FAQ
Wie erreiche ich den LichtBlick-Kundenservice?
Sie können uns montags bis freitags von 8-20 Uhr telefonisch unter 040-80803030 erreichen. Zudem können Sie uns gerne eine E-Mail an info@lichtblick.de schreiben.
Wie funktioniert der Wechsel?
Der Wechsel ist ganz einfach, denn wir übernehmen für Sie schnell und kostenlos alle Formalitäten. Nachdem Sie online oder telefonisch unter der 040 80803030 (montags bis freitags 8 - 20 Uhr) zu LichtBlick gewechselt sind, erhalten Sie von uns eine Auftragsbestätigung. Wir übernehmen für Sie die Kündigung bei Ihrem alten Anbieter. Einzige Ausnahme: Wenn Sie in eine neue Wohnung oder ein neues Haus umziehen, müssen Sie sich für ihren alten Wohnort selbst bei Ihrem Energieversorger abmelden.
Sobald der Wechsel durch Ihren bisherigen Anbieter bestätigt wird (bei einem Umzug entfällt dieser Schritt), geben wir Ihnen Bescheid, ab welchem Tag wir sie mit umweltfreundlicher LichtBlick-Energie beliefern. Dabei achten wir darauf, dass sie nie für die selbe Lieferstelle bei zwei Stromanbietern gleichzeitig unter Vertrag sind. Ihre Energieversorgung ist während des gesamten Wechselvorgangs zu jeder Zeit sichergestellt.
Kann ich meine Vertragsdaten, Anschriften etc. auch selbst ändern?
Ja, Sie können sich ganz einfach mit Ihrer Kundennummer bei unserem Kundenportal „Mein LichtBlick“ registrieren. Hier sind alle Ihre Daten und auch Rechnungen hinterlegt, die Sie jederzeit einsehen und anpassen können.
Was ist der "Weniger ist mehr"-Bonus?
Bonus Programm von LichtBlick: weniger Verbrauch - Bonus durch Strom.
Ich möchte meinen LichtBlick Vertrag kündigen - was muss ich tun?
Schade, dass Sie Ihren Vertrag bei LichtBlick kündigen wollen. Wir würden gerne auch weiterhin gemeinsam mit Ihnen die Energiewelt von morgen gestalten. Bestimmt haben Sie aber gute Gründe. Deshalb bieten wir Ihnen auch jetzt unseren gewohnt guten Service und alle wichtigen Infos rund um Ihre Kündigung.
So können Sie Ihren Vertrag kündigen:
Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info@lichtblick.de mit dem Betreff "Kündigung" und unter Angabe Ihrer Vertragsnummer.
Sie ziehen um?
Dann können Sie Ihren Ökostrom von LichtBlick einfach mitnehmen. Teilen Sie uns dazu Ihren Umzug einfach online mit - das dauert nur wenige Minuten. Entweder über dieses Online-Formular oder in unserem Kundenportal.
Sie sind unzufrieden mit Ihrem Tarif?
Passt ihr LichtBlick Tarif nicht mehr zu Ihnen? Sie sind unzufrieden mit dem Preis? Rufen Sie uns an. Gemeinsam mit Ihnen finden wir bestimmt eine Lösung, die zu Ihren Bedürfnissen passt. So erreichen Sie uns: 040 80803030 (Montag - Freitag zwischen 8 und 20 Uhr)
Ist etwas schief gelaufen?
Sind Sie nicht zufrieden mit unserem Service oder konnten wir Ihren Erwartungen nicht entsprechen? Das tut uns leid. Lassen Sie uns reden und teilen Sie uns mit, was wir besser machen können, damit Sie wieder zufrieden mit uns sind.
Gute Gründe, um bei LichtBlick zu bleiben:
- 100% Ökostrom aus deutscher Wasserkraft. Zertifiziert durch ok power
- Regelmäßig ausgezeichneter Kundenservice ohne lange Warteschleifen
- Weltweiter Klimaschutz: Mit LichtBlick schützen Sie pro Monat 1m2 Regenwald in Ecuador.
