Stromvertrag abschließen: Darauf solltet ihr achten
Ob Umzug oder freiwilliger Wechsel: Einen neuen Stromvertrag schließt ihr in nur wenigen Minuten ab. Aber was solltet ihr dabei genau beachten? Und wie kündigt ihr euren aktuellen Vertrag? Mehr zum Thema erfahrt ihr im Ratgeber.


- Wann sollte man den Stromvertrag abschließen?
- Stromvertrag abschließen Schritt für Schritt
- Wie wählt ihr den richtigen Stromvertrag aus?
- Welche Vor- und Nachteile haben Stromverträge mit 24 Monaten Mindestlaufzeit?
- Welche Vor- und Nachteile haben Stromverträge mit 12 Monaten Mindestlaufzeit?
- Flexible Stromverträge ohne Vertragslaufzeit
- Mit der Grundversorgung Strom ohne Vertrag beziehen
- Wie kündigt ihr euren Stromvertrag?
- Häufige Fragen zum Stromvertrag: Hier gibt’s Antworten!
Euer Beitrag zum Klimaschutz: ÖkoStrom von LichtBlick
Macht LichtBlick zu eurem Energieanbieter und wählt euren Stromvertrag mit passendem Wunschtarif.
Wann sollte man den Stromvertrag abschließen?
Zieht ihr um, habt ihr die Möglichkeit, euren Stromvertrag beim Umzug mitzunehmen – oder einen neuen Stromvertrag mit 12 oder 24 Monaten Vertragslaufzeit oder Strom ohne Vertragslaufzeit abzuschließen. Das erledigt ihr online in nur wenigen Minuten – vorausgesetzt, ihr wisst genau, welchen Tarif ihr wollt. Seid ihr noch unsicher oder wisst nicht, wie ihr dabei genau vorgehen sollt? Im Folgenden erfahrt ihr alles Wichtige zum Abschluss eines Stromvertrags.
Jetzt ÖkoStrom von LichtBlick entdeckenStromvertrag abschließen Schritt für Schritt
Bei den meisten Anbietern lässt sich ein Stromvertrag in ein paar Schritten einfach online abschließen. Habt ihr euch für euren Wunschtarif – egal, ob für eine Vertragslaufzeit für Strom oder für Strom ohne Mindestlaufzeit – entschieden, benötigt ihr zusätzlich folgende Angaben:eure aktuelle Adresse (und bei einem Umzug auch die Adresse der neuen Wohnung bzw. des neuen Hauses)
eine E-Mail-Adresse
Angaben zu eurem aktuellen Stromverbrauch und eurem bisherigen Versorger
eure Zählernummer, den Zählerstand und möglichst eure Marktlokations-ID
eure Bankverbindung für das Einzugsverfahren
das Datum der Schlüsselübergabe beim Wechsel wegen eines Umzugs
Stromvertrag richtig auswählen
Stromanbieter und -verträge gibt es viele – wie wählt ihr da das richtige Angebot aus? Keine Sorge, LichtBlick hilft euch dabei, den passenden Stromvertrag für euren Bedarf zu finden. Orientiert euch dazu an folgenden Kriterien:¹
Welche Vor- und Nachteile haben Stromverträge mit 24 Monaten Mindestlaufzeit?
Der größte Vorteil von Stromverträgen mit 24-monatiger Laufzeit ist die Vergünstigung der Vertragskonditionen. In der Regel erhalten Kund*innen, die einen Stromvertrag mit einer längeren Laufzeit abschließen, beispielsweise Rabatte auf die monatlichen Abschlagszahlungen. Das ist jedoch nicht immer so. Zudem sind Kund*innen weniger flexibel und können nicht innerhalb kürzester Zeit auf Preisschwankungen auf dem Strommarkt reagieren. Hilfreich ist der Abschluss eines Stromvertrags mit Preisgarantie.
Welche Vor- und Nachteile haben Stromverträge mit 12 Monaten Mindestlaufzeit?
Verträge, die für 12 Monate abgeschlossen werden, sind oft etwas teurer als Verträge mit längerer Laufzeit. Dafür bleibt ihr flexibel genug, um bei Veränderungen auf dem Strommarkt schneller zu einem Anbieter mit günstigeren Konditionen wechseln zu können. Auch eine Vertragslaufzeit für Strom von 12 Monaten kann eine Preisgarantie beinhalten – die gilt dann im Regelfall über die gesamte Vertragslaufzeit. Wer es ganz flexibel mag, kann sich den Tarif ÖkoStrom Dynamic von LichtBlick anschauen. Hier passt sich euer Preis monatlich an den aktuellen Preis auf dem Strommarkt an.
Beachtet, dass ihr ein Sonderkündigungsrecht habt, wenn euer Anbieter die Preise erhöht. Das gilt unabhängig von der Vertragslaufzeit.
Flexible Stromverträge ohne Vertragslaufzeit
Ihr habt keine Lust, euch langfristig an Verträge zu binden? Dann habt ihr die Möglichkeit, einen Stromvertrag abzuschließen, der sich monatlich kündigen lässt. Damit könnt ihr jederzeit reagieren, wenn euch bei einem anderen Anbieter ein günstigerer Preis begegnet. Aber Achtung: Monatlich kündbare Verträge sind in der Regel auch teurer, da sowohl der Grund- als auch der Arbeitspreis höher sind. Im Gegenzug habt ihr mit Strom ohne Vertragslaufzeit mehr Flexibilität.
