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Wichtiger Schritt im Streit um Traumrenditen: Behörde bietet Stromnetz-Betreibern die Stirn

Hamburg, 25. April 2018 - Der Ökostrom-Marktführer LichtBlick begrüßt die Entscheidung der Bundesnetzagentur, im Streit um die staatlich garantierten Renditen der Strom- und Gasnetzbetreiber vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. Über 1000 Betreiber von Strom- und Gasleitungen hatten in der ersten Instanz vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf erfolgreich gegen die von der Behörde geplante Kürzung ihrer Garantiezinsen geklagt. Nun legt die unterlegene Bundesnetzagentur Revision ein. LichtBlick ist als einziger netzunabhängiger Energieanbieter an dem Verfahren beteiligt.

Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft von LichtBlick, sagt: „Die Behörde zeigt Courage im Streit mit der Netzlobby aus Eon, RWE und Stadtwerken. Das ist ein erfreuliches Signal für alle Stromkunden in Deutschland. Der Bundesgerichtshof muss nun einen fairen Ausgleich zwischen Verbrauchern und Netzbetreibern ermöglichen. Wir fordern ein Ende der staatlich garantierten Traumrenditen.“

Die Einnahmen aus dem Monopol-Geschäft mit den Energieleitungen sind weitgehend risikofrei, müssen aber von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Die tatsächlichen Eigenkapitalrenditen der Netzbetreiber sind nach Angaben der Bundesnetzagentur im Schnitt deutlich zweistellig. Auch deshalb sind die Netzentgelte mit durchschnittlich 287 Euro im Jahr der teuerste Posten auf der Stromrechnung eines Familienhaushaltes.

Die Bundesnetzagentur hatte eine moderate Senkung der Netzbetreiber-Renditen beschlossen, dadurch würden Stromkunden in den Jahren 2019 bis 2023 um rund 2,1 Mrd. Euro entlastet. Der vom OLG bestellte Gutachter Dr. Jonas sah dagegen nur eine Senkung von rund 1,3 Mrd. Euro vor. Zwei von LichtBlick beauftragte Gutachten – u.a. von Prof. Wein – ermittelten bei einer konsequenten Anwendung des gesetzlichen Rahmens hingegen eine mögliche Kostensenkung um rund 4 Mrd. Euro, ohne den Netzausbau zu gefährden.

Ralph Kampwirth
Pressekontakt

Ralph Kampwirth

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„Ökostrom“ bedeutet: In Höhe eures Verbrauchs wird Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Der Nachweis erfolgt bilanziell zu 100 % über Herkunftsnachweise gemäß § 42 EnWG, die im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet werden. Die tatsächliche Stromlieferung an eure Steckdose erfolgt physikalisch über das allgemeine Stromnetz, in dem sich Strom aus verschiedenen Quellen mischt (Strommix). Es kann dabei nicht sichergestellt werden, dass der konkrete Strom, den ihr verbraucht, tatsächlich aus erneuerbaren Energien stammt. Trotzdem wird durch den Einkauf und die Entwertung sogenannter Herkunftsnachweise sichergestellt, dass eine einmal aus erneuerbaren Energien erzeugte und in das Netz eingespeiste Strommenge auch nur einmal unter Kennzeichnung dieser Eigenschaft wieder entnommen werden kann. Die Zuordnung von Verbrauch und Herkunftsnachweisen sowie die Aufstellung der Herkunftsländer erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Stromkennzeichnung. Diese findet ihr hier: Zusammensetzung unseres Strommix