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Das Gebäudeenergiegesetz erklärt

Das Gebäudeenergiegesetz – kurz GEG, umgangssprachlich auch Heizungsgesetz genannt – regelt die Anforderungen an die Heiztechnik und den Wärmestandard von Gebäuden. Die letzte Novellierung des GEG trat am 01.01.2024 in Kraft. Mit der Reform soll der Umstieg auf erneuerbare Energien in die Wege geleitet werden. Alles, was ihr dazu wissen müsst, erfahrt ihr hier.


Frau sthet vor der Heizung im Wohnzimmer und schaut auf ihr Handy

Heizungsgesetz stellt die Weichen für erneuerbare Energien

Rund ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland wird für das Heizen von Gebäuden und für die Warmwasserbereitung verbraucht. Als Hauptwärmequelle dienen nach wie vor die fossilen Energieträger Öl und Gas. Der Einbau einer klimafreundlichen Heizung gehört damit zu den wichtigsten Stellschrauben, um die Treibhausgasemissionen zu senken. Mit dem Gebäudeenergiegesetz soll dieser Umstieg in die Wege geleitet werden: Seit Januar 2024 gibt es eine Reihe neuer Regelungen für Neubauten und Bestandsgebäude.

Was ist das Gebäudeenergiegesetz?

Das Gebäudeenergiegesetz legt die energetischen Anforderungen an Gebäude fest. Es enthält konkrete Vorgaben zur Heiztechnik, zum Einsatz erneuerbarer Energien und zu den Wärmedämmstandards. Das GEG gilt für alle beheizten und klimatisierten Gebäude – das betrifft sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude.  

Der vollständige Titel des GEG lautet „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“. Es trat am 1. November 2020 in Kraft und führte die Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) zusammen.   

Mit der Novelle, die im Januar 2024 in Kraft getreten ist, wird der Fokus bewusst auf neu eingebaute Heizungen gelegt. Deshalb wird das GEG inzwischen auch Heizungsgesetz genannt. Ziel ist es, die Wärmewende zu beschleunigen.  

Die Heizung verbraucht in einem Haushalt die meiste Energie. Damit verursacht sie auch die meisten CO₂-Emissionen. Um den Klimaschutz voranzutreiben, muss die Wärmeversorgung umgestaltet werden – weg von fossilen Energieträgern hin zu erneuerbaren Energien. Das schützt nicht nur das Klima, sondern hilft auch dabei, Heizkosten zu sparen. 

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Welche Anforderungen gelten beim Neubau?

An Neubauten werden besonders hohe Anforderungen gestellt. Bereits seit der Novelle des GEG von 2023 darf der Jahresprimärbedarf neu errichteter Häuser lediglich 55  Prozent¹ eines vergleichbaren Referenzgebäudes betragen. Auch die Wärmeverluste über die Gebäudehülle werden durch das Gebäudeenergiegesetz begrenzt. Zudem muss ein bestimmter Anteil des Wärme- und Kältebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Möglich ist das beispielsweise mit einer Wärmepumpe oder einer Solarthermieanlage. 

Welche Anforderungen gelten bei Bestandsgebäuden?

Wenn ihr ein Bestandsgebäude sanieren oder modernisieren möchtet, müsst ihr ebenfalls die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes beachten. Für Bestandsgebäude sind die Regelungen jedoch weniger streng.  

Bei einzelnen Sanierungsmaßnahmen wie der Fassadendämmung oder beim Austausch von Bauteilen (etwa der Fenster) schreibt das GEG Maximalwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) vor. Der U-Wert gibt an, wie viel Wärme durch ein Bauteil verloren geht. Bei einer umfassenden Modernisierung wird eine energetische Gesamtbilanzierung des Hauses durchgeführt. Nach der Sanierung darf der Energiebedarf des Hauses bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten.   

