Gas anmelden und Anbieter wechseln: So geht’s richtig!
Steht ein Umzug an, solltet ihr euch an eurer neuen Adresse schnellstmöglich um einen Gasanbieter kümmern. Auch, wenn ihr aus freien Stücken euren Versorger wechseln möchtet, gelten bestimmte Fristen. Wie ihr Gas anmeldet und dabei mit einem speziellen Gas-Tarif gleichzeitig die Umwelt schont, erfahrt ihr in diesem Beitrag.


- LichtBlick euer neuer Gasanbieter?
- Wann müsst ihr Gas anmelden?
- Mit LichtBlick Gas und bis zu 100 % Biogasanteil Verantwortung für CO₂-Emission übernehmen.
- Checkliste: Wie melde ich für die neue Wohnung Gas an?
- Müsst ihr Gas in einer Mietwohnung selbst anmelden?
- Gas anmelden: Welche Fristen gibt es?
- Euer Weg zu einem kleineren CO₂-Fußabdruck mit LichtBlick Gas
- Wie gut ist LichtBlick?
- Noch Fragen? Hier gibt es die passenden Antworten!
Macht LichtBlick zu eurem Gasanbieter
LichtBlick versorgt euch mit Gas: Wählt aus Gas-Tarifen mit einem Biogasanteil von bis zu 100 % den zu eurem individuellen Verbrauch passenden Tarif. Dabei bestimmt der Biogasanteil, wie viel CO₂-Emission jeweils eingespart wird. Mit dem Tarifrechner findet ihr heraus, wie hoch euer Abschlag sein sollte und welcher Gas-Tarif am besten zu euch passt.
Bis zu 100 % Biogasanteil
LichtBlick bietet euch Tarife mit unterschiedlichem Anteil an Biogas.Bis 24 Monate Preisgarantie¹
LichtBlick macht eure Energiekosten planbar – für die gesamte Erstvertragslaufzeit.Zuverlässiger Gasanbieter
Seit 2007 liefert euch LichtBlick zuverlässig LichtBlick Gas.Wann müsst ihr Gas anmelden?
Steht ein Umzug bevor und beliefert euer bisheriger Anbieter die neue Adresse nicht, müsst ihr euch in eurem neuen Zuhause um die Anmeldung von Gas kümmern. Oder ihr zieht in eure erste eigene Wohnung und meldet deshalb als Neukund*in Gas an? Vielleicht habt ihr euch auch dazu entschieden, künftig Verantwortung für eure CO2-Emission zu übernehmen und LichtBlick Gas mit bis zu 100 % Biogasanteil zu beziehen? Die wichtigsten Antworten auf eure Fragen zu Umzug und Anbieterwechsel findet ihr hier.

Nach Umzug Gas beantragen
Nach einem Umzug übernimmt zunächst der Grundversorger, wenn ihr noch keinen Vertrag mit einem anderen Anbieter geschlossen habt. Der Vertrag ist in der Regel nicht individuell auf euch und euren persönlichen Bedarf zugeschnitten und teurer. Deshalb lohnt es sich, möglichst bald einen neuen Anbieter auszuwählen – oder dies im besten Fall noch vor eurem Umzug zu tun.
Verantwortung für CO₂-Emissionen
Die Tarife LichtBlick Gas und LichtBlick Gas Plus bestehen zu 10 % bzw. zu 30 % im Jahresmittel aus Biogas, der Tarif LichtBlick BioGas zu 100 %. Der Biogasanteil der LichtBlick Gas-Tarife bestimmt, wie viel CO₂-Emissionen eingespart werden können. Bei der Nutzung von 100 % Biogas von LichtBlick wird im Vergleich zu Erdgas nur maximal halb so viel CO₂ freigesetzt.
Grundversorgung: Gas ummelden
Seid ihr bereits in der Grundversorgung, zum Beispiel, weil ihr euch nach eurem Umzug noch um keinen neuen Anbieter gekümmert habt? Dann könnt ihr innerhalb von 14 Tagen kündigen und direkt zu einem neuen Anbieter und Tarif wechseln – am besten natürlich zu emissionsreduziertem Gas, zum Beispiel LichtBlick Gas mit bis zu 100 % Biogasanteil.LichtBlick Gas
Bei LichtBlick bekommt ihr Gas mit einem Biogasanteil von bis zu 100 %. Checkt jetzt euren voraussichtlichen Verbrauch und findet den besten Gas-Tarif für euch – auf Wunsch mit einer 12- oder 24-monatigen Preisgarantie¹ bei 12 oder 24 Monaten Laufzeit.
Hier geht's zum Gas-RechnerCheckliste: Wie melde ich für die neue Wohnung Gas an?
