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Photovoltaik-Förderung 2025 in Baden-Württemberg (BW)

Eine Investition in eine Photovoltaikanlage ist bei guter Planung sicher und rentabel. Mit einer Förderung könnt ihr euren Kostenvorteil noch weiter steigern. Informiert euch hier über die Förderung von Photovoltaik in Baden-Württemberg (BW).


Solarmodule auf dem Dach einer Scheune in Konstanz am Bodensee

Verschiedene Förderungen für PV-Anlagen in BW

Eine gut geplante Solaranlage amortisiert sich recht schnell – und danach bezieht ihr nahezu kostenlosen Solarstrom. Obwohl es keine spezielle Förderung für Solaranlagen in ganz BW gibt, stehen euch dennoch einige Möglichkeiten offen. Diese reichen von bundesweiten Förderungen bis hin zur Einspeisevergütung. Hier erhaltet ihr einen Überblick und einfache Erklärungen.

PV-Förderung in BW auf einen Blick

Gut zu wissen

Interessiert ihr euch für das SolarPaket von LichtBlick? Auch dieses könnt ihr mithilfe einer PV-Förderung finanzieren.Erfahrt mehr über das SolarPaket

PV-Förderung durch die Stuttgarter Solaroffensive

Die Stuttgarter Solaroffensive gehört zum Aktionsprogramm „Weltklima in Not – Stuttgart handelt“. Mit diesem Förderprogramm unterstützt die Stadt Stuttgart Privathaushalte, Unternehmen und Vereine, die sich Solarenergie zunutze machen möchten. Wichtig: Gefördert werden nicht die Solaranlagen selbst, sondern die begleitenden Maßnahmen.

Das fördert die Stuttgarter Solaroffensive im Detail

Hier seht ihr die begleitenden Maßnahmen, für die ihr in Stuttgart Fördergelder erhalten könnt:

Wie hoch sind die Fördersätze der Stuttgarter Solaroffensive?

Hier seht ihr auf einen Blick, wie viel Geld ihr für euer Solarvorhaben erhalten könnt:

Gut zu wissen

Wenn ihr über die Förderung von Solaranlagen nachdenkt, solltet ihr auch wissen, mit welchen Investitionskosten ihr rechnen müsst. Nur so lässt sich ermitteln, ob sich eine Photovoltaikanlage wirklich lohnt.Mehr zu Photovoltaik Kosten
bärtiger Mann mit Brille und Laptop im Freien, barfuß

Bundesweite KfW-Förderung auch in Baden-Württemberg

Mit dem Programm „Erneuerbare Energien – Standard 270“ unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau die Installation von PV-Anlagen. In BW könnt ihr diese Förderung für Stromspeicher und auch für die Anlage selbst in Anspruch nehmen. Gefördert wird mittels zinsgünstiger Kredite, die ihr nicht nur für die Geräte, sondern auch für Planung und Montage nutzen könnt. So geht ihr vor: Informiert euch zunächst über die Bedingungen für den Förderkredit. Legt dann die gewünschte Laufzeit fest und stellt euren Förderantrag, bevor ihr mit der Umsetzung eurer Anlage beginnt. So geht ihr vor: Informiert euch zunächst über die Bedingungen für den Förderkredit. Legt dann die gewünschte Laufzeit fest und stellt euren Förderantrag, bevor ihr mit der Umsetzung eurer Anlage beginnt.Erfahrt mehr über die Förderung von PV-Anlagen

Förderung für eure Solaranlage dank der gesetzlichen Einspeisevergütung

Diese Förderung erhaltet ihr nicht nur in Baden-Württemberg, sondern in ganz Deutschland: Jede eingespeiste Kilowattstunde eures selbst erzeugten Solarstroms wird mit einem festen Centbetrag vergütet. Der Betrag wird für 20 Jahre festgelegt, beginnend mit dem Jahr, in dem ihr eure Anlage in Betrieb nehmt. Die Einspeisevergütung ist jedoch nicht unbedingt der profitabelste Weg – in den meisten Fällen profitiert ihr mehr von einem hohen Eigenverbrauch.

