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Netzbetreiber einfach erklärt: was für Kund*innen interessant ist

Netzbetreiber spielen eine wichtige Rolle bei der Stromversorgung. Hier erfahrt ihr, was ein Netzbetreiber überhaupt ist, welche Aufgaben er hat und wann ihr mit ihm in Kontakt kommt. 


veröffentlicht am27.02.25
LichtBlick
LichtBlick
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Hochspannungsleitung mit grünem Feld im Hintergrund

Was sind Netzbetreiber?

Netzbetreiber stellen das Netz zur Verfügung, über das unter anderem Strom oder Gas zu den Verbrauchenden transportiert wird. Übertragungsnetzbetreiber sind dafür zuständig, beispielsweise Strom über weite Strecken von einer Region in eine andere zu leiten. Die regionale Verteilung bis zu den Endkund*innen übernehmen dann die örtlich zuständigen Verteilnetzbetreiber. Zu den Aufgaben von Netzbetreibern gehören unter anderem der Aufbau, die Instandhaltung und der Ausbau der Netze, die Gewährleistung ihrer Versorgungssicherheit sowie der Anschluss der Kund*innen an das Netz.

Stromanbieter und Netzbetreiber: Was ist der Unterschied?

Während ein Netzbetreiber die Leitungen für den Transport des Stroms bereitstellt, liefert der Stromanbieter den Strom an euren Anschluss. Da es für ein regionales Gebiet jeweils nur ein Verteilernetz für Strom gibt, könnt ihr den Netzbetreiber nicht wechseln. Kund*innen können aber jederzeit den Stromanbieter wechseln, um beispielsweise Geld zu sparen oder mit Ökostrom* die Umwelt zu schonen. Wo der Stromanbieter sitzt, ist egal: So könnt ihr etwa in Berlin wohnen und euren Strom von einem Anbieter aus Süddeutschland oder Hamburg beziehen.

Was sind Netznutzungsentgelte?

Für die Nutzung des Netzes (Transport, Verteilung, Auf- und Ausbau, Anschluss, Instandhaltung, etc.) fallen Gebühren an, die sogenannten Netznutzungsentgelte oder Netznutzungsgebühren. Da Netzbetreiber und Stromanbieter die Zahlung der Netznutzungsentgelte per Vertrag untereinander regeln, sind sie automatisch im Strom- oder auch im Gaspreis enthalten. Wenn ihr einen konventionellen Stromzähler besitzt (eine verortete konventionelle Messeinrichtung/kME) dann sind ebenso die Kosten für die Messung, den Messstellenbetrieb, die Installation der Zähler, die Stromablesung und die Abrechnung eingeschlossen. 

Die Netznutzungsentgelte und die Kosten rund um die Messung werden auch in dem Begriff Netzentgelte zusammengefasst. Sie werden jedes Jahr von der Bundesnetzagentur neu geprüft und genehmigt. Die Netzbetreiber informieren darüber jährlich Mitte Oktober – meist noch vorbehaltlich der Zustimmung durch die Bundesnetzagentur. 

Mit der Nutzung eines digitalen Stromzählers oder eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) habt ihr übrigens automatisch einen separaten Vertrag mit dem Messstellenbetreiber. Sind die Kosten für die Messung trotzdem noch Bestandteil eurer Stromrechnung? Dann hat sich der Stromanbieter dafür entschieden, die Abwicklung des Messentgeltes zu übernehmen, um es euch als Kund*innen leichter zu machen.  

Welche Arten von Netzbetreibern gibt es?

