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Stromvertrag abschließen: Darauf solltet ihr achten

Einen neuen Stromvertrag abzuschließen ist in wenigen Minuten online erledigt. Ob Umzug, Tarifwechsel oder Anbieterwechsel: In diesem Ratgeber erfahrt ihr, welche Unterlagen ihr benötigt, welche Vertragslaufzeit zu euch passt und wie ihr euren alten Vertrag kündigt.


Frau macht sich Notizen

Das Wichtigste in Kürze

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Wann ist der richtige Zeitpunkt, einen neuen Stromvertrag abzuschließen?

Idealerweise solltet ihr euren Stromvertrag 2 bis 4 Wochen vor dem gewünschten Lieferbeginn abschließen – bei einem Umzug also vor der Schlüsselübergabe. Wichtig seit Juni 2025: Rückwirkende An- und Abmeldungen sind nicht mehr möglich. Das Datum der Übergabe bzw. für den Beginn der Lieferung muss in der Zukunft liegen.  

Bei einem Umzug habt ihr drei Optionen: 

Mehr zum Thema Strom ummelden beim Umzug

Tipp:Wer vergisst, Strom anzumelden, landet automatisch in der Ersatz- oder Grundversorgung (40,37 Cent pro Kilowattstunde im Durchschnitt, Stand: September 2026²), die oft deutlich teurer ist. Ein Wechsel zu Neukund*innentarifen (rund 31 Cent pro Kilowattstunde im Durchschnitt, Stand: September 2026³) kann sich daher lohnen. Jetzt ÖkoStrom von LichtBlick entdecken
Checkliste

Stromvertrag online abschließen: Checkliste mit allen benötigten Unterlagen

Bei den meisten Anbietern lässt sich ein Stromvertrag in ein paar Schritten einfach online abschließen. Habt ihr euch für euren Wunschtarif – egal, ob für eine Vertragslaufzeit für Strom oder für Strom ohne Mindestlaufzeit – entschieden, benötigt ihr zusätzlich folgende Angaben:  

  • eure aktuelle Adresse (und bei einem Umzug auch die Adresse der neuen Wohnung bzw. des neuen Hauses) 

  • eine E-Mail-Adresse 

  • Angaben zu eurem aktuellen Stromverbrauch und eurem bisherigen Versorger 

  • eure Zählernummer, den Zählerstand und möglichst eure Marktlokations-ID 

  • eure Bankverbindung für das Einzugsverfahren 

  • das Datum der Schlüsselübergabe beim Wechsel wegen eines Umzugs

Stromvertrag auswählen: 6 Kriterien für den richtigen Tarif

In Deutschland könnt ihr 2026 zwischen rund 1.500 Stromanbietern² wählen – dazu zählen lokale und überregionale. Um den passenden Stromvertrag abschließen zu können, orientiert euch an diesen 6 Kriterien:

Preisgarantie beim Stromvertrag abschließen
Preisgarantie: Schutz vor steigenden Strompreisen
Preisgarantien⁴ schützen euch zum Beispiel vor steigenden Beschaffungskosten. Der Nachteil ist: Fallen die Beschaffungskosten während der Zeit der Preisgarantie, könnt ihr erst nach Ablauf der Preisgarantie davon profitieren. Welche Bestandteile des Stromvertrags aber genau vor Erhöhungen geschützt sind, ist sehr individuell. Sind die Garantien vielversprechend und das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt, wählt am besten einen Tarif mit Preisgarantie. Da es verschiedene Formen von Preisgarantien gibt, lohnt sich aber immer ein genauer Blick in die Details bei Tarifabschluss!
Laufzeit Stromvertrag
Vertragslaufzeit: 12 Monate, 24 Monate oder flexibel?
Bei der Wahl für euren Stromvertrag könnt ihr in der Regel zwischen einem Stromvertrag von 12 oder 24 Monaten wählen. Einige Energieversorger bieten auch Strom ohne Vertragslaufzeit an. Die Kündigungsfristen liegen bei einem Monat. Lediglich in der Grundversorgung kündigt ihr innerhalb von zwei Wochen.
Stromvertrag
Strom aus Erneuerbaren mit Herkunftsnachweisen
Achtet auf nachvollziehbare Informationen zur Stromherkunft und zur gesetzlichen Stromkennzeichnung. Seriöse Anbieter machen transparent, wie die Herkunft des gelieferten Stroms nachgewiesen wird und welche Energiequellen ihrer Stromkennzeichnung zugrunde liegen.
Stromvertrag Wechselservice
Wechselservice: Der neue Anbieter kündigt für euch
Schließt ihr einen neuen Stromvertrag ab, übernimmt in der Regel der neue Anbieter die Kündigung beim alten Versorger – ihr müsst euch also um nichts kümmern. Seit dem 6. Juni 2025 kann der technische Wechsel werktags sogar innerhalb von 24 Stunden. Die Laufzeiten eures Altvertrags müsst ihr trotzdem einhalten. Nur bei einer Sonderkündigung, etwa wegen einer Preiserhöhung, solltet ihr selbst kündigen, um die Frist sicher einzuhalten.
Transparente Stromabrechnung
Transparente Abrechnung
Bei einem seriösen Versorger kann das Abrechnungsintervall gewählt werden. In der Regel erfolgt die Turnusabrechnung einmal im Jahr und es werden monatliche Abschläge gezahlt, sie sich an dem Verbrauch orientieren. Vorauszahlungen, Mindestabnahmen und ähnliche Voraussetzungen weisen auf Intransparenz hin – achtet darauf unbedingt beim Vertragsabschluss.
Erfahrung
Erfahrener Anbieter: Sicherheit und guter Kundenservice
Erfahrung zahlt sich aus: Anbieter, die schon lange im Stromgeschäft tätig sind, wissen, was sie tun, und stehen euch bei Fragen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. LichtBlick beliefert euch bereits seit über 25 Jahren mit Strom – und entwickelt kontinuierlich neue Lösungen für Energie, Wärme und Mobilität.

