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Strom anmelden: So klappt alles reibungslos

Ein Umzug steht an oder ihr wollt euren Anbieter wechseln? Hier erfahrt ihr, wie ihr ganz einfach Strom anmeldet, was passiert, wenn ihr in die Grundversorgung rutscht, und welche Fristen wichtig sind.


Strom anmelden am Laptop

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Strom anmelden mit dem passenden Wunschtarif – und dabei einen Beitrag zu einem zukunftsweisenden Lebensstil leisten? Das macht ihr ganz einfach hier:

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Was müsst ihr bei der Stromanmeldung beachten?

Bei eurem Wechsel zu einem neuen (Öko)Stromanbieter gibt es einiges zu beachten: Zum Beispiel, welche Frist gilt, um beim Umzug den Strom anzumelden, wann ihr euren Wechsel dem neuen Stromanbieter ankündigen müsst, und was passiert, wenn ihr in die Grundversorgung rutscht.

Strom anmelden

Strom in der neuen Wohnung anmelden

Informiert sechs Wochen vor dem Umzug den Stromanbieter, der die neue Wohnung beliefern soll. Denkt auch daran, dem bisherigen Anbieter zu kündigen. Mehr Infos zur Ummeldung beim Umzug
Stromanbieter wechseln

Für einen Lebensstil mit Zukunft: Stromanbieter wechseln

Ihr wollt zu ÖkoStrom wechseln und euren ökologischen Fußabdruck verkleinern? Easy: Ihr könnt unkompliziert zu einem Ökostromanbieter wechseln – unabhängig von einem Umzug. Mehr zum Thema Stromanbieter wechseln
Stromanbieter wechseln

Grundversorgung: Strom nachträglich anmelden

Ihr habt es versäumt, euren Strom anzumelden und seid beim – meist teureren – Grundversorger gelandet? Kein Problem: Ihr könnt mit zweiwöchiger Kündigungsfrist den Vertrag kündigen und wechseln.

Ihr wollt zu ÖkoStrom wechseln?

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Strom anmelden – wie geht das? Diese Daten braucht ihr

Strom für eure neue Wohnung zu bekommen, ist ganz einfach und dauert nur wenige Minuten. Bei vielen Anbietern könnt ihr inzwischen Strom online anmelden. Diese Daten braucht ihr dafür:
  • eure aktuelle Adresse (und bei einem Umzug auch die Adresse der neuen Wohnung)

  • eine E-Mail-Adresse

  • Angaben zu eurem aktuellen Stromverbrauch und eurem bisherigen Versorger 

  • eure Zählernummer und den Zählerstand

  • möglichst eure Marktlokations-ID (MaLo-ID) 

  • eure Bankverbindung für das Einzugsverfahren

  • das Datum der Schlüsselübergabe, wenn ihr wegen eines Umzugs Strom anmeldet

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Tipp:

Zählernummer und Zählerstand sind gerade nicht griffbereit? Macht nichts – könnt ihr einfach nachreichen. Lest hier, wo ihr beides findet:Stromzähler richtig ablesen
Frau mit Kaffee in der Hand am Laptop

Fristen und Kündigung: Wann ihr den Strom anmelden solltet

Anbieterwechsel beim Umzug? Spätestens sechs Wochen vorher solltet ihr den neuen Anbieter informieren. Ihr könnt die Anmeldung aber auch noch bis zu sechs Wochen nach dem Umzug nachholen. Habt ihr die Anmeldung versäumt, übernimmt der Grundversorger eure Stromlieferung. Der ist meist teurer, aber keine Sorge: Ihr habt nur eine 14-tägige Kündigungsfrist, sodass ihr problemlos wechseln könnt – zum Beispiel zu LichtBlick. Wollt ihr unabhängig von einem Umzug von einem anderen Anbieter zu LichtBlick wechseln, müsst ihr mehr Zeit einplanen. Denn hier gelten die Kündigungsfristen des alten Stromanbieters. Das Gute ist: LichtBlick kümmert sich für euch um die Kündigung.²Alles zum Thema Strom kündigen

Ist LichtBlick es wert?

Ja, wenn ihr Wert auf 100 % ÖkoStrom legt. Schaut selbst:

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Mehr Fragen? Mehr Antworten!

Ihr wollt noch mehr darüber wissen, wie das mit dem Strom beim Einzug funktioniert oder wie ein Anbieterwechsel genau abläuft? LichtBlick hat Antworten auf eure Fragen.

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Stromanbieter wechseln: So einfach geht'sIhr wollt den Stromanbieter wechseln, um euren Haushalt mit ÖkoStrom zu versorgen? Hier findet ihr die wichtigsten Infos zum Wechsel und zu den Kündigungsfristen. So erfahrt ihr Schritt für Schritt, wie ihr ganz einfach den Stromanbieter wechseln könnt.
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LichtBlick bietet unterschiedliche Arten von Preisgarantien an. Die Energiepreisgarantie sichert feste Preise für Beschaffungs- und Vertriebskosten während der gesamten Erstvertragslaufzeit. Ausgenommen davon sind Abgaben, Umlagen, Steuern, Netznutzungs- und Messstellenentgelte sowie die Konzessionsabgabe oder neue staatlich veranlasste Preisbestandteile. Die Eingeschränkte Preisgarantie sichert feste Preise für Beschaffungs- und Vertriebskosten sowie für die Netznutzungs- und Messentgelte während der gesamten Erstvertragslaufzeit. Ausgenommen davon sind Abgaben, Umlagen, Steuern sowie die Konzessionsabgabe und neue staatlich veranlasste Preisbestandteile. Weitere Informationen zur Preisgarantie sind in den Tarifdetails zu finden.

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Wenn euer Stromanbieter euch in der neuen Wohnung nicht oder nur zu höheren Preisen mit Strom versorgen kann, habt ihr ein Sonderkündigungsrecht und müsst keine langen Fristen einhalten.