Fragen und Antworten zu gewerblichen Ladestationen.

Beantragen einer Ladestation

  • Nach der Anfrage ermittelt LichtBlick die passendste zukunftsfähige Ladelösung. Anschließend erhalten Sie ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Angebot. Nach der Bestätigung beginnt die Planung. Andere gegebenenfalls anfallende Arbeiten, wie zum Beispiel Aushubarbeiten, werden vom Serviceteam an die LichtBlick-Partner übergeben. Diese vereinbaren mit Ihnen telefonisch oder per E-Mail einen Termin für die Installation.

  • Das hängt von zwei Faktoren ab. Ob der vorhandene Stromanschluss ausreicht und es im Haus viele Fremdverbraucher, wie zum Beispiel Haushaltsgeräte oder eine Sauna gibt. Ihr*w Installateur*in oder Netzbetreiber*in informiert über die verfügbare Kapazität. Sind viele stromintensive Geräte an den Zählerschrank angeschlossen, steht unter Umständen nicht genug Strom zur Verfügung. In diesem Fall können Sie Lösungen wie das intelligente Lastmanagement zur optimalen Verteilung der Ladeleistung nutzen oder die Stromversorgung aufrüsten lassen.

  • Die Lieferzeit ist davon abhängig, was LichtBlick bereits von Ihrer Situation und Ihren Wünschen weiß. Sobald das Serviceteam einen genauen Überblick hat, kann die Installation schnell erfolgen. Nach ihrer Zustimmung zum Angebot dauert es durchschnittlich 4 bis 6 Wochen, bis LichtBlick die Ladelösung installiert. Aufgrund der aktuell hohen Nachfrage sowie der weltweiten Rohstoffknappheit können Lieferzeiten allerdings stark schwanken.

  • Sie können die Aufrüstung über die Website Ihres Netzbetreiber*ins beantragen. Im Anschluss können Sie vorbereitende Arbeiten (wie zum Beispiel die Anpassung des Zählerschrankes) entweder von den LichtBlick-Techniker*in oder vom eigenen (zertifizierten) Installateur*in vornehmen lassen. Nach den Vorbereitungen kann der Netzbetreiber*in das Aufrüsten des Anschlusses vornehmen. Bitte beachten Sie, dass Ladelösungen erst genutzt werden können, wenn der Netzbetreiber*in den Anschluss aufgerüstet hat.

  • Ja, das ist möglich. In dem Fall wird die Ladestation auf den Roaming-Plattformen veröffentlicht, die mit LichtBlick kooperieren. Darüber hinaus gilt es, Themen wie Preistransparenz und Eichrechtskonformität zu beachten. Wenden Sie sich hierzu gerne ans LichtBlick-Serviceteam.

  • Ja, Sie können als Mitglied einer Eigentümer*innen-Gemeinschaft eine Ladestation beantragen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Eigentümer*innen-Gemeinschaft der Installation an diesem Standort im Voraus schriftlich zustimmt. Ohne schriftliche Genehmigung kann LichtBlick keine Installation vornehmen.

  • Voraussetzungen für den Anschluss einer Ladelösung sind OCPP 1.5 oder 1.6 sowie eine Onlinefähigkeit. In jedem Fall muss aber vorab eine Prüfung durch LichtBlick erfolgen. Bitte lassen Sie dem Serviceteam hierfür das Datenblatt Ihrer Ladelösung zukommen.

  • Falls Sie den Wohnraum gewerblich nutzen, die Stromrechnung aber über ein Privatkonto abrechnen, können Sie keine geschäftliche Ladestation beantragen. Nutzen Sie in diesem Fall bitte die Angebote von LichtBlick für Privatkund*innen.

  • Informationen zum Netzanschluss erhalten Sie von Ihrem Netzbetreiber. Am einfachsten ist die Abfrage über dessen Website. Oder Sie nehmen telefonisch Kontakt auf.

Installation einer Ladestation

  • Nach Ihrer Zustimmung leitet LichtBlick die Anfrage an seine Installationspartner weiter. Die setzen sich dann mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für die Installation zu vereinbaren. Manche Installationspartner schicken Ihnen per E-Mail einen Link, über den Sie selbst einen Installationstermin vereinbaren können.

  • Zu diesem Zweck wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an den Installationspartner, mit dem Sie den Termin für die Installation vereinbart haben. Denken Sie bitte daran, den Termin rechtzeitig abzusagen. Falls Sie den Termin innerhalb von 24 Stunden vor der geplanten Installation absagen, wird eine Stornogebühr berechnet.

  • Eine Installation mit Aushubarbeiten braucht in der Regel länger. Durch zusätzliche Arbeitsstunden fallen die Kosten oft höher aus. Zudem werden hier kostenintensivere Gerätschaften, wie zum Beispiel ein Bagger, benötigt.

