Förderung für eine Wärmepumpe: Höhe, Bedingungen und Beantragung
Ihr wollt eine umweltfreundliche, energieeffiziente Heizung und Warmwasserversorgung im Eigenheim? Eine Wärmepumpe ist hier die ideale Lösung. Die staatliche Förderung macht den Einbau besonders attraktiv – mit bis zu 70 Prozent an finanziellen Zuschüssen. Hier erfahrt ihr, mit welcher Förderung ihr für eine Wärmepumpe aktuell rechnen könnt, welche Bedingungen gelten und wie ihr sie beantragt.

- Das Wichtigste in Kürze zur Förderung einer Wärmepumpe 2026
- Einbau einer Wärmepumpe als Investition in die Zukunft
- Wird die Förderung von Wärmepumpen 2026 gestrichen?
- Wer kann die Förderung für eine Wärmepumpe beantragen?
- So beantragt ihr die Förderung für eure Wärmepumpe
- Welche Mittel stehen der KfW zur Verfügung?
- Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe durch die KfW?
- Technische Voraussetzungen für eine Wärmepumpen-Förderung
- Tipps zum Antrag für die maximale Förderung eurer Wärmepumpe
- Wärmepumpe 2026 einbauen, langfristig profitieren
- FAQ: Noch Fragen zur Wärmepumpen-Förderung? Hier gibt's Antworten!
Das Wichtigste in Kürze zur Förderung einer Wärmepumpe 2026
Ihr bekommt bis zu 80 Prozent Zuschuss beim Einbau einer Wärmepumpe (bis 31.01.2027).¹ Die Förderung ist in der Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) geregelt und wird bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt.
Ihr müsst die Förderung vor Beginn der Arbeiten beantragen. Wurde der Einbau bereits begonnen oder schon abgeschlossen, könnt ihr lediglich Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen.
Ihr könnt den staatlichen Zuschuss zum Einbau der Wärmepumpe mit einem zinsgünstigen Ergänzungskredit der KfW kombinieren (z. B. für die Kosten des Heizungstausches oder anderer Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz).
Antragsberechtigt sind nur Eigentümer*innen (seit 2024).
Die Wärmepumpe muss an ein Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden können (seit 2025).
Seit 1. Januar 2026 gelten verschärfte Schallanforderungen für Luft-Wasser-Wärmepumpen.
Einbau einer Wärmepumpe als Investition in die Zukunft
Eine Wärmepumpe macht die Umgebungswärme für eure Heizung und Warmwasserversorgung nutzbar. Je nach Modell nutzt sie die Wärme aus der Umgebungsluft, dem Grundwasser oder dem Erdreich. Wärmepumpen gelten deshalb als besonders effiziente und zukunftsfähige Heiztechnik im Eigenheim.
Damit ihr das Potenzial eurer Wärmepumpe optimal nutzen könnt, solltet ihr den benötigten Strom aus erneuerbaren Quellen beziehen. Dafür habt ihr zwei Möglichkeiten:
Besonders kosteneffizient ist die Kombination mit einer Photovoltaikanlage, die die Wärmepumpe mit selbsterzeugtem Solarstrom versorgt.
Aber auch der Betrieb mit Ökostrom* aus dem öffentlichen Stromnetz kann die rechnerische CO₂-Bilanz beim Betrieb eurer Wärmepumpe weiter verbessern.
Wärmepumpen spielen eine zentrale Rolle bei der Energiewende. Sie ermöglichen den vollständigen Verzicht auf fossile Brennstoffe beim Heizen – ein wichtiger Schritt zur Erreichung der Klimaziele aus dem Pariser Abkommen von 2015. Gleichzeitig reduziert ihr eure Abhängigkeit von Energieimporten und macht euch unabhängiger von internationalen Energiepreisentwicklungen.
Wird die Förderung von Wärmepumpen 2026 gestrichen?
Nein, die BEG-Förderung für Wärmepumpen läuft auch 2026 weiter. Im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF) sind für 2026 bis zu 12,1 Milliarden Euro für die „Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“ vorgesehen – also auch für die Förderung von Wärmepumpen. Die maximalen Fördersätze für Wärmepumpen betragennseit dem 21.07.2026 bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten (je nach Boni), solange das Budget reicht.
Wichtig: Bei hoher Nachfrage kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Wenn ihr 2026 den Einbau einer Wärmepumpe plant, stellt den Antrag unbedingt vor der Beauftragung – so sichert ihr euch die Förderung rechtzeitig.
Wer kann die Förderung für eine Wärmepumpe beantragen?
Die Förderung für den Einbau einer Wärmepumpe können nur Eigentümer*innen des Gebäudes beantragen. Diese Regelung gilt seit Januar 2024 durch die Anpassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst seit dem 29.07.2027 das GEG ab. Eine Förderung von Wärmepumpen gibt es trotzdem immer noch, wenn sie auch etwas anders ausgestaltet ist.
