Stromvertrag abschließen: Darauf solltet ihr achten
Einen neuen Stromvertrag abzuschließen ist in wenigen Minuten online erledigt. Ob Umzug, Tarifwechsel oder Anbieterwechsel: In diesem Ratgeber erfahrt ihr, welche Unterlagen ihr benötigt, welche Vertragslaufzeit zu euch passt und wie ihr euren alten Vertrag kündigt.


- Wann ist der richtige Zeitpunkt, einen neuen Stromvertrag abzuschließen?
- Stromvertrag online abschließen: Checkliste mit allen benötigten Unterlagen
- Stromvertrag auswählen: 6 Kriterien für den richtigen Tarif
- Stromvertrag-Vergleich: 12 Monate vs. 24 Monate vs. flexibel
- Grundversorgung: Strom ohne eigenen Vertrag – Kosten und Alternativen
- Alten Stromvertrag kündigen: Fristen und Ablauf
- Sonderkündigungsrecht beim Stromvertrag: Wann ihr sofort wechseln könnt
- Stromvertrag abschließen in 3 Schritten: So funktioniert der Wechsel
- Häufige Fragen zum Abschließen eures Stromvertrags: Hier gibt’s Antworten!
Das Wichtigste in Kürze
Schneller Abschluss: Einen Stromvertrag abzuschließen dauert online nur 5 bis 10 Minuten – haltet MaLo-ID, Zählerstand und gerne auch die IBAN bereit.
24-Stunden-Wechsel: Seit dem 6. Juni 2025 erfolgt der technische Anbieterwechsel werktags innerhalb von 24 Stunden.¹ Die vertragliche Kündigungsfrist eures Altvertrags müsst ihr aber weiterhin einhalten.
Kündigungsfrist beachten: Für Verträge gilt nach der Erstlaufzeit eine maximale Kündigungsfrist von nur 1 Monat – in der Grundversorgung sind es sogar nur 2 Wochen.
Laufzeit wählen: 24-Monats-Verträge bieten oft günstigere Preise, 12-Monats-Verträge mehr Flexibilität, Tarife ohne Laufzeit maximale Freiheit bei höheren Kosten.
Grundversorgung vermeiden: Mit 40,37 Cent pro Kilowattstunde² im Durchschnitt zahlt ihr in der Grundversorgung Mitte 2026 deutlich mehr als bei Neukundentarifen (rund 31 Cent pro Kilowattstunde im Durchschnitt³) – durch einen Wechsel könnt ihr jährlich je nach Verbrauch deutlich sparen.
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Wann ist der richtige Zeitpunkt, einen neuen Stromvertrag abzuschließen?
Idealerweise solltet ihr euren Stromvertrag 2 bis 4 Wochen vor dem gewünschten Lieferbeginn abschließen – bei einem Umzug also vor der Schlüsselübergabe. Wichtig seit Juni 2025: Rückwirkende An- und Abmeldungen sind nicht mehr möglich. Das Datum der Übergabe bzw. für den Beginn der Lieferung muss in der Zukunft liegen.
Bei einem Umzug habt ihr drei Optionen:
bestehenden Vertrag mitnehmen (wenn der Anbieter am neuen Standort liefert)
neuen Stromvertrag mit 12 oder 24 Monaten Laufzeit abschließen
flexiblen Tarif ohne Mindestlaufzeit wählen
Stromvertrag online abschließen: Checkliste mit allen benötigten Unterlagen
Bei den meisten Anbietern lässt sich ein Stromvertrag in ein paar Schritten einfach online abschließen. Habt ihr euch für euren Wunschtarif – egal, ob für eine Vertragslaufzeit für Strom oder für Strom ohne Mindestlaufzeit – entschieden, benötigt ihr zusätzlich folgende Angaben:
eure aktuelle Adresse (und bei einem Umzug auch die Adresse der neuen Wohnung bzw. des neuen Hauses)
eine E-Mail-Adresse
Angaben zu eurem aktuellen Stromverbrauch und eurem bisherigen Versorger
eure Zählernummer, den Zählerstand und möglichst eure Marktlokations-ID
eure Bankverbindung für das Einzugsverfahren
das Datum der Schlüsselübergabe beim Wechsel wegen eines Umzugs
Stromvertrag auswählen: 6 Kriterien für den richtigen Tarif
In Deutschland könnt ihr 2026 zwischen rund 1.500 Stromanbietern² wählen – dazu zählen lokale und überregionale. Um den passenden Stromvertrag abschließen zu können, orientiert euch an diesen 6 Kriterien:

Grundversorgung: Strom ohne eigenen Vertrag – Kosten und Alternativen
Habt ihr keinen eigenen Stromvertrag abschließen können oder es vergessen, übernimmt automatisch der Grundversorger (meist das örtliche Stadtwerk) eure Belieferung. Das ist zwar praktisch, aber teuer: Die Grundversorgung kostet im September 2026 durchschnittlich 40,37 Cent pro Kilowattstunde². Zum Vergleich: Neukundentarife bekommt ihr 2026 bereits ab rund 31 Cent pro Kilowattstunde (Stand: September 2026).³ Bei einem Jahresstromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden könntet ihr mit dem günstigsten Preis also ca. 330 Euro pro Jahr sparen!

