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  • Heizkostenverteiler: So wird euer Wärmeverbrauch erfasst

    Heizkostenverteiler sorgen für Fairness und Transparenz bei der Heizkostenabrechnung: Mit ihnen werden die Heizkosten gerechter auf die Bewohner*innen eines Hauses aufgeteilt. Aber welche Arten gibt es und wie funktionieren sie genau? Lest mehr dazu im Ratgeber. 


    9 MinutenLesezeit
    Heizkostenverteiler: So wird euer Wärmeverbrauch erfasst

    Was ist ein Heizkostenverteiler?

    Wenn mehrere Personen eine gemeinsame Anlage für Heizwärme verwenden, zum Beispiel in einem Mehrfamilienhaus, müssen die Heizkosten auf die Parteien aufgeteilt werden. Da jede Partei unterschiedlich mit Heizenergie umgeht, gibt es bei der Verteilung einen verbrauchsabhängigen Anteil, der etwa 50 bis 70 Prozent beträgt, sowie einen pauschalen Anteil von 30 bis 50 Prozent, der gleichmäßig auf alle Nutzenden umgelegt wird. Hier kommt der Heizkostenverteiler ins Spiel, der oft auch Heizungszähler genannt wird. Er misst die Temperatur an der Heizung über einen bestimmten Zeitraum und errechnet daraus einen Wert. Aus den gesammelten Werten des ganzen Hauses lässt sich somit ein entsprechendes Verbrauchsverhältnis berechnen.

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    Welche Arten von Heizkostenverteilern gibt es?

    Heizkostenverteiler werden direkt am Heizkörper angebracht und funktionieren entweder per Verdunstung oder elektronisch. Die Techniken wiederum können unterschiedlich genutzt werden, sodass es insgesamt vier verschiedene Arten gibt. Die drei größten Anbieter für Heizkostenverteiler in Deutschland sind Ista, Techem und Brunata-Minol, die gemeinsam einen Marktanteil von rund 70 Prozent ausmachen. 

    Welche Arten von Heizkostenverteilern gibt es?

    Heizkostenverteiler mit Verdunstung

    In einem nach oben hin offenen Glasröhrchen befindet sich eine Messflüssigkeit, die teilweise verdunstet, sobald sich der Heizkörper erwärmt. Da dieser Prozess sehr langsam verläuft, reicht die Füllung des Röhrchens für die Beobachtung über ein Jahr hinweg. Die Heizkostenverteiler mit Verdunstung sind jedoch nur für Heizkörper mit einer Vorlauftemperatur von mehr als 60 °C zugelassen.

    Kapillarrohrheizkostenverteiler

    Kapillarrohrheizkostenverteiler funktionieren ebenfalls nach dem Verdunstungsprinzip, allerdings besitzen sie ein schmaleres, längeres Röhrchen mit nur wenig Messflüssigkeit. Diese Heizkostenverteiler haben zwei verschiedene Röhrchen, die nebeneinander angebracht sind. Nach dem Ablesen wird das eine Röhrchen verschlossen und verbleibt zur Gegenkontrolle ein Jahr lang am Heizkörper. Parallel dazu wird ein neues Röhrchen angebracht, das die Werte im aktuellen Jahr misst. Um beide unterscheiden zu können, haben diese in der Regel unterschiedliche Farben. 

    Elektronischer Heizkostenverteiler

    Elektronische Heizkostenverteiler

    Elektronische Heizungszähler besitzen einen oder zwei Temperaturfühler, einen Rechenkern und ein Display. Ist nur ein Fühler vorhanden, nimmt dieser einen Basiswert für die Raumtemperatur an. Bei zwei Fühlern misst jeweils einer die Werte von Heizkörper und Umgebungsluft. Digitale Geräte sind genauer als analoge Heizkostenverteiler mit Verdunstung und können kleinere Messfehler ausgleichen.

    Heizkostenverteiler mit Funk

    Elektronische Heizkostenverteiler, die mit Funk ausgerüstet sind, vereinfachen das Ablesen aus der Ferne. Seit dem 25. Oktober 2020 sind sie Pflicht bei der Neuinstallation in deutschen Haushalten. Die Heizkostenverordnung besagt, dass nur noch fernablesbare Heizungszähler installiert werden dürfen. Alle alten Geräte dürfen bis Ende des Jahres 2026 noch genutzt werden, müssen aber spätestens dann ebenfalls ausgetauscht werden.

