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    Netzrenditen: Die Anti-Preisbremse

    Hamburg, 31.08.2023 - Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem gestern veröffentlichten Urteil die aktuelle Festlegung der Eigenkapitalverzinsung für Netzbetreiber durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) kassiert. In einem weiteren Urteil wurde die Klage von LichtBlick zurückgewiesen, die Zinsfestlegung der Behörde sei vom politischen Beirat der BNetzA in unzulässiger Weise beeinflusst worden. LichtBlick prüft eine Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

    "Investitionen in Stromleitungen sind sicher und auskömmlich. Darum feiern die Netzbetreiber regelmäßig Rekordgewinne. Jetzt fordern sie noch höhere Renditen, als diese zum Beispiel bei deutlich risikoreicheren Wind- oder Solarprojekte üblich sind. Die überhöhten Netzrenditen sind gerade in Zeiten hoher Energiepreise ein Affront gegen Haushalte und Unternehmen. Das ist eine milliardenschwere Anti-Preisbremse. Das wollen wir im Sinne aller Stromkund*innen verhindern", so LichtBlick-Chefjurist Markus Adam.

    Die staatlich garantierte Eigenkapitalverzinsung für Netzbetreiber belastet über die Netzentgelte direkt die Stromrechnungen von Haushalten und Unternehmen. Aktuell liegen die Garantierenditen bei 5,07 Prozent für Neuinvestitionen. Jeder Prozentpunkt kosten die Stromkund*innen rund 1 Milliarde Euro pro Jahr.

    LichtBlick hatte in seiner Klage vor dem OLG die Einflussnahme auf die letzte Zinserhöhung der Bundesnetzagentur seitens des Beirats kritisiert. Damals wurde massiv Druck auf die Behörde ausgeübt. Dabei soll die Behörde auf Geheiß der EU unabhängig von politischen Einflüssen agieren. "Netzbetreiber und Landespolitiker haben Hand in Hand agiert, um die Zinsentscheidung zu beeinflussen. Laut OLG soll diese Kampagne angeblich keine Auswirkungen auf die Entscheidung der BNetzA gehabt haben – die dann aber höher als angekündigt ausfiel", so Adam.

    LichtBlick kritisiert auch die Pläne der Bundesnetzagentur, die Netzrenditen in der laufenden Regulierungsperiode um 2 Prozentpunkte anzuheben. "Im Grunde hat die Behörde das Düsseldorfer Urteil vorweggenommen. Auf Verbraucher*innen kämen damit nochmal 2,5 Milliarden Euro Mehrkosten zu. Und das ohne Not, denn die Investitionen in Netze sind auch ohne den Zuschlag hochattraktiv. Wenn die Renditen auf dem aktuellen Niveau eingefroren werden, ist das mehr als auskömmlich", so Adam. LichtBlick will auch gegen die jüngsten Pläne der Regulierungsbehörde vorgehen.

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    Ralph Kampwirth

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    „Ökostrom“ bedeutet: In Höhe eures Verbrauchs wird Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Der Nachweis erfolgt bilanziell zu 100 % über Herkunftsnachweise gemäß § 42 EnWG, die im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet werden. Die tatsächliche Stromlieferung an eure Steckdose erfolgt physikalisch über das allgemeine Stromnetz, in dem sich Strom aus verschiedenen Quellen mischt (Strommix). Es kann dabei nicht sichergestellt werden, dass der konkrete Strom, den ihr verbraucht, tatsächlich aus erneuerbaren Energien stammt. Trotzdem wird durch den Einkauf und die Entwertung sogenannter Herkunftsnachweise sichergestellt, dass eine einmal aus erneuerbaren Energien erzeugte und in das Netz eingespeiste Strommenge auch nur einmal unter Kennzeichnung dieser Eigenschaft wieder entnommen werden kann. Die Zuordnung von Verbrauch und Herkunftsnachweisen sowie die Aufstellung der Herkunftsländer erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Stromkennzeichnung. Diese findet ihr hier: Zusammensetzung unseres Strommix