Gasanbieter wechseln: So geht ihr vor

Gasanbieter versorgen euch zuverlässig mit Gas, damit ihr eure Wohnung heizen oder warm duschen könnt. Zieht ihr um, oder seid ihr unzufrieden mit eurem bisherigen Anbieter, könnt ihr euren Gasversorger jederzeit wechseln. Wie das geht und was ihr bei Anbietern von Gas beachten solltet, erfahrt ihr im Ratgeber von LichtBlick.


Frau macht Notizen am Tisch

Gaspreisbremse

Seit März 2023 kosten euch 80 % eures Verbrauchs (Standardlastprofil) nur 12 ct/kWh im Arbeitspreis – ganz egal, welchen Tarif ihr habt. Das gilt auch rückwirkend für Januar und Februar. Ihr wollt wissen, um wie viel euch das entlastet?

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ÖkoGas von LichtBlick: Jetzt wechseln und passenden Wunschtarif finden

Mit LichtBlick ÖkoGas übernehmen wir gemeinsam Verantwortung für entstandene CO₂-Emissionen und leisten einen Beitrag zum Klimaschutz.

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Wieso ist Gas so teuer – und wann solltet ihr euren Gasanbieter wechseln?

Durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine stiegen in den letzten Monaten die Preise für Gas erheblich. Um die Bürger*innen zu entlasten, hat die Bundesregierung ab Oktober 2022 bis voraussichtlich Ende März 2024 die Mehrwertsteuer auf Gas von 19 auf 7 % gesenkt. Seit dem Jahr 2023 gilt außerdem eine Gaspreisbremse von 12 Cent pro Kilowattstunde auf 80 % eures Verbrauchs.  

Obwohl günstige Anbieter derzeit schwer zu finden sind, kann sich ein Wechsel lohnen, wenn der Gaspreis bei eurem jetzigen Anbieter bei mehr als 12 Cent pro Kilowattstunde liegt. Und auch in anderen Fällen solltet ihr abwägen, ob ihr einen anderen Anbieter beauftragt – zum Beispiel bei Unzuverlässigkeit eures derzeitigen Versorgers, bei plötzlichen Preiserhöhungen oder bei einem Umzug.

3 gute Gründe, euren Gasanbieter zu wechseln

Nicht immer lohnt es sich, auf einen neuen Gasanbieter umzusteigen. Doch LichtBlick hat für euch ein paar gute Gründe gesammelt.

Umzug

Ihr zieht um

Zieht ihr um, kann euch euer bisheriger Anbieter vielleicht nicht mehr beliefern. Oft ist ein Umzug aber auch einfach ein guter Zeitpunkt, um sich nach neuen Möglichkeiten umzusehen – oder um auf ÖkoGas umzusteigen. Bei LichtBlick erhaltet ihr nicht nur ÖkoGas, sondern könnt auch direkt euren Ökostromanbieter wechseln.

Frau am rechnet am Handy

Ihr wollt sparen

Bezahlt ihr derzeit zu viel für euer Gas, etwa weil euer Anbieter einen hohen Preis von derzeit mehr als 12 Cent pro Kilowattstunde verlangt, kann ein Anbieterwechsel sinnvoll sein. Verbraucht ihr einfach zu viel, helfen euch Tipps zum Gassparen.

Grundversorgung

Ihr wechselt in die Grundversorgung

Manchmal ist ein Vertrag der Grundversorgung günstiger als ein Sondertarif. Haltet ihr die entsprechenden Fristen ein, könnt ihr euren Vertrag einfach kündigen – und landet automatisch in der Grundversorgung, wenn ihr keinen neuen Vertrag mit einem anderen Anbieter schließt.

Den Gasanbieter wechseln: So funktioniert’s im Detail

Euren Gaslieferanten zu wechseln, ist ganz leicht. LichtBlick zeigt euch, wie ihr dabei Schritt für Schritt vorgeht:

1. Den passenden Tarif finden: Werdet euch darüber bewusst, was euch wichtig ist und vergleicht verschiedene Anbieter und ihre Tarifkonditionen miteinander, bevor ihr euch entscheidet. Habt ihr euch dazu entschieden, Ökogas zu beziehen, achtet darauf, dass euer Anbieter das auch entsprechend nachweisen kann. ÖkoGas von LichtBlick enthält z. B. einen Biogas-Anteil von mindestens 10 Prozent im Jahresmittel. Das wird LichtBlick jährlich mit einem entsprechenden TÜV-Zertifikat bestätigt.

Auch vertraglich zugesicherte Preisgarantien, zum Beispiel über 12 oder 24 Monate, können hilfreich sein. Sie versichern, dass Preiserhöhungen nur in gewissem Maße an Kund*innen weitergegeben werden dürfen. Wie das im Detail aussieht, ist im Vertrag festgehalten.

