hier findet ihr die häufigsten Fehler und Hinweise, wie ihr dagegen vorgehen könnt.

    Wichtig: Ihr müsst der Heizkostenabrechnung innerhalb eines Jahres widersprechen, sonst gilt sie automatisch als akzeptiert.

    Fehler in der HeizkostenabrechnungDas könnt ihr tun
    Formale Fehler: Eure Namen, der Abrechnungszeitraum oder die Person, die die Abrechnung erstellt hat, sind nicht korrekt angegeben.Fordert bei der ausstellenden Person oder Firma eine Korrektur der Abrechnung an.
    Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung sind nicht getrennt gelistet und berechnet.Das Schätzen der Aufteilung und die Berechnung nach einer Formel sind normalerweise nicht zulässig. Fordert eine Korrektur an oder bittet darum, alle Unterlagen einsehen zu dürfen.
    Die Heizkosten wurden nach Fläche, nicht nach dem tatsächlichen Verbrauch berechnet und es gibt keinen guten Grund dafür (beispielsweise einen Geräteausfall).Ihr dürft die Heizkosten pauschal um 15 % kürzen. Das gilt auch, wenn in eurer Wohnung gar keine Zähler vorhanden sind, um den Verbrauch zu messen. Weist die zuständige Person darauf hin.
    Angaben fehlen, beispielsweise zum Verbrauch im gesamten Gebäude, zum Betriebsstrom, zu anderen Heiznebenkosten oder zum Verteilerschlüssel.Fordert eine Korrektur an oder bittet darum, Einblick in die Unterlagen nehmen zu dürfen.
    Kosten für einmalige Reparaturen, leerstehende Wohnungen oder andere nicht umlagefähige Kosten sind eingerechnet.Nicht umlagefähige Kosten für die Heizung müsst ihr nicht tragen. Fordert hier eine Korrektur der Abrechnung an.
    Die Abrechnung wurde selbst verschuldet zu spät erstellt.Ihr müsst die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erhalten. Wird die Frist überschritten, müsst ihr keine Kosten nachzahlen – ihr erhaltet aber trotzdem ein eventuelles Guthaben.

    Heizkostenabrechnung zu hoch?

    Eure Heizkostenabrechnung ist zu hoch, obwohl richtig gerechnet wurde? Dann hilft nur, optimal zu heizen. Holt euch praktische Tipps, um eure Heizkosten zu senken.So heizt ihr richtig

    Noch Fragen zur Heizkostenabrechnung? Hier gibt’s Antworten!

    Allgemeines

    Das könnt ihr tun