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Förderung für eine Wärmepumpe: Höhe, Bedingungen und Beantragung

Ihr wollt eine umweltfreundliche, energieeffiziente Heizung und Warmwasserversorgung im Eigenheim? Eine Wärmepumpe ist hier die ideale Lösung. Die staatliche Förderung macht den Einbau besonders attraktiv – mit bis zu 70 Prozent an finanziellen Zuschüssen. Hier erfahrt ihr, mit welcher Förderung ihr für eine Wärmepumpe aktuell rechnen könnt, welche Bedingungen gelten und wie ihr sie beantragt.


Frau mit Hund schaut auf ein Tablet

Das Wichtigste in Kürze zur Förderung einer Wärmepumpe 2026

Einbau einer Wärmepumpe als Investition in die Zukunft

Eine Wärmepumpe macht die Umgebungswärme für eure Heizung und Warmwasserversorgung nutzbar. Je nach Modell nutzt sie die Wärme aus der Umgebungsluft, dem Grundwasser oder dem Erdreich. Wärmepumpen gelten deshalb als besonders effiziente und zukunftsfähige Heiztechnik im Eigenheim. 

Damit ihr das Potenzial eurer Wärmepumpe optimal nutzen könnt, solltet ihr den benötigten Strom aus erneuerbaren Quellen beziehen. Dafür habt ihr zwei Möglichkeiten: 

Wärmepumpen spielen eine zentrale Rolle bei der Energiewende. Sie ermöglichen den vollständigen Verzicht auf fossile Brennstoffe beim Heizen – ein wichtiger Schritt zur Erreichung der Klimaziele aus dem Pariser Abkommen von 2015. Gleichzeitig reduziert ihr eure Abhängigkeit von Energieimporten und macht euch unabhängiger von internationalen Energiepreisentwicklungen.

Günstige Stromversorgung für eure WärmepumpeFür ein besonders energieeffizientes Eigenheim versorgt ihr eure Wärmepumpe am besten mit eigenem Solarstrom aus einer LichtBlick Solarlösung oder alternativ mit einem unserer Wärmepumpen-Stromtarife.Zu unseren Energielösungen

Wird die Förderung von Wärmepumpen 2026 gestrichen?

Nein, die BEG-Förderung für Wärmepumpen läuft auch 2026 weiter. Im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF) sind für 2026 bis zu 12,1 Milliarden Euro für die „Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“ vorgesehen – also auch für die Förderung von Wärmepumpen. Die maximalen Fördersätze für Wärmepumpen betragennseit dem 21.07.2026 bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten (je nach Boni), solange das Budget reicht.  

Wichtig: Bei hoher Nachfrage kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Wenn ihr 2026 den Einbau einer Wärmepumpe plant, stellt den Antrag unbedingt vor der Beauftragung – so sichert ihr euch die Förderung rechtzeitig.

Wer kann die Förderung für eine Wärmepumpe beantragen?

Die Förderung für den Einbau einer Wärmepumpe können nur Eigentümer*innen des Gebäudes beantragen. Diese Regelung gilt seit Januar 2024 durch die Anpassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst seit dem 29.07.2027 das GEG ab. Eine Förderung von Wärmepumpen gibt es trotzdem immer noch, wenn sie auch etwas anders ausgestaltet ist.  

Der Antrag für die Wärmepumpen-Förderung läuft nach wie vor ausschließlich über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) über das Programm 458. Die KfW übernimmt auch die Auszahlung der Fördersumme. 

Antragsberechtigt sind: 

Als Mieter*in oder Pächter*in seid ihr nicht antragsberechtigt. 