Neben den Netzbetreibern für die Energieversorgung gibt es auch solche für die Mobilfunknetze und das Internet: 

Netzbetreiber für Strom • sind für den Aufbau, Ausbau und die Wartung des Stromnetzes verantwortlich • transportieren Strom über lange Strecken (Übertragungsnetzbetreiber) oder verteilen es in einer Region bis zum Hausanschluss (Verteilnetzbetreiber) um • sind Eigentümer der Netze und der alten Stromzähler (die neuen Zähler gehören den Messstellenbetreibern) • regeln, dass das Stromnetz nicht überlastet wird
Netzbetreiber für den Mobilfunk Mobilfunknetzbetreiber (auch MNO für engl. Mobile Network Operator): • stellen die Infrastruktur für ihr Mobilfunknetz zur Verfügung, z. B. Antennen, Funkstrecken, Vermittlungsstationen, Rechenzentren u. v. m. • benötigen eine staatliche Sendelizenz • decken ein geographisches Gebiet ab Virtuelle Mobilfunknetzbetreiber (auch MVNO für engl. Mobile Virtual Network Operator): • stellen keine eigene Infrastruktur zur Verfügung, sondern kaufen Kapazitäten der MNOs zu Großhandelstarifen ein, die sie günstig weiterverkaufen • erheben meist keine Grundgebühren oder Mindestumsätze • bieten flexible Laufzeiten an • können neue Markteinführungen der MNOs oft nur verzögert anbieten • unterhalten keine Ladengeschäfte, in denen persönlicher Kontakt möglich wäre • Voraussetzung: das Mobiltelefon muss SIM-Lock-frei sein
Netzbetreiber für Breitbandinternet Stellen die Infrastruktur für Breitbandinternet auf folgenden Wegen bereit (abhängig davon, ob es sich um Städte oder eher ländliche Regionen handelt): • Auf- und Ausbau des Glasfasernetzes • Nutzung der Kupfer-Telefonkabel • Kabelinternet über TV-Koaxialkabel • Mobilfunkanbieter, die LTE und 5G-Netze für Mobilfunk und Internet über Sendemasten bereitstellen (insbesondere für ländliche Regionen) • Internet über Satellit

Neben den genannten Netzbetreibern gibt es auch noch die für Trink- und Abwasser, Festnetztelefon, Fernwärme, Eisenbahn und ähnliche. Sie alle sorgen dafür, dass Waren und Dienstleistungen möglichst flächendeckend zur Verfügung stehen. 

Wann ist der Netzbetreiber mein direkter Ansprechpartner?

In folgenden Fällen habt ihr direkten Kontakt zum Netzbetreiber: 

Wer ist mein Netzbetreiber?

Damit ihr euch in den oben genannten Fällen an euren Netzbetreiber wenden könnt, müsst ihr wissen, welcher in eurer Region zuständig ist. Am schnellsten erfahrt ihr das über eure letzte Stromrechnung oder den Stromzähler – dort ist der Netzbetreiber genannt, manchmal in Form eines 13-stelligen Codes. Nicht zuletzt könnt ihr auch direkt euren Stromanbieter nach eurem Netzbetreiber fragen. 

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„Ökostrom“ bedeutet: In Höhe eures Verbrauchs wird Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Der Nachweis erfolgt bilanziell zu 100 % über Herkunftsnachweise gemäß § 42 EnWG, die im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet werden. Die tatsächliche Stromlieferung an eure Steckdose erfolgt physikalisch über das allgemeine Stromnetz, in dem sich Strom aus verschiedenen Quellen mischt (Strommix). Es kann dabei nicht sichergestellt werden, dass der konkrete Strom, den ihr verbraucht, tatsächlich aus erneuerbaren Energien stammt. Trotzdem wird durch den Einkauf und die Entwertung sogenannter Herkunftsnachweise sichergestellt, dass eine einmal aus erneuerbaren Energien erzeugte und in das Netz eingespeiste Strommenge auch nur einmal unter Kennzeichnung dieser Eigenschaft wieder entnommen werden kann. Die Zuordnung von Verbrauch und Herkunftsnachweisen sowie die Aufstellung der Herkunftsländer erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Stromkennzeichnung. Diese findet ihr hier: Zusammensetzung unseres Strommix