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    LichtBlick Aktuell: Klare Stromkennzeichnung statt Greenwashing

    I. Darum geht’s

    Seit vielen Jahren gibt es die Stromkennzeichnung. Jede Verbraucherin, jeder Verbraucher soll über sie erkennen, aus welchen Quellen sich der bezogene Strom zusammensetzt. Das hatte sich der Gesetzgeber gut gedacht, aber leider dann nicht gut gemacht.

    Zwar müssen jedes Jahr am 1. November die über 1.100 Versorger ihre Stromkennzeichnung für rund 15.000 Strom-Produkte veröffentlichen. Die Stromkennzeichnung finden Verbraucher*innen auf den Internetseiten der Anbieter und in der Rechnung. Doch in den meisten Fällen ist viel weniger oder gar kein Ökostrom drin.

    Denn allen guten Willens zum Trotz erklärt das Strom-Etikett eben nicht, wie sich der Stromeinkauf des Versorgers zusammensetzt. Denn jeder Versorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, den über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geförderten Ökostrom anzugeben. Dadurch erscheinen auf jedem Strom-Etikett bis zu 60 Prozent EEG-Ökostrom – auch wenn der Versorger diesen Strom nicht für seine Kunden einkauft. Aus grauem Kohlestrom wird so auf dem Papier blitzsauberer Grünstrom.

    Diese Irreführung könnte bald endlich ein Ende haben. Denn aktuell beraten Bundestag und Bundesrat über eine Gesetzesänderung. Wenn alles gut geht, könnte diese noch im Mai dieses Jahres beschlossen werden. Damit würde die Stromkennzeichnung endlich aussagekräftiger und verbraucherfreundlicher.

    Infografik Etikettenschwindel

    II. Die wichtigsten Fakten

    Zu den Unzulänglichkeiten der bisherigen Stromkennzeichnung gehört neben der Verwirrung der Verbraucher*innen auch ein systematischer Fehler. Denn der gesamte EEG-Strom wird nur den Kund*innen zugeschrieben, welche die EEG-Umlage bezahlen. Ein erheblicher Teil des gesamten Stromverbrauchs wird aber bei der EEG-Umlage privilegiert. So liegt in der Kennzeichnung der Anteil des EEG-geförderten Stroms manchmal erheblich niedriger, in der Regel aber deutlich höher als in der Realität. 

    Wie die Stromkennzeichnung bislang funktioniert, erläutert nebenstehende Graphik: Ein Versorger kauft für seine Kund*innen einen Mix aus 75 Prozent Kohlestrom und 25 Prozent Atomstrom ein. Auf dem Strom-Etikett sinkt der Kohleanteil auf 30 Prozent, der Atomanteil auf 10 Prozent. Stattdessen werden dort 60 Prozent als EEG-Ökostrom ausgewiesen.

    Über 100 Prozent Öko?

    Dieser Strickfehler würde künftig noch absurde Folgen haben. Denn bei einem realen Anteil von 70 % EEG-Strom im Netz würden auf dem Papier alle Stromversorger 100 Prozent grünen Strom ausweisen. Bei noch höheren EEG-Stromanteilen stiege der ausgewiesene Grünstromanteil sogar auf einen irrealen Wert von über 100 Prozent.

    Neue Regelung auf den Weg gebracht

    In der gerade laufenden Novelle des Energiewirtschaftsrechts heißt es nüchtern: „Da der über die EEG-Umlage finanzierte Strom von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen nicht am Strommarkt beschafft wird, soll er im Gesamtversorgermix auch nicht mehr abgebildet werden.“

    Ein Satz mit Wirkung. Denn künftig werden in den meisten Fällen zwei verschiedene Strommixe auf den Webseiten und der Stromrechnung angegeben werden: Ein Gesamtversorgermix, der konkret – ohne EEG-Anteil - benennt, welcher Strom vom Stromversorger beschafft wurde, und einen Produktmix, der weiterhin auch den EEG-Anteil einbezieht. Viele Verbraucher*innen werden das immer noch als verwirrend empfinden. Ihnen sei vor allem der Blick auf den Gesamtversorgermix empfohlen, da der das tatsächliche Einkaufsverhalten des Stromversorgers widerspiegelt.

    Auch wenn es noch besser ginge: Verbraucher*innen werden wohl künftig leichter erkennen können, ob ihr Stromversorger aktiv Ökostrom einkauft, oder ob er nur den allgemeinen EEG-Anteil ausweist. Die grünen Schafe könnte man dann recht einfach von den schwarzen Schafen unterscheiden. Die Ökostrom-Branche hatte eine solche Änderung der Stromkennzeichnung bereits seit Jahren vehement eingefordert und begrüßt den Vorstoß.

    Wie geht es weiter?

    Der Gesetzentwurf befindet sich gerade in der parlamentarischen Beratung in Bundestag und Bundesrat. Diese wird voraussichtlich im Mai abgeschlossen. Bleibt der Passus unverändert, würde ab Sommer die neue Regelung gelten und die Stromversorger müssten ihre Aussagen über den Gesamtversorgermix anpassen. Alle Kunden würden die neue Strommix-Angabe auf der nächste Jahresrechnung finden.

    III. Unser Standpunkt

    Die Stromkennzeichnung war und ist ein gesetzlich verordnetes Greenwashing. Niemand würde akzeptieren, wenn ein Fleischprodukt, das vollständig aus konventioneller Massentierhaltung stammt, als 60 Prozent Biofleisch ausgezeichnet würde.

    Die jetzt eingeleitete Novelle im Energiewirtschaftsrecht würde mehr Transparenz für Verbraucher*innen bringen. Sie könnten anhand des neuen Strommixes leichter unterscheiden zwischen echten Ökostromversorgern und den vielen, die ihren Strom auf dem Papier grün waschen.

    Unsere Empfehlung an die Politiker*innen ist daher diesmal sehr kurz und klar:

    Bitte beschließen Sie zügig die vorliegende Änderung des für die Stromkennzeichnung relevanten § 42 im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

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    Ralf Schmidt-Pleschka
    Pressekontakt

    Ralf Schmidt-Pleschka

    Bei Rückfragen hilft Ralf Schmidt-Pleschka gern weiter. Telefonisch unter +49 30 40054824 oder per Mail. ralf.schmidt-pleschka@lichtblick.de

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