Stromvertrag-Vergleich: 12 Monate vs. 24 Monate vs. flexibel

Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem gewählten Tarif. LichtBlick bietet verschiedene Modelle – für jedes Bedürfnis das passende:

ÖkoStrom-Tarif RelaxLangfristig günstig & planungssicher: 24 Monate Preisgarantie⁴ und Laufzeit.
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ÖkoStrom-Tarif KomfortFlexibel bleiben & entspannt sparen: 12 Monate Preisgarantie⁴ und Laufzeit.
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ÖkoStrom-Tarif Dynamic⁵Dynamisch und preisbewusst: Strom nutzen, wenn er günstig ist.
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Frau genießt die Sonne

Grundversorgung: Strom ohne eigenen Vertrag – Kosten und Alternativen

Habt ihr keinen eigenen Stromvertrag abschließen können oder es vergessen, übernimmt automatisch der Grundversorger (meist das örtliche Stadtwerk) eure Belieferung. Das ist zwar praktisch, aber teuer: Die Grundversorgung kostet im September 2026 durchschnittlich 40,37 Cent pro Kilowattstunde². Zum Vergleich: Neukundentarife bekommt ihr 2026 bereits ab rund 31 Cent pro Kilowattstunde (Stand: September 2026).³ Bei einem Jahresstromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden könntet ihr mit dem günstigsten Preis also ca. 330 Euro pro Jahr sparen!

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Frau sitzt im Sessel am Tablet

Alten Stromvertrag kündigen: Fristen und Ablauf

Der Stromvertrag verlängert sich nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit. Er ist dann monatlich kündbar. Ihr seid also nicht an eine erneute Vertragslaufzeit gebunden. 

Tipp: Bei vielen Anbietern könnt ihr eure Kündigung auch einfach online einreichen oder über den Kündigungsbutton kündigen, die jeder Energieversorger auf seiner Webseite bereitzustellen hat. 

Mann liegt auf dem Boden und genießt die Sonne

Sonderkündigungsrecht beim Stromvertrag: Wann ihr sofort wechseln könnt

In einigen Fällen habt ihr ein Sonderkündigungsrecht – etwa, wenn ihr umzieht und euch euer alter Anbieter am neuen Standort nicht mehr oder nur zu anderen Konditionen beliefern kann. Auch wenn die Preise geändert werden, könnt ihr vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Entsprechende Änderungen muss euch der Stromanbieter mindestens vier Wochen vor Umsetzung mitteilen. Im Zuge des Sonderkündigungsrechts könnt bis zur Wirksamkeit der Änderung eure Kündigung einreichen. 

Mehr Infos dazu, wie ihr euren Stromvertrag beim Umzug kündigt und wechselt sowie zum Sonderkündigungsrecht erhaltet ihr in unserem separaten Beitrag zum Wechsel des Stromvertrags beim Umzug.

