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    E-Mobilität: Masterplan zementiert Ladesäulen-Monopole

    Hamburg, 19. Oktober 2022 - LichtBlick übt Kritik am heute von Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing in Berlin vorgestellten Masterplan Elektromobilität II. 

    „Bis zu 90 Prozent aller Ladesäulen sind heute in der Hand eines Anbieters. Lokale Monopolisten kontrollieren die Preise und diskriminieren Wettbewerber. Der Masterplan liefert auf diese Herausforderung keine Antwort. Monopole gefährden die Verkehrswende: Sie verhindern Wettbewerb an der Ladesäule und treiben die Strompreise in die Höhe“, so LichtBlick-Sprecher Ralph Kampwirth.

    Eine kürzlich von LichtBlick veröffentlichte Analyse des Ladesäulenmarktes zeigt die Fehlentwicklung auf. So entfallen zum Beispiel in Hannover knapp 90 Prozent aller Ladepunkte auf enercity. In fast allen Großstädten zeichnet sich ein ähnliches Bild – ob Köln (88 Prozent Rheinenergie), München (85 Prozent Stadtwerke München) oder Hamburg (83 Prozent Stromnetz Hamburg).

    Regionale Monopole auf dem Ladesäulenmarkt

    Mit der regionalen Dominanz haben Monopolisten die Wettbewerbsbedingungen selbst in der Hand – und damit neben den Ladebedingungen auch die Preisgestaltung an der Ladesäule. Die Folge: Kund*innen von Drittanbietern zahlen an der gleichen Ladesäule nicht selten mehr als das Doppelte wie die Kund*innen des Betreibers.

    „Im Masterplan taucht der Begriff ‚Wettbewerb‘ elfmal auf, ohne dass das Kernproblem adressiert wird. Denn es gibt keinen Wettbewerb unter den Ladesäulenbetreibern. Die Lösung ist ein Marktdesign, dass Wettbewerb an der Ladesäule ermöglicht. Dazu muss Drittanbietern gegen ein angemessenes Entgelt ein diskriminierungsfreier Zugang zur Ladesäule ermöglicht werden“, so LichtBlick-Sprecher Kampwirth.

    Mehr zur Monopolanalyse unter www.lichtblick.de/presse/monopolanalyse2022

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    Ralph Kampwirth

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    Ralph KampwirthBei Rückfragen hilft Ralph Kampwirth gern per Mail weiter.

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    „Ökostrom“ bedeutet: In Höhe eures Verbrauchs wird Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Der Nachweis erfolgt bilanziell zu 100 % über Herkunftsnachweise gemäß § 42 EnWG, die im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet werden. Die tatsächliche Stromlieferung an eure Steckdose erfolgt physikalisch über das allgemeine Stromnetz, in dem sich Strom aus verschiedenen Quellen mischt (Strommix). Es kann dabei nicht sichergestellt werden, dass der konkrete Strom, den ihr verbraucht, tatsächlich aus erneuerbaren Energien stammt. Trotzdem wird durch den Einkauf und die Entwertung sogenannter Herkunftsnachweise sichergestellt, dass eine einmal aus erneuerbaren Energien erzeugte und in das Netz eingespeiste Strommenge auch nur einmal unter Kennzeichnung dieser Eigenschaft wieder entnommen werden kann. Die Zuordnung von Verbrauch und Herkunftsnachweisen sowie die Aufstellung der Herkunftsländer erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Stromkennzeichnung. Diese findet ihr hier: Zusammensetzung unseres Strommix