- "Weniger ist mehr"-Bonus: Energiesparer belohnen wir mit 20 €
Kann ich überall in Deutschland LichtBlick-Strom beziehen?
Ja, LichtBlick vertreibt seinen Strom bundesweit. Die nächste LichtBlick-Niederlassung in Ihrer Region finden Sie hier. Für Ihren Wechsel können Sie auch ganz einfach unser Online-Formular nutzen. Oder Sie rufen uns an: 040 / 80 80 30 30 (montags bis freitags 8 - 20 Uhr).
Kann es passieren, dass der Strom ausfällt?
Nein. Der Wechsel ist ganz schnell und einfach gemacht. LichtBlick übernimmt kostenlos in Ihrem Auftrag alle Formalitäten – von der Kündigung beim alten Versorger bis zur Anmeldung beim Netzbetreiber. Und Sie können sich sicher sein, dass während des Wechsels Ihre Stromversorgung immer gesichert ist. Sie haben einen Anspruch auf einen Lieferantenwechsel und dieser ist gesetzlich geregelt. Der Strom fließt dabei ohne Unterbrechung.
Wann erfolgt die erste Jahresstromabrechnung?
Durch den Wechsel zu LichtBlick bleibt der Ablesezeitpunkt für Ihre Jahresabrechnung unverändert. Fand die bisherige Ablesung z. B. im Mai eines Jahres statt, wird die nächste Ablesung ebenfalls im Mai passieren, unabhängig davon, zu welchem Termin Sie zu LichtBlick gewechselt sind. Alle nachfolgenden Abrechnungen erfolgen danach im Abstand von jeweils ca. 12 Monaten. Sie können Ihre Rechnungen und Abschlagszahlungen übrigens bequem im LichtBlick-Kundenportal „Mein LichtBlick“ einsehen.
Welche Konditionen gelten? Gibt es einen Mindestverbrauch oder eine Vertragslaufzeit?
Bei LichtBlick gibt es weder einen Mindestverbrauch noch eine Mindestvertragslaufzeit – Sie könnten Ihren Vertrag nach vier Wochen zum Monatsende wieder kündigen.
Warum sollte ich LichtBlick eine Einzugsermächtigung erteilen?
Mit einer Einzugsermächtigung können Sie sicher gehen, dass Sie keinen monatlichen Abschlag verpassen. Der Bankeinzug hat für Sie keinerlei Nachteile. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, einer Buchung zu widersprechen und Beträge zurückzufordern. Eine Abbuchung der Abschläge ist jeweils zum 1. eines Monats möglich – je nach Banklaufzeit wird Ihr Konto dann entsprechend belastet.
Wie kann ich meinen Stromanbieter kündigen?
So kündigen Sie Ihren alten Stromanbieter:
Wenn Sie Ihren Stromanbieter in Ihrem jetzigen Zuhause wechseln und schon länger als 6 Wochen dort wohnen, brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Denn dann übernimmt LichtBlick für Sie die Kündigung bei Ihrem alten Stromanbieter. Für Sie ist das bequem, unkompliziert und vor allem kostenlos.
Wenn Sie vorhaben umzuziehen, oder vor weniger als 6 Wochen umgezogen sind, müssen Sie Ihren Stromanbieter für die alte Adresse selbst kündigen. Die Kündigung muss in der Regel schriftlich erfolgen - entweder per Post oder per E-Mail.
Was muss ich tun, wenn ich bei LichtBlick kündigen will?
Bei LichtBlick gibt es keine Mindestvertragslaufzeit. Sie können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende Ihren Vertrag kündigen. Senden Sie uns dafür einfach die Kündigung mit Ihren Vertragsdaten per Post oder per E-Mail. Wir kümmern uns um alles Weitere.
Wo finde ich den Zähler und wie erkenne ich die Zählernummer?
Der Zähler befindet sich entweder direkt in Ihrer Wohnung oder im Keller. Die Zählernummer befindet sich direkt auf dem Zähler. Bei Umzügen stehen die Zählernummer und der Startzählerstand oftmals auf dem Übergabeprotokoll. Wenn Sie zu LichtBlick wechseln möchten, finden Sie die Zählernummer auch auf der letzten Abrechnung des alten Stromanbieters.
