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Sperrzeit einer Wärmepumpe: aktuelle Regelungen im Überblick

Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue gesetzliche Regelungen für die EVU-Sperrzeit bei Wärmepumpen. Statt sie komplett abzuschalten, dürfen Netzbetreiber nun die Leistung drosseln. Ihr profitiert im Gegenzug von reduzierten Netzentgelten. Alles, was ihr zu den neuen Regelungen wissen müsst, erfahrt ihr hier.


Waermepumpe vor einer grauen Hauswand

Sperrzeiten für Wärmepumpen: das Wichtigste in Kürze

Was bedeutet EVU-Sperrzeit und wie betrifft sie die Wärmepumpe?

Die EVU-Sperrzeit oder kurz EVU-Sperre ist eine Regelung, die es Energieversorgungsunternehmen (EVU) bzw. Netzbetreibern erlaubt, Geräte mit einer hohen Leistungsaufnahme wie Wallboxen, Stromspeicher oder Wärmepumpen aus der Ferne zu steuern. Sie basiert auf § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), der 2024 grundlegend überarbeitet wurde. Er besagt, dass „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ für eine bestimmte Zeit gedrosselt werden dürfen. Die Geräte verbrauchen dadurch kaum noch Strom, was die öffentlichen Stromnetze zu Spitzenlastzeiten entlasten soll. Zu den neuen Regelungen nach § 14a EnWG haben wir bereits einen eigenständigen Ratgeber veröffentlicht. 

Was heißt das nun für Wärmepumpenbesitzer*innen? Droht eine Beschädigung oder Überlastung des Stromnetzes, dann kann der Energieversorger eingreifen und die Wärmepumpe vorübergehend dimmen. Dabei ist eine Mindestleistung garantiert. Diese reicht aus, damit es in euren Räumen wohlig warm bleibt. Es handelt sich also nicht um eine komplette Sperre.  

Tipp: Ihr fragt euch, wie viel Strom eine Wärmepumpe benötigt, um euer Haus zu beheizen? Alle Infos gibt es im Ratgeber Stromverbrauch einer Wärmepumpe.

Blick in die Geschichte: EVU-Sperrzeit vor und nach 2024

Der Begriff EVU-Sperre stammt noch aus der Zeit vor der Neuregelung 2024. Gemeint ist damit die temporäre Abschaltung von Verbrauchseinheiten, zu denen auch die Wärmepumpe zählt. Die Sperrzeiten traten meist in den Morgen- und Abendstunden auf, als das Stromnetz stark belastet war. Die Teilnahme für Anlagen mit mindestens 3,7 Kilowatt (kW) Leistung war freiwillig und wurde mit einer Netzentgeltreduzierung belohnt. Seit 01.01.2024 gilt die überarbeitete Regelung des § 14a EnWG, nach der Netzbetreiber den Strombezug der Anlage im Falle einer Netzüberlastung drosseln dürfen. Die Teilnahme ist für alle neu installierten Anlagen mit einer Leistung ab 4,2 kW verpflichtend. Als Ausgleich gibt es nach wie vor reduzierte Netzentgelte – entweder als Pauschale oder pro Verbrauch.

EVU-Sperrzeit bis 31.12.2023

EVU-Sperrzeit seit 01.01.2024

  • Freiwillige Teilnahme an § 14a für Anlagen, die mindestens 3,7 kW Leistung haben und mit einem separaten Zähler für die Verbrauchseinrichtung ausgestattet sind.¹

  • Netzbetreiber durften Wärmepumpen bis zu dreimal am Tag jeweils bis zu zwei Stunden komplett abschalten. 

  • Zeitpunkt und Länge der Sperrzeiten für Wärmepumpen und andere Anlagen konnten die Netzbetreiber – basierend auf lokalen Lastprofilen – individuell festlegen. 

  • Die Gegenleistung seitens der Netzbetreiber bestand in reduzierten Netzentgelten (in Cent/kWh). 

  • Verpflichtende Teilnahme an § 14a für alle Anlagen, die mindestens 4,2 kW Leistung haben. 