    Pflicht zur Installation von Funkgeräten

    Seit dem 25. Oktober 2020 müssen neu installierte Heizkostenverteiler laut Heizkostenverordnung elektronisch und fernablesbar – also mit Funk – ausgestattet sein. Diese Pflicht gilt ebenfalls für Bestandsgeräte, die allerdings erst spätestens Ende 2026 ausgetauscht werden müssen. Der Vorteil für Mieter*innen: Die Geräte müssen nicht mehr manuell abgelesen werden, sondern lassen sich einfach per Funk an das jeweilige Messdienstunternehmen übertragen. In Einzelfällen gelten Ausnahmen für diese Pflicht, zum Beispiel wenn der Austausch technisch nicht möglich oder der Aufwand unangemessen ist. Zudem müssen Heizkostenverteiler nicht fernablesbar sein, wenn nur ein einzelnes Gerät ausgetauscht wird, das Teil eines Gesamtsystems aus im Übrigen nicht fernablesbaren Zählern ist.

    So lest ihr euren Heizkostenverteiler richtig ab

    Das richtige Ablesen des Heizkostenverteilers ist wichtig für eine korrekte Heizkostenabrechnung. Wie ihr eure Heizung richtig ablest, erfahrt ihr detailiert im separaten Ratgeber. Was die einzelnen Werte auf dem elektronischen Heizkostenverteiler bedeuten, hat LichtBlick hier für euch zusammengefasst: 

    A: aktueller Verbrauchswert 

    K: Stichtag, an dem die Ableseperiode endet 

    M und C: Anzeigetests  

    M: Gesamtverbrauch des kompletten letzten Ablesezeitraums 

    C: Prüfzahl 

    Eure Heizkosten sind zu hoch?

    Ihr nutzt die neueste Heiz- und Messtechnik, aber eure Heizkosten sind trotzdem viel zu hoch? Dann könnt ihr vielleicht an ein paar Stellschrauben im Haushalt drehen. So heizt ihr richtig

    Wie viel kostet ein Heizkostenverteiler?

    In der Regel sind Vermieter*innen dafür zuständig, Heizkostenverteiler für eure Wohnung anzuschaffen und zu installieren. Sie können gekauft oder gemietet werden: Üblich ist die Miete des Geräts, die zwischen 5 und 6 Euro pro Jahr (inklusive Montage) kostet. Beim Kauf müssen Vermieter*innen zwischen 15 und 40 Euro in ein Neugerät investieren. Für das Ablesen der Heizkostenverteiler berechnen die Firmen zudem etwa 50 bis 100 Euro im Jahr – je nach Wohnungsgröße.  

    Die Kosten für die Miete oder den Kauf von Heizkostenverteilern dürfen Vermietende auf die Mietenden umlegen, wenn dies im Mietvertrag so festgehalten wurde. Wollen Vermietnde die Geräte mieten, müssen sie dies jedoch den Mietenden vorher unter Angabe der Kosten mitteilen. Kommen Vermieter*innen dieser Pflicht nicht nach, müssen sie die Kosten für die Geräte selbst übernehmen. Widersprechen mehr als 50 Prozent der Bewohner*innen innerhalb von einem Monat nach Ankündigung der Miete von Heizungszählern, muss der*die Vermieter*in die Geräte kaufen. Diese Kosten dürfen sich allerdings ebenfalls in einer entsprechenden Mieterhöhung widerspiegeln. 

    Achtung: Ihr bzw. euer*eure Vermieter*in solltet die Heizkostenverteiler nicht selbst installieren, sondern immer eine Fachperson beauftragen, damit sie richtig positioniert werden. 

    Gesetzliche Grundlage: die Heizkostenverordnung

    Alle Vorgaben zum Einsatz und zur Verwendung der Wärmeverbrauchserfassung und generell zu allem, was mit eurer Heizkostenabrechnung zu tun hat, ist in Deutschland in der Heizkostenverordnung geregelt. Vermieter*innen und Mieter*innen sind verpflichtet, sich an die Verordnung zu halten – selbst dann, wenn dies im Mietvertrag anderes geregelt wurde. Solche Klauseln sind in der Regel ungültig. Es gibt jedoch einige Sonderregelungen, zum Beispiel bei Häusern, die einen Heizwärmebedarf von höchstens 15 Kilowattstunden im Jahr auf den Quadratmeter (kWh/m²a) aufweisen (sogenanntes Passivhaus) oder wenn sich Vermieter*innen und Mieter*innen ein Haus teilen, sie also selbst dort wohnen und das Haus nicht mehr als zwei Wohnungen aufweist (§§ 2, 11 HeizkostenV). Wendet euch im Zweifelsfall an eine professionelle Rechtsberatung. 

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    Noch Fragen zum Heizkostenverteiler? Hier gibt’s Antworten!

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    Quelle: ENWB