Mehr Transparenz für Stromkunden
Ökostrom-Branche begrüßt Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums zur Kennzeichnung von Stromprodukten
Hamburg, 09. Februar 2021 - Auf jeder Stromrechnung wird heute ein großer Anteil Ökostrom ausgewiesen. Für die meisten Tarife kauft der Versorger für seine Kunden aber viel weniger oder sogar gar keinen Strom aus Erneuerbaren Energien ein. Die Ökostrom-Pioniere LichtBlick, EWS Schönau, Greenpeace Energy und NATURSTROM begrüßen deshalb einen Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium, der mehr Transparenz für Stromkunden schaffen will.
Die Stromkennzeichnung ist für Verbraucherinnen und Verbraucher ein Buch mit sieben Siegeln. Grund dafür ist die geltende Kennzeichnungspflicht. Sie vermischt Angaben zum Stromeinkauf des Versorgers mit einem rechnerisch ermittelten Wert, wie viel EEG-Strom Kunden über die Zahlung der EEG-Umlage finanzieren.
Mit der bevorstehenden Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes schlägt das Wirtschaftsministerium nun eine Reform der Kennzeichnung vor. Künftig sollen Versorger auf Stromrechnungen ihren tatsächlichen Energieeinkauf transparenter darstellen. Das hatten die Ökostrom-Pioniere schon seit längerem gefordert. Künftig sollen Kunden besser nachvollziehen können, aus welchen Quellen ihr Versorger den Strom einkauft.
Ralf Schmidt-Pleschka, Koordinator Klima- und Energiepolitik von LichtBlick: „Herkömmliches Fleisch darf auch nicht als Bio-Fleisch gekennzeichnet werden. Auch beim Strom muss künftig draufstehen, was drin ist. Wir freuen uns, dass die Bundesregierung jetzt aktiv wird.“
“Mit der neuen Ausgestaltung des Unternehmensmixes würde künftig auf jeder Rechnung klarer, woher der Versorger seinen Strom bezieht. Kein Anbieter kann sich dann mehr mit fiktivem EEG-Strom grünwaschen,” erklärt Peter Ugolini-Schmidt, Energiepolitischer Sprecher der Elektrizitätswerke Schönau (EWS).
Scharfe Kritik üben die Unternehmen an einem Vorstoß des Lobbyverbandes BDEW. Demnach müssten Versorger künftig selbst für reine Ökostrom-Produkte nur noch zum Teil Strom aus Erneuerbaren Energien einkaufen. Dazu Marcel Keiffenheim, Greenpeace-Energy: „Der BDEW-Vorschlag würde das Greenwashing noch verschlimmern. Solchen Versuchen, Verbraucherinnen und Verbraucher zu täuschen, muss das Ministerium eine klare Absage erteilen“.
“Mit seriösen Ökostromprodukten können Verbraucher*innen die Energiewende in Deutschland vorantreiben. Dieser Mehrwert muss auch klar ersichtlich sein. Dafür ist die gesetzlich vorgegebene Stromkennzeichnung ein wichtiger Faktor. Mit dem Vorschlag der Bundesregierung wird besser ersichtlich, ob Strom aus Kohle, Atom oder erneuerbaren Quellen stammt. Das begrüßen wir”, fasst Oliver Hummel, für die Energiebelieferung zuständiger Vorstand bei NATURSTROM zusammen.
Kontakte:
Ralf Schmidt-Pleschka, Koordinator Klima- und Energiepolitik, LichtBlick SE
Tel. 0151 2176 11 77, ralf.schmidt-pleschka@lichtblick.de
Sven Kirrmann, Referent PR und politische Kommunikation, NATURSTROM AG
Tel: 030 4081 800-14, sven.kirrmann@naturstrom.de
Peter Ugolini-Schmidt, Energiepolitischer Sprecher, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG
Tel. 0162 136 46 30, p.ugolini-schmidt@ews-schoenau.de
Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation, Greenpeace Energy eG
Tel.: 0160 - 9725 7005, marcel.keiffenheim@greenpeace-energy.de
Material zum Download:
Medienmitteilung Stromkennzeichnung
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Ralf Schmidt-Pleschka
Bei Rückfragen hilft Ralf Schmidt-Pleschka gern weiter. Telefonisch unter +49 30 40054824 oder per Mail.„Ökostrom“ bedeutet: In Höhe eures Verbrauchs wird Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Der Nachweis erfolgt bilanziell zu 100 % über Herkunftsnachweise gemäß § 42 EnWG, die im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet werden. Die tatsächliche Stromlieferung an eure Steckdose erfolgt physikalisch über das allgemeine Stromnetz, in dem sich Strom aus verschiedenen Quellen mischt (Strommix). Es kann dabei nicht sichergestellt werden, dass der konkrete Strom, den ihr verbraucht, tatsächlich aus erneuerbaren Energien stammt. Trotzdem wird durch den Einkauf und die Entwertung sogenannter Herkunftsnachweise sichergestellt, dass eine einmal aus erneuerbaren Energien erzeugte und in das Netz eingespeiste Strommenge auch nur einmal unter Kennzeichnung dieser Eigenschaft wieder entnommen werden kann. Die Zuordnung von Verbrauch und Herkunftsnachweisen sowie die Aufstellung der Herkunftsländer erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Stromkennzeichnung. Diese findet ihr hier: Zusammensetzung unseres Strommix