  • Eine Ladestation wird oft niedriger abgesichert, um eine Überlastung des Stromnetzes im Gebäude zu vermeiden. So verbraucht die Ladestation nie mehr Strom, als vorhanden ist.

  • LichtBlick geht davon aus, dass Ihr Zählerschrank der geltenden Installationsnorm entspricht oder der jeweilige Installationspartner dafür sorgt, dass dies der Fall ist. Wenn Sie eine Ladestation beantragen, wird gemeinsam geprüft, ob ihr Zählerschrank den Anforderungen entspricht. Auch wenn Sie die Aushubarbeiten selbst übernehmen, muss die Prüfung vor der Installation geschehen.

  • Ja, es ist notwendig, dass am Installationsort der Strom abgestellt ist. Hierfür ist es oftmals ausreichend, im Schaltschrank die Sicherung für den Installationsort abzuschalten.

  • Ja, das ist definitiv möglich. Die LichtBlick-Techniker*innen können Ladestationen sowohl vor Ort als auch aus der Ferne mit verschiedenen intelligenten Lösungen ausstatten, um zum Beispiel eine Überlastung bei unzureichender Stromkapazität zu verhindern und einen sicheren und zuverlässigen Betrieb der Ladestationen zu gewährleisten. Beispielsweise werden Ladestationen von Alfen gern von Geschäftskund*innen genutzt. Sie sind standardmäßig mit „Load Balancing“ ausgestattet, wodurch eine Überlastung der Ladestation verhindert wird. Aus der Ferne kann LichtBlick die Ladestation bei Bedarf auch mit einer geringeren Ladeleistung oder mehrere Ladestationen an einem Standort mit einer maximalen Ladeleistung versehen.

  • Ja, vorzugsweise schon. Auf alle Fälle muss jemand vor Ort sein, der für die Installation zuständig ist, die örtlichen Gegebenheiten kennt und den Techniker*innen Zugang zum Zählerschrank verschafft. Während der Installation können unter Umständen zusätzliche Arbeiten anfallen, beispielsweise die Anpassung des Zählerschranks oder weitere Aushubarbeiten. In diesem Fall sollte jemand mit Entscheidungsfreiheit erreichbar sein.

  • Das hängt vom Umfang der Ladelösung ab. Wenn es sich um eine einzelne Ladestation handelt, dauert die Installation im Schnitt etwa fünf Stunden. Ein*e Techniker*in trifft innerhalb eines vorher vereinbarten Zeitfensters von 4 Stunden ein. Falls unvorhergesehene Situationen auftreten, kann die Installation bis zu 8 Stunden dauern. In diesem Fall kommt der oder die Techniker*in in der Regel an einem anderen Tag wieder, um die Arbeiten abzuschließen.

Verwendung der LichtBlick Business Ladekarte

  • Roaming-Ladekarten sind Ladekarten, mit denen Sie an Ladestationen von verschiedenen Betreibenden im öffentlichen Raum laden können. So müssen Sie nicht mit jedem Anbieter einen entsprechenden Vertrag abschließen und sind auch unterwegs immer mit vollem Akku unterwegs.

    Interne RFID-Karten dienen Betreibenden zum Freischalten bestimmter Ladesäulen, zum Beispiel den Ladestationen am Unternehmensstandort oder den Wallboxen bei Mitarbeitenden zuhause. So wird sichergestellt, dass nur freigeschaltete Ladekarten an Ihren Ladestationen laden können.

  • Sie können mit LichtBlick Business Ladekarte bei Ladestationen laden, mit deren Betreibenden LichtBlick einen Roaming-Vertrag hat. Eine Übersicht aller Betreibenden finden Sie hier.

  • Mit einer LichtBlick Business Ladekarte von LichtBlick können Sie an mehr als 250.000 Ladepunkte in ganz Europa laden. Sie finden hier eine Übersicht aller Anbieter.

  • Sie finden die Ladetarife von LichtBlick hier.

  • Mit der LichtBlick Business Ladekarte von LichtBlick können Sie auch Schnellladestationen nutzen. Klicken Sie hier, um die aktuellen Tarife zu sehen. Der Anbieter einer Schnellladestation ist in der Übersicht nicht aufgeführt? Dann wird sein Tarif mit hoher Wahrscheinlichkeit an der Schnellladestation abgezeigt.

  • Sobald Sie die LichtBlick Business Ladekarte erhalten, ist sie einsatzbereit. Sie brauchen sie also nicht mehr zu aktivieren.

  • Ja, sie erhalten pro Ladepunkt kostenlos eine RFID-Ladekarte sowie zusätzlich eine RFID-Ladekarte pro Ladesystem. Sie benötigen auch eine LichtBlick Business Ladekarte für unterwegs? Kontaktieren Sie hierfür gern das Serviceteam.

