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Politik

LichtBlick zur EEG-Novelle: Ökostrom-Umlage abschaffen

Hamburg, 22. September 2020 - Anlässlich der Beratung der EEG-Novelle im Bundeskabinett fordert das Klimaschutz-Unternehmen LichtBlick die Abschaffung der EEG-Umlage. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien sollte künftig aus den CO₂-Einnahmen des Bundes finanziert werden. Aktuell entfällt mit etwa 6,8 Cent pro Kilowattstunde mehr als ein Fünftel der Stromkosten eines Haushaltes auf die EEG-Umlage.

Dazu erklärt Ralf Schmidt-Pleschka, Koordinator für Klima- und Energiepolitik bei LichtBlick: „20 Jahre Finanzierung von Wind- und Solarstrom durch Haushalte und Unternehmen sind genug. Die Abschaffung der EEG-Umlage hat drei große Vorteile: Erstens sinken die Strompreise deutlich – das ist im Sinne aller Verbraucher. Zweitens wird der Einsatz von grünem Strom für Mobilität und Wärme attraktiver – das ist ein Gewinn für den Klimaschutz. Und drittens wird das Bürokratiemonster EEG entschlackt – das steigert die Effizienz der Energiewende.“

LichtBlick fordert den Bundestag auf, bei den EEG-Beratungen das Tor für eine vollständige Finanzierung der EEG-Kosten aus den CO₂-Einnahmen des Bundes aufzustoßen.

Über LichtBlick: Vor über 20 Jahren fing LichtBlick an, sich als Pionier für erneuerbare Energien stark zu machen. Heute ist Ökostrom das neue Normal und LichtBlick Deutschlands führender Anbieter für Ökostrom und Öko-Wärme. Bundesweit leben und arbeiten über 1,7 Million Menschen mit der Energie von LichtBlick. 450 LichtBlickende entwickeln Produkte und Services für einen klimaneutralen Lebensstil. 2020 erwartet das Klimaschutz-Unternehmen einen Umsatz von 1 Milliarde Euro. LichtBlick gehört zum niederländischen Energiewende-Vorreiter Eneco. Eneco will bis 2022 saubere Energie für 2,5 Millionen Haushalte in eigenen Kraftwerken erzeugen.

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Ralf Schmidt-Pleschka
Pressekontakt

Ralf Schmidt-Pleschka

Bei Rückfragen hilft Ralf Schmidt-Pleschka gern weiter. Telefonisch unter +49 30 40054824 oder per Mail.

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„Ökostrom“ bedeutet: In Höhe eures Verbrauchs wird Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Der Nachweis erfolgt bilanziell zu 100 % über Herkunftsnachweise gemäß § 42 EnWG, die im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet werden. Die tatsächliche Stromlieferung an eure Steckdose erfolgt physikalisch über das allgemeine Stromnetz, in dem sich Strom aus verschiedenen Quellen mischt (Strommix). Es kann dabei nicht sichergestellt werden, dass der konkrete Strom, den ihr verbraucht, tatsächlich aus erneuerbaren Energien stammt. Trotzdem wird durch den Einkauf und die Entwertung sogenannter Herkunftsnachweise sichergestellt, dass eine einmal aus erneuerbaren Energien erzeugte und in das Netz eingespeiste Strommenge auch nur einmal unter Kennzeichnung dieser Eigenschaft wieder entnommen werden kann. Die Zuordnung von Verbrauch und Herkunftsnachweisen sowie die Aufstellung der Herkunftsländer erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Stromkennzeichnung. Diese findet ihr hier: Zusammensetzung unseres Strommix