Unabhängig von einer Sanierungsmaßnahme gelten außerdem bestimmte Austausch- und Nachrüstpflichten. So müssen Eigentümer*innen von Bestandsgebäuden   

Gründe für die Reform des GEG von 2024

Deutschland hat sich dazu verpflichtet, bis 2045 klimaneutral zu werden. Zwar konnten die Treibhausgase in 2024 um 3 Prozent gegenüber dem Vorjahr reduziert werden. Die reduzierten Emissionen sind jedoch eher darauf zurückzuführen, dass sich der Stromhandel geändert hat, die Temperaturen im Winter mild blieben und energieintensive Industriezweige weniger produzierten. Das sind Umstände, die sich schnell wieder ändern können, weshalb es wenig sinnvoll ist, sich auf den positiven Zahlen auszuruhen. Fest steht: Um die ambitionierten Klimaziele zu erreichen, müssen die Treibhausgasemissionen noch viel stärker sinken – und das auf Gebieten, die unabhängiger sind von äußeren Einflüssen. Das geht nur, wenn besonders auch bei Gebäuden fossile Energieträger durch erneuerbare Energien ersetzt werden. Das neue Gebäudeenergiegesetz soll den schrittweisen Umstieg auf klimafreundliche Heiztechniken einleiten. Die Novelle des GEG ist nicht nur eine Antwort auf den fortschreitenden Klimawandel, sondern auch auf die Energiekrise. Ziel ist es, unabhängiger von fossilen Brennstoffen zu werden – und so die Verbraucher*innen vor unvorhersehbaren Preissprüngen zu schützen.

Was hat sich mit dem Heizungsgesetz von 2024 geändert?

Das Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll.   

In Neubaugebieten gilt die Regelung bereits seit Januar 2024. Für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden (also außerhalb von Neubaugebieten), sind lange Übergangsfristen vorgesehen. Als Haus- und Wohnungseigentümer*innen müsst ihr erst handeln, wenn ihr wisst, welche Energieträger euch zur Verfügung stehen und ob ihr mit einer kommunalen Versorgung rechnen könnt.   

Die neuen Regelungen des GEG sind technologieoffen gestaltet, ihr könnt frei zwischen verschiedenen Heiztechniken wählen. Als erneuerbare Energie gilt nach dem Gebäudeenergiegesetz:  

Wie erreicht ihr die 65-Prozent-Vorgabe?

Es gibt zwei Möglichkeiten, der 65-Prozent-Regel nachzukommen:  

  1. Haus- und Wohnungseigentümer*innen können ihr Heizsystem und die Einzelkomponenten individuell gestalten und kombinieren. Das heißt, sie können z. B. eine Kombi aus Gas und Solarthermie wählen. Der Nachweis, dass 65 Prozent des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien stammen, muss allerdings zwingend gegeben sein. Wie diese Berechnung durchzuführen und der Nachweis zu erbringen ist, kann in einer entsprechenden Norm nachgelesen und sollte mit einem*einer Energieberater*in besprochen werden.  

  2. Durch die Wahl mindestens einer der nachfolgenden Heizmethoden:  

Für welche Heizung gilt welche Anforderung?

Je nach Heizsystem sieht das GEG bestimmte Auflagen vor:

Heizsystem

Anforderungen

Gasheizung/Ölheizung 

  • Die Beratung durch eine fachkundige Person ist verbindlich. 

  • Auch ohne kommunale Wärmeplanung müssen Gasheizungen stufenweise Biogas oder Wasserstoff nutzen. 

  • Ab 2045 ist kein normales Erdgas mehr zugelassen. 

  • In einem Wasserstoff-Erwartungsgebiet dürfen nur Gasheizungen eingebaut werden, die sich auf den Betrieb mit Wasserstoff umrüsten lassen. 

Ölheizung 

  • Die Beratung durch eine fachkundige Person ist verbindlich. 

  • Auch ohne kommunale Wärmeplanung müssen Ölheizungen stufenweise Bioöl nutzen. 

  • Ab 2045 ist kein normales Heizöl mehr zugelassen. 

Fernwärme 

  • Keine besonderen Anforderungen. Die Netzbetreiber müssen dafür sorgen, dass die Wärme aus dem Netz schrittweise klimafreundlich wird. 

