

GEIG 2025: Erfüllt Ihr Gebäude gesetzliche Standards?
Machen Sie Ihr Gebäude fit für die Zukunft mit E-Mobilität. Seit Januar 2025 verpflichtet das GEIG zur Ladeinfrastruktur in Gebäuden. Bei LichtBlick erhalten Sie alle Services aus einer Hand und erfüllen frühzeitig die gesetzlichen Vorgaben des GEIG.
Warum Sie Ihr Gebäude zum GEIG mit einer Ladeinfrastruktur ausstatten sollten.
Seit dem 1. Januar 2025 stellt das GEIG zusätzliche Anforderungen an bestimmte bestehende Nichtwohngebäude. Damit soll der Ausbau der Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektrofahrzeuge weiter vorangetrieben werden. Dabei regelt das GEIG die Installation von Ladesäulen an Stellplätzen, Parkplätzen und in Parkhäusern sowie die Bereitstellung der Leitungsinfrastruktur für künftige Ladepunkte. Die Grafik zeigt, welche Maßnahmen bei Nichtwohngebäuden aufgrund des GEIG anfallen.
Ihre Vorteile einer GEIG-konformen Ladeinfrastruktur für Ihr Gebäude:

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Erfahren Sie jetzt, welche Auswirkungen das GEIG auf Ihr Gebäude hat und wie Sie Ihre Ladeinfrastruktur kosteneffizient errichten. Dank der praktischen Checkliste können Sie Ihre Planung optimal gestalten.3 Gründe für LichtBlick:
Neugierig? Hier erfahren Sie mehr zum GEIG:
LichtBlick übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Bitte informieren Sie sich daher selbst über den konkreten Wortlaut der Bestimmungen des GEIG.
„Ökostrom“ bedeutet: In Höhe eures Verbrauchs wird Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Der Nachweis erfolgt bilanziell zu 100 % über Herkunftsnachweise gemäß § 42 EnWG, die im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet werden. Die tatsächliche Stromlieferung an eure Steckdose erfolgt physikalisch über das allgemeine Stromnetz, in dem sich Strom aus verschiedenen Quellen mischt (Strommix). Es kann dabei nicht sichergestellt werden, dass der konkrete Strom, den ihr verbraucht, tatsächlich aus erneuerbaren Energien stammt. Trotzdem wird durch den Einkauf und die Entwertung sogenannter Herkunftsnachweise sichergestellt, dass eine einmal aus erneuerbaren Energien erzeugte und in das Netz eingespeiste Strommenge auch nur einmal unter Kennzeichnung dieser Eigenschaft wieder entnommen werden kann. Die Zuordnung von Verbrauch und Herkunftsnachweisen sowie die Aufstellung der Herkunftsländer erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Stromkennzeichnung. Diese findet ihr hier: Zusammensetzung unseres Strommix


