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Photovoltaik-Ausbau gerät ins Stocken / Erlösabschöpfung verstärkt Investitionsunsicherheit

Hamburg, 08. Dezember 2022 - Schon jetzt bremst die unsichere Markt- und Gesetzeslage die Investitionen in erneuerbare Energien. Das zeigen die Ergebnisse der Ausschreibung für Solaranlagen der Bundesnetzagentur. Nur 50 Prozent (609 MW) der ursprünglich anvisierten 1.200 MW erhielten einen Zuschlag. Zuvor hatte die EU-Kommission das Volumen bereits auf 890 MW gedrosselt. Auch die Dezember-Ausschreibung für Wind Onshore wurde angesichts einer deutlichen Unterzeichnung bereits reduziert.

Verfassungswidrige Erlösabschöpfung droht Ausbau vollständig zu stoppen

Die Abgabefrist für die Photovoltaik-Ausschreibungen war Anfang November und damit noch vor der Bekanntgabe einer möglichen Erlösabschöpfung im Strommarkt. Deren Effekte dürften hier noch gar nicht sichtbar sein. „Die nach Juni bereits zweite massive Unterzeichnung der PV-Freiflächenanlagen ist ein deutliches Signal und zeigt: Wenn die Investitionsbereitschaft bereits vor der Erlösabschöpfung so nachlässt, wird der Markt im nächsten Jahr versiegen. Der Photovoltaik-Ausbau 2023 / 2024 wird weitestgehend gestoppt – Deutschland läuft in eine Ausbau-Lücke“, sagt LichtBlick Chefjurist Markus Adam.

Bereits Ende November zeigte ein Gutachten im Auftrag von LichtBlick, dass der Gesetzentwurf, mit dem die EU-Erlösobergrenze im deutschen Strommarkt umgesetzt werden soll, darüber hinaus gegen EU-Recht verstößt und die Eigentumsgarantie verletzt.

Eine zunächst vorgesehene Änderung des EEG mit höheren Vergütungssätzen für Solarprojekte wurde Ende November vom Kabinett gekippt. Auch hier entsteht ein fatales Signal für den so dringend benötigten Turbo-Ausbau der Erneuerbaren.

Ausweg: Höhere EEG-Vergütungen und Übergewinnsteuer

LichtBlick fordert deswegen eine Erhöhung der EEG-Vergütung, um den inflationsbedingt gestiegenen Hardware- und Service-Kosten bei der Errichtung von Erneuerbaren Anlagen Rechnung zu tragen. „Außerdem braucht es statt der geplanten Erlösabschöpfung eine Übergewinnsteuer für Erneuerbare“, so Adam. Statt riskante Eingriffe in die Wertschöpfungskette und die Großhandelsmärkte vorzunehmen, sollte der Staat die tatsächlichen, durch die Krise gestiegenen Gewinne der Anlagenbetreiber zusätzlich besteuern. Vorbild könnte die geplante Zusatzsteuer für die Erdgas-, Kohle- und Ölindustrie sein.

„Bedingt durch den russischen Angriffskrieg, dem die Ukraine ausgesetzt ist, befinden wir uns in einer Energiekrise, der nur mit dem Ausbau der Erneuerbaren begegnet werden kann. Die kommenden zwei Jahre sind daher umso bedeutender für die Energiewende – weg von den fossilen Energien und hin zu mehr Erneuerbaren“, so Adam.

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Anja Fricke

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„Ökostrom“ bedeutet: In Höhe eures Verbrauchs wird Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Der Nachweis erfolgt bilanziell zu 100 % über Herkunftsnachweise gemäß § 42 EnWG, die im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet werden. Die tatsächliche Stromlieferung an eure Steckdose erfolgt physikalisch über das allgemeine Stromnetz, in dem sich Strom aus verschiedenen Quellen mischt (Strommix). Es kann dabei nicht sichergestellt werden, dass der konkrete Strom, den ihr verbraucht, tatsächlich aus erneuerbaren Energien stammt. Trotzdem wird durch den Einkauf und die Entwertung sogenannter Herkunftsnachweise sichergestellt, dass eine einmal aus erneuerbaren Energien erzeugte und in das Netz eingespeiste Strommenge auch nur einmal unter Kennzeichnung dieser Eigenschaft wieder entnommen werden kann. Die Zuordnung von Verbrauch und Herkunftsnachweisen sowie die Aufstellung der Herkunftsländer erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Stromkennzeichnung. Diese findet ihr hier: Zusammensetzung unseres Strommix