Habt ihr euch für einen neuen Anbieter entschieden, ist die Anmeldung für Gas ganz einfach. Folgende Angaben solltet ihr für den Wechsel bereithalten:Eure persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum und Adresse
Eure Zahlungsweise bzw. Bankverbindung
Die Zählernummer und ggf. eure MaLo-ID
Den aktuellen Zählerstand
Euren durchschnittlichen Gasverbrauch pro Jahr
Den Namen des bisherigen Gasanbieters
Eure aktuelle Kundennummer
Müsst ihr Gas in einer Mietwohnung selbst anmelden?
Zieht ihr in eine Mietwohnung, stellt ihr euch bestimmt schnell die Frage: Wer meldet das Gas eigentlich an: ihr als Mieter*innen oder euer*eure Vermieter*in? Wer für die Anmeldung von Gas zuständig ist, kommt auf die Form der Gasversorgung an. Wird das Mietshaus zentral mit Gas versorgt, zahlt ihr eure Gasversorgung meist über eure Nebenkosten anteilig mit. In diesem Fall bestimmt der*die Vermieter*in den Anbieter und teilt euch über die Nebenkostenabrechnung mit, wie viel ihr aufgrund eurer Wohnungsgröße zahlen müsst. Habt ihr einen eigenen Gaszähler und gibt es eine dezentrale Gasversorgung, müsst ihr euch selbst um die Anmeldung kümmern. Auch ein Wechsel des Gasanbieters für eure Mietwohnung ist dann möglich.
Gas anmelden: Welche Fristen gibt es?
Zieht ihr um und könnt ihr dann auch einen neuen Anbieter wählen, setzt ihr euch frühzeitig, am besten bis zu sechs Wochen vor Umzug, mit eurem neuen Anbieter in Verbindung. So klappt der Umstieg reibungslos und ihr fallt nicht auf den Grundversorger zurück. Habt ihr die Kontaktaufnahme im Umzugsstress versäumt, könnt ihr die Anmeldung für Gas auch noch bis zu sechs Wochen nach eurem Umzug nachholen, ohne den meistens teureren Tarif des Grundversorgers zu nutzen.
Überschreitet ihr die sechs Wochen, beliefert euch der Grundversorger zu seinen Bedingungen – dazu zählt etwa eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. In den meisten Fällen übernimmt auch euer neuer Gasanbieter die Kündigung, denn mit dem Vertragsschluss wird oft eine Vollmacht zur Kündigung des Altversorgervertrages erfragt. Danach wechselt ihr einfach zu eurem Wunschtarif – zum Beispiel zu Gas von LichtBlick.
Entscheidet ihr euch für einen neuen Anbieter, weil ihr beispielsweise auf emissionsreduziertes Gas umsteigen wollt, dann gelten die vertraglich festgelegten Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten – schaut dazu unbedingt rechtzeitig in eure Unterlagen.
Hin zu einem kleineren CO₂-Fußabdruck mit LichtBlick Gas
Mit den Tarifen von LichtBlick bezieht ihr Gas, das einen Biogasanteil von bis zu 100 % enthält. Für die entstehenden Treibhausgase des fossilen Anteils erwirbt LichtBlick Emissionszertifikate mit Gold-Standard-Qualität. Dadurch werden Klimaschutzprojekte finanziert, die Treibhausgase einsparen oder binden sollen.
Jetzt passenden Gas-Tarif findenWie gut ist LichtBlick als Energieversorger?
Ziemlich gut. Das beweisen auch unsere Prüfsiegel:
Noch Fragen? Hier gibt es die passenden Antworten!
LichtBlick bietet je nach Tarif für die Erstvertragslaufzeit unterschiedliche Arten von Preisgarantien an. Die Energiepreisgarantie sichert feste Preise für Beschaffungs- und Vertriebskosten. Ausgenommen sind Abgaben, Umlagen und Steuern und die Entgelte für die Netznutzung und den Messstellenbetrieb sowie die Konzessionsabgabe und die Kosten für die Emissionszertifikate oder neue staatlich veranlasste Preisbestandteile. Die eingeschränkte Preisgarantie sichert feste Preise für Beschaffungs- und Vertriebskosten sowie Netznutzungs- und Messentgelte. Ausgenommen sind Abgaben, Umlagen und Steuern, die Konzessionsabgabe und die Kosten für die Emissionszertifikate oder neue staatlich veranlasste Preisbestandteile. Die Preisgarantie sichert dir feste Preise. Ausgenommen von der Preisgarantie sind Umsatz- und Energiesteuer und die SLP-Bilanzierungsumlage sowie neue staatlich veranlasste Preisbestandteile. Weitere Informationen zur Preisgarantie sind in den Tarifdetails zu finden.