So hoch ist die Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung richtet sich nicht nur nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, sondern auch nach der Größe eurer Anlage:

Größe der PV-Anlage Vergütungssatz
bis 10 kWp7,86 ct pro kWh (Stand: August 2025)
ab 10 kWp6,89 ct pro kWh (Stand: August 2025)
Beispiel: Anlage mit 15 kWp• 7,86 ct pro kWh für die ersten 10 kWh • 6,80 ct pro kWh für die verbleibenden kWh • durchschnittlich also 7,58 ct pro kWh

Erweiterte Solardachpflicht in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg ist Vorreiter im Hinblick auf die Solardachpflicht: Sie gilt hier schon seit dem 1. Mai 2022. Seit Januar 2023 betrifft die Solardachpflicht nun nicht mehr nur Neubauten – auch bei grundlegenden Dachsanierungen müssen mindestens 60 % geeigneter Dachflächen mit PV-Modulen ausgestattet werden. „Grundlegend“ bedeutet, dass großflächig erneuert wird. Das betrifft sowohl die Abdichtung eines Flachdachs als auch die Eindeckung eines Steildachs. Ausgenommen sind aber Reparaturen nach plötzlichen Schäden, zum Beispiel aufgrund eines Sturms.

Das bedeutet die Solardachpflicht in BW für euch

Die erweiterte Solardachpflicht greift nur, wenn das Dach für eine Solaranlage auch geeignet ist. Das bedeutet: Es müssen mindestens 20 Quadratmeter zusammenhängende Dachfläche zur Verfügung stehen, auf die genügend Sonnenlicht fällt. Für Steildächer muss der Neigungswinkel zwischen 20 und 60 Grad liegen, und das Dach muss nach Westen, Osten oder Süden ausgerichtet sein. Für Flachdächer gilt: Bei einer Neigung von mehr als 20 Grad und einer Ausrichtung nach Norden entfällt die Solardachpflicht.

PV-Module mit Freileitungsmast im Hintergrund

Förderung von PV-Anlagen in BW durch Energieversorger

Manche Energieversorger kommen euch beim Kauf einer Solaranlage entgegen: Ihr könnt beispielsweise geringe Zuschüsse oder einen Zuschlag auf die Einspeisevergütung erhalten.

Bei Lichtblick profitiert ihr besonders vom StromWallet: Nicht immer könnt ihr euren selbstproduzierten Solarstrom vollständig nutzen – ihr könnt ihn jedoch smart einspeisen. Hierzu checkt das StromWallet alle 15 Minuten die Preise am Strommarkt. Denn diese schwanken ziemlich stark – was das StromWallet zu eurem Vorteil nutzen kann. So passt es möglichst niedrige Strompreise für euren Strombezug ab, sodass ihr insgesamt bis zu 89 % Stromkosten sparen könnt.²