  • Ein separater Zähler ist nicht mehr notwendig, sofern ihr Modul 1 wählt. 

  • Netzbetreiber dürfen Anlagen für maximal zwei Stunden täglich drosseln. Duch den Mindestbezug läuft die Anlage weiter. 

  • Die Drosselung ist nur im Notfall zulässig. Der Netzbetreiber muss eine drohende Netzüberlastung anhand von Echtzeit-Messdaten nachweisen.  

  • Die Gegenleistung seitens der Netzbetreiber besteht in reduzierten Netzentgelten als Pauschale (Modul 1) oder in Cent/kWh nach Verbrauch (Modul 2). Modul 2 umfasst dabei die Senkung des Netzentgelt-Arbeitspreises auf 40 Prozent des ursprünglichen Wertes. Modul 3 führt zeitvariable Netzentgelte ein und kann in Kombination mit Modul 1 gewählt werden. Modul 3 setzt eine steuerbare Verbrauchseinrichtung voraus, welche über einen intelligentes Messsystem an das Stromnetz angeschlossen ist. 

Zwei Personen sitzen am Schreibtisch

Neuregelungen seit 1. Januar 2024: Was sagt § 14 a EnWG?

Eingeführt wurde die EVU-Sperrzeit, um das Stromnetz zu stabilisieren und stromintensive Geräte effizient integrieren zu können. Damit das auch in Zukunft gelingt, gilt § 14 a EnWG seit dem 01.01.2024 für alle „steuerbaren Verbrauchseinrichtungen“. Dazu gehören: 

  • Wärmepumpen 

  • Private Ladepunkte für E-Autos bzw. Wallboxen 

  • Stromspeicher, die Energie aus dem Netz beziehen 

  • Klimaanlagen für die Raumkühlung. 

Es müssen zudem folgende Bedingungen erfüllt sein:

Sind mehrere kleine Verbraucher einer Gruppe hinter einem Zähler geschaltet, werden sie als eine Anlage behandelt. Sie müssen entsprechend zusammen als Gruppe einen Wert von 4,2 kW erreichen, damit sie unter die Regelungen nach § 14a EnWG fallen. Das bedeutet, dass auch kleine Wärmepumpen mit einer Einzelleistung unter 4,2 kW von der neuen EVU-Sperrzeit-Regelung betroffen sein können, sofern mehrere Geräte der gleichen Kategorie an einen Stromzähler angeschlossen werden. 

Anlagen, die vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden, genießen Bestandsschutz. Für euch als Betreiber*innen bleibt dann erst einmal alles beim Alten: Profitiert ihr bereits von reduzierten Netzentgelten nach § 14a – etwa durch einen günstigen Heizstromtarif bei LichtBlick –, gilt die bisherige Vereinbarung unverändert bis zum 31.12.2028 weiter. Erst ab 2029 greift die neue Regelung. Solltet ihr bisher nicht von § 14a Gebrauch gemacht haben, dann sind eure Geräte auch von den neuen Regelungen ausgenommen. Ihr könnt aber freiwillig wechseln, sofern das technisch realisierbar ist. Diese Entscheidung lässt sich nicht wieder rückgängig machen. Welche Vorteile das neue System mit sich bringt, erfahrt ihr im folgenden Abschnitt. 

Vorteile der neuen EVU-Sperrzeit-Regelung

Für die Teilnahme an der netzorientierten Steuerung werdet ihr auf zwei Arten belohnt. Zum einen darf der Netzbetreiber den Anschluss einer Wärmepumpe nicht mehr verzögern oder ablehnen. Zum anderen erhaltet ihr reduzierte Netzentgelte. Ihr habt die Wahl zwischen Modul 1 und Modul 2 – je nachdem, ob ihr eine pauschale oder eine verbrauchsabhängige Reduzierung bevorzugt. Seit April 2025 könnt ihr als Zusatzbaustein zu Modul 1 außerdem das Modul 3 nutzen. Letzteres bietet euch die Möglichkeit, die vom Netzbetreiber festgelegten Preisstufen der Netzentgelte selbst zeitvariabel zu wählen. 

