

Eichrechtskonforme Ladesysteme.
Eichrechtskonformes Laden stellt sicher, dass E-Ladestationen die Gesetze des Mess- und Eichrechts erfüllen. Nur so wird geladener Strom exakt und einheitlich erfasst. Gleichzeitig werden alle Informationen von Nutzer*innen beim Laden datenschutzkonform erfasst. Sobald das Laden an einer Station kostenpflichtig ist, muss es eichrechtskonform erfolgen.
Was ist eichrechtskonformes Laden?
In den Anfangszeiten der E-Mobilität war die Abrechnung beim Laden von E-Fahrzeugen nicht immer zu 100 % nachvollziehbar. Jeder CPO (=Charge Point Operator) rechnete die an seinen Ladestationen erfolgten Ladevorgänge nach eigenem Ermessen ab.
Die EU-Richtlinie 2014/94/EU AFID („Alternative Fuels Infrastructure Directive“) regelt den Aufbau der Ladeinfrastruktur für alternative Kraftstoffe regelt. Sie ist in Deutschland im Mess- und Eichrecht so umgesetzt, dass
jeder Ladevorgang für E-Autos in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet wird
jeder Ladevorgang gespeichert wird
die Abrechnung transparent und jederzeit nachvollziehbar ist
In folgenden Gesetzen wurden Regelungen zur eichrechtskonformen Abrechnung von elektrischem Strom an öffentlichen Ladestationen in aufgenommen:
deutsches Mess- und Eichgesetz (MessEG)
deutsche Mess- und Eichverodnung (MessEV)
Zusätzlich regelt die Preisangabenverordnung (PAngV) seit 28.05.2022 die verpflichtenden Preisangaben zum Aufladen von E-Fahrzeugen.
Neu errichtete Ladepunkte im (halb-)öffentlichen Raum müssen seit 01. April 2019 eichrechtskonform errichtet werden.
Wann benötige ich eine eichrechtskonforme Ladestation?
Trifft einer der folgenden Punkte zu, sind eichrechtskonforme Ladestationen notwendig.

In einem Unternehmen werden der Belegschaft oder Gästen Ladestationen kostenpflichtig zur Verfügung gestellt.
Ladestationen werden (halb-)öffentlich und kostenpflichtig betrieben.
Eichrechtskonformes Laden ist nicht überall gesetzlich vorgeschrieben, aber in folgenden Situationen notwendig:
Mehreren Parteien eines Gebäudes soll es möglich sein, E-Autos zu laden: Theoretisch kann auch über den jeweiligen Stromzähler einer Partei abgerechnet werden. Allerdings muss ab einer gewissen Anzahl von Lademöglichkeiten ein separater Verteiler installiert werden, damit geladener Strom pro Partei präzise abgerechnet wird.
Arbeitgeber*innen stellen der Belegschaft Wallboxen für zuhause zur Verfügung: Dafür sind bisher MID-Zähler für die Abrechnung ausreichend. Dennoch entscheiden sich viele Unternehmen für eichrechtskonforme Wallboxen. Denn nur mit ihnen darf die Belegschaft auch private E-Fahrzeuge an der Wallbox laden.
Wenn einer der folgenden Punkte zutrifft, ist die eichrechtskonforme Ladestation nicht zwingend erforderlich:
Ladestationen werden am Firmenstandort kostenlos zur Verfügung gestellt.
Es wird nur eine private Wallbox für das Laden zuhause genutzt.
Eichrechtskonformes Laden mit Ladelösungen von LichtBlick.