  • Um weitere Ladekarten zum Freischalten Ihrer Ladestationen zu bestellen, schreiben Sie einfach eine E-Mail an support.emobility@LichtBlick.de oder kontaktieren Sie LichtBlick über das Kontaktformular.

  • Die LichtBlick Business Ladekarte kostet monatlich 2,95 € inkl. UmSt. Hinzu kommt eine einmalige Aktivierungsgebühr von 2,98 €. Die Ladetarife können Sie hier nachlesen.

  • Wenn Sie Ihre LichtBlick Business Ladekarte verloren haben, nehmen Sie bitte Kontakt zum Serviceteam auf. LichtBlick sendet Ihnen dann eine neue Ladekarte zu. Ihre alte LichtBlick Business Ladekarte wird sofort deaktiviert. Falls Sie ein Leasingfahrzeug besitzen und eine Ladekarte von einem anderen Anbieter haben, wenden Sie sich bitte an diesen Anbieter.

  • Je nach Auslastung der Post dauert es im Schnitt fünf Werktage, bis die LichtBlick Business Ladekarte bei Ihnen eintrifft.

  • Wenn Sie die LichtBlick Business Ladekarte an einer der LichtBlick-Ladestationen verwenden, wird Ihnen kein Starttarif berechnet.

  • Überprüfen Sie zunächst, ob Ihre LichtBlick Business Ladekarte wirklich nicht funktioniert, indem Sie es bei einer anderen Ladestation probieren. Wenn das nicht funktioniert, ist die Karte wahrscheinlich defekt. Kontaktieren Sie dann bitte das Serviceteam. Wenn Sie eine Ladekarte Ihres Arbeitnehmers – wie zum Beispiel eine MultiTankcard oder Travelcard – haben, wenden Sie sich bitte an den Service Ihres Ladekartenanbieters.

Nutzung einer Ladelösung

  • Ihre Mitarbeitenden verbrauchen beim Laden über Ihre Ladestation Strom aus Ihrem Zählerschrank. Das erhöht die Stromrechnung. Damit Sie nicht doppelt zur Kasse gebeten werden, erstattet LichtBlick den beim Laden verbrauchten Strom. In Ihre Ladestation sind ein Zähler und eine SIM-Karte integriert. Der gesamte Stromverbrauch wird registriert und an LichtBlick-Systeme weitergeleitet. So weiß das Serviceteam genau, wie viel Strom über Ihre Ladestation geladen wurde. Mit welcher Karte geladen wurde, spielt dabei keine Rolle. Sie erhalten monatlich 1:1 die Rückvergütung für den Vormonat. LichtBlick erstellt die Gutschrift monatlich rückwirkend für Ihre Mitarbeitenden und eine Gesamtrechnung für Sie.

  • Nein, private Ladestationen auf Grundstücken sind in Deutschland nicht öffentlich. Offline-Wallboxen können nur mit den bei Auslieferung mitgesendeten Ladekarten freigeschaltet werden. Sind Ihre Ladestationen online, können diese mit allen Ladekarten freigeschaltet werden, die für den jeweiligen Betreibenden gelistet sind.

  • Sie können als Betreiber*in im Lademanagement-Portal alle Ladestationen und deren Ladevorgänge überwachen. Unter anderem können Sie die Anzahl der Ladevorgänge sehen, wie viele Kilowattstunden geladen und wie lange Ladestationen genutzt wurden.

  • Wenn der neue Standort den Anforderungen für die Installation einer Ladestation entspricht, können Sie Ihre Ladestation im Prinzip mitnehmen, wenn Sie umziehen.

  • Dies ist abhängig von der Art der Ladestation. Bei manchen Stationen öffnet sich die Klappe der Ladesteckdose erst nach Autorisierung, bei anderen lässt sich das Kabel direkt anstecken. Meist finden Sie direkt auf der Ladestationen eine Anleitung. Eine Anleitung zum Laden an LichtBlick-Ladestationen im öffentlichen Raum, finden Sie in unserer App oder über Scannen des QR-Codes an der Ladestation.

Tarife und Abrechnungen

  • Sie erhalten die Rechnung per E-Mail. Falls die Rechnung sich nicht in Ihrem Posteingang befindet, ist sie möglicherweise im Spam-Ordner gelandet. Oder Ihre Ladestation im LichtBlick-System möglicherweise (noch) als „offline“ gekennzeichnet. In manchen Fällen ist die Ladestation administrativ noch nicht mit unserem Backoffice verbunden. Oder es wurden laufende Verträge vor kurzem gekündigt. Wenden Sie sich bitte ans Serviceteam, falls Sie weiterhin keine Rechnungen erhalten und kein Vertrag gekündigt wurde.

