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Politik

LichtBlick Aktuell: Stromnetze – Betrieb reformieren, Kostenanstieg bremsen

I. Darum geht‘s

Hamburg, 06. November 2020

Die Netzentgelte steigen im Bundesdurchschnitt zum kommenden Jahr um 1,1 Prozent. Im Vergleich mit den Vorjahren ist dies moderat. Insgesamt mussten die Stromkunden seit 2017 einen Anstieg um 10 Prozent hinnehmen. Längst sind die Netzkosten zum größten Posten auf der Stromrechnung geworden.

Das Stromnetz ist ein „natürliches Monopol“ und wird als solches von staatlichen Stellen – allen voran den Netzagenturen von Bund und Ländern – reguliert. Es gibt eine Obergrenze für die Netzerlöse und einen Benchmark für die Betriebskosten. Und dennoch: Laut Agora-Energiewende sind die Netzentgelte in ihrer aktuellen Ausgestaltung "ein Blindflug durch das Entgeltsystem“. Netzkosten und Netzentgeltstruktur seien so intransparent, „dass es de facto unmöglich ist, Netzausbau und Netzkosten effizient zu regulieren.“

Werden die Verbraucher von den Netzbetreibern also abgezockt? Die Frage stellt sich. Wir haben dazu im Folgenden einige Fakten zusammengestellt.

Flickenteppich Stromnetz

II. Die wichtigsten Fakten

Das Stromnetz in Deutschland wies im Jahr 2017 eine Länge von 1,85 Mio. Kilometer (km) auf. Davon entfallen 1,2 Mio. km (65 %) auf die Niederspannungsebene, gut 500.000 km (28 %) auf die Mittel-, und 120.000 km (7 %) auf die Höchstspannungsebene. Instandhaltung, Ausbau, Modernisierung und Betrieb der Netze verschlingen pro Jahr 24 Mrd. Euro.

Flickenteppich Stromnetz

Deutschland leistet sich einen Flickenteppich aus rund 880 Netzbetreibern. 70 Prozent von ihnen versorgen nicht einmal 30.000 Kunden. Sie müssen dennoch die vollständige personelle und technische Infrastruktur für den Betrieb und den Ausbau ihrer Mini-Netze bereithalten. Das treibt die Kosten in die Höhe und bremst zudem die Digitalisierung der Netze. Denn standardisierte Lösungen sind in diesem Wirrwarr die absolute Ausnahme.

Netzentgelte sind stark gestiegen

Im Zeitraum 2017 bis 2021 sind die Netzentgelte um durchschnittlich 10 Prozent gestiegen, mancherorts um 30 Prozent und mehr. Der Anstieg wird meist pauschal mit den Kosten für die Energiewende begründet. Ob das stimmt, ist letztlich nicht nachprüfbar, denn die Netzbetreiber haben per Gericht durchgesetzt, dass sie die Grundlagen für die Kalkulation der Netzkosten den Kunden vorenthalten dürfen. Die Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur sind entsprechend seitenweise geschwärzt.

Kosten ungerecht verteilt

Alle Verbraucher müssen die Netzentgelte bezahlen, jedoch nicht alle gleichermaßen. Betriebe, die zum Beispiel viel Strom entnehmen, wenn andere wenig verbrauchen („atypische Verbraucher“) erhalten ebenso Rabatte wie Unternehmen, die mindestens 7.000 Stunden im Jahr Strom aus dem Netz ziehen. Das führt zu Mitnahmeeffekten zu Lasten von Haushaltskunden. Industriekunden zahlen de facto zwei Drittel weniger für die Netznutzung als Privathaushalte. Bereits 2015 hat die Bundesnetzagentur die Änderung der Ausnahme-regeln angemahnt. Bis heute ist jedoch nichts passiert.

Diagramm Netzkosten

III. Unser Standpunkt

Die Bundesregierung hat es versäumt, für Transparenz und einen effizienten Netzbetrieb zu sorgen. Es wird nun einer der drängendsten Baustellen der nächsten Wahlperiode. Dabei sind folgende Handlungsfelder vordringlich:

Quellennachweise anbei in der pdf-Datei des Materialdownloads.

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Ralf Schmidt-Pleschka

Pressekontakt

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„Ökostrom“ bedeutet: In Höhe eures Verbrauchs wird Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Der Nachweis erfolgt bilanziell zu 100 % über Herkunftsnachweise gemäß § 42 EnWG, die im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet werden. Die tatsächliche Stromlieferung an eure Steckdose erfolgt physikalisch über das allgemeine Stromnetz, in dem sich Strom aus verschiedenen Quellen mischt (Strommix). Es kann dabei nicht sichergestellt werden, dass der konkrete Strom, den ihr verbraucht, tatsächlich aus erneuerbaren Energien stammt. Trotzdem wird durch den Einkauf und die Entwertung sogenannter Herkunftsnachweise sichergestellt, dass eine einmal aus erneuerbaren Energien erzeugte und in das Netz eingespeiste Strommenge auch nur einmal unter Kennzeichnung dieser Eigenschaft wieder entnommen werden kann. Die Zuordnung von Verbrauch und Herkunftsnachweisen sowie die Aufstellung der Herkunftsländer erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Stromkennzeichnung. Diese findet ihr hier: Zusammensetzung unseres Strommix