Alten Stromvertrag kündigen: Fristen und Ablauf
Der Stromvertrag verlängert sich nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit. Er ist dann monatlich kündbar. Ihr seid also nicht an eine erneute Vertragslaufzeit gebunden.
Tipp: Bei vielen Anbietern könnt ihr eure Kündigung auch einfach online einreichen oder über den Kündigungsbutton kündigen, die jeder Energieversorger auf seiner Webseite bereitzustellen hat.

Sonderkündigungsrecht beim Stromvertrag: Wann ihr sofort wechseln könnt
In einigen Fällen habt ihr ein Sonderkündigungsrecht – etwa, wenn ihr umzieht und euch euer alter Anbieter am neuen Standort nicht mehr oder nur zu anderen Konditionen beliefern kann. Auch wenn die Preise geändert werden, könnt ihr vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Entsprechende Änderungen muss euch der Stromanbieter mindestens vier Wochen vor Umsetzung mitteilen. Im Zuge des Sonderkündigungsrechts könnt bis zur Wirksamkeit der Änderung eure Kündigung einreichen.
Mehr Infos dazu, wie ihr euren Stromvertrag beim Umzug kündigt und wechselt sowie zum Sonderkündigungsrecht erhaltet ihr in unserem separaten Beitrag zum Wechsel des Stromvertrags beim Umzug.
Mehr Infos dazu, wie ihr euren Stromvertrag beim Umzug kündigt und wechselt sowie zum Sonderkündigungsrecht erhaltet ihr in unserem separaten Beitrag zum Wechsel des Stromvertrags beim Umzug.
Stromvertrag abschließen in 3 Schritten: So funktioniert der Wechsel zu LichtBlick
Euren neuen Stromvertrag abzuschließen ist einfacher als gedacht. So geht’s in nur 3 Schritten:
Zum TarifrechnerFAQ zum Abschließen eures Stromvertrags: Hier gibt’s Antworten!
Quelle: Bundesnetzagentur
Quelle: stromauskunft.de
Quelle: Verivox
LichtBlick bietet unterschiedliche Arten von Preisgarantien an. Die Energiepreisgarantie sichert feste Preise für Beschaffungs- und Vertriebskosten während der gesamten Erstvertragslaufzeit. Ausgenommen davon sind Abgaben, Umlagen, Steuern, Netznutzungs- und Messstellenentgelte sowie die Konzessionsabgabe oder neue staatlich veranlasste Preisbestandteile. Die Eingeschränkte Preisgarantie sichert feste Preise für Beschaffungs- und Vertriebskosten sowie für die Netznutzungs- und Messentgelte während der gesamten Erstvertragslaufzeit. Ausgenommen davon sind Abgaben, Umlagen, Steuern sowie die Konzessionsabgabe und neue staatlich veranlasste Preisbestandteile. Weitere Informationen zur Preisgarantie sind in den Tarifdetails zu finden.
Bitte beachtet, dass die finanziellen Vorteile, die mit dynamischen Tarifen einhergehen, auch mit Risiken verbunden sind. Der Energiemarkt unterliegt Preisschwankungen, von denen ihr durch Optimierungsmaßnahmen von LichtBlick finanziell profitieren könnt. Bei Abschluss eines dynamischen Tarifes ergeben sich für Kund*innen im Vergleich zu einem Strombezugsvertrag mit einem festen Preis sowohl Chancen als auch Risiken. LichtBlick weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass die Preise für jede Viertelstunde im Jahresverlauf nicht im Voraus feststehen, sondern sich abhängig von den Spotmarktpreisen viertelstündlich ändern. Für die Optimierungsmaßnahmen werden die Viertelstundenpreise am Vortag veröffentlicht, sodass LichtBlick diese verwenden kann. So können die Spotmarktpreise unter die Preise am Markt angebotener Festpreisangebote fallen, wodurch Einsparungen bei den Strombezugskosten entstehen können. Die Spotmarktpreise können aber die am Markt angebotenen Festpreise für Stromlieferungen auch übersteigen.
„Ökostrom“ bedeutet: In Höhe eures Verbrauchs wird Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Der Nachweis erfolgt bilanziell zu 100 % über Herkunftsnachweise gemäß § 42 EnWG, die im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet werden. Die tatsächliche Stromlieferung an eure Steckdose erfolgt physikalisch über das allgemeine Stromnetz, in dem sich Strom aus verschiedenen Quellen mischt (Strommix). Es kann dabei nicht sichergestellt werden, dass der konkrete Strom, den ihr verbraucht, tatsächlich aus erneuerbaren Energien stammt. Trotzdem wird durch den Einkauf und die Entwertung sogenannter Herkunftsnachweise sichergestellt, dass eine einmal aus erneuerbaren Energien erzeugte und in das Netz eingespeiste Strommenge auch nur einmal unter Kennzeichnung dieser Eigenschaft wieder entnommen werden kann. Die Zuordnung von Verbrauch und Herkunftsnachweisen sowie die Aufstellung der Herkunftsländer erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Stromkennzeichnung. Diese findet ihr hier: Zusammensetzung unseres Strommix


