

BAFA E-Auto- Förderung 2023.
Bis 2030 sollen 15 Mio. vollelektrische PKW unterwegs sein. Dieses Ziel der Bundesregierung fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle seit Juli 2016 mit einer E-Auto Prämie. Ab September 2023 können nur noch Privatpersonen diesen Umweltbonus beantragen. Infos über Kriterien und mehr gibts im Folgenden.


Welche E-Autos fördert die BAFA 2023 noch?
Ab September 2023 fördert die BAFA nur noch rein elektrische Fahrzeuge. Plug-in-Hybride werden nicht mehr gefördert. Die Förderung gilt für neu zugelassene und junge gebrauchte Batterie-Elektrofahrzeuge sowie Brennstoffzellen-Fahrzeuge. Auch Fahrzeuge ohne lokale CO2-Emissionen1 sind noch förderfähig. Die Förderung greift:
- Für Neufahrzeuge, die in Deutschland erstmals zugelassen wurden sowie für Brennstoffzellen-Fahrzeuge und junge Gebrauchte mit 2. Zulassung
- 12-24 Monate Mindesthaltedauer
Wie hoch sind die Prämien der BAFA-Förderung?
Die Höhe hängt vom Anschaffungspreis des E-Fahrzeugs ab. Bei Leasing-Fahrzeugen ist sie auch von der Laufzeit abhängig. Zudem geht die Hälfte der staatlichen E-Fahrzeug-Prämie an den Händler. Die maximale Förderung für 2023 beträgt derzeit 6.750 €.
Mehr Informationen zum UmweltbonusBundesanteil für Neufahrzeuge (Nettolistenpreis < 40.000 € | Bundesanteil für Neufahrzeuge (Nettolistenpreis > 40.000 € | Bundesanteil für junge Gebrauchtfahrzeuge | Mindesthaltedauer | |
---|---|---|---|---|
Kauf | 4.500 € | 3.000 € | 3.000 € | 12 Monate |
Leasing-Laufzeit 12-23 Monate | 2.250 € | 1.500 € | 1.500 € | 12 Monate |
Leasing-Laufzeit über 23 Monate | 4.500 € | 3.000 € | 3.000 € | 24 Monate |
So wird die E-Auto-Förderung der BAFA beantragt.
Die Förderung für E-Autos wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt. Es können Einzel- oder Sammelanträge für bis zu 500 modellgleiche Fahrzeuge gestellt werden.
Förderung beantragenÜber Förderung informieren
Vor Antragstellung sollte geprüft werden, ob das E-Fahrzeug alle Kriterien für die Umweltprämie erfüllt.
Fahrzeug kaufen oder leasen
Ohne Fahrzeug keine Förderung. Ein vorhandener Kauf- oder Leasingvertrag ist für die Förderung maßgeblich.
Antrag stellen und legitimieren
Zum Antrag für die Innovationsprämie bei der BAFA gehört als Legitimation die Zulassungsbescheinigung.
Zuschuss für E-Fahrzeug erhalten
Nach erfolgreicher Prüfung versendet die BAFA zunächst einen Zuwendungsbescheid und danach den Zuschuss.
Umweltbonus für E-Fahrzeuge: Das ändert sich ab 2024.
Ab 1. Januar 2024 wird der maximale Nettolistenpreis förderfähiger E-Fahrzeuge auf 45.000 € und dadurch auch die maximale Höhe des Umweltbonus gesenkt.
Bundesanteil für Neufahrzeuge (Nettolistenpreis < 45.000 € | Bundesanteil für junge Gebrauchtfahrzeuge | Mindesthaltedauer | |
---|---|---|---|
Kauf | 3.000 € | 2.400 € | 12 Monate |
Leasing-Laufzeit 12-23 Monate | 1.500 € | 1.400 € | 12 Monate |
Leasing-Laufzeit über 23 Monate | 3.000 € | 2.400 € | 24 Monate |
Die wichtigsten Fragen zur BAFA-Förderung für Elektrofahrzeuge.
-
Privatpersonen, Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein förderfähiges E-Fahrzeug zugelassen wird, können noch bis zum 31. August 2023 einen Antrag stellen. Ab dem 01.September 2023 können nur noch Privatpersonen einen Antrag stellen.
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Förderfähig sind Neuwagen und junge Gebrauchtwagen mit rein batterie-elektrischem Antrieb oder einem Antrieb, der kein CO2 ausstößt. Der Netto-Listenpreis darf maximal 65.000 Euro betragen.
Für neue Elektroautos gelten folgende Voraussetzungen zur Förderung:
Das Modell muss auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge sein.
Die Erstzulassung darf maximal 1 Jahr zurückliegen.
Das Elektrofahrzeug muss im Inland mindestens 12 Monate auf den/die Antragssteller*in zugelassen sein.
Für gebrauchte Elektrofahrzeuge gelten folgende Voraussetzungen zur Förderung:
Das Modell muss auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge sein.
Das Fahrzeug darf nicht zuvor als Neuwagen gefördert sein.
Die Erstzulassung ist nicht länger als 12 Monate her und das E-Fahrzeug weist maximal 15.000 km Laufleistung auf.
Die Erstzulassung erfolgte in einem EU-Staat.
Der Förderantrag darf maximal 12 Monat nach der Zweitzulassung erfolgen.
Der maximal förderfähige Bruttogesamt-Fahrzeugpreis beträgt 80 % des Neulistenpreises. Hiervon wird der Bruttoherstelleranteil noch abgezogen.
Ein privater Kaufvertrag ist NICHT förderfähig.
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Der Antrag auf Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen, auch Umweltbonus genannt, erfolgt über das Portal des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
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