Wärmepumpen-Strom: Günstig heizen mit erneuerbarer Energie.
Mit LichtBlick Wärmepumpen-Strom profitiert ihr von 100 % erneuerbarer Energie zum attraktiven Preis.

Gut gewärmt: Mit einem Wärmepumpen-Stromtarif von LichtBlick.
Mit einem speziellen Wärmepumpen-Stromtarif bezieht ihr erneuerbare Energie und könnt gleichzeitig Heizkosten sparen. Wärmepumpen nutzen natürliche Energiequellen und benötigen Strom, um die Energie in Wärme umzuwandeln. Der Wärmepumpen-Stromtarif von LichtBlick bietet euch neben dem günstigen Strompreis je nach Messkonzept, zum Beispiel bei getrennter Messung von Haushalts- und Heizstrom, weitere Vorteile.
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Was ist Wärmepumpen-Strom?
Wärmepumpen-Strom bezeichnet spezielle Stromtarife für den Betrieb von Wärmepumpen. Diese Tarife sind häufig günstiger als herkömmliche Stromtarife. Wärmepumpen werden mit Strom betrieben und nutzen zusätzlich Energie aus der Umgebung. Mit einem passenden Wärmepumpentarif könnt ihr die Betriebskosten eurer Wärmepumpe meist senken.

Warum ist Wärmepumpen-Strom günstiger?
Für Wärmepumpen-Strom können niedrigere Netzentgelte und Konzessionsabgaben anfallen, da die Wärmepumpe in bestimmten Zeiten netzdienlich betrieben werden kann. Zudem können weitere Umlagen entfallen. Das bedeutet, der Netzbetreiber kann den Stromverbrauch der Wärmepumpe in Phasen hoher Netzlast drosseln, ohne dass es kalt in eurer Wohnung wird.
Warum ein spezieller Wärmepumpen-Stromtarif?
Mit einem separaten Wärmepumpen-Stromtarif könnt ihr oft erheblich sparen. Dieser Stromtarif für Wärmepumpen erlaubt euch, den Strom für die Wärmepumpe günstiger abzurechnen, da er von eurem Haushaltsstrom getrennt ist. Besonders nachts können die Strompreise für Wärmepumpen deutlich niedriger sein.
Welche Voraussetzungen müsst ihr für einen günstigen Wärmepumpen-Strom erfüllen?
Für einen speziellen Wärmepumpen-Stromtarif braucht ihr in der Regel eine passende Zählerkonfiguration, damit der Stromverbrauch eurer Wärmepumpe separat erfasst werden kann. Außerdem muss eure Wärmepumpe steuerbar sein und die Voraussetzungen nach § 14a EnWG erfüllen. So können reduzierte Netzentgelte berücksichtigt werden. Je nach Tarif und Messkonzept können zusätzlich Vorteile nach § 22 EnFG möglich sein.
Werft einen Blick auf die folgenden Abbildungen und prüft, welche Zählerkonfiguration bei euch verbaut ist. Bei einem Zweitarifzähler werden Haushalts- und Wärmestrom über zwei Zählwerke gemessen (Abbildung links). Habt ihr zwei getrennte Zähler mit jeweils einer Anzeige, sogenannte Eintarifzähler, wird der Haushaltsstrom separat vom Wärmestrom erfasst (Abbildung rechts). Seht ihr zwei separate Zähler, von denen einer zwei Anzeigen für Hochtarif (Tagstrom) und Niedertarif (Nachtstrom) hat (Abbildung Mitte), wird euer Wärmestrom zeitabhängig gemessen. Das kann sich lohnen, denn im Niedertarif ist Wärmestrom häufig günstiger.
Erzähl mir mehr über ZählerMit Wärmepumpen-Strom sparen.
Die Nutzung eines speziellen Wärmepumpen-Stromtarifs kann erhebliche Kostenvorteile mit sich bringen. So besteht bei einer Strombelieferung für eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe nach § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) die Möglichkeit, dass eure KWK-Umlage und Offshore-Netzumlage reduziert werden. Das heißt für euch konkret:
Die Umlage des KWK-Finanzierungsbedarfs und die Offshore-Netzumlage für den Stromtarif eurer Wärmepumpe werden auf 0,00 Cent pro Kilowattstunde verringert, sofern ihr alle Voraussetzungen erfüllt.
Beide Umlagen liegen im Jahr 2025 zusammen bei 1,301 Cent pro Kilowattstunde (inkl. Umsatzsteuer). Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 5.700 kWh würdet ihr dank der Reduzierung ca. 74 Euro im Jahr inklusive Umsatzsteuer sparen.
Ob eure Wärmepumpe die notwendigen Voraussetzungen für eine Reduzierung der KWK-Umlage und die Offshore-Netzumlage erfüllt, erfahrt ihr unserem Ratgeber Reduzierte Umlagen für Wärmepumpen nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz.
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Habt ihr noch Fragen? Antworten zum Wärmepumpen-Strom findet ihr hier.
Erwärmt euch für erneuerbare Energien!
Mit dem Wärmepumpen-Stromtarif von LichtBlick könnt ihr eure Wärmeversorgung bewusster gestalten, weil ihr euch für 100 % erneuerbare Energie entscheidet.
Mehr zu den Projekten
LichtBlick bietet unterschiedliche Arten von Preisgarantien an. Die Energiepreisgarantie sichert feste Preise für Beschaffungs- und Vertriebskosten während der gesamten Erstvertragslaufzeit. Ausgenommen davon sind Abgaben, Umlagen, Steuern, Netznutzungs- und Messstellenentgelte sowie die Konzessionsabgabe oder neue staatlich veranlasste Preisbestandteile. Die Eingeschränkte Preisgarantie sichert feste Preise für Beschaffungs- und Vertriebskosten sowie für die Netznutzungs- und Messentgelte während der gesamten Erstvertragslaufzeit. Ausgenommen davon sind Abgaben, Umlagen, Steuern sowie die Konzessionsabgabe und neue staatlich veranlasste Preisbestandteile. Weitere Informationen zur Preisgarantie sind in den Tarifdetails zu finden.
„Ökostrom“ bedeutet: In Höhe eures Verbrauchs wird Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Der Nachweis erfolgt bilanziell zu 100 % über Herkunftsnachweise gemäß § 42 EnWG, die im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet werden. Die tatsächliche Stromlieferung an eure Steckdose erfolgt physikalisch über das allgemeine Stromnetz, in dem sich Strom aus verschiedenen Quellen mischt (Strommix). Es kann dabei nicht sichergestellt werden, dass der konkrete Strom, den ihr verbraucht, tatsächlich aus erneuerbaren Energien stammt. Trotzdem wird durch den Einkauf und die Entwertung sogenannter Herkunftsnachweise sichergestellt, dass eine einmal aus erneuerbaren Energien erzeugte und in das Netz eingespeiste Strommenge auch nur einmal unter Kennzeichnung dieser Eigenschaft wieder entnommen werden kann. Die Zuordnung von Verbrauch und Herkunftsnachweisen sowie die Aufstellung der Herkunftsländer erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Stromkennzeichnung. Diese findet ihr hier: Zusammensetzung unseres Strommix