Wer liest den Zähler ab?
Der Zählerstand wird einmal im Jahr vom örtlichen Netzbetreiber bzw. vom Messstellenbetreiber abgelesen und ermittelt. Entweder kommt jemand bei Ihnen vorbei oder Sie lesen den Zählerstand selbst ab.
Wer kümmert sich um Wartung oder Reparatur?
Für Ausbau, Austausch und Wartung des Stromzählers ist ausschließlich der lokale Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber verantwortlich. In allen Servicefragen rund um Ihren Stromzähler wenden Sie sich deshalb bitte an den Netzbetreiber bzw. Ihren Messstellenbetreiber. Sie sollten dabei auf jeden Fall die Zählernummer zur Hand haben. Diese finden Sie auf dem Stromzähler selbst und auf Ihrer Jahresabrechnung.
Woran erkenne ich einen Doppeltarifzähler?
Ein Doppeltarifzähler misst den Stromverbrauch im Hoch- und Niedertarif in einem Zähler mit Hilfe von zwei Zählwerken. Es werden also zwei Zählerstände angezeigt. Der Doppeltarifzähler unterteilt so den Stromverbrauch in zwei zeitabhängige Tarife, die jeweils mit einem eigenen Kilowattpreis abgerechnet werden. Die beiden Zählwerke zeichnen diese getrennt voneinander auf, so dass die Kosten korrekt abgerechnet werden können. Sie haben jedoch nur eine Zählernummer, mit der Sie den Zähler bei Ihrem Versorger anmelden. Die Zeiten, in denen der Hoch- und der Niedertarif gelten, werden vom örtlichen Netzbetreiber festgelegt.
Was mache ich, wenn ich umziehe?
Sie können Ihren Vertrag ganz einfach mitnehmen. Alles, was wir benötigen, sind das Datum Ihrer Schlüsselübergabe sowie Ihre Zählernummer der neuen Wohnung. Bitte informieren Sie uns über Ihren geplanten Umzug möglichst früh. Am besten sobald Ihnen das Datum der Schlüsselübergabe für die neue Wohnung bekannt ist (das Einzugsdatum kann davon abweichen und ist nicht relevant für den Vertrag). Wir benötigen zusätzlich das Datum der Schlüsselabgabe der alten Wohnung und den Zählerstand. Das Datum muss ebenfalls nicht identisch mit dem Ende des Mietvertrags sein.
Ihren Umzug können Sie uns hier online oder telefonisch unter der Telefonnummer 040 / 80 80 30 30 (montags bis freitags 8 - 20 Uhr) mitteilen. Zudem können Sie Ihre Daten – neue Adresse oder Bankverbindung – ganz einfach in unserem Kundenportal „Mein LichtBlick“ ändern.
Kann ich den Vertrag von meinem/-r Mitbewohner/-in, Partner/-in oder Vormieter/-in übernehmen, wenn er/sie auszieht?
Nein, der Vertrag des bisherigen Vertragspartners müsste bei Aus- bzw. Umzug gekündigt und endabgerechnet werden. Von Ihnen benötigt LichtBlick einen neuen Auftrag. Sie können hier Ihren Auftrag online abschließen oder Sie nutzen ganz einfach unseren telefonischen Kundenservice. Sie erreichen uns unter der Nummer 040 / 80 80 30 30 (montags bis freitags 8 - 20 Uhr).
Wer garantiert mir, dass LichtBlick den Strom auch wirklich nur aus umweltfreundlichen Anlagen einkauft?
Der TÜV NORD hat uns auf Herz und Nieren geprüft. Und festgestellt: LichtBlick ist 100 % Energiewende.
LichtBlick-Strom ist 100 % Ökostrom und der Strom für unsere Privatkunden stammt ausschließlich aus Wasserkraftwerken in Deutschland. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Wie setzt sich der LichtBlick-Strom zusammen?
Was kostet LichtBlick-Strom und wie setzt sich der Strompreis zusammen?
