EEG-Novelle: Ambitioniert, aber noch nicht genug
Hamburg, 06. April 2022 - Die Bundesregierung hat heute ihr „Oster-Paket“ verabschiedet. Es wird überschattet vom Krieg in der Ukraine und der Mahnung des Weltklimarates, binnen weniger Jahre die Klimagasfreisetzung zu halbieren. Ökostrompionier LichtBlick begrüßt das neue Ziel einer klimaneutralen Stromversorgung bis zum Jahr 2035. Aber das Ausbautempo reicht nicht, um schnell genug weg von russischen Energielieferungen zu kommen. Der Bundestag muss das Gesetz nachschärfen.
Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Energiewende korrigiert die Ampel-Regierung viele Fehler ihrer Vorgänger. Besonders hervorzuheben: Die ambitionierten Ausbauziele für Wind- und Solarstrom, die Befreiung von der Ausschreibungspflicht bei Anlagen bis 1 Megawatt Leistung sowie von kleineren Energiegemeinschaften, die Verbesserung der Solarförderung und die rechtliche Einstufung erneuerbarer Energien als "im öffentlichen Interesse“. „Die EEG-Novelle wird den Ausbau erneuerbarer Energien beflügeln“, erwartet Ralf Schmidt-Pleschka, Koordinator für Energie- und Klimapolitik bei LichtBlick.
Doch die Lage hat sich seit Abschluss des Koalitionsvertrags substanziell geändert. Deutschland muss schneller aus der Erdgasnutzung aussteigen, um die von der Bundesregierung angekündigte Unabhängigkeit von Russland nachhaltig zu erreichen und den vom Weltklimarat angemahnten Booster beim Klimaschutz zu zünden. Nur dann ist das 1,5° Limit noch in Reichweite. Aber dazu wird bis 2030 noch mehr Ökostrom als bislang geplant benötigt. Schmidt-Pleschka dazu: „Die vom Kabinett beschlossene Zielmarke für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien muss noch einmal um bis zu 200 Terawattstunden angehoben werden.“
Ein weiterer Kritikpunkt: Der marktgetriebene Ausbau erneuerbarer Energien wird auch von der neuen Regierung noch behindert. Wer heute in Solaranlagen, Wärmepumpen, Batterien oder Wallboxen für das Laden des Elektroautos investiert, wird vielfach mit Bürokratie überschüttet und ausgebremst. „Die EEG-Bürokratie wirkt immer noch, wie aus der Zeit gefallen. Die Novelle greift hier zu kurz – die private Investition in erneuerbare Energien muss für Bürger*innen schlank und in den Alltag integrierbar sein“, sagt Schmidt-Pleschka.
Als Minimalstandard schlägt LichtBlick die komplette Digitalisierung der Anmeldung von Solar- und anderer Energieanlagen sowie eine Netzschlussfrist von maximal vier Wochen vor. „Das Recht der Anlagenbetreiber*innen für den unverzüglichen Netzanschluss darf nicht nur auf dem Papier stehen, es muss gegenüber den Netzbetreibern auch durchsetzbar sein“, fordert Schmidt-Pleschka.
Material herunterladen

Ralf Schmidt-Pleschka
Bei Rückfragen hilft Ralf Schmidt-Pleschka gern weiter. Telefonisch unter +49 30 40054824 oder per Mail.„Ökostrom“ bedeutet: In Höhe eures Verbrauchs wird Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Der Nachweis erfolgt bilanziell zu 100 % über Herkunftsnachweise gemäß § 42 EnWG, die im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet werden. Die tatsächliche Stromlieferung an eure Steckdose erfolgt physikalisch über das allgemeine Stromnetz, in dem sich Strom aus verschiedenen Quellen mischt (Strommix). Es kann dabei nicht sichergestellt werden, dass der konkrete Strom, den ihr verbraucht, tatsächlich aus erneuerbaren Energien stammt. Trotzdem wird durch den Einkauf und die Entwertung sogenannter Herkunftsnachweise sichergestellt, dass eine einmal aus erneuerbaren Energien erzeugte und in das Netz eingespeiste Strommenge auch nur einmal unter Kennzeichnung dieser Eigenschaft wieder entnommen werden kann. Die Zuordnung von Verbrauch und Herkunftsnachweisen sowie die Aufstellung der Herkunftsländer erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Stromkennzeichnung. Diese findet ihr hier: Zusammensetzung unseres Strommix