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Fragen und Antworten zu eurem Umzug

Wie ihr LichtBlick ÖkoStrom und LichtBlick Gas in euer neues Zuhause mitnehmen könnt – oder was ihr tun müsst, um bei einem Umzug mit LichtBlick neu zu starten.

Ich möchte im Zuge meines Umzugs zu LichtBlick wechseln und ÖkoStrom oder LichtBlick Gas beziehen. Was muss ich machen? 

Glückwunsch, das ist eine gute Entscheidung! Wir freuen uns, euch bald als eine*n von bereits über 1,7 Mio. LichtBlickenden begrüßen zu dürfen.  

Wenn ihr in eine neue Wohnung oder ein eigenes Haus umzieht, müsst ihr dem Anbieter eures alten Wohnorts selbst kündigen. Das darf LichtBlick aus unterschiedlichen Gründen leider nicht für euch tun. Ist aber auch nicht kompliziert. Einfach beim entsprechenden Anbieter anrufen oder online kündigen.

Alles für euer neues Zuhause erledigt LichtBlick – und so funktioniert’s: meldet euch einfach online an. Bitte achtet bei eurer Neuanmeldung für LichtBlick ÖkoStrom darauf, eure Zählernummer und/oder Marktlokations-ID (MaLo-ID) eurer neuen Adresse anzugeben. Dies ermöglicht eine eindeutige Zuordnung der neuen Verbrauchsstelle.

Übrigens: Eine rückwirkende Anmeldung ist nicht möglich. Der Wechsel eures Stromanbieters kann aber bereits innerhalb eines Werktages (+1 Tag an Wochenend- und Feiertagen) erfolgen. 

Ich bin schon Lichtblickende*r und möchte ÖkoStrom oder LichtBlick Gas mit in mein neues Zuhause nehmen. Was muss ich für den Umzug tun? 

Als erstes: super Entscheidung! Danke für das Vertrauen und den Beitrag, durch erneuerbare Energie die Welt ein bisschen besser zu machen. So, jetzt zur Frage: Fast nichts! Ihr teilt LichtBlick lediglich die neue Anschrift, die Zählernummer der neuen Adresse sowie die Daten der Schlüsselübergaben für die alte sowie die neue Wohnung mit. Das Einzugsdatum kann davon abweichen, das ist für den Vertrag nicht relevant. Das Datum der Schlüsselübergabe für den neuen Lieferbeginn darf bei Strom allerdings nur in der Zukunft liegen. Sobald ihr die Daten habt, geht direkt in euer LichtBlick-Konto und nutzt den Umzugsservice: Umzug beauftragen

Was ist noch bei meinem Umzug mit Strom zu beachten? 

Wenn ihr mit eurem Stromvertrag umziehen wollt, darf das Datum für den Lieferbeginn nicht in der Vergangenheit liegen. Bitte achtet darauf, ein Datum in der Zukunft zu wählen. Solltet ihr es versäumt haben, euch rechtzeitig an eurer alten Adresse abzumelden, müsst ihr den Strom dort bis zum Tag der Anmeldung an eurer neuen Adresse zahlen. Bei verspäteter Anmeldung an eurer neuen Adresse kann eine Zwischenversorgung durch den Grundversorger erfolgen. Aber keine Sorge, die Kündigungsfrist für den Grundversorger beträgt zwei Wochen. 

Die passende Frage oder Antwort war nicht dabei?

Über das Kontaktformular schickt ihr eure Anliegen und Fragen direkt an die richtige Adresse. Das LichtBlick Serviceteam meldet sich schnellstmöglich zurück.

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