LichtBlick-Strom für Privatkunden kostet 27,99 Cent je Kilowattstunde (kWh) inkl. MwSt plus 9,95 € inkl. MwSt monatliche Grundgebühr. Davon entfallen 24 % auf Kosten, die LichtBlick für die Nutzung der Stromnetze zahlen muss. Weitere 52 % des Strompreises werden durch Steuern und Abgaben bestimmt. Interne Kosten machen die verbleibenden 24 % aus, wobei drei Viertel davon für die Strombeschaffung aufgewendet werden und somit als durchlaufender Posten zu betrachten sind.
Warum sollte ich umweltfreundlich erzeugten Strom beziehen?
Bei der Erzeugung von LichtBlick-Strom für unseren Privat- und Gewerbekundentarif entstehen weder klimaschädliche CO2-Emissionen noch Atommüll! Das schont die Umwelt und das Klima und macht die Erde auch für die zukünftigen Generationen lebenswert. Achten Sie beim Ökostrom jedoch darauf, dass Sie diesen von einem echten Ökostromanbieter, wie LichtBlick, beziehen und nicht von Anbietern, die nebenbei auch noch Kohle- und Atomstrom im Angebot haben.
Wie kommt der Strom in meine Steckdose?
Der Strom kommt über das bestehende Stromnetz, in das der Strom aus allen Kraftwerken eingespeist wird. Über Leitungen und Kabel wird Strom in Ihre Wohnung geleitet. Das nennt man Durchleitung oder auch Netzzugang. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, allen Anbietern ihre Leitungen und Anlagen diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen. LichtBlick bezahlt für die Nutzung der Stromnetze ein Netznutzungsentgelt.
Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Stromversorger?
Der Netzbetreiber sorgt für den Aufbau, Ausbau und die Erhaltung der Stromnetze, durch die der Strom geleitet wird. Der Stromversorger liefert Ihren Strom. Während der Netzbetreiber für Sie immer zuständig bleibt, können Sie seit der Liberalisierung des Strommarktes 1998 den Stromversorger frei wählen.
Alle Stromversorger müssen an den Netzbetreiber für die Nutzung seines Netzes Netznutzungsentgelte zahlen, damit der Strom auch zu Ihnen fließen kann.
Wie erreiche ich den Kundenservice?
Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 9 - 17 Uhr und freitags von 9 - 16 Uhr unter der Nummer 040 - 80 80 30 34 oder per Mail unter geschaeftskunden@lichtblick.de.
Was ist das LichtBlick-Kommunikationspaket?
Mit reiner Energie von LichtBlick unterstützen Sie die Energiewende und verbessern gleichzeitig die CO₂-Bilanz Ihres Unternehmens. Informieren Sie Ihre Kunden und Mitarbeiter über Ihre nachhaltige Unternehmenspositionierung. Wir unterstützen Sie mit unserem kostenlosen Kommunikationspaket bei Ihren Marketing- und PR-Maßnahmen.
LichtBlick-Logo
Zeigen Sie allen, dass Ihre Produkte und Leistungen mit 100% Ökoenergie produziert werden. Als LichtBlicker können Sie unser Logo auf Ihrer Homepage, Produktverpackungen, Anzeigen, Broschüren etc. einbinden.
Klimaschutzzertifikat
Zeigen Sie Ihre Erfolge beim Klimaschutz mit Ihrem persönlichen Zertifikat über Ihre jährlich eingesparten CO₂-Emissionen.
Exklusive Sonderkonditionen für Ihre Mitarbeiter
Für alle wechselnden Privathaushalte Ihrer Mitarbeiter bietet LichtBlick ein einmaliges Startguthaben von 45 Euro für jeden Neukunden.
Werbematerialien für Ihren Außenauftritt
Wer nachhaltig handelt, darf das auch mit Nachdruck zeigen. Zum Beispiel mit unseren kostenlosen Aufklebern für Ihre Schaufenster, Geschäftsstelle, Messeauftritt, E-Autos u. v. m.
Unterstützung bei Ihrer Pressearbeit
Tun Sie Gutes und reden Sie darüber. Als Geschäftskunde erhalten Sie von uns professionelle Texte für Ihre Pressemitteilungen, Mitarbeiterzeitung und vieles mehr.