2. Wichtige Daten bereithalten : Habt ihr euch für einen Tarif entschieden, müsst ihr euch nur noch anmelden. Dafür benötigt ihr einige wichtige Daten, die ihr am besten direkt zur Hand haben solltet. Dazu zählen Folgende:

  • aktuelle Adresse

  • E-Mail-Adresse

  • aktueller Gasverbrauch und Energieversorger

  • Zählernummer und Zählerstand

  • Bankverbindung

  • bei Umzug: neue Meldeadresse und Datum der Schlüsselübergabe

3. Einfach online wechseln: In den meisten Fällen wechselt ihr euren Gasanbieter einfach online. Bei LichtBlick gebt ihr dazu eure Daten im Tarifrechner ein, wählt euren Tarif und den Grund für den Wechsel aus. LichtBlick übernimmt im Falle eines Anbieterwechsels auch gern die Kündigung beim alten Versorger, wenn ihr diese nicht bereits selbst eingereicht habt. Im Anschluss erhaltet ihr eine Auskunft darüber, ab wann ihr mit grünem Strom versorgt werdet.  

Der Übergang läuft fließend. Versprochen. Und ihr zahlt nie doppelt. Auch versprochen. 

In drei Schritten zu LichtBlick wechseln

Ihr möchtet auf ÖkoStrom umsteigen? Bei LichtBlick geht das ganz unkompliziert:

Zum Tarifrechner
Eins

Tarifrechner ausfüllen

LichtBlick braucht nur wenige Daten, damit ihr den Gastarif wechseln könnt – etwa eure Adresse und eure Zählernummer.

Zwei

Euren Wunschtarif auswählen

Sucht euch einfach den ÖkoGas-Tarif aus, der am besten zu euch passt: Der Wechsel zu ÖkoGas ist ganz einfach.

Drei

LichtBlick erledigt den Rest

Euer neuer Gasanbieter wartet schon auf euch und gibt euch sofort Bescheid, wenn der Gaswechsel vollzogen ist.

Tipp

Ihr habt euren Zählerstand und die Nummer gerade nicht zur Hand? Keine Sorge: In den meisten Fällen könnt ihr diese Infos nachreichen. Und auch das Ablesen ist ganz einfach.

So lest ihr euren Gaszähler ab
Heizkosten verringern

So verringert ihr eure Gaskosten

Bezahlt ihr zu viel für Gas, liegt das nicht immer an eurem Anbieter. Manchmal könnt ihr auch selbst viel dafür tun, eure monatlichen Kosten zu verringern, zum Beispiel, indem ihr richtig heizt und lüftet oder indem ihr eure Heizungsanlage mal wieder auf Vordermann bringt. Ein weiterer positiver Nebeneffekt: Durch das Einsparen von Gas gebt ihr nicht nur weniger Geld aus, sondern schützt auch gleichzeitig das Klima. Eine Win-win-Situation also!

So spart ihr zu Hause Gas ein

Wie gut ist LichtBlick als Energieversorger?

Ziemlich gut! Und dafür gibt’s sogar Nachweise:

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Weitere Fragen zum Gasanbieterwechsel

  • Der Wechsel eures Gasanbieters ist in der Regel innerhalb von vier Wochen erledigt. Das ist aber auch von eurer Kündigungsfrist und von der Mindestvertragslaufzeit bei eurem alten Anbieter abhängig.

  • Seid ihr Vertragspartner*in, könnt ihr euren Anbieter jederzeit wechseln – Voraussetzung ist, dass ihr die Vertragsbedingungen wie die Kündigungsfrist einhaltet. Wohnt ihr zur Miete und habt einen eigenen Gaszähler, könnt ihr euren Gasanbieter frei wählen. Dann habt ihr einen eigenen Vertrag über die Lieferung von Gas, etwa bei einer Gasetagenheizung. Werdet ihr zentral im ganzen Haus mit Gas versorgt, beispielsweise bei einer Zentralheizung, sind Vermieter*innen die Vertragspartner*innen und damit für die Auswahl des Gasversorgers zuständig.

  • Ihr müsst euch keine Sorgen darum machen, dass ihr nicht beliefert werdet, wenn der Wechsel zum neuen Anbieter nicht fristgerecht verläuft. In diesem Fall landet ihr automatisch in der Grundversorgung. Diese Versorgung stellt sicher, dass ihr auch dann mit Strom und Gas versorgt werdet, wenn diese Entnahme keinem bestimmten Vertrag zugeordnet werden kann. Grundversorger sind in der Regel die örtlichen Stadtwerke – also das Unternehmen, das in eurer Stadt bzw. in eurem Einzugsgebiet die meisten Kund*innen mit Strom oder Gas versorgt.

  • Ja, das geht. Solange ihr die Vertragsvoraussetzungen wie Kündigungsfristen einhaltet, könnt ihr euren Gasanbieter so oft wechseln, wie ihr möchtet. Beachtet dabei jedoch, dass sich einige Anbieter vorbehalten, euch als Kund*innen anzunehmen. Das kann gerade dann passieren, wenn ihr vorher zu oft gewechselt habt. Hier besteht gegebenenfalls der Verdacht, dass ihr nur wechselt, um einen eventuell vorhandenen Bonus für Neukund*innen zu erhalten. Der Grundversorger hingegen darf euch nur aus wirtschaftlichen Gründen ablehnen.

  • Seid ihr bereits in der Grundversorgung, könnt ihr euren Anbieter für Gas trotzdem wechseln. Dabei habt ihr in der Regel eine Kündigungsfrist von 14 Tagen.