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    Die eichrechtskonforme Wallbox

    Das kostenpflichtige Laden eines Fahrzeugs an einer Ladestation bzw. Wallbox muss eichrechtskonform ablaufen. So können Nutzer*innen nicht nur nachvollziehen, wie viel Energie geladen wurde, sondern auch die korrekte Abrechnung nachweisen. Denn eichrechtkonforme Wallboxen verhindern Betrug und Verfälschung beim Abrechnen der bezogenen Energie.

    Was ist eine eichrechtskonforme Wallbox?

    Das Eichrecht in Deutschland dient dem Verbraucherschutz. Für den Bereich E-Mobilität bedeutet das: Die Energiemenge, die Nutzer*innen über Ladestationen oder Wallboxen beziehen, wird sorgfältig dokumentiert. Die Signierung der erfassten Werte ermöglicht es Nutzer*innen, mögliche Verfälschungen nachzuweisen und die Abrechnung bei Bedarf anzufechten. Auch die Übertragung der Messwerte aus der Station in das IT-Backend muss sicher und zuverlässig ablaufen. Diese Aufgaben erfüllen Wallboxen bzw. Ladestation in Kombination mit der entsprechenden Software.

    In den Anfangszeiten der E-Mobilität war die Abrechnung beim Laden von E-Fahrzeugen nicht immer hundertprozentig nachvollziehbar. Betreiber*innen von Ladepunkten (engl. CPO – „Charge Point Operator“) rechneten die erfolgten Ladevorgänge mit nicht prüfbaren Messwerten ab, ohne entsprechende Belege vorzulegen. Somit hatten Nutzer*innen keine Möglichkeit, eventuelle Fehlabrechnungen nachzuweisen.

    Mittlerweile gelten die MessEV (Mess- und Eichverordnung) und die PAngV (Preisangabenverordnung). Diese Gesetze regeln unter anderem die Messung und Anzeige von Ladevorgängen sowie deren Preistransparenz im Bereich der Ladeinfrastruktur. Sie sind in Deutschland im Mess- und Eichrecht für Ladesäulen so umgesetzt, dass

    • jeder Ladevorgang für E-Autos in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet wird,

    • jeder Ladevorgang gespeichert wird und

    • die Abrechnung transparent und jederzeit nachvollziehbar ist.

    Nahaufnahme von zwei Ladestationen mit Stecker
    Mittlerweile gelten die MessEV (Mess- und Eichverordnung) und die PAngV (Preisangabenverordnung). Diese Gesetze regeln unter anderem die Messung und Anzeige von Ladevorgängen sowie deren Preistransparenz im Bereich der Ladeinfrastruktur. Sie sind in Deutschland im Mess- und Eichrecht für Ladesäulen so umgesetzt, dass
    • jeder Ladevorgang für E-Autos in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet wird,

    • jeder Ladevorgang gespeichert wird und

    • die Abrechnung transparent und jederzeit nachvollziehbar ist.

    Gesetzliche Grundlagen für eichrechtskonformes Laden

    Die oben genannten Regelungen für das Eichrecht in der Elektromobilität sind in folgenden Gesetzen verankert:

    • deutsches Mess- und Eichgesetz (MessEG)

    • deutsche Mess- und Eichverordnung (MessEV)

    In der Preisangabenverordnung (PAngV) ist seit dem 28.05.2022 außerdem festgelegt, dass genaue Preisangaben zum kostenpflichtigen Aufladen von E-Fahrzeugen gemacht werden müssen.

    Zum 01.04.2019 endeten Übergangsregelungen beim Mess- und Eichrecht für Ladesäulen mit der Konsequenz, dass Ladepunkte bei der Abrechnung von Ladevorgänge die oben genannten Bedingungen erfüllen müssen.

    Wann muss eine Ladestation oder Wallbox eichrechtskonform sein?

    In folgenden Fällen ist eine eichrechtskonforme Ladestation bzw. Wallbox vorgeschrieben:

    Ladesäule mit verschwommenem Auto im Vordergrund
    • In einem Unternehmen werden der Belegschaft oder den Besucher*innen Ladestationen zur Verfügung gestellt, wobei Ladevorgänge individuell für mehrere Nutzer*innen abgerechnet werden.

    • Ladestationen werden (halb-)öffentlich und kostenpflichtig betrieben.

    • An einer privaten Ladestation werden sowohl das private Fahrzeug als auch ein Dienstwagen an derselben Wallbox geladen und separat abgerechnet.

    Privat, öffentlich oder halböffentlich?

    Wer in der eigenen Garage oder am privaten Stellplatz die eigene Wallbox nutzt, bewegt sich im privaten Raum. In diesem Fall muss die Wallbox nicht eichrechtskonform sein, sofern nicht zusätzlich eine separate Abrechnung für einen Dienstwagen erfolgen soll.