Kontakt:
Was ist EnergieProfilOnline?
Über das LichtBlick-EnergieProfilOnline haben Sie Einsicht in Ihre aktuellen Messdaten. Für Ihr Energie-Controlling stehen Ihnen die aktuellen Messreihen komfortabel über das Internetportal „LichtBlick-EnergieProfilOnline“ zur Verfügung. Hier erhalten Sie jederzeit eine tabellarische Übersicht über Ihren Verbrauch während eines bestimmten Zeitraums sowie die minimale oder maximale Leistung, die Nutzungsstunden oder die Anzahl der Leistungswerte. So erkennen Sie auf einen Blick ungeplante oder teure Lastspitzen und können im Anschluss analysieren, wie diese in Zukunft zu vermeiden sind.
EnergieProfilOnline
Ich wohne in einem Einfamilienhaus/ Mehrfamilienhaus zur Miete und bin mir nicht sicher, welches Heizungssystem im Haus ist. Woran erkenne ich eine Nachtspeicherheizung?
Eine Nachtspeicherheizung ist eine Elektroheizung, die in der Regel über Nacht Speichersteine mit Strom aufheizt und dann bei Bedarf tagsüber als Wärme abgibt. Die Heizung wird ausschließlich mit Strom versorgt, so dass in der Wohnung keine Rohre und Leitungen verlegt sind. Die Wärmeerzeugung und Abrechnung erfolgt bei Nachtspeicherheizungen immer dezentral, es gibt also keine Zentralheizung bei Ihnen im Haus. Um absolut sicher zu gehen, können Sie bei Ihrem Vermieter bzw. Ihrer Hausverwaltung nach dem Heizungstyp in Ihrer Wohnung fragen.
Ich wohne in einem Einfamilienhaus/ Mehrfamilienhaus zur Miete und bin mir nicht sicher, welches Heizungssystem im Haus ist. Woran erkenne ich eine Wärmepumpe?
Eine Wärmepumpe funktioniert nach dem gleichen Prinzip wie ein Kühlschrank – nur dass sie nicht kühlt, sondern wärmt. Das Grundprinzip der Wärmepumpe ist es also, Wärme durch Verdampfung eines Kältemittels (bei relativ niedriger Temperatur) aufzunehmen und auf einem höheren Temperaturniveau durch Kondensation wieder abzugeben. Die Wärmepumpe wird mit Strom betrieben. Bei Wärmepumpen liegt in der Regel im Haus eine Zentralheizung vor. [Zusatz Mehrfamilienhaus:] Sollte Ihr Vermieter die Wärmepumpen direkt betreiben, werden die dafür anfallenden Stromkosten mit den Nebenkosten abgerechnet, so dass Sie in der Regel nicht selbst entscheiden können, über welchen Anbieter der Strom bezogen wird.
Was ist der Unterschied zwischen Hoch- und Niedertarif?
Im Niedertarif (NT) wird die Strommenge verrechnet, die in der Regel werktags zwischen abends ab 20 Uhr und morgens ca. 8 Uhr und an Wochenenden sowie Feiertags ganztägig verbraucht wird. In der restlichen Zeit wird im Hochtarif (HT) bzw. Normaltarif abgerechnet. Um zwischen beiden Tarifen unterscheiden zu können, benötigt der Kunde einen Doppeltarifzähler. Die Zeiten, in denen der Hoch- und der Niedertarif gelten, werden vom örtlichen Netzbetreiber festgelegt.
Woran erkenne ich einen Eintarifzähler?
Wer mit einer Nachtspeicherheizung oder einer Wärmepumpe heizt, hat bei einem Eintarifzähler zwei getrennte Zähler, über die der Stromverbrauch abgerechnet wird: ein Zähler misst den Haushalts-Stromverbrauch und ein Zähler den Stromverbrauch des Wärmeerzeugers. Die Zähler haben zwei unterschiedliche Zählernummern. Beide Zähler können von LichtBlick versorgt werden.
Woran erkenne ich einen Doppeltarifzähler?
