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Reduzierte Umlagen für Wärmepumpen nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)

Wärmepumpen gelten als klimafreundliches Heizsystem. Mit dem Betrieb dieser leistet ihr also einen Beitrag zur Wärmewende. Das fördert die Regierung mit einer Reduzierung der Umlagen für Wärmepumpen. Wie ihr von den reduzierten Umlagen profitieren könnt, erfahrt ihr im Ratgeber.


Waermepumpe im Garten

Im Rahmen der Wärmewende unterstützt die Bundesregierung den positiven Beitrag von elektrisch angetriebenen Wärmepumpen durch eine Verringerung von Umlagen und reduzierte Netzentgelte 

Für den Stromtarif eurer Wärmepumpe werden zwei staatlich festgelegte Umlagen ab dem 01.01.2023 auf 0,00 Cent pro Kilowattstunde verringert: das sind die Umlage des KWK-Finanzierungsbedarfs und die Offshore-Netzumlage. 

Beide Umlagen liegen im Jahr 2024 zusammen bei 1,108 Cent pro Kilowattstunde (inkl. Umsatzsteuer). Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 5.700 kWh würde die Reduzierung eine Ersparnis von ca. 63 EUR im Jahr inklusive Umsatzsteuer ausmachen. 

Gut für Umwelt und Klima.

Auf den normalen Haushaltsstrom werden weiterhin alle Umlagen in bisheriger Form erhoben. Die Maßnahme, die Umlagen für eure Wärmepumpe zu reduzieren, ist damit ein klares Zeichen der Regierung, den Ausbau einer umweltschonenden und dezentralen Energieversorgung zu fördern. 

Die gesetzliche Grundlage dafür bietet der § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG)

Welche Voraussetzungen müssen für die Umlagenreduzierung erfüllt sein?

Bei einer Strombelieferung für eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe besteht nach § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) die Möglichkeit, dass die KWK-Umlage und die Offshore-Netzumlage auf 0,00 ct/kWh verringert werden. Dafür müssen vier Voraussetzungen in Bezug auf deine Wärmepumpe und Privilegierung erfüllt sein:

Frau am Laptop
  • Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe verbraucht.

  • Die Wärmepumpe ist über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden.

  • Du bist kein Unternehmen in Schwierigkeiten.¹

  • Es bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt gegen dich.

  • Erst mit deiner Mitteilung über unser Meldeformular zur Privilegierung, dass du die vier genannten Voraussetzungen erfüllst, kann die Reduzierung berücksichtigt werden.²

Zum Meldeformular

Wann und wie kann ich von der Umlagenreduzierung profitieren?

werden die reduzierten Umlagen in deiner Jahresendabrechnung abhängig von deinem tatsächlichen Verbrauch berücksichtigt. 

Was ist, wenn sich Änderungen in den Voraussetzungen bei mir ergeben?

Sollten sich bei dir Veränderungen ergeben und die erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, bist du verpflichtet, dies unverzüglich mitzuteilen. Dabei musst du auch den Zeitpunkt nennen, zu dem die Veränderung eingetreten ist. Dies kannst du über das Kontaktformular mit dem Anliegen „KWK- und Offshore-Umlage“ mitteilen. 

Reduzierte Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG

Neben der Reduzierung dieser beiden Umlagen gibt es für Wärmepumpen-Besitzer*innen eine weitere gesetzliche Neuerung im § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG): Durch § 14a EnWG können die Netzentgelte im Strompreis steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) wie Wärmepumpen, Wallboxen oder auch Stromspeicher reduziert werden.Mehr zu § 14a

Was bedeuten die Offshore-Netzumlage und die KWK-Umlage?

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Als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ definiert § 2 Nr. 20 EnFG „ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinn der Mitteilung der Kommission - Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 249 vom 31.7.2014)“. 

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Weitere Details zu den Meldepflichten findest du auch in § 52 und § 53 EnFG.