So beantragt ihr die Förderung für eure Wärmepumpe

Ihr müsst den Zuschuss für die Wärmepumpe vor Beginn der Arbeiten beantragen – die Auszahlung erfolgt dann nach dem Einbau. So läuft das Antragsverfahren ab:

Kurzablauf: 

Energieberater*in / Handwerksbetrieb hinzuziehen:Lasst euch von einer qualifizierten Fachperson oder einem handwerklichen Fachbetrieb zum Einbau der Wärmepumpe beraten. Sie helfen euch bei der Planung und erstellen die notwendigen Unterlagen für den Antrag.
KfW-Wärmepumpen-Antrag vor der Montage einreichen:Registriert euch im KfW-Portal oder loggt euch ein. Stellt den Förderantrag online – und zwar unbedingt BEVOR ihr den verbindlichen Auftrag an euren Handwerksbetrieb erteilt. Ihr könnt jedoch bereits einen Vertrag mit auflösender Bedingung abschließen – dieser wird nur wirksam, wenn die Förderung bewilligt wird.
Zusage abwarten:Die KfW prüft euren Antrag und erteilt eine Förderzusage. Erst dann dürft ihr mit der Installation beginnen.
Anlage installieren lassen:Nach Erhalt der Zusage beauftragt ihr euren Fachbetrieb mit dem Einbau der Wärmepumpe.
Nachweis einreichen und Zuschuss erhalten:Nach Abschluss der Arbeiten reicht ihr die Rechnungen und technischen Nachweise ein. Die KfW prüft diese und zahlt euch den Zuschuss aus.

Tipp:

Wenn ihr den Einkommensbonus der KfW-Heizungsförderung beantragen möchtet, müsst ihr zusätzlich eure Steuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung. Portal hochladen. Bei Fragen könnt ihr euch jederzeit an den Förderservice der KfW oder euren Fachbetrieb wenden.

Welche Mittel stehen der KfW zur Verfügung?

Die Wärmepumpen-Förderung wird aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) des Bundes finanziert. Der KTF wurde speziell eingerichtet, um die CO₂-Reduktion und die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern zu fördern. 

2026 stehen 12,1 Milliarden Euro für die klimafreundliche Gebäudesanierung und Heizungsumstellung zur Verfügung. 2025 waren es noch rund 14,3 Milliarden und 2024 zirka 16,7 Milliarden Euro.

Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe durch die KfW?

Ihr könnt von der KfW bis zu 80 Prozent der Kosten aus dem Zuschuss Nr. 458 erhalten.² Förderfähig sind alle Kosten für Anschaffung, Erschließung, Installation, Optimierung und Einbau der Wärmepumpe sowie für die Entsorgung einer alten Heizung. 

Die Gesamtförderung setzt sich aus einer Basisförderung und verschiedenen Boni zusammen: 

Förderart 

Höhe 

Bedingungen 

Basisförderung 

30 % 

für alle förderfähigen Wärmepumpen 

Klimageschwindigkeitsbonus  

16 % 

bei Austausch einer funktionstüchtigen Gas-, Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung 
Ab 01.02.2027: 12 %, danach alle 6 Monate 4 % weniger. Ab dem 01.08.2028 gibt es keinen Klimageschwindigkeitsbonus mehr. 

Einkommensbonus (nur für selbstgenutzte Wohneinheiten, Haushalte ohne Kinder unter 18 Jahren) 

 40 %

bei jährlich zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis zu 30.000 Euro

30 %

bei jährlich zu versteuerndem Einkommen bis zu 40.000 € 

10 %

bei jährlich zu versteuerndem Einkommen bis zu 50.000 € 

Zusätzlicher Einkommensbonus
(nur für selbstgenutzte Wohneinheiten, Haushalte mit Kindern unter 18 Jahren) 

 

 

Wenn in eurem Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren lebt, für das ihr kindergeldberechtigt seid, erhöht sich die Bemessungsgrenze eures zu versteuernden Einkommens um einmalig 10.000 €. 

Tabelle: Wärmepumpe-Förderung 2026 - Förderung durch den KfW-Zuschuss Nr. 458 seit Juli 2026

Wichtig: Die maximale Förderhöhe für selbstgenutzte Eigenheime beträgt 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Kosten belaufen sich auf maximal 28.000 Euro. Das bedeutet: Der höchstmögliche Zuschuss zu eurer Wärmepumpe liegt bis zum 01.02.2027 bei 22.400 Euro. Für vermietete Gebäude gilt eine Obergrenze von 30 Prozent³ (Klimageschwindigkeits- und Einkommensboni entfallen hier). 

