

GEIG 2025: Erfüllt Ihr Gebäude gesetzliche Standards?
Machen Sie Ihr Gebäude fit für die Zukunft mit E-Mobilität. Seit Januar 2025 verpflichtet das GEIG zur Ladeinfrastruktur in Gebäuden. Bei LichtBlick erhalten Sie alle Services aus einer Hand und erfüllen frühzeitig die gesetzlichen Vorgaben des GEIG.
Warum Sie Ihr Gebäude zum GEIG mit einer Ladeinfrastruktur ausstatten sollten.
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) wird seit dem 1. Januar 2025 verschärft, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur und Leitungsinfrastruktur für Elektrofahrzeuge voranzutreiben. Dabei regelt das GEIG die Installation von Ladesäulen an Stellplätzen, Parkplätzen und in Parkhäusern sowie die Bereitstellung der Leitungsinfrastruktur für künftige Ladepunkte. Die Grafik zeigt, welche Maßnahmen bei Nichtwohngebäuden aufgrund des GEIG anfallen.

Ihre Vorteile einer GEIG-konformen Ladeinfrastruktur für Ihr Gebäude:

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Erfahren Sie jetzt, welche Auswirkungen das GEIG auf Ihr Gebäude hat und wie Sie Ihre Ladeinfrastruktur kosteneffizient errichten. Dank der praktischen Checkliste können Sie Ihre Planung optimal gestalten.Bereit für Ladelösungen der Zukunft?
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LichtBlick übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Bitte informieren Sie sich daher selbst über den konkreten Wortlaut der Bestimmungen des GEIG.