Der Antrag für die Wärmepumpen-Förderung läuft nach wie vor ausschließlich über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) über das Programm 458. Die KfW übernimmt auch die Auszahlung der Fördersumme.
Antragsberechtigt sind:
Privatpersonen, die das Gebäude selbst bewohnen
Privatpersonen, die ein Gebäude bzw. mehrere Wohneinheiten vermieten
Eigentumsgemeinschaften, wenn der Einbau für das gemeinsame Eigentum geplant ist
Gewerbetreibende
Als Mieter*in oder Pächter*in seid ihr nicht antragsberechtigt.
So beantragt ihr die Förderung für eure Wärmepumpe
Ihr müsst den Zuschuss für die Wärmepumpe vor Beginn der Arbeiten beantragen – die Auszahlung erfolgt dann nach dem Einbau. So läuft das Antragsverfahren ab:
Kurzablauf:
Welche Mittel stehen der KfW zur Verfügung?
Die Wärmepumpen-Förderung wird aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) des Bundes finanziert. Der KTF wurde speziell eingerichtet, um die CO₂-Reduktion und die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern zu fördern.
2026 stehen 12,1 Milliarden Euro für die klimafreundliche Gebäudesanierung und Heizungsumstellung zur Verfügung. 2025 waren es noch rund 14,3 Milliarden und 2024 zirka 16,7 Milliarden Euro.
Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe durch die KfW?
Ihr könnt von der KfW bis zu 80 Prozent der Kosten aus dem Zuschuss Nr. 458 erhalten.² Förderfähig sind alle Kosten für Anschaffung, Erschließung, Installation, Optimierung und Einbau der Wärmepumpe sowie für die Entsorgung einer alten Heizung.
Die Gesamtförderung setzt sich aus einer Basisförderung und verschiedenen Boni zusammen:
Förderart | Höhe | Bedingungen |
|---|---|---|
Basisförderung | 30 % | für alle förderfähigen Wärmepumpen |
Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | bei Austausch einer funktionstüchtigen Gas-, Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung |
Einkommensbonus (nur für selbstgenutzte Wohneinheiten, Haushalte ohne Kinder unter 18 Jahren) | 40 % | bei jährlich zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis zu 30.000 Euro |
30 % | bei jährlich zu versteuerndem Einkommen bis zu 40.000 € | |
10 % | bei jährlich zu versteuerndem Einkommen bis zu 50.000 € | |
Zusätzlicher Einkommensbonus
|
| Wenn in eurem Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren lebt, für das ihr kindergeldberechtigt seid, erhöht sich die Bemessungsgrenze eures zu versteuernden Einkommens um einmalig 10.000 €. |
Tabelle: Wärmepumpe-Förderung 2026 - Förderung durch den KfW-Zuschuss Nr. 458 seit Juli 2026
Wichtig: Die maximale Förderhöhe für selbstgenutzte Eigenheime beträgt 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Kosten belaufen sich auf maximal 28.000 Euro. Das bedeutet: Der höchstmögliche Zuschuss zu eurer Wärmepumpe liegt bis zum 01.02.2027 bei 22.400 Euro. Für vermietete Gebäude gilt eine Obergrenze von 30 Prozent³ (Klimageschwindigkeits- und Einkommensboni entfallen hier).
Technische Voraussetzungen für eine Wärmepumpen-Förderung
Eure Wärmepumpe muss bestimmte technische Anforderungen erfüllen, um förderfähig zu sein. Die detaillierten Vorgaben findet ihr in der BEG-EM-Richtlinie (Anlage, Absatz 3.4). Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)veröffentlicht auf seiner Website eine ständig aktualisierte Liste aller förderfähigen Wärmepumpenmodelle.
Die wichtigsten Voraussetzungen:

FAQ: Noch Fragen zur Wärmepumpen-Förderung? Hier gibt's Antworten!
„Ökostrom“ bedeutet: In Höhe eures Verbrauchs wird Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Der Nachweis erfolgt bilanziell zu 100 % über Herkunftsnachweise gemäß § 42 EnWG, die im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet werden. Die tatsächliche Stromlieferung an eure Steckdose erfolgt physikalisch über das allgemeine Stromnetz, in dem sich Strom aus verschiedenen Quellen mischt (Strommix). Es kann dabei nicht sichergestellt werden, dass der konkrete Strom, den ihr verbraucht, tatsächlich aus erneuerbaren Energien stammt. Trotzdem wird durch den Einkauf und die Entwertung sogenannter Herkunftsnachweise sichergestellt, dass eine einmal aus erneuerbaren Energien erzeugte und in das Netz eingespeiste Strommenge auch nur einmal unter Kennzeichnung dieser Eigenschaft wieder entnommen werden kann. Die Zuordnung von Verbrauch und Herkunftsnachweisen sowie die Aufstellung der Herkunftsländer erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Stromkennzeichnung. Diese findet ihr hier: Zusammensetzung unseres Strommix