Ein Doppeltarifzähler misst den Stromverbrauch im Hoch- und Niedertarif in einem Zähler mit Hilfe von zwei Zählwerken. Es werden also zwei Zählerstände angezeigt. Der Doppeltarifzähler unterteilt so den Stromverbrauch in zwei zeitabhängige Tarife, die jeweils mit einem eigenen Kilowattpreis abgerechnet werden. Die beiden Zählwerke zeichnen diese getrennt voneinander auf, so dass die Kosten korrekt abgerechnet werden können. Sie haben jedoch nur eine Zählernummer, mit der Sie den Zähler bei Ihrem Versorger anmelden. Die Zeiten, in denen der Hoch- und der Niedertarif gelten, werden vom örtlichen Netzbetreiber festgelegt.
Wie erreiche ich den LichtBlick-Kundenservice
Kann ich meine Vertragsdaten, Anschriften etc. auch selbst ändern?
Ja, Sie können sich ganz einfach mit Ihrer Kundennummer bei unserem Kundenportal „Mein LichtBlick“ registrieren. Hier sind alle Ihre Daten und auch Rechnungen hinterlegt, die Sie jederzeit einsehen und anpassen können.
Wie funktioniert der Wechsel? Muss ich Angst haben, dass das Gas ausfällt?
Nein. Der Wechsel ist ganz schnell und einfach gemacht. LichtBlick übernimmt im Auftrag für Sie kostenlos alle Formalitäten – von der Kündigung beim alten Versorger bis zur Anmeldung beim Netzbetreiber. Und Sie können sich sicher sein, dass während des Wechsels die Versorgung mit Gas immer gesichert ist. Sie haben einen Anspruch auf einen Lieferantenwechsel und dieser ist gesetzlich geregelt. Das Gas fließt dabei ohne Unterbrechung.
Sie können hier Ihren Auftrag online abschließen oder Sie nutzen ganz einfach unseren telefonischen Kundenservice, den Sie unter der Nummer 040 / 80 80 30 30 (montags bis freitags 8 - 20 Uhr) erreichen.
Wie wird mein Abschlag ermittelt?
Ihr monatlicher Abschlag ergibt sich durch die von Ihnen angegebene jährliche Verbrauchsmenge und unseren LichtBlick-Tarif. Dabei kalkulieren wir die Abschläge so, dass Nachzahlungen möglichst vermieden werden. Abschläge, die Sie im Rahmen Ihres alten Vertragsverhältnisses geleistet haben, werden Ihnen mit der Abrechnung Ihres Altversorgers gutgeschrieben.
In Ihrer Jahresabrechnung werden Ihre Abschläge mit dem eigentlichen Energieverbrauch abgeglichen. Wenn sie weniger verbraucht haben als Ihre angegebene Verbrauchsmenge erhalten Sie eine Gutschrift, wenn Sie mehr verbraucht haben, dann erfolgt eine Nachzahlung. Sie haben die Möglichkeit Ihre Abschläge anzupassen. Auch LichtBlick behält sich vor, entsprechend ihres tatsächlichen Verbrauches ihren Abschlag für das nächste Jahr anzupassen.
Wann erfolgt die erste Jahresgasabrechnung?
Durch den Wechsel zu LichtBlick bleibt der Ablesezeitpunkt für Ihre Jahresabrechnung unverändert. Fand die bisherige Ablesung z. B. im Mai eines Jahres statt, wird die nächste Ablesung ebenfalls im Mai passieren, unabhängig davon, zu welchem Termin Sie zu LichtBlick gewechselt sind. Alle nachfolgenden Abrechnungen erfolgen danach im Abstand von jeweils ca. 12 Monaten. Sie können Ihre Rechnungen und Abschlagszahlungen übrigens bequem im LichtBlick-Kundenportal „Mein LichtBlick“ einsehen.
Welche Konditionen gelten? Gibt es einen Mindestverbrauch oder eine Mindestvertragslaufzeit?
Bei LichtBlick gibt es weder einen Mindestverbrauch noch eine Mindestvertragslaufzeit – Sie könnten Ihren Vertrag nach vier Wochen wieder kündigen.
Warum sollte ich LichtBlick eine Einzugsermächtigung erteilen?
