

Förderung für Wallboxen und Ladestationen.
Welche Förderungen gibt es? Was genau wird bezuschusst? Welche Voraussetzungen müssen Unternehmen und Kommunen dafür erfüllen? Wie hoch kann der Zuschuss für Ladeinfrastrukturen ausfallen? All das wird im Folgenden beantwortet.
Jetzt beraten lassen
Bundesweite Förderung für Ladeinfrastruktur
Bundesweit werden verschiedene Förderungen für Ladestationen und Ladeinfrastruktur angeboten. Nachfolgend sind weiterführende Informationen und Links zu den wichtigsten, bundesweiten Förderungen für Ladeinfrastruktur¹ zusammengefasst. ¹Angaben zur Aktualität von Fördermöglichkeiten sind ohne Gewähr.Förderungen für E-Dienstwagen
Unternehmen können vom 01. Juli 2025 bis 31.12.2027 neu angeschaffte, rein elektrische Fahrzeuge steuerlich begünstigt abschreiben – mit erhöhter Preisgrenze bis 100.000 €. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von der neuen Sonderabschreibung durch mehr Liquidität im Investitionsjahr. Die Förderung gilt für E-Pkw, Nutzfahrzeuge, Lkw und Busse – nicht für Privatpersonen.
Über Förderung informierenFörderung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge und Infrastruktur
Das Förderprogramm unterstützt Kommunen, Unternehmen und Verbände bei der Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge, der Umrüstung von Diesel-Fahrzeugen auf Elektroantrieb, dem Ausbau der Ladeinfrastruktur sowie bei Studien zur nachhaltigen Logistik. Die Förderung beträgt bis zu 80 % der Kosten für Fahrzeuge und Infrastruktur und bis zu 50 % für Studien.¹
Über Förderung informierenInvestitionskredit Nachhaltige Mobilität – Individualvariante
Das Programm fördert öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Verbände bei klimafreundlichen Fahrzeugen, nachhaltiger Verkehrsinfrastruktur und IKT für Mobilität. Unterstützt werden Personen- und Güterverkehr sowie Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr an Land, zu Wasser und in der Luft. Die Förderung erfolgt über individuell angepasste Darlehen ab 25 Mio. € mit beihilfefreien Zinssätzen der KfW.¹
Über Förderung informierenInvestitionskredit Nachhaltige Mobilität – Standardvariante
Das Programm unterstützt öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Verbände mit Darlehen für Investitionen in klimafreundliche Fahrzeuge, nachhaltige Verkehrsinfrastruktur und IKT für Mobilität. Gefördert werden Personen- und Güterverkehr sowie Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr an Land, zu Wasser und in der Luft. Die Darlehen decken bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, maximal 50 Mio. € pro Vorhaben.¹
Über Förderung informierenIKK – Nachhaltige Mobilität
Das Programm fördert Kommunen bei Investitionen in klimafreundliche Verkehrsinfrastruktur, Fahrzeuge und nachhaltige IKT für Mobilität. Die Darlehen decken bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, maximal 150 Mio. € pro Jahr. Ziel ist die Förderung nachhaltiger Mobilität und Infrastruktur.¹
Über Förderung informieren

Regionale und kommunale Förderung für Ladestationen.
Neben den bundesweiten Förderungen bieten auch einige Bundesländer und Kommunen regionale Förderungen für Ladestationen und Ladeinfrastruktur. Nachfolgend sind weiterführende Links zu den wichtigsten, regionalen Förderungen für Ladeinfrastruktur¹ zusammengefasst.¹Angaben zur Aktualität von Fördermöglichkeiten sind ohne Gewähr.Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Hessen
Nordrhein-Westfalen
Saarland
Sachsen-Anhalt
Thüringen
Förderfähige Schnellladestationen
Diese gibt es unter anderem vom Hersteller Alpitronic. Der Hypercharger von Alpitronic erfüllt die gesetzlichen Vorgaben für transparente und exakte Mess- und Abrechnungssysteme. Somit ist er bestens geeignet für den Förderaufruf zur Errichtung von Schnellladeinfrastruktur.


Alpitronic Hypercharger HYC50
Zwei gleichzeitig nutzbare DC-Ladepunkte
Kurze Ladedauer bis zu 50 kW
Wand- oder Bodenmontage
Zwei CCS-Combo 2 Ladekabel mit Kabelmanagementsystem
Ideal bei geringer Netzanschlussleistung


Alpitronic Hypercharger HYC200
Zwei gleichzeitig nutzbare DC-Ladepunkte
Kurze Ladedauer bis zu 200 kW
Individuelle Konfiguration (CCS, CHAdeMO und AC)
Förderfähig und eichrechtskonform
Ideal für Mischflotten aus E-Autos und E-Lkw


Alpitronic Hypercharger HYC400
Zwei gleichzeitig nutzbare DC-Ladepunkte
Kurze Ladedauer bis zu 400 kW
Individuelle Konfiguration (CCS, CHAdeMO und AC)
Förderfähig und eichrechtskonform
Ideal für Ladeparks und Logistikzentren mit E-Lkws
Förderfähige Wallboxen und Ladestationen
Diese gibt es unter anderem von den Herstellern Alfen und KEBA. Sie erfüllen die gesetzlichen Vorgaben für transparente und exakte Mess- und Abrechnungssysteme.
Ihre AC-Ladestation von Alfen:


Alfen Eve Single Pro-line
Bis zu 22 kW Ladeleistung
Mit Steckdose oder Festkabel (5 oder 7,5 m)
Optional mit Standsäule und Sockel
Eichrechtskonform und förderfähig


Alfen Eve Double Pro-line
Pro Ladepunkt bis zu 11 kW Ladeleistung
Mit Steckdose oder Festkabel (5 oder 7,5 m)
Wandmontage oder optional mit Standfuß
Eichrechtskonform und förderfähig


Alfen Eve Double PG-line
Bis zu 11 kW Ladeleistung pro Ladepunkt
Robustes Gehäuse
Optional inkl. Hausanschlusskasten (HAK)
Eichrechtskonform und förderfähig
Ihre AC-Ladestation von KEBA:


KeContact P30
Bis zu 22 kW Ladeleistung
Mit Steckdose oder Festkabel (6 m)
Wandmontage oder optional mit Standsäule single oder double
Einfache Wartung
Eichrechtskonform und förderfähig


KeContact P40 und P40 Pro
Bis zu 22 kW Ladeleistung
Mit Festkabel (6 m)
Wandmontage oder optional mit Standsäule single oder double
Phasenumschaltung für PV-Überschuss-Laden
Eichrechtskonform und förderfähig
Diese Partner laden mit LichtBlick
Zu den ReferenzenJetzt Kontakt aufnehmen:
Das Kontaktformular steht für Fragen und Anfragen bereit. Das LichtBlick-Team meldet sich schnellstmöglich.
Jetzt Kontakt aufnehmenHäufig gestellte Fragen zu Förderungen:
Angaben zur Aktualität von Fördermöglichkeiten sind ohne Gewähr.