  • Die Abrechnung erfolgt Anfang bis Mitte des Monats für den jeweiligen Vormonat. Erfolgt eine Gutschrifterstellung, wird das Guthaben 14 Tage später auf Ihr Konto überwiesen. Die Frequenz ist nicht anpassbar.

  • Vereinzelt kann es zu Problemen bei der Datenübermittlung kommen, wodurch sich diese in Ausnahmefällen verspätet. Falls Transaktionen der Ladestation nicht auf der Rechnung erscheinen, wenden Sie sich bitte ans Serviceteam.

  • Ihre Rechnung wird per Mail als PDF verschickt. Detaillierte Daten zu den jeweiligen Ladevorgängen können Sie dann im Lademanagement-Portal einsehen.

  • Bei LichtBlick wird der Strompreis 1:1 an Mitarbeitende rückvergütet. Sie brauchen LichtBlick nur Ihre Stromtarife zu schicken. Auf der Basis wird Ihnen der Betrag für die geladenen kWh rückerstattet.

  • Wenn Sie eine Roaming-Ladekarte von LichtBlick haben und LichtBlick nicht der Betreiber einer Ladestation ist, aber einen Roaming-Vertrag mit dem Betreiber hat, können Sie dort dennoch mit Ihrer Roaming-Ladekarte laden. Die dabei entstehenden Gebühren nennt man Roaming-Kosten. Die aktuellen Tarife finden Sie hier.

Hilfe bei Störungen

  • Überprüfen Sie zunächst, ob das Problem wirklich die Ladestation ist, indem Sie es mit Ihrer Ladekarte bei einer anderen Ladestation probieren. Wenn das Laden dort funktioniert, kann es tatsächlich sein, dass eine Störung Ihrer Ladestation vorliegt.

    Vergewissern Sie sich grundsätzlich, dass das Ladekabel fest mit der Ladestation oder dem Auto verbunden ist. Sie können versuchen, eine Störung selbst zu beheben, indem Sie sich zunächst vergewissern, dass das Ladegerät mit Strom versorgt ist. Schauen Sie im Zählerschrank nach, ob die Sicherung der Ladestation eingeschaltet ist. Ist die Sicherung ausgeschaltet, versuchen Sie diese einzuschalten und warten den Neustart der Ladestation ab. Falls die Sicherung eingeschaltet ist, können Sie versuchen, einen Hard-Reset der Ladestation durchzuführen. Dabei gehen Sie wie folgt vor:

    1. Suchen Sie im Zählerschrank die Sicherung, an welche die Ladestation angeschlossen ist. Wenn Sie nicht wissen, um welche Sicherung es sich dabei handelt, können Sie auch die Hauptsicherung ausschalten.

    2. Schalten Sie die Sicherung 15 Minuten lang aus. Falls Sie die Hauptsicherung verwenden, ist das ganze Haus vorübergehend ohne Strom.

    3. Schalten Sie die Sicherung nach 15 Minuten wieder ein. Warten Sie, bis sich die Ladestation vollständig zurückgesetzt hat. Dies dauert ein paar Minuten. Versuchen Sie dann erneut zu laden. Falls Ihre Ladestation nach dem Hard-Reset noch immer nicht funktioniert, wenden Sie sich bitte an das Serviceteam.

  • Überprüfen Sie zunächst, ob Ihre Ladekarte wirklich nicht funktioniert, indem Sie es bei einer anderen Ladestation probieren. Wenn das auch nicht klappt, ist die Karte wahrscheinlich defekt. Wenn Sie eine Ladekarte von LichtBlick haben, können Sie Kontakt zum Serviceteam aufnehmen. Wenn Sie eine Ladekarte Ihres Arbeitnehmers – wie zum Beispiel eine MultiTankcard oder Travelcard – haben, wenden Sie sich bitte an den Service Ihres Ladekartenanbieters.

  • Überprüfen Sie zunächst, ob der Stecker oder die Ladestation verschmutzt ist. Schließen Sie das Kabel an und schieben Sie es mit ein wenig Kraft in das Auto bzw. die Ladestation. Muss das Kabel möglicherweise durch ein neues ersetzt werden? Dann wenden Sie sich bitte an das Serviceteam. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Autohändler oder Leasing-Unternehmen auf, falls sich das Kabel nicht mehr feststecken lässt.

  • Zum Glück kommt das so gut wie nie vor! Aber falls Sie nicht laden können und es weder an der Ladestation, noch an der Ladekarte oder dem Ladekabel liegt, stimmt möglicherweise etwas mit dem E-Auto nicht. Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren Autohändler, um herauszufinden, ob das Auto repariert werden muss.

Es gibt weitere Fragen oder eine Störung?

Die Expert*innen bei LichtBlick helfen gern.

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