Mehr Infos dazu, wie ihr euren Stromvertrag beim Umzug kündigt und wechselt sowie zum Sonderkündigungsrecht erhaltet ihr in unserem separaten Beitrag zum Wechsel des Stromvertrags beim Umzug.

Stromvertrag abschließen in 3 Schritten: So funktioniert der Wechsel zu LichtBlick

Euren neuen Stromvertrag abzuschließen ist einfacher als gedacht. So geht’s in nur 3 Schritten:

Zum Tarifrechner
Daten eingebenLichtBlick benötigt nur wenige Angaben, damit der Tarifwechsel gelingt – unter anderem eure Adresse, eure Zählernummer und möglichst die Marktlokations-ID der ggf. neuen Adresse. Das dauert etwa 2 bis 3 Minuten.
Tarif auswählenWählt zwischen verschiedenen Laufzeiten (12/24 Monate oder flexibel) und Preisgarantie-Optionen. Unser Tarifrechner zeigt euch die Kosten.
ZurücklehnenLichtBlick kündigt ordentlich euren alten Stromvertrag für euch und teilt euch mit, wenn alles erledigt ist. Einfacher geht’s nicht! Ihr werdet informiert, sobald alles erledigt ist.

FAQ zum Abschließen eures Stromvertrags: Hier gibt’s Antworten!

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Quelle: Verivox

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LichtBlick bietet unterschiedliche Arten von Preisgarantien an. Die Energiepreisgarantie sichert feste Preise für Beschaffungs- und Vertriebskosten während der gesamten Erstvertragslaufzeit. Ausgenommen davon sind Abgaben, Umlagen, Steuern, Netznutzungs- und Messstellenentgelte sowie die Konzessionsabgabe oder neue staatlich veranlasste Preisbestandteile. Die Eingeschränkte Preisgarantie sichert feste Preise für Beschaffungs- und Vertriebskosten sowie für die Netznutzungs- und Messentgelte während der gesamten Erstvertragslaufzeit. Ausgenommen davon sind Abgaben, Umlagen, Steuern sowie die Konzessionsabgabe und neue staatlich veranlasste Preisbestandteile. Weitere Informationen zur Preisgarantie sind in den Tarifdetails zu finden.

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Bitte beachtet, dass die finanziellen Vorteile, die mit dynamischen Tarifen einhergehen, auch mit Risiken verbunden sind. Der Energiemarkt unterliegt Preisschwankungen, von denen ihr durch Optimierungsmaßnahmen von LichtBlick finanziell profitieren könnt. Bei Abschluss eines dynamischen Tarifes ergeben sich für Kund*innen im Vergleich zu einem Strombezugsvertrag mit einem festen Preis sowohl Chancen als auch Risiken. LichtBlick weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass die Preise für jede Viertelstunde im Jahresverlauf nicht im Voraus feststehen, sondern sich abhängig von den Spotmarktpreisen viertelstündlich ändern. Für die Optimierungsmaßnahmen werden die Viertelstundenpreise am Vortag veröffentlicht, sodass LichtBlick diese verwenden kann. So können die Spotmarktpreise unter die Preise am Markt angebotener Festpreisangebote fallen, wodurch Einsparungen bei den Strombezugskosten entstehen können. Die Spotmarktpreise können aber die am Markt angebotenen Festpreise für Stromlieferungen auch übersteigen.

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„Ökostrom“ bedeutet: In Höhe eures Verbrauchs wird Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Der Nachweis erfolgt bilanziell zu 100 % über Herkunftsnachweise gemäß § 42 EnWG, die im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet werden. Die tatsächliche Stromlieferung an eure Steckdose erfolgt physikalisch über das allgemeine Stromnetz, in dem sich Strom aus verschiedenen Quellen mischt (Strommix). Es kann dabei nicht sichergestellt werden, dass der konkrete Strom, den ihr verbraucht, tatsächlich aus erneuerbaren Energien stammt. Trotzdem wird durch den Einkauf und die Entwertung sogenannter Herkunftsnachweise sichergestellt, dass eine einmal aus erneuerbaren Energien erzeugte und in das Netz eingespeiste Strommenge auch nur einmal unter Kennzeichnung dieser Eigenschaft wieder entnommen werden kann. Die Zuordnung von Verbrauch und Herkunftsnachweisen sowie die Aufstellung der Herkunftsländer erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Stromkennzeichnung. Diese findet ihr hier: Zusammensetzung unseres Strommix