Modul 1: Pauschale Reduzierung  

Modul 2: Verbrauchsabhängige Reduzierung 

Modul 3: Zeitvariables Netzentgelt 

Die Höhe der Reduzierung ist abhängig vom Betreiber im Netzgebiet. 

Die prozentuale Reduzierung richtet sich nach der Höhe des Netzentgelts. 

Es ist ein aktives Sparen durch unterschiedliche Zeitfenster möglich.  

Die jährliche pauschale Netzentgeltreduzierung wird in der Jahresendabrechnung aufgelistet. 

Die verbrauchsabhängige, prozentuale Reduzierung des jeweiligen Netzentgeltes im Netzgebiet beläuft sich auf 40 Prozent des ursprünglichen Netzentgelt-Arbeitspreises.  

Ermöglicht wird ein zeitvariables Netzentgelt zusätzlich zur pauschalen Reduzierung von Modul 1. 

Der Pauschalbetrag ist abhängig vom Netzbetreiber im Netzgebiet und liegt zwischen 110-190 €. 

Es gibt keinen Grundpreis für die Netzentgelte. 
Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 5.700 kWh für eine Wärmepumpe würden sich die Netzentgelte (bspw. in Hamburg) um ca. 450 € pro Jahr reduzieren.  

Der Netzbetreiber legt unterschiedliche Preisstufen innerhalb eines Tages fest, die die typische Auslastung seines Netzes berücksichtigen. Am besten nutzen lässt sich diese Variante mit einem dynamischen Tarif.  

Technische Voraussetzung: Es sind keine separaten Zähler an der Verbrauchseinrichtung nötig. 

Technische Voraussetzung: Es muss ein separater Zählpunkt für die steuerbare Verbrauchseinrichtung vorhanden sein. 

Voraussetzung: Modul 1 muss ausgewählt und ein intelligentes Messsystem vorhanden sein. 

Vorteil: Modul 1 eignet sich für Geringverbraucher wie bspw. Wallboxen.  

Vorteil: 
Dieses Modell eignet sich besonders für hohe Verbräuche wie bei Wärmepumpen.  

Vorteil: 
Endverbraucher*innen können die Verbräuche in Zeiten mit niedrigeren Netzentgelten verschieben (Lastenverschiebung). 

Gut zu wissen:

Die Modulauswahl erfolgt entweder bei der Anmeldung der Wärmepumpe durch den Installationsbetrieb oder beim Abschluss eines Energieliefervertrags bei eurem Energielieferanten. Standardmäßig wird immer Modul 1 angewendet.²

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So könnt ihr später von § 14 a EnWG profitieren. LichtBlick und die Netzbetreiber arbeiten noch an der Umsetzung für einen Wechsel. Sobald die technischen Möglichkeiten gegeben sind, findet ihr hier alle Infos:

Wärmepumpen-Strom von LichtBlick

Praxis-Tipps für die Planung und den Betrieb der Wärmepumpe

Die Drosselung der Leistung im Rahmen von § 14a EnWG werdet ihr bei einer gut geplanten Anlage kaum spüren. Um die Sperrzeiten bzw. die Dimmung der Wärmepumpe zu überbrücken, gibt es mehrere Möglichkeiten: die Gebäudehülle dämmen, einen Pufferspeicher einbinden und/oder eine Fußbodenheizung installieren. 

Mit einer rundum gedämmten Gebäudehülle legt ihr die Basis für einen effizienten und kostensparenden Betrieb eurer Wärmepumpe. Sie sorgt dafür, dass die erzeugte Wärme in den Räumen bleibt. Eure Wärmepumpe muss dann weniger arbeiten, um die Raumtemperatur aufrecht zu erhalten. 

Sinnvoll ist zudem der Einbau eines Pufferspeichers. Der Pufferspeicher speichert die Wärme und gibt sie bei Bedarf wieder ab. Dadurch kann die Wärmepumpe kontinuierlich arbeiten – auch, wenn der Wärmebedarf im Haus schwankt. Das spart nicht nur Energie, sondern erhöht auch die Lebensdauer der Wärmepumpe, da sie sich nicht ständig ein- und ausschalten muss. 

