Gas anmelden und Anbieter wechseln: So geht’s richtig!

Steht ein Umzug an, solltet ihr euch an eurer neuen Adresse schnellstmöglich um einen Gasanbieter kümmern. Auch, wenn ihr aus freien Stücken euren Versorger wechseln möchtet, gelten bestimmte Fristen. Wie ihr Gas anmeldet und dabei mit einem speziellen Ökogastarif gleichzeitig die Umwelt schont, erfahrt ihr in diesem Beitrag.


Frau am Tablet

Macht LichtBlick zu eurem Ökogasanbieter

LichtBlick versorgt euch mit ÖkoGas: Wählt aus zwei Tarifen passend zu eurem individuellen Verbrauch und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz: ÖkoGas von LichtBlick enthält einen Biogas-Anteil im Jahresmittel von mindestens 10 Prozent. Dieser sorgt für weniger Emissionen beim Verbrauch. Darüber hinaus unterstützt LichtBlick Klimaschutzprojekte, mit denen entsprechend CO₂ gebunden oder reduziert wird.

Mit dem Tarifrechner findet ihr heraus, wie hoch euer Abschlag sein sollte und welcher ÖkoGas-Tarif am besten zu euch passt.

Emissionsreduziertes ÖkoGas

Mit ÖkoGas und 10 % Biogas-Anteil Verantwortung für CO₂-Emission übernehmen.

12 oder 24 Monate Preisgarantie

LichtBlick ist nachhaltig günstig – über die gesamte Erstvertragslaufzeit.

Zuverlässiger Gasanbieter

Seit 1998 liefert euch LichtBlick zuverlässig ÖkoGas.

Wann müsst ihr Gas anmelden?

Steht ein Umzug bevor und beliefert euer bisheriger Anbieter die neue Adresse nicht, müsst ihr euch in eurem neuen Zuhause um die Anmeldung von Gas kümmern. Oder ihr zieht in eure erste eigene Wohnung und meldet deshalb als Neukund*in Gas an? Vielleicht habt ihr euch auch dazu entschieden, künftig nachhaltiger zu leben und Ökogas zu beziehen? Die wichtigsten Antworten auf eure Fragen zu Umzug und Anbieterwechsel findet ihr hier.

Mann und Frau beim Umzug

Nach Umzug Gas beantragen

Nach einem Umzug übernimmt zunächst der Grundversorger, wenn ihr noch keinen Vertrag mit einem anderen Anbieter geschlossen habt. Der Vertrag ist in der Regel nicht individuell auf euch und euren persönlichen Bedarf zugeschnitten und teurer. Deshalb lohnt es sich, möglichst bald einen neuen Anbieter auszuwählen – oder dies im besten Fall noch vor eurem Umzug zu tun.

Solarpark

Verantwortung für CO₂-Emission

Möchtet ihr zu LichtBlick Ökogas wechseln, um euren ökologischen Fußabdruck zu verkleinern?

Handy Gas ummelden

Grundversorgung: Gas ummelden

Seid ihr bereits in der Grundversorgung, zum Beispiel, weil ihr euch nach eurem Umzug noch um keinen neuen Anbieter gekümmert habt? Dann könnt ihr innerhalb von 14 Tagen kündigen und direkt zu einem neuen Anbieter und Tarif wechseln – am besten natürlich zu emissionsreduziertem Ökogas, zum Beispiel LichtBlick BioGas.

ÖkoGas

Emissionsreduziertes ÖkoGas durch Biogas-Anteil.

Bei LichtBlick bekommt ihr Gas, das einen Biogas-Anteil von mindestens 10 Prozent im Jahresmittel enthält. Das sorgt für eine Reduzierung eurer CO₂-Emission. Versprochen! Checkt jetzt euren voraussichtlichen Verbrauch und findet den besten ÖkoGas-Tarif für euch – auf Wunsch mit einer 12- oder 24-monatigen Preisgarantie bei 12 oder 24 Monaten Laufzeit.