LichtBlick ÖkoStrom Vario
Mit dem Tarif ÖkoStrom Vario von LichtBlick bleibt ihr flexibel und profitiert von Preisen, die zu jeder Zeit an den Markt angepasst sind.
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Mit der Grundversorgung Strom ohne Vertrag beziehen
Habt ihr euch für eure Wohnung oder euer Haus noch keinen Anbieter für die Stromversorgung ausgesucht, sitzt ihr trotzdem nicht im Dunkeln. In diesen Fällen übernimmt zunächst der Grundversorger. In der Regel ist das das örtliche Stadtwerk oder der Flächennetzbetreiber. Solltet ihr dann lieber in der Grundversorgung bleiben oder selbst einen Vertrag über Strom abschließen? Da die Grundversorgung meist teurer ist als andere Anbieter, ist ein neuer Stromvertrag oft die bessere Lösung. Kündigen könnt ihr mit einer Frist von 14 Tagen. Schließt dann einfach einen neuen Vertrag mit einem Anbieter eurer Wahl ab. In der Regel übernimmt der neue Energieanbieter die Kündigung – unter Einhaltung der Kündigungsfrist – für euch. Wie wäre es da mit einem ÖkoStrom-Tarif von LichtBlick?Zum Wunschtarif
Wie kündigt ihr euren Stromvertrag?
Der Stromvertrag verlängert sich in der Regel automatisch. Für seit dem 1. März 2022 geschlossene Verträge gilt allerdings nach Ablauf der Erstlaufzeit eine Kündigungsfrist von nur vier Wochen. Außerdem kann die Vertragslaufzeit bei diesen Verträgen nur noch um eine unbestimmte Zeit verlängert werden. Ihr seid also nicht an eine erneute Vertragslaufzeit gebunden und könnt innerhalb von vier Wochen aus eurem Vertrag aussteigen. Habt ihr euren Stromvertrag vor dem 1. März 2022 abgeschlossen, schaut auf jeden Fall noch mal in eure Unterlagen. Wenn ihr einen neuen Stromvertrag abschließen möchtet, müsst ihr zuerst wissen, wann ihr den alten kündigen könnt. Seid ihr in der Grundversorgung, gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Kleiner Tipp: Bei vielen Anbietern könnt ihr eure Kündigung auch einfach online einreichen.
Wann gilt das Sonderkündigungsrecht?
In einigen Fällen habt ihr ein Sonderkündigungsrecht – etwa, wenn ihr umzieht und euch euer alter Anbieter am neuen Standort nicht mehr oder nur zu anderen Konditionen beliefern kann. Auch wenn die Preise erhöht werden oder sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eures Anbieters ändern, könnt ihr vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Entsprechende Änderungen muss euch der Stromanbieter mindestens vier bis sechs Wochen vor Umsetzung mitteilen. Im Zuge des Sonderkündigungsrechts habt ihr sechs Wochen Zeit, die Kündigung einzureichen. Mehr Infos dazu, wie ihr euren Stromvertrag beim Umzug kündigt und wechselt sowie zum Sonderkündigungsrecht erhaltet ihr in unserem separaten Beitrag zum Wechsel des Stromvertrags beim Umzug.Mehr zum Stromwechsel bei UmzugNur drei Schritte: So einfach wechselt ihr zu LichtBlick
Ihr wollt ÖkoStrom beziehen? LichtBlick macht euch den Wechsel leicht.
Zum TarifrechnerHäufige Fragen zum Stromvertrag: Hier gibt’s Antworten!
Habt ihr noch Fragen zu eurem Stromvertrag? Im Folgenden findet ihr ein paar wichtige Antworten:
Quellen: verbraucherzentrale, Bundesnetzagentur
Quelle: Bundesnetzagentur
Quelle: Verbraucherzentrale
Das Sonderkündigungsrecht beim Umzug gilt dann, wenn der Energieanbieter den aktuellen Vertrag am neuen Wohnort nicht zu den bisherigen Konditionen anbieten kann. Ihr habt dann sechs Wochen Zeit, um die Kündigung (zum Auszugsdatum oder auch zu einem späteren Datum) einzureichen. Außerdem gibt es noch die Sonderkündigung bei Preiserhöhung oder anderen inhaltlichen Änderungen deines Vertrages: Diese ist möglich, wenn sich euer aktueller Strompreis oder zum Beispiel die allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern. Der Anbieter muss diese Änderungen vier bis sechs Wochen vorher mitteilen. Ab diesem Zeitpunkt bis zum Zeitpunkt der Änderung könnt ihr unbefristet kündigen.
LichtBlick bietet unterschiedliche Arten von Preisgarantien an. Die Energiepreisgarantie sichert feste Preise für Beschaffungs- und Vertriebskosten während der gesamten Erstvertragslaufzeit. Ausgenommen davon sind Abgaben, Umlagen, Steuern, Netznutzungs- und Messstellenentgelte sowie die Konzessionsabgabe oder neue staatlich veranlasste Preisbestandteile. Die Eingeschränkte Preisgarantie sichert feste Preise für Beschaffungs- und Vertriebskosten sowie für die Netznutzungs- und Messentgelte während der gesamten Erstvertragslaufzeit. Ausgenommen davon sind Abgaben, Umlagen, Steuern sowie die Konzessionsabgabe und neue staatlich veranlasste Preisbestandteile. Weitere Informationen zur Preisgarantie sind in den Tarifdetails zu finden.


