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    Bundesgerichtshof-Urteil zu Strompreisen: Ein Sieg für die Verbraucher

    Verbraucher können in Zukunft mit niedrigeren Netzentgelten rechnen. Der Bundesgerichtshof hat in einem am heutigen Dienstag verkündeten Urteil die Absicht der Bundesnetzagentur bestätigt, die staatlichen Garantierenditen für die rund 900 Betreiber von Elektrizitätsnetzen von 2019 bis 2023 um rund 2,1 Milliarden Euro zu kappen. Gegen die Pläne der Behörde hatten fast alle betroffenen Konzerne und Stadtwerke geklagt.

    Die Garantierenditen sind Teil der Netzentgelte, die Haushalte und Unternehmen für die Nutzung der Stromleitungen zahlen. Die Netzentgelte sind mit durchschnittlich 287 Euro im Jahr der teuerste Posten auf der Stromrechnung eines Familienhaushaltes.

    LichtBlick begrüßt das Urteil der Karlsruher Richter. „Das Urteil ist ein Sieg der Verbraucher über die Netzlobby. Das ist ein erster Schritt gegen staatlich garantierte Traumrenditen für Konzerne und Stadtwerke“, so Gero Lücking vom Ökostrom-Marktführer LichtBlick. LichtBlick war als einziger netzunabhängiger Energieanbieter an dem Verfahren beteiligt.

    Hintergrund Netzrenditen

    Da das Stromnetz ein Monopol ist, wird es reguliert. Die zuständige Bundesnetzagentur legt Garantierenditen für Investitionen in Energieleitungen fest. Angesichts niedriger Marktzinsen hatte die Bundesnetzagentur bereits 2017 eine moderate Senkung der Renditen beschlossen. Diese haben die Karlsruher Richter nun endgültig genehmigt.

    Bei einer konsequenten Anwendung des gesetzlichen Rahmens wäre sogar eine Kostensenkung von rund vier Milliarden Euro möglich. Das geht aus zwei von LichtBlick beauftragten Gutachten hervor. „Das Jammern der Netzbetreiber ist unseriös. Sie wissen genau, dass sie unterm Strich immer noch mehr als gut wegkommen“, kommentiert Lücking.

    Die Bundesnetzagentur genehmigte nach eigenen Angaben im Jahr 2018 Strom-Netzentgelte in Höhe von rund 25 Milliarden Euro.

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