Gebäudeenergiegesetz: Ein Anfang mit Fragezeichen
Studie: Klimaneutraler Gebäudebestand bis 2045 auch mit neuem Gesetz nicht erreichbar
LichtBlick fordert wirksame GEG-Novelle mit Neuausrichtung der Steuerungslogik
Hamburg, 08. September 2023 - Die leidige Heizungsdebatte ist beendet, doch das Ziel der Klimaneutralität bleibt in weiter Ferne: Die heute beschlossene Novelle des Gebäudeenergiegesetz ist eine vertane Chance. Denn auch die neue Festschreibung, neue Heizungen möglichst mit 65 Prozent Erneuerbaren zu betreiben, wird das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2045 verfehlen.
"Das heute verabschiedete Gesetz darf nur der späte Startschuss für eine neue Debatte sein. Denn die Berechnungsgrundlagen für die Energiebilanz von Gebäuden beruhen auch im neuen Gesetz auf falschen Annahmen", sagt Michael Liesner-Düning, Coordinator Climate & Energy Policy bei LichtBlick. "Auch wenn eine weitere Novelle nach den letzten Monaten der öffentlichen Diskussion nicht reizvoll scheint, ist sie dringend notwendig."
Studie: Fehlkalkulation begünstigt fossile Energieträger - Ökostrom wird nicht berücksichtigt
Wie eine Studie des Architektenbüro ZRS im Auftrag von LichtBlick zeigt, ist eine Dekarbonisierung des Gebäudebestands auch mit der neuen Gesetzeslage nicht möglich. Denn als Grundlage für die Berechnung der Energiebilanz von Gebäuden werden weiterhin die sog. Primärenergiefaktoren (PEF) herangezogen. Je niedriger diese Faktoren sind, desto ‘besser’ ist die Energiebilanz eines Gebäudes. Fossile Energieträger haben fast alle einen Primärenergiefaktor von 1,1. Für Netzstrom wird dagegen pauschal ein Faktor von 1,8 angesetzt - ein Bezug von 100 Prozent Ökostrom ist schlicht nicht vorgesehen.
Die Folge dieser Fehlberechnungen: Laut GEG ist die Klimabilanz eines Bestandsgebäudes, das mit einem Gas-Brennwertkessel beheizt wird, besser als die eines Hauses mit Wärmepumpe. "Der Fokus muss weg von überisolierter Architektur und fossilen Energieträgern hin zu einer ehrlichen CO₂-Bilanz im Gebäudestandard. Mit veralteten Berechnungsgrundlagen aus vergangenen Jahrzehnten erreichen wir keine Dekarbonisierung des Gebäudebestands – schon gar nicht bis 2045", so Liesner-Düning.
Mehr zur Studie und den Ergebnissen unter: https://www.lichtblick.de/presse/waermestudie/
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Medienmitteilung (PDF)

Anja Fricke
Bei Rückfragen hilft Anja Fricke gern weiter. Telefonisch unter +49 40 63601159 oder per Mail.„Ökostrom“ bedeutet: In Höhe eures Verbrauchs wird Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Der Nachweis erfolgt bilanziell zu 100 % über Herkunftsnachweise gemäß § 42 EnWG, die im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet werden. Die tatsächliche Stromlieferung an eure Steckdose erfolgt physikalisch über das allgemeine Stromnetz, in dem sich Strom aus verschiedenen Quellen mischt (Strommix). Es kann dabei nicht sichergestellt werden, dass der konkrete Strom, den ihr verbraucht, tatsächlich aus erneuerbaren Energien stammt. Trotzdem wird durch den Einkauf und die Entwertung sogenannter Herkunftsnachweise sichergestellt, dass eine einmal aus erneuerbaren Energien erzeugte und in das Netz eingespeiste Strommenge auch nur einmal unter Kennzeichnung dieser Eigenschaft wieder entnommen werden kann. Die Zuordnung von Verbrauch und Herkunftsnachweisen sowie die Aufstellung der Herkunftsländer erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Stromkennzeichnung. Diese findet ihr hier: Zusammensetzung unseres Strommix