Technische Voraussetzungen für eine Wärmepumpen-Förderung

Eure Wärmepumpe muss bestimmte technische Anforderungen erfüllen, um förderfähig zu sein. Die detaillierten Vorgaben findet ihr in der BEG-EM-Richtlinie (Anlage, Absatz 3.4). Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)veröffentlicht auf seiner Website eine ständig aktualisierte Liste aller förderfähigen Wärmepumpenmodelle.

Die wichtigsten Voraussetzungen:

  • Die Wärmepumpe muss elektrisch betrieben werden und nach EN 14511/EN 14825 geprüft sein. 
  • Die Anforderungen an die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz ηs (ETAs) müssen erfüllt werden. 
  • Der Stromzähler der Wärmepumpe muss an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden können (Pflicht seit 2025). 
  • Natürliche Kältemittel sind Voraussetzung für den Effizienzbonus und werden ab 1. Januar 2028 zur Pflicht für alle geförderten Wärmepumpen. 
  • Neu: Die Geräuschemissionen von Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen seit 1. Januar 2026 mindestens 10 dB unter dem europäischen Grenzwert (EU-Ökodesign-Verordnung Nr. 813/2013) liegen. 
  • Die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe muss mindestens 3,0 betragen.
Waermepumpe im Garten

Tipps zum Antrag für die maximale Förderung eurer Wärmepumpe

Zur KfW-Förderung
Tipp 1: Früh beantragenBei hoher Nachfrage kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Stellt euren Antrag daher zeitnah. Mit einem Zuwendungsbescheid ist eure Förderung gesichert – auch bei späteren Änderungen.
Tipp 2: Weitere Förderungen kombinierenIhr könnt zusätzlich zur Wärmepumpen-Förderung Zuschüsse für andere energetische Sanierungsmaßnahmen beantragen – etwa für Dämmung, Fensteraustausch oder Heizungsoptimierung. Weitere Programme findet ihr auf den Websites der KfW und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Tipp 3: Regionale Förderungen prüfenErkundigt euch bei eurem Bundesland und eurer Kommune nach zusätzlichen Förderprogrammen. Diese können die KfW-Heizungsförderung ergänzen, solange die geltenden Kumulierungsregeln eingehalten werden.
Mit Wärmepumpe und Ökostrom einen Beitrag zur Energiewende leisten Eine Wärmepumpe heizt euer Eigenheim besonders energieeffizient. Kombiniert mit dem Ökostrom aus den WärmeStrom-Tarifen von LichtBlick könnt ihr den Einsatz erneuerbarer Energie bei der Wärmerzeugung noch weiter erhöhen.Zur Wärmepumpe

FAQ: Noch Fragen zur Wärmepumpen-Förderung? Hier gibt's Antworten!

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„Ökostrom“ bedeutet: In Höhe eures Verbrauchs wird Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Der Nachweis erfolgt bilanziell zu 100 % über Herkunftsnachweise gemäß § 42 EnWG, die im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet werden. Die tatsächliche Stromlieferung an eure Steckdose erfolgt physikalisch über das allgemeine Stromnetz, in dem sich Strom aus verschiedenen Quellen mischt (Strommix). Es kann dabei nicht sichergestellt werden, dass der konkrete Strom, den ihr verbraucht, tatsächlich aus erneuerbaren Energien stammt. Trotzdem wird durch den Einkauf und die Entwertung sogenannter Herkunftsnachweise sichergestellt, dass eine einmal aus erneuerbaren Energien erzeugte und in das Netz eingespeiste Strommenge auch nur einmal unter Kennzeichnung dieser Eigenschaft wieder entnommen werden kann. Die Zuordnung von Verbrauch und Herkunftsnachweisen sowie die Aufstellung der Herkunftsländer erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Stromkennzeichnung. Diese findet ihr hier: Zusammensetzung unseres Strommix