Mit einer Einzugsermächtigung können Sie sicher gehen, dass Sie keinen monatlichen Abschlag verpassen. Der Bankeinzug hat für Sie keinerlei Nachteile. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, einer Buchung zu widersprechen und Beträge zurückzufordern. Eine Abbuchung der Abschläge ist jeweils zum 1. eines Monats möglich – je nach Banklaufzeit wird Ihr Konto dann entsprechend belastet.
Besteht die Möglichkeit einer Zwischenabrechnung wie beim Strom?
Grundsätzlich bieten wir auch bei Gas unterjährige Abrechnungen an. Aufgrund der jahreszeitlich bedingten Temperaturunterschiede verbrauchen Sie in den einzelnen Monaten unterschiedlich viel Gas. Bei den Abschlagszahlungen handelt es sich jedoch um monatliche Vorauszahlungen, die nicht dem tatsächlichen monatlichen Verbrauch entsprechen. Mehr als eine Abrechnung im Jahr ist es aber nicht sinnvoll.
Warum verringert sich mein Abschlag nicht, obwohl ich eine Gutschrift erhalten habe?
Eine Heizperiode ist nicht wie die andere. In einem Jahr setzt der Winter sehr früh ein und wird sehr kalt, im nächsten Jahr gibt es einen kurzen und eher milden Winter. Entsprechend variiert auch der Heizenergieverbrauch in Wohnungen und Gebäuden. Wir orientieren uns bei der Berechnung des Abschlags an Normjahren, damit Sie beispielsweise auch nach einem langen, kalten Winter keine zu hohen Nachzahlungen haben.
Wie rechne ich meinen Verbrauch von kWh in m³ oder von m³ in kWh um?
Für die Umrechnung von Kubikmeter (m³) in Kilowattstunden (kWh) und umgekehrt benötigen Sie einen Umrechnungsfaktor. Dieser setzt sich unter anderem aus dem Brennwert und der sogenannten Zustandszahl zusammen und ist Ihrer letzten Gasabrechnung zu entnehmen. Multiplizieren Sie den Verbrauch in m³ mit dem Umrechnungsfaktor, erhalten Sie den Verbrauchswert in kWh. Soll eine Umrechnung von kWh in m³ erfolgen, wird der Verbrauch in kWh durch den Umrechnungsfaktor geteilt.
Wie kann ich kündigen?
Bei LichtBlick gibt es keine Mindestvertragslaufzeit. Sie können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende Ihren Vertrag kündigen. Senden Sie uns dafür die Kündigung mit Ihren Vertragsdaten per Post oder per E-Mail.
Wo finde ich den Zähler? Wie erkenne ich die Zählernummer?
Der Zähler befindet sich entweder direkt in Ihrer Wohnung oder im Keller. Die Zählernummer befindet sich direkt auf dem Zähler. Bei Umzügen stehen die Zählernummer und der Startzählerstand oftmals auf dem Übergabeprotokoll. Wenn Sie zu LichtBlick wechseln möchten, finden Sie die Zählernummer auch auf der letzten Abrechnung des alten Gasanbieters.
Wer liest den Zähler ab?
Der Zählerstand wird einmal im Jahr vom örtlichen Netzbetreiber oder Ihrem Messstellenbetreiber abgelesen und ermittelt. Sie brauchen von sich aus nichts zu unternehmen.
Wer kümmert sich um Wartung oder Reparatur?
Für Ausbau, Austausch und Wartung des Gaszählers ist ausschließlich der lokale Netzbetreiber verantwortlich. In allen Servicefragen rund um Ihren Gaszähler wenden Sie sich deshalb bitte an den Netzbetreiber. Sie sollten dabei auf jeden Fall die Zählernummer zur Hand haben. Diese finden Sie auf dem Gaszähler selbst und auf Ihrer Jahresabrechnung.
Was mache ich, wenn ich umziehe?
Sie können Ihren Vertrag ganz einfach mitnehmen. Alles, was wir benötigen, sind das Datum Ihrer Schlüsselübergabe sowie Ihre Zählerdaten. Bitte informieren Sie uns über Ihren geplanten Umzug möglichst früh. Am besten sobald Ihnen das Datum der Schlüsselübergabe für die neue Wohnung bekannt ist (das Einzugsdatum kann davon abweichen und ist nicht relevant für den Vertrag).
