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    Eine unabhängige Bundesnetzagentur dient Wettbewerb und Verbraucher*innen

    Hamburg, 16. Oktober 2023 - LichtBlick begrüßt die Pläne für eine größere Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur (BNetzA). Die Ampel setzt derzeit eine entsprechende Vorgabe der EU um. „Wettbewerb und Verbraucher*innen werden künftig von einer Behörde profitieren, die unabhängig und marktgerecht entscheidet“, so Markus Adam, Chefjurist von LichtBlick.

    Forderungen aus der Branche nach einem Energiebeirat der BNetzA lehnt LichtBlick entschieden ab. „Die Netzbranche fürchtet um eingespielte Einflussmöglichkeiten. Genau diese aber will die EU unterbinden. Darum lehnen wir einen Energiebeirat ab. Auch der aktuell bestehende politische Beirat der Agentur sollte abgeschafft werden, weil der Einfluss des Beirats die von der EU angemahnte Unabhängigkeit der Behörde gefährdet“, so Adam weiter.

    Bei der Anpassung des § 24 Energiewirtschaftsgesetz muss die Bundesregierung nach den Vorgaben der EU dafür sorgen, dass die Regulierungsbehörde unabhängig von allen politischen Stellen selbständige Entscheidungen treffen kann. Bei der jüngsten Anhörung zur Reform wurde von einigen Akteuren sogar eine Erweiterung des Beirats-Rechte gefordert. „Das steht den EU-Vorgaben klar entgegen. Die saubere und rechtssichere Lösung ist die Abschaffung des Beirats“, erläutert Adam.

    Die BNetzA kann und muss die Befürchtungen der Netzbetreiber ernst nehmen und dafür sorgen, dass die Entscheidungen transparent und marktgerecht erfolgen. Dies ist aber möglich, ohne die Souveränität der Behörde einzuschränken. Der Bundestag kann entsprechende Leitlinien festlegen und Berichtspflichten einfordern.

    Der Beirat ist ein ausschließlich politisch besetztes Gremium und ist unter anderem dafür zuständig, der Bundesregierung Vorschläge zur Besetzung der (Vize-)Präsident*innen der Bundesnetzagentur zu machen. Die 32 Mitglieder setzen sich je zur Hälfte aus Bundestagsabgeordneten und Vertreter*innen der Landesregierungen zusammen. Der Länderausschuss dient primär der Abstimmung der nationalen Regulierungsbehörde mit den Landesregulierungsbehörden.

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    Ralph Kampwirth

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    „Ökostrom“ bedeutet: In Höhe eures Verbrauchs wird Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Der Nachweis erfolgt bilanziell zu 100 % über Herkunftsnachweise gemäß § 42 EnWG, die im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet werden. Die tatsächliche Stromlieferung an eure Steckdose erfolgt physikalisch über das allgemeine Stromnetz, in dem sich Strom aus verschiedenen Quellen mischt (Strommix). Es kann dabei nicht sichergestellt werden, dass der konkrete Strom, den ihr verbraucht, tatsächlich aus erneuerbaren Energien stammt. Trotzdem wird durch den Einkauf und die Entwertung sogenannter Herkunftsnachweise sichergestellt, dass eine einmal aus erneuerbaren Energien erzeugte und in das Netz eingespeiste Strommenge auch nur einmal unter Kennzeichnung dieser Eigenschaft wieder entnommen werden kann. Die Zuordnung von Verbrauch und Herkunftsnachweisen sowie die Aufstellung der Herkunftsländer erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Stromkennzeichnung. Diese findet ihr hier: Zusammensetzung unseres Strommix