Wärmepumpe 

  • Keine besonderen Anforderungen. Die Vorschriften des GEG sind mit einer Wärmepumpe automatisch erfüllt. 

Pelletheizung 

  • Es dürfen nur Holz oder Holzprodukte verfeuert werden, die zertifiziert nachhaltig sind.²

Wärmepumpe-Hybridheizung 

  • Die Heizung muss fernansprech- und steuerbar sein. 

  • Der Wärmebedarf soll zu mindestens 30 % von der Wärmepumpe gedeckt werden.  

Solarthermie-Hybridheizung 

  • Die Solarthermieanlage muss eine bestimmte Mindestgröße haben und den Hauptwärmebedarf decken können. 

  • Zusätzlich benötigte Wärme soll zu mindestens 60 % aus erneuerbaren Energiequellen (Biogas, Bioöl, Biomasse) erzeugt werden. 

Stromdirektheizung 

  • Die Heizung darf in Ein- und Zweifamilienhäusern ohne Einschränkungen eingebaut werden, wenn der*die Eigentümer*in selbst darin wohnt. 

  • Größere oder vermietete Gebäude müssen bestimmte Dämmstandards erfüllen. 

Wann trat die Novelle des GEG in Kraft?

Das Gebäudeenergiegesetz wurde im September 2023 nach langen kontroversen Diskussionen vom Bundestag beschlossen und trat am 1. Oktober 2024 in Kraft. Viele Verpflichtungen für Haus- und Wohnungseigentümer*innen gelten aber erst zu einem späteren Zeitpunkt, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Letztere soll zeigen, ob es vor Ort eine klimafreundliche Wärmeversorgung gibt oder geben wird, an die das Gebäude angeschlossen werden kann. In Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohner*innen sollen entsprechende Pläne bis zum 30. Juni 2026 vorliegen, kleine Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohner*innen haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit.

Welche Ausnahmen gibt es für euch als Eigentümer*innen?

Das Gebäudeenergiegesetz sieht einige Ausnahmen vor, laut denen Haus- und Wohnungseigentümer*innen mehr Zeit zur Umsetzung der 65-Prozent-Regel haben oder davon befreit werden. 

Bei Austausch Wenn ein Wärmeplan vorhanden ist (oder ab Juli 2026 bzw. 2028) kann für max. 5 Jahre eine alte Heizung ausgetauscht und eine andere Heizung eingebaut werden, die nicht die 65-Prozent-Regel erfüllt. Die Umstellung auf eine Heizung mit 65-Prozent-Vorgabe sollte innerhalb von 5 Jahren erfolgen.   

Beim Ausbau der Wärmenetze: Bis zum Anschluss an ein Wärmenetz ist der Betrieb einer Heizung ohne Einhaltung von § 71 Abs. 1 und 9 akzeptiert. Dazu muss vor Einbau ein Vertrag nachgewiesen werden, der die Lieferung von Wärme aus mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien bzw. unvermeidbarer Abwärme oder einen Wärmenetzanschluss innerhalb von 10 Jahren zusagt. Falls Wärmenetzbetreibende den Plan nicht weiterverfolgen bzw. ändern, muss die 65-Prozent-Regel innerhalb von 3 Jahren erfüllt werden. Es entsteht ein Erstattungsanspruch gegen den Wärmenetzbetreibenden.   

Wasserstoff: Der Einbau einer 100-Prozent-H2-ready-Erdgasheizung (ohne Einhaltung § 71 Abs. 1 und 9) ist akzeptabel, wenn eine Ausweisung als Wasserstoffausbaugebiet vorliegt und bis Ablauf des 31.12.2044 eine hundertprozentige H2-Versorgung geplant ist.