Die Installation einer Fußbodenheizung bietet gleich mehrere Vorteile. Zum einen benötigt sie nur geringe Vorlauftemperaturen, wodurch die Wärmepumpe im idealen Bereich arbeiten kann. Zum anderen wirkt der Fußboden selbst wie ein Wärmespeicher. Aufgrund der gleichmäßigen Wärmeübertragung kann die Raumtemperatur zudem um 1 bis 2 °C abgesenkt werden. Ausführliche Infos zur Kombination aus Fußbodenheizung und Wärmepumpe findet ihr in einem separaten Ratgeber. 

Auslegung der Wärmepumpe 

Wichtig ist zudem die richtige Leistung der Wärmepumpe. Bis Ende 2023 mussten die EVU-Sperrzeiten bereits bei der Planung der Wärmepumpe berücksichtigt werden, damit es nicht zu Komforteinbußen kommt. Meist wurden Wärmepumpen etwas größer dimensioniert, sodass sie die Räume beheizen und gleichzeitig Wärme in den Pufferspeicher abgeben konnten. Der Mehrbedarf lässt sich über den sogenannten Sperrzeitfaktor berechnen: 

Sperrzeitfaktor = 24 Stunden / (24 Stunden – Summe der Sperrzeiten am Tag)³

Wärmepumpen, die unter die neuen EVU-Sperrzeit-Regelung fallen, müssen in Zukunft weniger bis gar nicht mehr überdimensioniert werden, weil die Leistung der Wärmepumpe lediglich gedrosselt wird und der Zeitraum der Drosselung pro Tag nun kürzer ist. Am besten lasst ihr euch vor dem Wärmepumpen-Kauf von einem professionellen Fachbetrieb beraten. 

Das richtige Modul wählen 

Um maximale Einsparungen zu erzielen, solltet ihr euch überlegen, welches Abrechnungsmodul am besten zu eurem Verbrauch passt.  

Unternehmt ihr nichts, wird automatisch nach Modul 1 mit pauschaler Reduzierung des Netzentgelts abgerechnet. Modul 1 kann interessant werden, wenn ihr es mit Modul 3 ergänzt – nämlich dann, wenn es euch möglich ist, euren Stromverbrauch hauptsächlich in Niedrigtarifzeiten zu verlegen. Voraussetzung ist, dass bereits ein Smart Meter vorhanden ist.  

Habt ihr einen höheren Stromverbrauch über den ganzen Tag hinweg – etwa, weil ihr eine Wärmepumpe betreibt, – dann kommt für euch Modul 2 mit prozentualer Reduzierung des Netzentgelts in Frage.  

Fazit: Wärmepumpe netzdienlich betreiben und Kosten sparen

Es ist ein fairer Deal: Ihr gebt eurem Netzbetreiber die Möglichkeit, eure Wärmepumpe netzdienlich zu steuern, dafür erhaltet ihr eine finanzielle Vergütung in Form von reduzierten Netzentgelten. Zudem fördert ihr damit die Netzstabilität, was letztendlich allen Verbraucher*innen zugutekommt. Größere Komforteinbußen müsst ihr nicht befürchten. In der Regel werdet ihr die EVU-Sperrzeit kaum wahrnehmen: Zum einen ist sie ohnehin nur im Ausnahmefall vorgesehen, zum anderen läuft eure Wärmepumpe weiter – nur eben mit einer geringeren Leistung. 

Ein großes Potenzial bietet zukünftig die Kombination aus Smart Meter und zeitabhängigen Netzentgelten. Das neue Tarifmodell soll Verbraucher*innen zur Lastverschiebung motivieren. Verlegt ihr euren Stromverbrauch in Zeiten mit niedriger Netzauslastung, senkt ihr eure Kosten und genießt gleichzeitig das gute Gefühl, aktiv zur Energiewende beizutragen.

Frau sitzt mit Kuschelsocken auf dem Sofa

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Noch Fragen zu den EVU-Sperrzeiten für Wärmepumpen?

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Quelle: LichtBlick