Verbraucherschutz: EU ebnet Weg für Transparenz bei Ökostrom und Klimaschutz
Hamburg, 14. Juni 2018 - Die Verbrauchertäuschung bei den Angaben zur Klimaschädlichkeit von Stromtarifen könnte bald ein Ende haben. Denn das Europäische Parlament hat diese Woche neue Regeln für die Vermarktung von Ökostrom beschlossen. „Brüssel ebnet den Weg für mehr Transparenz beim Ökostrom. Der bisherige Etikettenschwindel bei Stromtarifen muss nun beendet werden“, fordert Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft beim Ökostrom-Marktführer LichtBlick.
Nach einer Untersuchung von LichtBlick weisen Versorger in der Kennzeichnung von Stromtarifen bis zu 45 Prozent klimafreundlichen Grünstrom aus EEG-Anlagen aus. Der Haken: Dieser Strom wird gar nicht für die Kunden eingekauft. Durch diesen vom Gesetzgeber legitimierten Kunstgriff schönen Konzerne und Stadtwerke die Klimabilanz ihrer Stromprodukte. Die Folge: In der Praxis erzeugen Stromtarife bis zu 83 Prozent mehr klimaschädliches CO2 als offiziell angegeben.
Die Europäische Union schreibt nun vor, dass in allen EU-Ländern sogenannte Herkunftsnachweise als Nachweis für den Strom aus Windrädern oder Solaranlagen genutzt werden müssen. Diese Regelung hätte auch Auswirkungen auf die Stromkennzeichnung in Deutschland. Es bleibt allerdings den Mitgliedsstaaten selbst überlassen, ob sie diese Vorgabe aus Brüssel auch umsetzen.
„Die Bundesregierung muss die Irreführung der Verbraucher beenden und die Stromkennzeichnung reformieren. Transparente Stromprodukte sind ein wichtiger Beitrag zum lahmenden Klimaschutz in Deutschland und Europa. Nur wenn Verbraucher wissen, wie klimafreundlich ihr Strom wirklich ist, können sie sich bewusst für umweltfreundliche Tarife und Anbieter entscheiden“, fordert Lücking.
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Leicht zu haben, schwer zu toppen – mit diesem Formular flattern neue Ideen und Meldungen zu grüner Energie und spannenden Innovationen automatisch auf den Bildschirm. Immer interessant und pünktlich per Mail.Presseverteiler abonnieren„Ökostrom“ bedeutet: In Höhe eures Verbrauchs wird Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Der Nachweis erfolgt bilanziell zu 100 % über Herkunftsnachweise gemäß § 42 EnWG, die im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet werden. Die tatsächliche Stromlieferung an eure Steckdose erfolgt physikalisch über das allgemeine Stromnetz, in dem sich Strom aus verschiedenen Quellen mischt (Strommix). Es kann dabei nicht sichergestellt werden, dass der konkrete Strom, den ihr verbraucht, tatsächlich aus erneuerbaren Energien stammt. Trotzdem wird durch den Einkauf und die Entwertung sogenannter Herkunftsnachweise sichergestellt, dass eine einmal aus erneuerbaren Energien erzeugte und in das Netz eingespeiste Strommenge auch nur einmal unter Kennzeichnung dieser Eigenschaft wieder entnommen werden kann. Die Zuordnung von Verbrauch und Herkunftsnachweisen sowie die Aufstellung der Herkunftsländer erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Stromkennzeichnung. Diese findet ihr hier: Zusammensetzung unseres Strommix