Ihren Umzug können Sie uns natürlich auch hier online oder telefonisch unter der Telefonnummer 040 80803030 (montags bis freitags 8 - 20 Uhr) mitteilen. Zudem können Sie Ihre Daten – neue Adresse oder Bankverbindung – ganz einfach in unserem Kundenportal „Mein LichtBlick“ ändern.
Kann ich den Vertrag von meinem/-r Mitbewohner/-in, Partner/-in oder Vormieter/-in übernehmen, wenn er/sie auszieht?
Nein, der Vertrag des bisherigen Vertragspartners müsste bei Aus- bzw. Umzug gekündigt und endabgerechnet werden. Von Ihnen benötigt LichtBlick einen neuen Auftrag. Sie können hier Ihren Auftrag online abschließen oder Sie nutzen ganz einfach unseren telefonischen Kundenservice, den Sie Mo.-Fr. 08:00- 20:00, unter der Nummer 040 / 80 80 30 30 erreichen.
Was für ein Gas bietet LichtBlick an und wer kontrolliert die Zusammensetzung?
LichtBlick-Gas ist zu 100% klimaneutral, da entstehende CO² Emissionen durch Klimaschutzprojekte kompensiert werden.
Diese Projekte sind nach dem Gold Standard zertifiziert, der weltweit strengsten Norm für Klimaschutzprojekte.
Was kostet LichtBlick-Gas und wie setzt sich der LichtBlick-Gaspreis zusammen?
Der Preis für LichtBlick-Gas setzt sich aus einem Arbeitspreis von 6,44 Cent pro Kilowattstunde (kWh) inkl. MwSt. und einer monatlichen Grundgebühr von 9,90 Euro inkl. MwSt. zusammen.
25% des Gaspreises bei LichtBlick werden durch Kosten verursacht, die LichtBlick für die Nutzung der Gasnetze zahlen muss. Weitere 23% der Kosten entfallen auf Steuern und Abgaben. Interne Kosten machen 52% des Preises aus, wovon der Großteil für den Einkauf von Bio- und Erdgas anfällt.
Wie erreiche ich den Kundenservice?
Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 9 - 17 Uhr und freitags von 9 - 16 Uhr unter der Nummer 040 - 80 80 30 34 oder per Mail unter geschaeftskunden@lichtblick.de.
Was ist das LichtBlick-Kommunikationspaket?
Mit Ökostrom von LichtBlick unterstützen Sie die Energiewende und verbessern gleichzeitig die CO2-Bilanz Ihres Unternehmens. Informieren Sie Ihre Kunden und Mitarbeiter über Ihre nachhaltige Unternehmenspositionierung. Wir unterstützen Sie mit unserem kostenlosen Kommunikationspaket in Ihren Marketing- und PR-Maßnahmen.
LichtBlick-Logo
Wir stellen Ihnen unser LichtBlick-Logo zur individuellen Einbindung in Ihre Unternehmenskommunikation (z.B. Website, Geschäftsberichte, Werbematerialien für Ihre Kunden) zur Verfügung.
Klimaschutz Zertifikat
Das Klimaschutz Zertifikat bescheinigt Ihre jährlich eingesparten CO2-Emissionen.
Exklusive Sonderkonditionen für Ihre Mitarbeiter
Für die Versorgung der Haushalte Ihrer Mitarbeiter bietet LichtBlick exklusiv ein einmaliges Startguthaben von 45 € für jeden Neukunden.
Werbematerialien für Ihren Außenauftritt
Wir stellen Ihnen beispielsweise Aufkleber für Schaufenster und Werbematerialien zur Verfügung.
Unterstützung bei Ihrer Pressearbeit
Informieren Sie die Öffentlichkeit über Ihren Wechsel zu LichtBlick und bieten Sie Hintergrundinformationen.
Kontakt:
Katharina Pagel
katharina.pagel@lichtblick.de
Tel. 040 – 63 60 14 27