Wie wäre es mit einer vollumfänglichen Ladelösung für eichrechtskonformen Laden von E-Autos an eigenen Ladesäulen? Sie besteht aus zertifizierter Hardware, Transparenz-Software, dem Portal für Nutzende und einem IT-Backend. Auch andere zertifizierte Hersteller können eichrechtskonform angebunden werden. Für (halb-)öffentliche Ladeinfrastrukturen sind intelligente Ladesäulen die Ausgangsbasis. LichtBlick verkauft Ladestationen mit eichrechtskonformer Messkapsel und Zähler, um Ladevorgangsdaten zu signieren. Anschließend überträgt sie ein Controller an das Backend. Mittels der Transparenz-Software werden die Ladedaten validiert und auf Korrektheit geprüft. Jeder Ladevorgang an einer eichrechtskonformen Ladestation wird im Portal für Nutzende hinterlegt.
LichtBlick-Ladelösungen werden für zukünftige Anforderungen im Eichrecht kontinuierlich verbessert und erweitert.
Eichrechtskonforme Wallboxen und Ladesäulen.
Wallboxen und Ladesäulen von Alfen haben geeichte Zähler. Sie erfüllen gesetzliche Vorgaben für Mess- und Abrechnungssysteme, sind KfW-förderfähig und daher gut zur gewerblichen Nutzung geeignet.

Alfen Eve Single Pro-Line
Die eichrechtskonforme Wallbox von Alfen erfüllt gesetzliche Vorgaben für Mess- und Abrechnungssysteme, ist förderfähig und daher gut zur gewerblichen Nutzung geeignet.
- Einfaches, sicheres und schnelles Laden bis 22 kW
- Ansteuerbar durch Home Energy Management Systeme
- Robustes Gehäuse und Kabel
- Freigabe von Ladevorgängen via RFID möglich (nicht im Lieferumfang enthalten)
- Integrierte DC-Fehlerstromerkennung

Alfen Eve Double Pro-Line
Die eichrechtskonforme Ladesäule ist ideal für eichrechtskonformes Laden in Unternehmen.
- Bis zu 22 kW Ladeleistung pro Ladepunkt
- In dynamisches Lastmanagement integrierbar
- Wandmontage oder optional mit Standfuß
- Förderfähig und eichrechtskonform

Alfen Eve Double PG-Line
Die Alfen Double PG-Line eignet sich perfekt für das gleichzeitige Laden zweier E-Fahrzeuge.
- Bis zu 22 kW Ladeleistung pro Ladepunkt
- In dynamisches Lastmanagement integrierbar
- Wandmontage oder optional mit Standfuß
- Förderfähig und eichrechtskonform
Eichrechtskonforme Schnelladestationen.
Der Hypercharger von Alpitronic ist die Ladelösung für eichrechtskonformes Laden im DC-Bereich.

Alpitronic Hypercharger
Die Ladezeiten sind besonders kurz und durch den modularen Aufbau leicht an Bedürfnisse anpassbar.
Zwei gleichzeitig nutzbare DC-Ladepunkte
Kurze Ladedauer bei bis zu 300 kW Ladeleistung
Individuelle Ausstattungsvarianten und Steckerkonfigurationen
Optional individuelles Design und Kabelmanagement
Vorteile eichrechtskonformer Ladestationen:
Verbraucherschutz
E-Auto Fahrer*innen können sich darauf verlassen, dass sie genau die Menge Strom bezahlen, die sie laden.
Datenschutz
Alle Daten werden gemäß DSGVO erfasst und verarbeitet. Selbst wenn die Richtlinien sich ändern.
Transparente Abrechnung
Nutzer*innen und Unternehmen können einsehen, wie viel Ladestrom durch eine Station geflossen ist .
Häufig gestellte Fragen zum eichrechtskonformen Laden.
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Eine Ladestation muss immer dann eichrechtskonform sein, wenn der geladene Strom nach Nutzer*innen abgerechnet wird. Dies trifft z. B. beim Laden im öffentlichen Raum zu. Aber auch beim Laden am Arbeitsplatz oder Laden zuhause kann dies der Fall sein.
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Immer mehr Hersteller bieten eichrechtskonforme Ladestationen an. Der LichtBlick-Partner Alfen bietet zum Beipspiel eichrechtskonforme Wallboxen und eichrechtskonforme Ladesäulen an.
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MID-zertifizierte Zähler können geladenen Strom exakt erfassen. Anders als eichrechtskonforme Ladesysteme reichen sie aber nicht aus, um Strom genau nach einzelnen Nutzer*innen zu erfassen. Das ist notwendig, wenn zum Beispiel eine Abrechnung des Ladestroms erfolgen soll.
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