Hier geht's zum ÖkoGas-Rechner
Checkliste

Checkliste: Wie melde ich für die neue Wohnung Gas an?

Habt ihr euch für einen neuen Anbieter entschieden, ist die Anmeldung für Gas ganz einfach. Folgende Angaben solltet ihr für den Wechsel bereithalten:

  • eure persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum und Adresse

  • eure Zahlungsweise bzw. Bankverbindung

  • die Zählernummer

  • den aktuellen Zählerstand

  • euren durchschnittlichen Gasverbrauch pro Jahr

  • den Namen des bisherigen Gasanbieters

  • eure aktuelle Kundennummer

Jetzt Tarif berechnen

Tipp:

Habt ihr Zählerstand und Zählernummer gerade nicht griffbereit? Macht nichts! Meldet euer Gas trotzdem an und reicht die Daten einfach nach. Wie das Ablesen funktioniert, erfahrt ihr hier:

Gaszähler richtig ablesen

Müsst ihr Gas in einer Mietwohnung selbst anmelden?

Zieht ihr in eine Mietwohnung, stellt ihr euch bestimmt schnell die Frage: Wer meldet das Gas eigentlich an: ihr als Mieter*innen oder euer*eure Vermieter*in? Wer für die Anmeldung von Gas zuständig ist, kommt auf die Form der Gasversorgung an. Wird das Mietshaus zentral mit Gas versorgt, zahlt ihr eure Gasversorgung meist über eure Nebenkosten anteilig mit. In diesem Fall bestimmt der*die Vermieter*in den Anbieter und teilt euch über die Nebenkostenabrechnung mit, wie viel ihr aufgrund eurer Wohnungsgröße zahlen müsst. Habt ihr einen eigenen Gaszähler und gibt es eine dezentrale Gasversorgung, müsst ihr euch selbst um die Anmeldung kümmern. Auch ein Wechsel des Gasanbieters für eure Mietwohnung ist dann möglich.

Hinweise zur Entlastung durch die Gaspreisbremse

Seit dem 1. März 2023 gilt die Gaspreisbremse für Verbraucher*innen. Das bedeutet: 80 Prozent eures Gasverbrauchs kosten euch maximal 12 Cent pro Kilowattstunde, wenn der vertraglich festgelegte Arbeitspreis höher ist und euer Jahresverbrauch unter 1,5 Mio. Kilowattstunden liegt. 

Mehr zur Gaspreisbremse

Gas anmelden: Welche Fristen gibt es?

Zieht ihr um und könnt ihr dann auch einen neuen Anbieter wählen, setzt ihr euch frühzeitig, am besten bis zu sechs Wochen vor Umzug, mit eurem neuen Anbieter in Verbindung. So klappt der Umstieg reibungslos und ihr fallt nicht auf den Grundversorger zurück. Habt ihr die Kontaktaufnahme im Umzugsstress versäumt, könnt ihr die Anmeldung für Gas auch noch bis zu sechs Wochen nach eurem Umzug nachholen, ohne den meistens teureren Tarif des Grundversorgers zu nutzen.   

Überschreitet ihr die sechs Wochen, beliefert euch der Grundversorger zu seinen Bedingungen – dazu zählt etwa eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. In den meisten Fällen übernimmt auch euer neuer Gasanbieter die Kündigung, denn mit dem Vertragsschluss wird oft eine Vollmacht zur Kündigung des Altversorgervertrages erfragt. Danach wechselt ihr einfach zu eurem Wunschtarif – zum Beispiel zu ÖkoGas von LichtBlick.   

Entscheidet ihr euch für einen neuen Anbieter, weil ihr beispielsweise auf emissionsreduziertes Ökogas umsteigen wollt, dann gelten die vertraglich festgelegten Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten – schaut dazu unbedingt rechtzeitig in eure Unterlagen.