    Der halböffentliche Raum umfasst Ladestationen auf privat bewirtschaftetem Straßenland, die aber zumindest teilweise für die Öffentlichkeit nutzbar sind. Das betrifft beispielsweise Ladestationen auf Supermarkt- oder Hotelparkplätzen, aber auch Tiefgaragen von Mehrfamilienhäusern oder Firmenparkplätze.

    Öffentliche Ladestationen finden sich auf Autobahnraststätten oder auf öffentlichen Parkplätzen.

    Achtung: Auch im halböffentlichen oder öffentlichen Raum muss eine Ladestation oder Wallbox nur eichrechtskonform sein, wenn der Strom kostenpflichtig abgegeben wird. Wenn ein Unternehmen seine Mitarbeitenden auf dem Firmenparkplatz kostenlos laden lässt, ist die Eichrechtskonformität nicht vorgeschrieben.

    Wann eine eichrechtskonforme Wallbox dennoch sinnvoll ist

    Auch wenn das Gesetz keine eichrechtskonforme Ladestation bzw. Wallbox vorschreibt, ist der Einsatz in folgenden Fällen empfehlenswert oder sogar notwendig:

    • Mehreren Parteien eines Gebäudes soll es möglich sein, E-Autos zu laden: Theoretisch kann auch über den jeweiligen Stromzähler einer Partei abgerechnet werden. Das funktioniert beispielsweise bei fest zugewiesenen Parkplätzen, an denen sichergestellt werden kann, dass keine andere Partei lädt. Aber Vorsicht: Sobald die Möglichkeit besteht, dass an einer Ladestation mehrere Nutzer*innen mit individueller Abrechnung laden können, muss die Wallbox eichrechtskonform sein.

    • Arbeitgeber*innen stellen der Belegschaft Wallboxen für zuhause zur Verfügung: Dafür sind bisher MID-Zähler für die Abrechnung ausreichend, sofern Arbeitgeber*innen alle Kosten für Ladevorgänge tragen. Aber: Sobald Ladevorgänge – beispielsweise für Dienstwagen und Privatfahrzeug – separat abgerechnet werden sollen, besteht die Nachweispflicht, die das Eichrecht vorgibt. Dann ist eine eichrechtskonforme Wallbox notwendig.

    Jetzt zu eichrechtskonformen Wallboxen beraten lassen

    Wie funktioniert die Abrechnung mit einer eichrechtskonformen Wallbox?

    Die folgende Grafik zeigt, wie die Abrechnung mit einer eichrechtskonformen Wallbox funktioniert.  Ziel ist es, im gesamten Prozess alle Informationen sorgfältig nachweisbar und eichrechtskonform zu erfassen, speichern und zu übertragen, sodass die Verfälschungssicherheit gewährleistet ist.

    Grafik Abrechnung mit eichrechtskonformer Wallbox
    1. Ladevorgang beginnt: Nutzer*innen starten den Ladevorgang an der Wallbox (Hardware) – etwa mithilfe einer RFID-Karte oder des Smartphones.

    2. Daten werden weitergeleitet: Die signierten Daten werden lokal gespeichert und an das IT-Backend weitergeleitet.

    3. CPO können Daten einsehen: Die Betreiber*innen einer Ladestation (CPO genannt) haben über das Backend Zugriff auf die Daten. CPO müssen nicht zwingend Besitzer*in der Ladestation sein, denn die Aufgaben von CPO können an Dienstleistungsunternehmen ausgelagert werden.

    4. EMSP senden abschließenden Beleg: EMSP (E-Mobility Service Provider) sind dafür zuständig, Nutzer*innen den Abrechnungsbeleg zur Verfügung zu stellen. CPO einer Ladestation können mit EMSP identisch sein.

    5. Nutzer*innen erhalten Daten für die Abrechnung: Der erfasste Verbrauch, die Preise und die Rechnungsdaten werden übermittelt.

    6. Nutzer*innen überprüfen ihre Daten: Mittels einer Transparenzsoftware können die erhaltenen Daten eigenständig geprüft und deren Richtigkeit sichergestellt werden. Die Transparenzsoftware dient der Validierung der signierten Ladedaten und ermöglicht den Abgleich mit dem Abrechnungsbeleg.

    Eichrechtskonformes Laden mit Ladelösungen von LichtBlick

    LichtBlick bietet vollumfängliche Ladelösungen für eichrechtskonformes Laden von E-Autos an eigenen Ladesäulen: • zertifizierte Hardware • unkompliziertes Backend für Bereitstellung der signierten Daten an das Frontend • übersichtliches Portal, das Nutzer*innen die signierten Daten zur Verfügung stellt Das Sortiment von LichtBlick beinhaltet Komplettpakete für Ladestationen inklusive eichrechtskonformer Messkapsel für die Erfassung, Anzeige und Signierung der Ladevorgangsdaten. Per Controller gelangen die Daten anschließend an das Backend. Portal für E-Fahrer*innen können Nutzer*innen so jederzeit alle Ladevorgänge nachvollziehen. Übrigens: Auch andere zertifizierte Hersteller können mittels Open Charge Point Protocol eichrechtskonform angebunden werden.

