LichtBlick Logo
  • ÖkoStrom
  • ÖkoGas
  • Für eure HeizungWärmepumpeNachtspeicherheizung
  • Für euer ZuhauseSolarStromWallet
  • Für euer E-AutoÖkoStrom E-AutoTHG-QuoteE-Auto Unterwegs
  • LichtBlick App
  • GewerbeStrom
  • GewerbeGas
  • Spotmarkt
  • PPA
  • E-MobilitätLadelösungenBranchenWissen E-Mobilität
  • Smart Meter EnergieManager
  • Compliance & Integrität
  • Klimaneutral leben
  • Kompensation
  • Klimaschutz
  • Podcasts
  • RatgeberSolarZuhauseErneuerbare EnergienE-MobilitätWärme
  • Kontakt
  • Mein Konto
  • Politik

    Mehr Markt für Ökostrom

    LichtBlick legt Gesetzentwurf für EEG-Reform vor

    LichtBlick schlägt eine Reform des Ökostrom-Marktes vor. Geförderter Strom aus erneuerbaren Quellen soll demnach direkt an Haushalte und Unternehmen verkauft werden können. Bisher ist das in Deutschland meist untersagt – anders bei unseren europäischen Nachbarn. Das Klimaschutz-Unternehmen legte am Dienstag in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Der Bundestag befasst sich aktuell mit einer Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

    „Die Klimadebatte hat die Ökostrom-Nachfrage von Haushalten und Unternehmen enorm angekurbelt. Diese Nachfrage kann und muss neben der EEG-Förderung zum Treiber für den Ökostrom-Ausbau werden“, erklärt Ralf Schmidt-Pleschka, Koordinator für Energie- und Klimapolitik bei LichtBlick. Ein weiterer Vorteil der Neuregelung sind Zusatzeinnahmen, mit denen die EEG-Subventionen gesenkt und die Stromverbraucher entlastet werden können.

    Die Strommarkt-Experten des Hamburg Instituts haben im Auftrag von LichtBlick einen schlanken Gesetzesvorschlag entwickelt. Er sieht vor, für neue, geförderte Ökostromanlagen Herkunftsnachweise auszustellen. Sie ermöglichen eine lückenlose und gesetzeskonforme Ökostrom-Vermarktung an Endkunden.

    2021 könnten so etwa 10 Milliarden Kilowattstunden Wind- und Solarstrom als grüne Strom-Produkte vermarktet werden. Bis 2030 wären es bis zu 160 Milliarden Kilowattstunden. Das entspricht einem Drittel des Stromverbrauchs in Deutschland. „Die Koalition muss mehr Markt wagen und den aktuellen EEG-Entwurf nachbessern“, fordert Schmidt-Pleschka.

    Bisher hat Deutschland das europäische Verbot zur Doppelvermarktung von Grünstrom besonders marktfeindlich umgesetzt. Die Folge: Obwohl erneuerbare Energien im ersten Halbjahr 2020 bereits 56 Prozent der Stromproduktion stellten, dürfen nur geringe Mengen Wind- und Solarstrom direkt an Endkunden verkauft werden. Viele Versorger beziehen deshalb grünen Strom im Ausland. In den meisten anderen EU-Staaten darf geförderter Ökostrom schon seit langem direkt vermarktet werden.

    Materialien zum Download:

    • Medienmitteilung als PDF

    • Gesetzentwurf „Herkunftsnachweise für Strom aus neuen EEG-finanzierten Anlagen“

    Material herunterladen

    Download
    Ralf Schmidt-Pleschka
    Pressekontakt

    Ralf Schmidt-Pleschka

    Bei Rückfragen hilft Ralf Schmidt-Pleschka gern weiter. Telefonisch unter +49 30 40054824 oder per Mail. ralf.schmidt-pleschka@lichtblick.de

    Das Update für Klimafreunde

    Leicht zu haben, schwer zu toppen – mit diesem Formular flattern neue Ideen und Meldungen zu grüner Energie und spannenden Innovationen automatisch auf den Bildschirm. Immer interessant und pünktlich per Mail.

    Presseverteiler abonnieren