LichtBlick und Granular Energy setzen neue Maßstäbe für Ökostrom-Transparenz
Erstmals in Deutschland: Herkunftsnachweise auf Stunden- und Anlagenebene für Geschäftskund*innen
Grundlage für 24/7-Ökostrom und kommende Klimabilanzierungsstandards
Hamburg, 14. Januar 2026 – LichtBlick geht bei der Ökostromqualität neue Wege: Gemeinsam mit dem Technologiepartner Granular Energy erweitert das Unternehmen sein Angebot für Geschäftskunden um eine vollständige und stündlich präzise Transparenz über die Herkunft und Qualität des verbrauchten Ökostroms. Damit wird erstmals eine direkte, stündliche Verknüpfung zwischen der Stromerzeugung aus klar definierten erneuerbaren Anlagen und dem tatsächlichen Stromverbrauch eines Unternehmens ermöglicht – abgesichert durch sogenannte granulare Herkunftsnachweise. Bislang wurde ein solcher Nachweis in Deutschland nur in Pilotprojekten getestet.
Mit dem Angebot reagiert LichtBlick auf die steigenden Anforderungen an Herkunftsnachweise (HKN) und die erwarteten Weiterentwicklungen der Kriterien für Strom bei der Klimabilanzierung im Greenhouse Gas Protocol Scope 2. Unternehmen erhalten die Möglichkeit, ihren Strombezug nach klaren Qualitätsmerkmalen zu gestalten und sich zugleich auf ein international zunehmend stundenbasiertes, 24/7-orientiertes Marktdesign vorzubereiten.
„Transparenz ist ein zentraler Hebel für einen wirksamen Ausbau erneuerbarer Energien. Mit Granular Energy bringen wir ein Angebot in den Markt, das Geschäftskunden genau die Datentiefe liefert, die sie künftig für ihre Nachhaltigkeitsziele und ihre Klimabilanzierung benötigen“, sagt Alexander Ilchmann, Head of Inside Sales B2B bei LichtBlick.
„Wir sind begeistert, mit LichtBlick als einem der ersten Energieversorger in Deutschland stündliche Transparenz im Markt zu skalieren. Gemeinsam gehen wir einen wichtigen Schritt hin zu einer tiefgreifenden Dekarbonisierung und einer wirksameren Energiewende“, sagt Toby Ferenczi, CEO von Granular Energy.
Qualitätsmerkmale im Fokus
Damit eine Stromlieferung in Deutschland als Ökostrom gilt, muss sie seit 2013 einen grünen Herkunftsnachweis (HKN) tragen. Dieser bescheinigt jeder Megawattstunde Ökostrom, wann und wo sie produziert wurde. Der Herkunftsnachweis wird einmal ausgestellt, einmal übertragen und anschließend im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet.
Klassische HKN erfüllen ihren Zweck als Mengenmatching-Instrument zuverlässig. Mit dem wachsenden Anteil erneuerbarer Energien steigt jedoch der Bedarf an einer präziseren zeitlichen und qualitativen Zuordnung von Erzeugung und Verbrauch. Qualitätsmerkmale wie Technologie, Standort oder Alter der Anlage werden zwar bisher auch auf dem HKN ausgewiesen, spielten jedoch bislang nur eine untergeordnete Rolle. Viele der heutigen Tarife basieren auf großen Portfolios, deren Herkunft für einzelne Kund*innen nicht transparent ist.
Ökostrom nach Kundenwunsch
Unternehmen knüpfen ihren Ökostrombezug zunehmend an klare Qualitätskriterien wie Technologie, Regionalität oder Anlagenalter. LichtBlick bietet eine Beschaffung entlang dieser Kriterien an – zukünftig dokumentiert über die Granular-Plattform. Für Nachhaltigkeitssiegel, die spezifische Anforderungen an die Qualität von HKN stellen, schafft das zusätzliche Sicherheit. Die gezielte Nachfrage nach Qualitätsmerkmalen unterstützt darüber hinaus Investitionsentscheidungen, entlastet Netze und schafft zusätzliche erneuerbare Kapazitäten.
Stündliche Herkunftsnachweise und 24/7-Impact
Im aktuellen HKN-System erfolgt die Zuordnung von Erzeugung und Verbrauch typischerweise auf Jahresbasis. Ein Unternehmen kann nächtlichen Verbrauch mit Solarstrom belegen, der zu einem anderen Zeitraum produziert wurde. Mit dem erweiterten Angebot ermöglicht LichtBlick erstmals auch einen stündlichen Abgleich: Geschäftskunden erhalten einen stündlichen, anlagenscharfen Nachweis über die Herkunft ihres verbrauchten Stroms.
Damit antizipiert LichtBlick die neuen Regeln zur Klimabilanzierung, die gerade intensiv im Rahmen des Greenhouse Gas Protocol diskutiert werden und in Zukunft auch für die CSRD, die Nachhaltigkeitsberichtspflicht der EU, gelten dürften. Diese sehen vor, dass Ökostrom unter bestimmten Voraussetzungen nur noch dann als klimaneutral bilanziert werden darf, wenn Erzeugung und Verbrauch in derselben Region und derselben Stunde stattfinden.
Der Ansatz des 24/7-Ökostroms setzt zusätzliche Anreize für Speicher, flexible Lasten und eine bessere Integration erneuerbarer Energien ins Stromsystem. HKN, die in Zeiten knapper erneuerbarer Erzeugung entstehen, dürften dadurch künftig eine höhere Wertigkeit erhalten als solche aus Zeiten hoher Einspeisung.
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Medienmiteilung

Anja Fricke
Bei Rückfragen hilft Anja Fricke gern weiter. Telefonisch unter +49 40 63601159 oder per Mail.anja.fricke@lichtblick.deDas Update für Klimafreunde
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