    Eichrechtskonforme Wallboxen und Ladesäulen

    Wallboxen und Ladesäulen von Alfen sind eichrechtlich zertifiziert. Sie erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben für Mess- und Abrechnungssysteme, sind KfW-förderfähig und optimal für die gewerbliche Nutzung geeignet.

    Wallbox Alfen Eve Single

    Alfen Eve Single Pro-Line

    Die eichrechtskonforme Wallbox von Alfen erfüllt gesetzliche Vorgaben für Mess- und Abrechnungssysteme, ist förderfähig und daher gut zur gewerblichen Nutzung geeignet.
    • Bis zu 22 kW Ladeleistung

    • Mit Steckdose oder Festkabel (5 oder 7,5 Meter)

    • Optional mit Standsäule oder Sockel

    • Eichrechtskonform

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    Wallbox Alfen Eve Double

    Alfen Eve Double Pro-Line

    Die eichrechtskonforme Ladesäule ist ideal für eichrechtskonformes Laden in Unternehmen.
    • Bis zu 22 kW Ladeleistung pro Ladepunkt

    • Mit Steckdose oder Festkabel (5 oder 7,5 Meter)

    • Optional mit Standsäule oder Sockel

    • Eichrechtskonform

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    Wallbox Alfen PG-line

    Alfen Eve Double PG-Line

    Die Alfen Double PG-Line eignet sich perfekt für das gleichzeitige Laden zweier E-Fahrzeuge.
    • Bis zu 22 kW Ladeleistung pro Ladepunkt

    • In dynamisches Lastmanagement integrierbar

    • Optional mit Verkabelung und Installation

    • Eichrechtskonform

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    Hypercharger Schnellladestation von Alpitronic

    Alpitronic Hypercharger

    Die Ladezeiten sind besonders kurz und durch den modularen Aufbau leicht an Bedürfnisse anpassbar.
    • Zwei gleichzeitig nutzbare DC-Ladepunkte

    • Kurze Ladedauer ab 50 kW bis 400 kW Ladeleistung

    • Individuelle Ausstattungsvarianten und Steckerkonfigurationen

    • Optional individuelles Design und Kabelmanagement

    • Optionale ServicePakete für mehr Sicherheit und schnellere Reaktionszeiten 

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    Eichrechtskonform laden – Anwendungsbeispiele

    Eine eichrechtskonforme Wallbox wird immer dann benötigt, wenn Ladestrom kostenpflichtig an verschiedene Nutzer*innen abgegeben wird. An zwei Anwendungsbeispielen wird das deutlich.

    E-Autos am Firmenstandort laden

    Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden am Arbeitsplatz Ladestrom zur Verfügung stellen, senken ihre Betriebskosten, sichern sich Steuervorteile und setzen ein Zeichen für Nachhaltigkeit. Mit eichrechtskonformen Wallboxen lässt sich Ladestrom sowohl für die Belegschaft als auch für Besucher*innen individuell abrechnen. Auch zuhause können Mitarbeitende mit einer eichrechtskonformen Wallbox den Firmenwagen oder sogar das Privatfahrzeug laden und die Vorgänge separat abrechnen – eine starke Maßnahme zur Bindung der Belegschaft. Mehr über E-Mobilität für Unternehmen

    Parkplätze in Mietwohnungen mit sauberem Strom versorgen

    Ob Gemeinschaftsparkplätze in einer Eigentümergemeinschaft oder nachhaltige Ladelösungen für Mieter*innen und Besucher*innen: Mit einer eichrechtskonformen Wallbox erfolgt die separate Abrechnung exakt nachweisbar und verfälschungssicher. Alle Lade- und Bezahlvorgänge lassen sich in Echtzeit nachverfolgen. Mehr zur E-Mobilität in der Immobilienwirtschaft

    Fazit: eichrechtskonformes Laden leichtgemacht

    Mit einer eichrechtskonformen Wallbox oder Ladestation lassen sich die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Doch die Vorteile bestehen vor allem in der Transparenz gegenüber den Nutzer*innen: Diese können selbst auf Abrechnungsdaten zugreifen und sie gegebenenfalls auch anfechten. Eichrechtskonformes Laden eignet sich beispielsweise für Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden binden möchten, oder für Immobilienbesitzer*innen, die sich für Nachhaltigkeit einsetzen. Kombiniert mit GewerbeStrom von LichtBlick vereinen eichrechtskonforme Wallboxen alle Vorteile für das eigene Budget und das Klima.

    Häufig gestellte Fragen zum eichrechtskonformen Laden

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