Betriebskosten und Mieter*innenschutz

Die Vermieter*innen können die Kosten unter bestimmten Bedingungen auf Mieter*innen umlegen. Gemäß § 71o Absatz 2 des GEG können Vermietende, die eine Wärmepumpe installieren, eine Mieterhöhung aufgrund einer Modernisierungsmaßnahme in voller Höhe verlangen, wenn der Nachweis erbracht wurde, dass die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe über 2,5 liegt. Es gibt jedoch Ausnahmen zur Nachweiserbringung gemäß §71o Absatz 2 Satz 2 des GEG.   

Um die Mieter*innen jedoch vor zu hohen Belastungen zu schützen, wurde der entsprechende Paragraf im BGB geändert: Bei Modernisierungsmaßnahmen zur Erfüllung der 65-Prozent-Regel darf die Miete maximal um 50 Cent pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren erhöht werden.³

Förderung für klimafreundliche Heizungen nach GEG

Obwohl die Kosten für Öl und Gas weiter steigen werden, ist die Motivation vieler Haus- und Wohnungsbesitzer*innen sehr gering, ihre alte Heizung gegen eine klimafreundliche Technologie zu ersetzen. Das liegt nicht zuletzt an der hitzigen öffentlichen Debatte, die oft nur auf Meinungsmache statt auf faktenbasierte Information abzielt. Dabei lohnt sich der Heizungstausch, denn für klimafreundliche Heizungen nach GEG gewährt der Gesetzgeber großzügige Förderungen. Besonders attraktiv ist der Einbau einer Wärmepumpe.

So wird der Umstieg am Beispiel einer Wärmepumpe gefördert

Der Umstieg auf umweltfreundliches Heizen mit einer Wärmepumpe wird aktiv und großzügig gefördert. Die Förderung für den Heizungsaustausch zum Anschluss einer Wärmepumpe kann unter diesen zentralen Aspekten erfolgen:   

Grundförderung (30 Prozent): Diese ist verfügbar, wenn eine alte fossile Heizung gegen ein neues umweltfreundliches Heizsystem ausgetauscht wird.   

Einkommensbonus (10-40 Prozent):

Klima-Geschwindigkeitsbonus (16 Prozent): Dieser Bonus wird für den Heizungsaustausch ohne Pflicht gewährt. Zu beachten ist jedoch, dass der Bonus halbjährlich um 4% sinkt:

Eine kumulative Inanspruchnahme aller Fördertöpfe ist möglich, jedoch bei maximal 80 Prozent für die Gesamtförderung gedeckelt. Das heißt, ihr könnt bis zu 80 Prozent Förderung nutzen, wenn ihr alle Kriterien erfüllt.   

In Bezug auf die förderfähigen Investitionskosten beim Heizungstausch gelten folgende Obergrenzen: 

Eine Wärmepumpe ist somit nicht nur die modernste, zukunftssicherste und sauberste, sondern auch langfristig eine günstige Lösung und Technologie zum Heizen.

Welche weiteren Regelungen und Vorschriften gibt es im GEG?

Neben der Umstellung auf erneuerbare Energien gibt es eine Reihe weiterer Vorschriften für Haus- und Wohnungsbesitzer*innen. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen im Gebäudeenergiegesetz:   

Aktuelle Heizungslandschaft in Deutschland

Grafik Beheizungsstruktur des Wohnungsbestandes in Deutschland 2024

In Neubauten wird immer stärker auf erneuerbare Energien gesetzt: In 99 Prozent⁵ aller genehmigten Wohngebäude sollen Heiztechniken zum Einsatz kommen, die regenerative Energiequellen nutzen. Diese Entwicklung ist zum einen auf die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes und zum anderen auf die vielfältigen Förderungen zurückzuführen.  

Bei Bestandsgebäuden zeigt sich ein ganz anderes Bild: Mit über 70 Prozent dominieren nach wie vor fossile Energieträger die deutschen Heizungskeller. Den größten Anteil machen dabei Gasheizungen mit gut 56 Prozent aus. Entsprechend hoch ist das Potenzial für erneuerbare Energien. 

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1

Quelle: geg-info.de

2

Quelle: GEG § 71f

3

Quelle: BGB § 559

4

Quelle: WWF

5

Quelle: bdew