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    Ökostrommarkt neu regeln: LichtBlick fordert Paradigmenwechsel bei Zertifizierung

    Hamburg, 6. August 2020 – Die Energiewende hängt in Deutschland immer noch stark an der Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die Marktintegration der erneuerbaren Energien kommt hingegen nur schleppend voran. Das könnte sich bald ändern, wie ein neuer Vorschlag der Stiftung Umweltenergierecht zeigt. Das Hamburger Unternehmen LichtBlick sieht hierin enorme Chancen für die Energiewende.

    Was als grüne Nische vor 20 Jahren im liberalisierten Strommarkt begann, ist heute zum Mainstream geworden. Nicht mehr nur Ökopioniere möchten direkt sauberen Strom beziehen, auch immer mehr Unternehmen, von der Bäckerei bis zum Weltkonzern, wollen vollständig auf Ökostrom umstellen. „Diese erfreuliche Entwicklung muss als marktgesteuerter Treiber für die Energiewende genutzt werden. Wer Ökostrom haben möchte, sollten diesen künftig problemlos aus EEG-Anlagen in Deutschland erhalten können“, erläutert Ralf Schmidt-Pleschka, Koordinator für Energiepolitik der LichtBlick SE.

    Um die rasch wachsende Nachfrage nach Ökostrom bedienen zu können, müssen allerdings die gesetzlichen Vorgaben entrümpelt werden. Ein Schlüssel dazu ist die Novelle der
    Herkunftskennzeichnung für Grünstrom. Schon in der anstehenden EEG-Novelle
    sollten die Weichen neu gestellt werden, damit Ökostrom zum Normalfall in
    Deutschland werden kann.

    Schmidt-Pleschka: „Die überkomplexe und für Kunden völlig unverständliche Trennung von EEG- und Grünstrom muss überwunden werden. Wir haben dazu bereits im letzten Jahr einen konkreten Vorschlag gemacht und begrüßen es außerordentlich, dass die Stiftung mUweltenergierecht nun erneut eine konstruktive Debatte zu diesem wichtigen
    Thema anstößt.“

    Bislang ist es in Deutschland kaum möglich, heimischen Ökostrom direkt an Endkunden zu liefern. Grund dafür ist das „Doppelvermarktungsverbot“. Strom, der über das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) gefördert wird, darf nicht als Grünstrom direkt an Kunden verkauft werden. Dadurch wird die vermarktbare Grünstrommenge in Deutschland extrem eingeschränkt.

    Über LichtBlick:

    LichtBlick ist Pionier und Marktführers für Ökostrom und Ökogas. LichtBlick beliefert mit rund 1 Million Energieverträgen bundesweit über 1,7 Millionen Menschen in Haushalten und
    Gewerbe mit sauberer Energie. Das innovative Unternehmen entwickelt Produkte und Dienstleistungen für einen klimaneutralen Lebensstil. LichtBlick beschäftigt 500 Mitarbeiter und erzielte 2019 einen Umsatz von rund 700 Millionen Euro. Info: www.lichtblick.de

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    Ralf Schmidt-Pleschka

    Pressekontakt

    Ralf Schmidt-PleschkaBei Rückfragen hilft Ralf Schmidt-Pleschka gern weiter. Telefonisch unter +49 30 40054824 oder per Mail.

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    „Ökostrom“ bedeutet: In Höhe eures Verbrauchs wird Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Der Nachweis erfolgt bilanziell zu 100 % über Herkunftsnachweise gemäß § 42 EnWG, die im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet werden. Die tatsächliche Stromlieferung an eure Steckdose erfolgt physikalisch über das allgemeine Stromnetz, in dem sich Strom aus verschiedenen Quellen mischt (Strommix). Es kann dabei nicht sichergestellt werden, dass der konkrete Strom, den ihr verbraucht, tatsächlich aus erneuerbaren Energien stammt. Trotzdem wird durch den Einkauf und die Entwertung sogenannter Herkunftsnachweise sichergestellt, dass eine einmal aus erneuerbaren Energien erzeugte und in das Netz eingespeiste Strommenge auch nur einmal unter Kennzeichnung dieser Eigenschaft wieder entnommen werden kann. Die Zuordnung von Verbrauch und Herkunftsnachweisen sowie die Aufstellung der Herkunftsländer erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Stromkennzeichnung. Diese findet ihr hier: Zusammensetzung unseres Strommix