ÖkoGas

Hin zu einem kleineren CO₂-Fußabdruck mit LichtBlick ÖkoGas

Mit den Tarifen von LichtBlick bezieht ihr ÖkoGas, das einen Biogas-Anteil enthält und so die CO₂-Emission reduziert. Darüber hinaus kauft LichtBlick Klimaschutzzertifikate, um einen Teil der verbliebenen CO₂-Emissionen zu reduzieren bzw. zu binden.

Jetzt passenden ÖkoGas-Tarif finden

Wie gut ist LichtBlick als Energieversorger?

Ziemlich gut. Das beweisen auch unsere Prüfsiegel:

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Noch Fragen? Hier gibt es die passenden Antworten!

  • Damit ihr in eurer neuen Wohnung sofort von eurem Wunschtarif profitiert, solltet ihr euer Gas schon sechs Wochen vor dem Umzugstermin bei eurem neuen Anbieter anmelden. Ihr habt aber bis zu sechs Wochen nach eurem Umzug noch rückwirkend Zeit für die Ummeldung, bevor ihr automatisch an die Vertragsbedingungen des Grundversorgers gebunden seid.

  • Die Anmeldung selbst dauert nur ein paar Minuten – ihr erledigt sie direkt online. Wann die Versorgung beginnt, hängt entweder vom Einzugstermin in die neue Wohnung oder von der Vertragsgestaltung des alten Anbieters bei einem freiwilligen Wechsel ab. Von dem Zeitpunkt, an dem ihr euren neuen Anbieter kontaktiert habt, bis zum Beginn der Versorgung dürfen nicht mehr als drei Wochen vergehen.

  • Wenn ihr euren Zählerstand gerade nicht griffbereit habt, ist das kein Problem. Ihr könnt trotzdem schon euer Gas anmelden und die fehlenden Zählerdaten später nachreichen. Dazu habt ihr verschiedene Optionen: Bei LichtBlick übermittelt ihr euren Zählerstand einfach per Post, Telefon, Foto, QR-Code, App oder über das Kundenportal.

  • Gasverträge sind in aller Regel personengebunden. Eine Anmeldung für eine andere Person oder die automatische Übernahme eines Vertrags ist daher nicht möglich.

  • Keine Sorge, ihr werdet trotzdem weiterhin mit Gas versorgt. Wenn ihr euch nach eurem Umzug nicht um die Anmeldung von Gas gekümmert habt, übernimmt automatisch der Grundversorger die Belieferung. Das sind normalerweise die örtlichen Stadtwerke. Da die Tarife der Grundversorger aber meistens teurer sind, lohnt es sich, nach alternativen Anbietern zu suchen.

  • Bei LichtBlick meldet ihr euer Gas ganz einfach online an. Nutzt im ersten Schritt den ÖkoGas-Rechner, um euren voraussichtlichen Verbrauch zu ermitteln und den besten Tarif zu finden. Im Anschluss werdet ihr Schritt für Schritt durch den Anmeldeprozess geführt. Um die Kündigung beim alten Versorger kümmert sich LichtBlick für euch.

  • Etwa sechs Wochen vor dem geplanten Umzug solltet ihr euch nach einem geeigneten Anbieter umsehen und dort euer Gas anmelden. Andernfalls fallt ihr automatisch in die oft teurere Grundversorgung.

  • Nein. Außer den üblichen Kosten für euren Verbrauch entstehen durch die Ummeldung keine zusätzlichen Gebühren.

  • Es gibt keine Begrenzung dafür, wie oft ihr euch für einen neuen Anbieter entscheidet. Ihr seid dabei lediglich an die Kündigungsfristen des laufenden Vertrags gebunden.

  • Wenn ihr bei einem Wohnungswechsel oder auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit zu einem neuen Anbieter wechselt und die Fristen einhaltet, funktioniert das in der Regel reibungslos. Ihr braucht keine Sorge zu haben, dass es zu Ausfällen kommt – im Zweifelsfall springt der Grundversorger ein.