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Förderung

BAFA E-Auto- Förderung 2023.

Bis 2030 sollen 15 Mio. vollelektrische PKW unterwegs sein. Dieses Ziel der Bundesregierung fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle seit Juli 2016 mit einer E-Auto Prämie. Ab September 2023 können nur noch Privatpersonen diesen Umweltbonus beantragen. Infos über Kriterien und mehr gibts im Folgenden.

Mann hält Ladekabel zum Laden von E-Auto in der HandMann hält Ladekabel zum Laden von E-Auto in der Hand

Welche E-Autos fördert die BAFA 2023 noch?

Ab September 2023 fördert die BAFA nur noch rein elektrische Fahrzeuge. Plug-in-Hybride werden nicht mehr gefördert. Die Förderung gilt für neu zugelassene und junge gebrauchte Batterie-Elektrofahrzeuge sowie Brennstoffzellen-Fahrzeuge. Auch Fahrzeuge ohne lokale CO2-Emissionen1 sind noch förderfähig. Die Förderung greift:

  • Für Neufahrzeuge, die in Deutschland erstmals zugelassen wurden sowie für Brennstoffzellen-Fahrzeuge und junge Gebrauchte mit 2. Zulassung
  • 12-24 Monate Mindesthaltedauer
Liste förderfähiger E-Fahrzeuge

Wie hoch sind die Prämien der BAFA-Förderung?

Die Höhe hängt vom Anschaffungspreis des E-Fahrzeugs ab. Bei Leasing-Fahrzeugen ist sie auch von der Laufzeit abhängig. Zudem geht die Hälfte der staatlichen E-Fahrzeug-Prämie an den Händler. Die maximale Förderung für 2023 beträgt derzeit 6.750 €.

Mehr Informationen zum Umweltbonus
Bundesanteil für Neufahrzeuge (Nettolistenpreis < 40.000 €Bundesanteil für Neufahrzeuge (Nettolistenpreis > 40.000 €Bundesanteil für junge GebrauchtfahrzeugeMindesthaltedauer
Kauf4.500 €3.000 €3.000 €12 Monate
Leasing-Laufzeit 12-23 Monate2.250 €1.500 €1.500 €12 Monate
Leasing-Laufzeit über 23 Monate4.500 €3.000 €3.000 €24 Monate

So wird die E-Auto-Förderung der BAFA beantragt.

Die Förderung für E-Autos wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt. Es können Einzel- oder Sammelanträge für bis zu 500 modellgleiche Fahrzeuge gestellt werden.

Förderung beantragen
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Über Förderung informieren

Vor Antragstellung sollte geprüft werden, ob das E-Fahrzeug alle Kriterien für die Umweltprämie erfüllt.

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Fahrzeug kaufen oder leasen

Ohne Fahrzeug keine Förderung. Ein vorhandener Kauf- oder Leasingvertrag ist für die Förderung maßgeblich.

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Antrag stellen und legitimieren

Zum Antrag für die Innovationsprämie bei der BAFA gehört als Legitimation die Zulassungsbescheinigung.

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Zuschuss für E-Fahrzeug erhalten

Nach erfolgreicher Prüfung versendet die BAFA zunächst einen Zuwendungsbescheid und danach den Zuschuss.

Umweltbonus für E-Fahrzeuge: Das ändert sich ab 2024.

Ab 1. Januar 2024 wird der maximale Nettolistenpreis förderfähiger E-Fahrzeuge auf 45.000 € und dadurch auch die maximale Höhe des Umweltbonus gesenkt.

Bundesanteil für Neufahrzeuge (Nettolistenpreis < 45.000 €Bundesanteil für junge GebrauchtfahrzeugeMindesthaltedauer
Kauf3.000 €2.400 €12 Monate
Leasing-Laufzeit 12-23 Monate1.500 €1.400 €12 Monate
Leasing-Laufzeit über 23 Monate3.000 €2.400 €24 Monate

Die wichtigsten Fragen zur BAFA-Förderung für Elektrofahrzeuge.

  • Privatpersonen, Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein förderfähiges E-Fahrzeug zugelassen wird, können noch bis zum 31. August 2023 einen Antrag stellen. Ab dem 01.September 2023 können nur noch Privatpersonen einen Antrag stellen.

  • Förderfähig sind Neuwagen und junge Gebrauchtwagen mit rein batterie-elektrischem Antrieb oder einem Antrieb, der kein CO2 ausstößt. Der Netto-Listenpreis darf maximal 65.000 Euro betragen.

    Für neue Elektroautos gelten folgende Voraussetzungen zur Förderung:

    • Das Modell muss auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge sein.

    • Die Erstzulassung darf maximal 1 Jahr zurückliegen.

    • Das Elektrofahrzeug muss im Inland mindestens 12 Monate auf den/die Antragssteller*in zugelassen sein.

    Für gebrauchte Elektrofahrzeuge gelten folgende Voraussetzungen zur Förderung:

    • Das Modell muss auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge sein.

    • Das Fahrzeug darf nicht zuvor als Neuwagen gefördert sein.

    • Die Erstzulassung ist nicht länger als 12 Monate her und das E-Fahrzeug weist maximal 15.000 km Laufleistung auf.

    • Die Erstzulassung erfolgte in einem EU-Staat.

    • Der Förderantrag darf maximal 12 Monat nach der Zweitzulassung erfolgen.

    • Der maximal förderfähige Bruttogesamt-Fahrzeugpreis beträgt 80 % des Neulistenpreises. Hiervon wird der Bruttoherstelleranteil noch abgezogen.

    • Ein privater Kaufvertrag ist NICHT förderfähig.

  • Der Antrag auf Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen, auch Umweltbonus genannt, erfolgt über das Portal des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

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