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    Schulterschluss der Netznutzer in Deutschland: 17 Unternehmen legen Gesetzentwurf für digitale und standardisierte Stromnetze vor

    Hamburg und Berlin, 1. September 2026 – Ein Bündnis aus 17 Unternehmen legt heute einen konkreten Gesetzentwurf (Artikelgesetz) zur Digitalisierung und Standardisierung der Energiewende vor. Gemeinsam repräsentieren die in der “Energiewende-Digitalisierungs-Allianz” vertretenen Unternehmen Millionen von Netznutzern in Deutschland. Die Unternehmen präsentieren damit einen konkreten Vorschlag, um Netzanschlüsse zu beschleunigen, Prozesse bundesweit zu vereinheitlichen und bestehende gesetzliche Vorgaben wirksamer durchzusetzen. Netzkunden sollen künftig rechtliche und finanzielle Ansprüche geltend machen können, wenn Verteilnetzbetreiber verbindliche Standards nicht einhalten.

    Die Allianz vereint Unternehmen entlang der Energiewende-Wertschöpfungskette – von Erzeugung und Speicherung über Energievertrieb und Energiedienstleistungen bis hin zu intelligenten Energielösungen für Haushalte und Unternehmen. Ausgangspunkt der Initiative sind langwierige, regional unterschiedliche und vielfach noch manuelle Netzanschluss- und Netzprozesse, die Investitionen verzögern, Kosten erhöhen und die Nutzung moderner Energietechnologien erschweren.

    Zu wenig Standards, zu wenig durchsetzbare Pflichten

    Die Energiewende wird in Deutschland in wesentlichen Bereichen noch immer durch manuelle Prozesse und regional unterschiedliche Anforderungen gebremst. In den 866 Verteilnetzgebieten gelten demnach unterschiedliche Formulare, Prozessanforderungen und technische Vorgaben für Netzanschlüsse. Dabei existieren rechtliche Pflichten zur Digitalisierung und Standardisierung bereits. Aus Sicht der Allianz fehlen der Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde jedoch ausreichende Ressourcen und wirksame Instrumente zur flächendeckenden Durchsetzung der gesetzlichen Pflichten.

    30 Maßnahmen für digitale und standardisierte Stromnetze

    Hier setzt der Gesetzentwurf an, indem er 30 Einzelmaßnahmen vorschlägt, mit denen die Situation aller Netznutzer verbessert werden kann. Der Entwurf versteht sich als Beschleunigungs- und Durchsetzungsgesetz für die Digitalisierung der Energiewende. Dazu zählen die Einrichtung digitaler Plattformen für den Netzanschluss und -betrieb, Informations-und Transparenzpflichten sowie standardisierte Prüfungsprozesse bei Netzanschlussbegehren. Des Weiteren werden Vorgaben für den Smart-Meter-Rollout und die Durchsetzung von Steuerbarkeit formuliert.

    Ein zentrales Instrument des Gesetzentwurfs ist der pauschalierte Schadensersatz. So sollen alle Netznutzer künftig rechtliche und finanzielle Ansprüche gegenüber Verteilnetzbetreibern geltend machen können, wenn diese gesetzliche Standards nicht erfüllen. Dadurch soll der nötige Anreiz geschaffen werden, die Netze durchgängig zu digitalisieren und zu standardisieren.

    Mehr Innovation, geringere Kosten, schnellere Anschlüsse

    Neben den finanziellen Entlastungen für Netznutzer können digitale und standardisierte Prozesse Innovationen in den Bereichen Elektromobilität, Speicher und intelligente Energielösungen erleichtern. Für Gewerbe und Industrie würden nicht nur Netzentgelte und Standortkosten stark reduziert, sondern auch Netzanschlüsse deutlich schneller und planbarer zur Verfügung stehen. Auch der Ausbau der Ladeinfrastruktur, die Umsetzung der Wärmewende sowie der Anschluss haushaltsnaher Flexibilitäten könnten beschleunigt werden.

    Klarer Appell der Initiative an die Politik

    Die Allianz appelliert an Bundesregierung, Bundestag und Regulierungsbehörden, die vorgeschlagenen Maßnahmen zeitnah zu prüfen und in das weitere Gesetzgebungsverfahren aufzunehmen, damit die Energiewende einfacher, schneller und kosteneffizienter vorankommt.

    Über die Energiewende-Digitalisierungs-Allianz

    Die Energiewende-Digitalisierungs-Allianz (EDA) vereint 17 Unternehmen zu einer starken Stimme für eine integrierte, zukunftsfähige und bezahlbare Energiewende. Die Akteure eint das Ziel, unser Energiesystem in Deutschland einfacher, praktikabler und kostengünstiger zu gestalten sowie digitale Prozessstandards und fairen Wettbewerb durchzusetzen. Um veraltete Strukturen zu modernisieren, setzt die EDA auf konkrete Lösungen, die Wachstum schaffen und Einsparpotenziale für Verbraucher*innen und die Volkswirtschaft eröffnen.

    Die EDA bilden die Unternehmen 1KOMMA5°, Alterric, decarbon1ze, E3DC, Elevion, Energy Market Solutions, Enpal, European Energy Deutschland, Green Planet Energy, EnergieServicePlus aus der LEG-Immobilien-Gruppe, LichtBlick, naturstrom, Octopus Energy, Polarstern, Rabot Energy, Sonnen und thermondo.

    Der vollständige Gesetzentwurf steht unter folgendem Link zur Verfügung: www.energiewende-digitalisieren.de

    Unternehmensallianz brief Hamburger CDU

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    Medienmitteilung

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    Ata Mohajer
    Ata MohajerBei Rückfragen hilft Ata Mohajer gern weiter. Telefonisch unter +49 40 63601087 oder per Mail.

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    „Ökostrom“ bedeutet: In Höhe eures Verbrauchs wird Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Der Nachweis erfolgt bilanziell zu 100 % über Herkunftsnachweise gemäß § 42 EnWG, die im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet werden. Die tatsächliche Stromlieferung an eure Steckdose erfolgt physikalisch über das allgemeine Stromnetz, in dem sich Strom aus verschiedenen Quellen mischt (Strommix). Es kann dabei nicht sichergestellt werden, dass der konkrete Strom, den ihr verbraucht, tatsächlich aus erneuerbaren Energien stammt. Trotzdem wird durch den Einkauf und die Entwertung sogenannter Herkunftsnachweise sichergestellt, dass eine einmal aus erneuerbaren Energien erzeugte und in das Netz eingespeiste Strommenge auch nur einmal unter Kennzeichnung dieser Eigenschaft wieder entnommen werden kann. Die Zuordnung von Verbrauch und Herkunftsnachweisen sowie die Aufstellung der Herkunftsländer erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Stromkennzeichnung. Diese findet ihr hier: Zusammensetzung unseres Strommix