Förderung von Solaranlagen auf kommunaler Ebene

Stadt/KommuneWas wird gefördert
Stuttgart• Förderung der Installationskosten: 50 % der förderfähigen Installationskosten werden übernommen. • Dachanlagen: 350 €/kWp, max. Förderung für die installierte Leistung. • Fassaden- und Grünflächenanlagen: 450 €/kWp für Anlagen an Fassaden oder über Grünflächen. • Volleinspeisung: Bei einer Verpflichtung zur Volleinspeisung des erzeugten Stroms für mindestens 10 Jahre, Förderung bis zu 600 €/kWp, 100 % der förderfähigen Installationskosten. • Stromspeicher: 300 €/kWh nutzbarer Speicherkapazität, max. Förderung orientiert sich an 0,8 kWh Speicherkapazität pro kWp PV-Leistung. • Wallbox-Kabelverlegung: Zuschuss bis zu 1.000 € für die Installation von Elektrokabeln bei der Installation einer PV-Anlage. Die Wallbox selbst wird nicht gefördert​
Freiburg• Dachvollbelegung: Die Förderung beträgt 150 €/kWp für die Anlagenteile, die über die Mindestanforderung von 0,06 kWp pro m² überbauter Grundstücksfläche hinausgehen. Der Mindestzuschuss beträgt 200 €, der Maximalzuschuss 1.500 €.
Heidelberg• Dachanlagen: 100 €/kWp für PV-Anlagen auf Dächern, maximale Förderung bis 10.000 € (für 100 kWp). • Aufgeständerte PV-Anlagen: Höhere Zuschüsse für PV-Anlagen auf Grünflächen, Parkplätzen oder Fassaden (z. B. Gründachanlagen, Fassadenanlagen erhalten in der Regel mehr Förderung als Dachanlagen).
Mannheim• Dachanlagen: 160 €/kWp, wenn alle geeigneten Dachflächen voll belegt sind oder die Anlage mindestens 15 kWp Leistung hat. Maximaler Zuschuss: 2.400 €. • Kombination mit Dachbegrünung: 280 €/kWp bei Kombination aus PV-Anlage und Dachbegrünung. Maximaler Zuschuss: 4.200 €. • Fassaden-PV-Anlagen: 250 €/kWp, max. 3.750 €, keine Mindestleistung erforderlich. • Denkmalgeschützte Gebäude: 300 €/kWp, max. 4.500 €, allerdings nur mit spezieller Farbangleichung der Module an der Dacheindeckung, keine Standardfarben. • Bonus: Mieterstrom/Gemeinschaftsversorgung: 50 % der Kosten, max. 3.000 € für Konzeptumsetzung (z. B. Messkonzept, Zähler, Planungskosten).
Ulm• Dach- und Fassadenanlagen: 75 €/kWp für PV-Anlagen auf Dächern oder Fassaden. Diese Förderung gilt für Anlagen mit einer Leistung zwischen 2 und 100 kWp​.

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Noch Fragen? Hier gibt's Antworten

Ihr wollt noch mehr über mögliche Förderungen für Batteriespeicher und PV-Anlagen in BW erfahren? Hier die häufigsten Fragen auf einen Blick:

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Quelle: Stuttgart

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Angaben jeweils im Vergleich zu kein Solar, Energiekosten berechnet mit 41,47 ct/kWh Arbeitspreis und 204,50 €  jährlichem Grundpreis (ohne StromWallet) und dynamischen Preisen gemäß EPEX Intraday Auktion (mit StromWallet). Einspeisevergütung mit aktuellen EEG Einspeisevergütungssätzen. Alle Preise inkl. MwSt. Bitte beachtet, dass die finanziellen Vorteile, die mit dynamischen Tarifen einhergehen, auch mit Risiken verbunden sind. Der Energiemarkt unterliegt Preisschwankungen, von denen ihr durch Optimierungsmaßnahmen von LichtBlick finanziell profitieren könnt. Bei Abschluss eines dynamischen Tarifes ergeben sich für Kund*innen im Vergleich zu einem Strombezugsvertrag mit einem festen Preis sowohl Chancen als auch Risiken. LichtBlick weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass die Preise für jede Viertelstunde im Jahresverlauf nicht im Voraus feststehen, sondern sich abhängig von den Spotmarktpreisen viertelstündlich ändern. Für die Optimierungsmaßnahmen werden die Viertelstundenpreise am Vortag veröffentlicht, sodass LichtBlick diese verwenden kann. So können die Spotmarktpreise unter die Preise am Markt angebotener Festpreisangebote fallen, wodurch Einsparungen bei den Strombezugskosten entstehen können. Die Spotmarktpreise können aber die am Markt angebotenen Festpreise für Stromlieferungen auch übersteigen.